Guten Tag Marina,
du hast also einen Flug von Mailand nach Havanna gebucht, bei denen sich nun die Flugzeiten im Voraus geändert haben. Start sollte eigentlich im Oktober sein. Um nach Mailand zu kommen hast du zusätzlich ein Zugticket von Basel nach Zürich gebucht sowie einen Zubringerflug nach Mailand. Beides ist leider nicht stornierbar.
Die Flugzeit für den Flug nach Havanna hat sich nun leider um zwei Tage verschoben und die restlichen Buchungen passen zeitlich nicht mehr dazu.
Du fragst dich nun, ob du Ansprüche in Bezug auf die Anschlussverbindungen hast.
Zunächst möchte ich erstmal etwas zu dem verschobenen Flug nach Havanna sagen. Nach der europäischen Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 kommen bei einer Annullierung eines Fluges nämlich verschiedene rechtliche Möglichkeiten in Betracht.
EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az.: C-83/10 (nachzulesen über die Google-Suche „C-83/10 reise-recht-wiki“)
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.
Nach diesem Urteil kann man ebenso von einer Annullierung ausgehen. Dies ist in Art. 5 der VO geregelt. Dieser Artikel verweist dann wiederum auf die Recht aus Art. 7, 8 und 9, wobei hier wohl nur die ersten beiden von Bedeutung erscheinen.
Allerdings scheidet wohl leider auch der Anspruch auf Ausgleichsleistungen aus Art. 7 der VO aus, da du mehr als zwei Wochen im Voraus über die Annullierung informiert wurdest.
Allerdings ist Art. 8 nun von Bedeutung. Dieser beinhaltet einen Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung. Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde oder einer anderweitigen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder einer anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
Dir wurde jetzt ein Flug zwei Tage eher angeboten. Hinsichtlich der Anschlüsse ist nun zu erwähnen, dass diese davon wohl nicht betroffen sind, da diese ja von dir selbstständig gebucht wurden und nichts mit dem Flugplan von Air Italy zu tun haben. Dies zumindest meines Wissens nach.
Deshalb würde ich dir raten, dass du eventuell bei der Airline nachfragst, ob nicht eine späterer Verbindung möglich wäre, so dass du deine gebuchten Anschlüsse nutzen kannst. Alternativ könntest du eben auch die Flugscheinkosten zurückverlangen und einen neuen Flug buchen, der zu deiner Ankunftszeit in Mailand passt.
Da es sich wohl um einen recht komplizierten Sachverhalt handelt, kann ich mir vorstellen, dass du dich eventuell auch lieber professionell beraten lassen magst. Für diesen Fall hier ein Beitrag über das Aufsuchen eines Fachanwalts.