Einen schönen guten Tag,
während deines Urlaubs in Palma wurde in dein Zimmer eingebrochen und dein Koffer gestohlen. Als du daraufhin gegen JT Touristik einen Schadensersatz wegen Reisemangels geltend machen wolltest, wurde dieser mit der Begründung abgelehnt, dass ein Diebstahl ein allgemeines Lebensrisiko darstelle und der Zimmerschlüssel immer bei dir gewesen wäre, wodurch nicht gesagt werden konnte, wie der Diebstahl vonstatten ging.
Jetzt stellt sich dir die Frage, ob du tatsächlich keinen Anspruch auf Schadensersatz hast.
Bei meiner Recherche zu dieser Frage, bin ich auf folgendes Urteil gestoßen, dass meiner Meinung nach dazu in der Lage Licht ins Dunkel zu bringen:
LG Duisburg, Urteil vom 21.4.2005, Az. 12 S 23/05 (bei Google zu finden unter: "12 S 23/05 reise-recht-wiki.de")
Die Kläger hatten bei einem Reiseveranstalter ein Hotelzimmer auf Mallorca gebucht. Während ihrer Abwesenheit wurde in ihr Hotelzimmer eingebrochen und ein Koffer entwendet. Die Kläger waren der Ansicht, dass hieran der Beklagte durch u.a. unzureichende Sicherheitsvorkehrungen Schuld war und klagten vor dem AG Duisburg auf Schadensersatz in Höhe von 1161€ gemäß §701 BGB, wahlweise §651 i BGB.
In erster Instanz wies das AG Duisburg die Klage zurück. Das LG Duisburg bestätigte im Berufungsverfahren das erstinstanzliche Urteil und sah einerseits §701 als für nicht anwendbar an, andererseits fehlte es seiner Ansicht nach an einem Reisemangel i.S.d. §651 i BGB.
Ein Kofferdiebstahl aus einem Hotelzimmer könne nur dann einen Reisemangel darstellen, wenn nachweislich der Hotelzimmerschlüssel nicht genügend sicher verwahrt wurde.
In deinem Fall befand sich dein Schlüssel nach eigener Aussage immer bei dir, sodass dem Hotel meiner Meinung nach eine ungenügende Schlüsselverwahrung nicht unterstellt werden kann, womit in meinen Augen in Bezug auf das Urteil leider kein Reisemangel vorliegt.
Aufgrund dieser Tatsache und der vorliegenden Ähnlichkeit zwischen dem oben stehenden und deinem Fall , denke ich , dass du gegen JT Touristik leider keine Ansprüche geltend machen kannst.
Zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Beitrag lediglich um eine Rechtsmeinung handelt und keinesfalls um einen Rechtsrat. Diesen kann dir wohl nur ein Anwalt für Reisrecht geben.