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Hallo,

da die kapverdischen Inseln bisher noch kein Ziel für den Massentourismus geworden sind, reizte mich dieses Urlaubsziel ganz besonders. Zudem ist eines meiner liebsten Hobbys das Tauchen und somit ein weiterer Punkt dorthin zu reisen. Taucher lieben den Archipel wegen der artenreichen Unterwasserlandschaft und diese musste ich unbedingt sehen.

Deshalb buchte ich eine Pauschalreise bei TUI zu den kapverdischen Inseln mit der Unterbringung auf einer Segelyacht. So konnte ich problemlos zwischen den Inseln hin- und herfahren. Ich flog mit TUIfly Flug X3 7106 um 6:25 Uhr von Frankfurt nach Boa Vista, wo ich um 10:05 Uhr landete. Zurück flog ich ebenfalls mit TUIfly Flug X3 7106 um 10:55 Uhr von Boa Vista mit einem Zwischenstopp in Sal nach Frankfurt. In Frankfurt landete das Flugzeug planmäßig um 22:20 Uhr.

Mein Segelurlaub war absolut traumhaft. Ich tauchte nach Herzenslust und die Unterwasserwelt der Kapverden war sagenhaft schön. Mein Urlaub hätte sich zum unangefochtenen Jackpot entwickelt, wäre ich nicht zweimal während meiner Landgangs im Hafen bestohlen worden. Es war nicht zu glauben. Zweimal genau dasselbe! Während ich zum Einkaufen an Land ging, wurde die Segelyacht durchwühlt und einige Dinge gestohlen. Das war so ärgerlich, dass ich mich nicht mehr getraute von Bord zu gehen! Zum Glück neigte sich mein Urlaub dem Ende zu und so war ich doch sehr froh, wieder nach Hause fliegen zu können.

Nach all dem Ärger, den solch ein Diebstahl nach sich brachte, möchte ich gerne wissen, ob ich einen Anspruch auf Schadensersatz habe?
Gefragt in Reisevertragsrecht von
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Guten Tag,

bei meiner Recherche zu deiner Frage, bin ich auf ein Urteil gestoßen, in welchem ein ähnlicher Sachverhalt zu Grunde lag.

Es handelt sich dabei um das Urteil des LG Frankfurts vom 19.8.1999. Dieses Urteil kannst du selbstverständlich auch nachlesen unter : "2-24 S 419/98 reise-recht-wiki.de".

Die Klägerin in diesem Fall buchte bei dem Beklagten Reiseveranstalter eine Pauschalreise. Gegenstand dieser Reise war der Flug ab und nach Frankfurt, sowie die Unterbringung auf einer Segelyacht und die damit verbundene Beförderung zwischen den Kapverdischen Inseln. Die Klägerin wurde zweimal bestohlen. Der Diebstahl ereignete sich an Bord der Yacht, während die Klägerin an Land war. Sie verlangt von dem Reiseveranstalter Schadensersatz für die entwendeten Sachen. 

Das AG Frankfurt wies in erster Instanz die Klage zurück, da seiner Auffassung nach der Reiseveranstalter nicht für die Diebstähle im Hafen zu haften hatte. Das LG Frankfurt wies die Klage in der Berufung aus den gleichen Gründen ab.

Bei Kabinengepäck haftet der Beförderer, in dem Fall der Veranstalter, nur bei Verschulden. Der Urlaubsreisende kann laut Gericht nicht erwarten, dass die Segelyacht während des Hafenaufenthalts verschlossen wird, dass eine Wache die Yacht beaufsichtig oder dass in seiner Kabine ein verschließbarer Kleiderschrank bereitgestellt wird.

Da dieser Sachverhalt deinem meiner Meinung nach sehr ähnlich ist, denke ich, dass auch in deinem Fall gegen dich entschieden wird und eine Haftung von TUI verneint wird. 

Damit kannst du gegen TUI in meinen Augen leider keinen Schadensersatzansprüche geltend machen.

Dieser Beitrag stellt jedoch nur eine Rechtsmeinung dar und ersetzt daher keinesfalls eine professionelle Rechtsberatung durch einen Anwalt.

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