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Ich habe in der Zeitung etwas gelesen, was mich ziemlich erschüttert hat.

Eine Familie machte eine Kreuzfahrt in Indonesien, vom 16.07 bis 22.07. 2000. Diese sechstägige Schiffsreise sollte in Denpasar auf Bali starten.

Am letzten Abend der Reise ankerte das Schiff vor der Insel Lombok. Der damals 14 jährige Sohn der Familie, versucht 22:40 eine Aussichtsplattform des Schiffes zu erklimmen. Dazu fasste er sowohl die Reling, als auch eine Wand des Schiffes an, an welcher auch ein Stahlsein zur Abspannnung des Mastes befestigt war. Doch plötzlich fiel der Junge zu Boden, zuckte, und verdrehte die Augen!

Zwar versuchten die Passagiere umgehend, ihn noch vor ort zu retten, und brachten ihn dann an Land zu einem Arzt, und von dort in ein Krankenhaus, aber dann konnte nur noch der Tod des Jungen festgestellt werden. Er wurde dann im Nachgang in Indonesien und Köln obduziert.

Die Reiseveranstalterin lies der Familie daraufhin aus Kulanz und ohne Anerkennung einer rechtspflicht 15.000 DM zukommen.

Die Ursache des Todes sei ein elektrischer Schlag gewesen, dies sei auch durch die Obduktion in Indonesien festgestellt worden. Der Junge habe einen elektrischen Schlag erlitten, weil die Wand unter Strom gestanden habe. Die Mutter haben mit ansehen müssen, wie ihr Sohn an der Wand mit seiner Hand kleben geblieben, dann von dieser befreit die Augen verdreht habe und am Boden zuckend liegen geblieben sei. Erste-Hilfe-Mittel seien an Bord nicht vorhanden gewesen, ebenso wenig sei eine Rettungskette organisiert gewesen. Da das Funkgerät defekt gewesen sei, sei externe Hilfe nicht zu erreichen gewesen.  

Nach dem Unfall habe durch einen Test mit einer Glühbirne festgestellt werden können, dass die Wand Strom führte; bei diesem Test habe die Außenbeleuchtung über dem Deck angefangen zu knistern und Funken zu versprühen. Die dortigen Kabel seien durch bloßes Verzwirbeln der Drähte und Umwickeln mit Isolierband verbunden gewesen.

Nach dem Tod des Sohnes fiel die Mutter in eine schwere Depression, die dauerhaft, und sie in der Folge arbeitsunfähig war. Auch hätte die Überführung und die Bestattung bezahlt werden müssen, was insgesamt knapp 33.000 Euro kostete.

Jetzt frage ich mich, ob der Mutter diese Zahlungen zustehen, und ob sie Weiterhin einen Anspruch auf Schmerzensgeld hat.

Gefragt in Reisevertragsrecht von
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Hallo,

bei meiner Recherche bin ich auf ein Urteil gestoßen, in welchem ein ähnlicher Fall verhandelt wurde. Auf dieses Urteil würde ich dich gerne aufmerksam machen:

LG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2006, Az. 11 O 322/03 (bei Interesse kannst du den Volltext einfach nachlesen, wenn du auf "reise-recht-wiki.de" eingibst: "11 O 322/03")

Im vorliegenden Fall ist der Kläger mit seiner Familie nach Indonesien in den Urlaub gefahren. Hierfür hatte er eine Kreuzfahrt bei dem Reiseveranstalter gebucht. Auf dem gebuchten Schiff kam es zu einem tödlichen Unfall des Kindes, indem es die Reling und die Wand berührte. Beides stand wider erwarten unter Strom und das Kind verstarb. Die Kläger nehmen den Reiseveranstalter auf Schadensersatz in Anspruch, da eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorläge.

Das Gericht war anderer Meinung. Es lehnte einen Anspruch auf Schadensersatz ab.Der Reiseveranstalter muss die Ausflugsmöglichkeiten ihrer Angebote prüfen. Der Veranstalter braucht aber keinen Techniker vor Ort schicken um die technischen Anlagen zu prüfen, womit keine Verkehrssicherungspflichtverletzung vorlag. 

Bei einem nicht offensichtlichen technischen Defekt ist der Reiseveranstalter nicht haftbar.

Wie du siehst, haftet der Reiseveranstalter nicht für so einen Unfall. Im Umkehrschluss bedeutet das für mich, dass der Mutter in dem von dir geschilderten Sachverhalt leider keinen Anspruch auf Schmerzensgeld oder auf die Übernahme der Kosten für Überführung und Bestattung hat.

Da ich in diesem Beitrag jedoch nur meine Rechtsmeinung abgeben kann, wäre es vielleicht gut eine zweite Meinung von einem Fachmann einzuholen. 

Diese Posts könnten bei der Suche nach dem richtigen Fachanwalt helfen:

http://www.flugrechte.eu/410/fachanwalt-reiserecht-in-frankfurt-gesucht?show=410#q410

http://www.flugrechte.eu/574/fachanwalt-reiserecht?show=574#q574

http://www.flugrechte.eu/615/guter-fachanwalt-reiserecht?show=615#q615

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