Ich habe in der Zeitung etwas gelesen, was mich ziemlich erschüttert hat.
Eine Familie machte eine Kreuzfahrt in Indonesien, vom 16.07 bis 22.07. 2000. Diese sechstägige Schiffsreise sollte in Denpasar auf Bali starten.
Am letzten Abend der Reise ankerte das Schiff vor der Insel Lombok. Der damals 14 jährige Sohn der Familie, versucht 22:40 eine Aussichtsplattform des Schiffes zu erklimmen. Dazu fasste er sowohl die Reling, als auch eine Wand des Schiffes an, an welcher auch ein Stahlsein zur Abspannnung des Mastes befestigt war. Doch plötzlich fiel der Junge zu Boden, zuckte, und verdrehte die Augen!
Zwar versuchten die Passagiere umgehend, ihn noch vor ort zu retten, und brachten ihn dann an Land zu einem Arzt, und von dort in ein Krankenhaus, aber dann konnte nur noch der Tod des Jungen festgestellt werden. Er wurde dann im Nachgang in Indonesien und Köln obduziert.
Die Reiseveranstalterin lies der Familie daraufhin aus Kulanz und ohne Anerkennung einer rechtspflicht 15.000 DM zukommen.
Die Ursache des Todes sei ein elektrischer Schlag gewesen, dies sei auch durch die Obduktion in Indonesien festgestellt worden. Der Junge habe einen elektrischen Schlag erlitten, weil die Wand unter Strom gestanden habe. Die Mutter haben mit ansehen müssen, wie ihr Sohn an der Wand mit seiner Hand kleben geblieben, dann von dieser befreit die Augen verdreht habe und am Boden zuckend liegen geblieben sei. Erste-Hilfe-Mittel seien an Bord nicht vorhanden gewesen, ebenso wenig sei eine Rettungskette organisiert gewesen. Da das Funkgerät defekt gewesen sei, sei externe Hilfe nicht zu erreichen gewesen.
Nach dem Unfall habe durch einen Test mit einer Glühbirne festgestellt werden können, dass die Wand Strom führte; bei diesem Test habe die Außenbeleuchtung über dem Deck angefangen zu knistern und Funken zu versprühen. Die dortigen Kabel seien durch bloßes Verzwirbeln der Drähte und Umwickeln mit Isolierband verbunden gewesen.
Nach dem Tod des Sohnes fiel die Mutter in eine schwere Depression, die dauerhaft, und sie in der Folge arbeitsunfähig war. Auch hätte die Überführung und die Bestattung bezahlt werden müssen, was insgesamt knapp 33.000 Euro kostete.
Jetzt frage ich mich, ob der Mutter diese Zahlungen zustehen, und ob sie Weiterhin einen Anspruch auf Schmerzensgeld hat.