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Hallo,

ich habe eine Reise nach Kuba gemacht, und angesichts der Ausgleichszahlung bin ich mir leider von der Definition her nicht sicher, ob das Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, nun nur ein Reisevermittler ist, oder doch der eigentliche Reiseveranstalter.

Die Reise wurde am 20.04.2013 gebucht, und fand vom 12.03.2014 bis 26.03.2014 statt.

Das Reisebüro war eine Agentur einer größeren Reiseveranstalterin, und hat uns dort gesagt, man vermittele lediglich an den Reiseveranstalter. Dabei hat ja das Reisebüro sich um alles gekümmert. Dabei hat e im Buchungsvorgang so gewirkt, als würde das Reisebüro alles selbst machen. Auch hat es sich um den geplanten Reiseablauf gekümmert, war der Ansprechpartner und soweiter. Es war so als würde das Reisebüro als Reiseveranstalterin wirken und mit dem Reisebüro der Reisevertrag zustande kommen.

Dann wiederum wurden die AGB der Reiseveranstalterin vorgelegt. Aber auf dem Anmeldeformular stand kein Logo, und nur die Daten des Reisebüros.

Das dumme ist aber, dass bei der Kubareise einige Mängel auftraten, es wurde im Hotel gebaut, das Essen war schlecht, und das Hotel an sehr viele Stellen dreckig…

Gefragt in Reisevertragsrecht von
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Hallo,

du fragst dich, ob in deinem Fall das Reisebüro der Reiseveranstalter war oder lediglich ein Reisevermittler.
Grundsätzlich ist das von Fall zu Fall unterschiedlich, weshalb ich gleich vorweg den Rat gebe, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Die Unterscheidung zwischen Reisevermittler und -veranstalter ist nicht so kompliziert, wie es vielleicht scheinen mag. Ein Reiseveranstalter erbringt entweder selbst die Leistung oder präsentiert die Leistung anderer in eigenem Namen. Dahingegen berät ein Reisevermittler lediglich, handelt in fremdem Namen und übernimmt keine Haftungen. Für mehr Details kannst du das hier nochmal nachlesen:

http://passagierrechte.org/Reisevermittler#Unterschied_zum_Reiseveranstalter

Unter normalen Umständen würde man ein Reisebüro, laut dieser Definition, als Reisevermittler einstufen. Das Reisebüro hat auch angegeben, lediglich vermittelnd tätig zu sein. Allerdings ist es entscheidend, wie das Reisebüro in deinem Fall aufgetreten ist.

Ich habe zu deinem Fall ein passendes Urteil des LG Frankfurt gefunden. Wenn du es durchlesen möchtest, gib einfach auf Google „LG Frankfurt 2-24 S 99/15 reise-recht-wiki“ ein.

Das Urteil behandelt einen ähnlichen Fall, in dem auch das Reisebüro auf den Reisenden wie ein Reiseveranstalter wirkte. Das LG entschied, dass Reiseveranstalter und damit Vertragspartner des Reisevertrags derjenige ist, „der aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlichen Reisekunden als Vertragspartei Reiseleistungen in eigener Verantwortung erbringt.“

Du sagst, dass es wirkte, als sei das Reisebüro Vertragspartner, weil es sich um den Reiseablauf gekümmert hat und auch Ansprechpartner war. Auch auf dem Anmeldeformular war nur das Reisebüro aufgeführt. Daraus würde ich folgern, dass das Reisebüro als Reiseveranstalter aufgetreten ist und nicht nur Vermittler der Reise war. Selbst die AGB der eigentlichen Reiseveranstalterin ändern daran nichts, weil es auf das objektive Auftreten ankommt. Es ist also die Sicht des Reisenden entscheidend und du sagst, das Reisebüro kam als Vertragspartei rüber.

Da sämtliche Ansprüche gegenüber der Vertragspartei geltend gemacht werden können, würde ich daraus folgern, dass du dich bezüglich der Mängel an das Reisebüro wenden kannst.

Wie gesagt, es handelt sich hier nur um eine persönliche Stellungnahme, frage sicherheitshalber einen Anwalt um Rat.

Liebe Grüße!
 

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