Hallo,
Euer Flug mit Condor wurde also so stark verlegt, dass ihr euch nicht sicher seid, ob eine FLugverlegung oder eine Annullierung vorliegt.
ich habe hier zwei Links für dich von diesem Forum, auf der einige gute Anwälte empfohlen werden:
https://www.flugrechte.eu/index.php?qa=574&qa_1=fachanwalt-reiserecht&show=574#q574
https://www.flugrechte.eu/index.php?qa=13&qa_1=wo-finde-ich-einen-fachanwalt-f%C3%BCr-reiserecht&show=13#q13
Leider kenne ich keinen Anwalt für Flugrecht in Düsseldorf aber ich würde auf jeden Fall empfehlen die Sache einem Anwalt vorzulegen. Empfehlenswert sind Rechtsanwälte, die sich auf Flugastrechte spezialisiert haben und dadurch Erfahrungen mit solchen Rechtsstreitigkeiten haben. Es gibt nur wenige Anwaltskanzleien, die Fachanwälte für Flugrechte sind. Eine renommierte Anwaltskanzlei für Flugrecht ist
Die vertreten auch bundesweit, das heisst man kann von jedem Ort in Deutschland aus den Anwalt beauftragen und nicht nur in Düsseldorf und er übernimmt die Fälle, ohne komplizierte Termine usw.
Hier im Forum gibt es noch ein paar Leute, die ein ähnliches Problem hatten:
http://flugrechte.eu/7469/germanwings-flugannullierung-ersatzflug-erst-n%C3%A4chsten-tag?show=7469#q7469
http://flugrechte.eu/698/entsch%C3%A4digung-auch-umbuchung-ersatzflug-einen-tag-sp%C3%A4ter?show=698#q698
http://flugrechte.eu/12203/fluggast-anspruch-%C3%BCbernachtung-%C3%A4nderung-abflugzeit-n%C3%A4chsten?show=12203#q12203
https://www.flugrechte.eu/11748/%C3%A4nderung-der-flugzeiten-welche-rechte-habe-ich
Ihr fragt euch jetzt, ob Ihr diese Änderungen hinnehmen müssen oder ob Ihr Ansprüche gegen die Fluggesellschaft geltend machen könnt. Im Falle einer Annullierung des ursprünglich gebuchten Fluges ergeben sich Ansprüche aus der europäischen Fluggastrechte Verordnung.
EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az.: C-83/10 (Zu finden bei Google: "EuGH C-83/10 reise-recht-wiki“)
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung
Fraglich ist ob bei einer Flugzeitenverlegung auf den nächsten Tag von einer Annulierung auszugehen ist.
Hierzu folgendes Urteil:
AG Hannover, Urteil vom 21.04.2011, AZ: 512 C 15244/10(Zu finden bei Google unter: „512 C 15244/110reise-recht-wiki“)
Bei einer Vorverlegung eines Fluges entspricht dies einer Annullierung des ursprünglichen Fluges, wenn die Vorverlegung mehr als zehn Stunden beträgt.
In eurem Fall man also schon von einer Annullierung reden!
Es stehen in Art. 5 nun Verweise auf die Art. 7, 8 und 9 der Verordnung. Aus diesen könnte sich eine passende Anspruchsgrundlage ergeben.
Artikel 7, Ausgleichsanspruch
„(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:
a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger,
b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km,
c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.
Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt“.
Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung würde dann also bestehen, wenn:
- Sie nicht spätestens 14 Tage vor Abflug Bescheid bekommen haben,
- die Fluggesellschaft für die Annullierung verantwortlich war und
- Ihnen kein Alternativflug angeboten wurde, der innerhalb der Annullierungsfristen nur eine geringe Verspätung hat.
Ich konnte euren Ausführungen jetzt leider keine genauen Daten der Buchung entnehmen, aber wenn am 20.08 die Änderung kam, solltet ihr frühestens am 06.08 gebucht haben, damit ihr noch in der genannten Frist seid.
Sollte dies nicht der Fall sein, hättet aber einen Anspruch gemäß Art. 8 VO.
In dem Fall könntet ihr dann den FLug kostenfrei stornieren.
Zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Beitrag lediglich um meine persönliche Rechtsmeinung handelt. Es könnte sich daher durchaus als vorteilhaft erweisen, zusätzlich einen Rechtsanwalt für Reiserecht um Rat zu fragen.