3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,816 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Sehr geehrte Damen & Herren,

Mir wurde 3 Monate vor Abflug von der Fluggesellschaft mitgeteilt daß bei meinem Condor-Flug Stuttgart-Gran Canaria/Gran-Canaria-Stuttgart,  der Rückflug auf Gran-Canaria-Frankfurt umgebucht wurde. Somit wurde der Rückflug annulliert. Mir wurde zwar ein Zug-Ticket für die Fahrt zum Abflughafen nach Stuttgart angeboten, was jedoch zu einer erheblichen Verspätung am führt. Ist es möglich den gesamten Flug bei Condor zu stornieren oder habe ich nur Anrecht den annullierten Rückflug zu stornieren?

Vielen Dank
Gefragt in Flugannullierung von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Guten Tag, 

ihr Rückflug von Gran Canaria wurde drei Monate vor Start leider annulliert. Ihnen wurde ein Alternativflug nach Frankfurt statt nach Stuttgart angeboten sowie ein Zugticket nach Stuttgart. Nun fragen Sie sich, ob Sie nur den von der Annullierung betroffenen Flug stornieren können oder auch den Hinflug. 

(Ansprüche bei einer Annullierung) 

Unter einer Annullierung versteht man gem. Art. 2 lit.) l der europäischen Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 die Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den zumindest ein Platz reserviert war. 

Dies ist bei Ihnen wohl der Fall. In solchen Fällen haben Flugreisende verschiedene rechtliche Möglichkeiten, wie bspw. ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen n. Art. 7 der VO oder auf Betreuungs- und Unterstützungsleistungen n. Art. 8 und 9 der Verordnung. 

Allerdings kommt ein Anspruch n. Art. 9 hier nicht in Frage, da Sie keine solchen Betreuungsleistungen soweit in Voraus benötigen. Auch der Anspruch auf Ausgleichsleistungen gem. Art 7 der VO scheidet wohl leider aus, da Sie über die Annullierung mehr als zwei Wochen im Voraus informiert wurden. 

Daher bleibt vorerst nur der Anspruch aus Art. 8 der VO.

(Rückerstattung welcher Flüge?)

 Gemäß Artikel 8 der Verordnung können Fluggäste wählen zwischen:

a) — der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit 

— einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt, 

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder 

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze. 

Sie fragen explizit nach der Kostenrückerstattung. Im Gesetz steht ausdrücklich geschrieben, dass auch die Kosten für die Flüge zurückerstattet werden können, wenn die Reiseabschnitte noch nicht zurück gelegt wurden. Dies bedeutet für mich, dass Sie auch die Kosten für den Hinflug zurückverlangen können und dann selbst einen neuen Flug buchen, dann vielleicht nicht mit Condor.

Lesen Sie auch gerne folgende Urteile oder andere Forenbeiträge, die sich mit ähnlichen Themen beschäftigen.

AG Geldern, Urteil vom 20.02.2008, Az 4 C 241/07 (zu finden über die Google-Suche „4 C 241/07 reise-recht-wiki“)

Bei der Annullierung eines Fluges sind dem Passagier alternative Beförderungsmöglichkeiten anzubieten. Der Passagier kann sich dann entscheiden, ob er diese annimmt.

Gerichtsstand kann dabei auch der Ort sein, an dem der Flug starten sollte (alternativ der Wohnort des Klägers).

KG Berlin, Urteil vom 12.08.2014, Az.: 5 U 2/12 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: KG Berlin, 5 U 2/12 reise-recht-wiki.de)

Ein Entgelt für die Bearbeitung stornierter oder nicht angetretener Flüge darf eine Fluggesellschaft nicht verlangen.

Im Endeffekt sollten Sie sich vorerst an Condor wenden. Dies ist zumindest meine Ansicht. Bei ganz konkreten Fragen können Sie auch gerne einen Fachanwalt befragen.

Beantwortet von (21,990 Punkte)
0 Punkte
...