Hallo jessica,
Du hattest einen Platz im Flugzeug DE2232 von Frankfurt nach Santo Domingo. von Da sollte der FLug weitergehen und um 18:30 in Quito landen.
jetzt hast du erfahren, dass du auf einen anderen Flug, Flug DE 2226 umgebucht wurdest, der in Punta Carna landet, sodass du Quito erst um 23:39 erreichst.
Du fragst dich nun, ob dir die Kosten für das Hotel in FLughafennähe erstattet werden, und ob du noch weitere Ansprüche gegen Condor hast.
So wie du es geschildert hast, klingt es für mich so, als wäre der Flug, den Condor ursprünglich ausführen sollte, annulliert wurden.
Der Begriff der Annullierung (engl. cancellation) eines Fluges wurde im Rahmen der EG-Verordnung 261/2004 vom Gesetzgeber in Art. 2 lit. l) VO als Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den zumindest ein Platz reserviert war, definiert.
In einem solchen Fall ergeben sich deine Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung.
Dort heißt es in Artikel 5:
Art. 5 Annullierung.
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,
b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und
vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder
ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.
Somit kommt es für deine Ansprüche darauf an, wann du von Condor informiert wurdest. Wenn dies mehr als 2 Wochen vor Abflug war, steht dir leider kein Anspruch auf Entschädigung zu.
Artikel 5 verweist jedoch auch auch Artikel 8 und 9, aus denen du dennoch Ansprüche herleiten kannst.
Art. 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung.
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen a) – der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit – einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt,
b)anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze
(...)
Somit kannst du auf grundlage von Artikel 8 durchaus von Condor verlangen, dass sie dich zu einem vergleichbaren Zeitpunkt nach Quito befördern.
Alternativ könntest du einen Anspruch auf die Hotelkosten nach Artikel 9 haben:
Art. 9 Anspruch auf Betreuungsleistungen.
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so sind Fluggästen folgende Leistungen unentgeltlich anzubieten:
a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,
b) Hotelunterbringung, falls – ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist oder – ein Aufenthalt zusätzlich zu dem vom Fluggast beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist,
c) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges).
(...)
Jetzt denke ich aber, dass obwohl ich deine Einwände verstehe, Condor dir nicht ein Hotel in Flughafennähe stellen muss, wenn du bereits eines in Quito gebucht hast. jedoch ist Condor verpflichtet, dich zu deinem Hotel zu transportieren, oder zumindest die Taxikosten zu übernehmen.
Dies ist jedoch nur meine Einschätzung der Dinge. Ein Fachanwalt für Reiserecht könnte unter Umständen zu einer Anderen Einsicht gelangen.
Liebe Grüße
Gerhard