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Ich flog mit meiner Frau nach Puerto de la Cruz auf Teneriffa.
Wir blieben 10 Tage dort.

Diese Pauschalreise buchten wir über alltours.de .
Da wir unbedingt nach Puerto de la Cruz wollten, buchten wir dort ein Hotelzimmer, inkl. Frühstück und Abendessen. Es handelte sich dabei um ein gutes 3* Hotel.

Als wir in Puerto de la Cruz ankamen, bemerkten wir auf der Fahrt zum Hotel, dass trotz der Tatsache, dass es mitten in der Saison war, ziemlich viele Baustellen vorzufinden sind.
So auch leider vor unserem Hotel.
Direkt im Eingangsbereich des Hotels wurden wir von einer kleineren Baustelle begrüßt. Was da genau gemacht wurde, kann ich nicht mehr sagen. Jedenfalls wurde etwas gebaut...leider.. Und das war noch nicht alles; direkt nebenan, auf dem benachbarten Grundstück, befand sich auch eine riesige Baustelle. Bereits als wir im Hotel einchecken wollten, hatten wir aufgrund der immensen Lautstärke leichtere Verständigungsprobleme.
Zunächst dachten wir, dass die Arbeit im Eingangsbereich bestimmt schnell erledigt wird und der Baulärm am Nachbargrundstück nicht so schlimm werden würde.

Da wir gerne auch länger im Bett bleiben und ausschlafen wollten und uns erst Mittags nach draußen begeben wollten, bekamen wir den ganzen Lärm mit. Und das auch noch während der ganzen 10 Tage! Ausschlafen konnte man vergessen, entspannt frühstücken auch, mittags etwas auf dem Balkon entspannen ist auch nicht drin gewesen. Es war durchgängig laut. Der Lärm kam größtenteils von der Baustelle des Nachbarsgrundstücks. Beim Frühstück war es dann eher der Lärm der aus dem Hoteleingang kam.
Furchtbar! Das war eines der unentspanntesten Urlaube die wir jemals hatten!!!!
Nachdem sich die ganze Lage nicht bessern wollte, meldeten wir 3 Tage vor Abreise ggü. der zuständigen Reiseleiterin, diesen Mangel. Sie meinte zu uns, dass sie nicht erwartet hätte, dass es so einen unangenehmen Baulärm geben würde. Sie wusste also schon im Vorfeld Bescheid. Auch dachte sie, dass die Arbeiten im Hotelbereich schnell erledigt werden.
Ein Hotelwechsel kam für diesen kurzen Zeitraum nicht in Frage und auch anders konnte sie uns nicht weiterhelfen.

Jetzt möchten wir für diesen "Urlaub", Ansprüche gegen die Reiseveranstalterin geltend machen. Sie hätte uns von vornherein warnen müssen!
Doch ein befreundeter Jurist (der sich allerdings nicht so gut mit Reiserecht auskennt) meinte jedoch zu uns, dass wir den Baulärm bzw. diesen Mangel schon sofort am Anfang hätten anzeigen müssen und nicht bis fast Urlaubsende warten sollen!

Wir finden, dass das doch eigntl. egal ist, da ja die Reiseleiterin über das Geschehen vor Ort Bescheid wusste!!!

Was sagt ihr dazu? Haben wir Ansprüche? Wenn ja, welche?

Gefragt in Reisevertragsrecht von
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Sie haben eine Pauschalreise gebucht. Ihr Hotel war allerdings stark von Baulärm betroffen. Nun fragen sich nach der Reise, ob Ihnen dadurch ein Anspruch auf eine Reisepreisminderung zusteht. 

Zunächst einmal zu der Frage, ob Baulärm einen Reisemangel darstellt. 

Diese Frage wurde in diesem Forum schon des öfteren diskutiert. Beispielsweise in folgenden Beiträgen:

Entschädigung vom Reiseanbieter, wenn Baustelle vor Hotel, und Baulärm ganzen Urlaub beeinträchtigt hat? Baustelle war wesentlich größer als vom Anbieter angegeben

Anspruch auf Reisepreisminderung und Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude aufgrund von Baulärm und gesperrtem Strand?

Welche Ansprüche haben wir wenn auf der Travelix-Pauschalreise nach Lanzarote 11 von 14 Tage Baulärm herrschte was einen erheblichen Reisemangel darstellte?

In allen Beiträgen forderten Reisegäste eine Reisepreisminderung wegen Baulärm. 

Entscheidend ist also die Frage, ob Baulärm einen Reisemangel darstellt.

Dazu folgende Urteile:

LG Düsseldorf, 21.01.2000, Az: 22 S 26/99 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: 22 S 26/99 reise-recht-wiki" eingeben)

Sind Bauarbeiten in einer Hotelanlage im Zimmer des Urlaubers, in den Gemeinschaftsräumlichkeiten und am Hotelpool über den ganzen verteilt Tag hörbar, dann ist der Urlauber in seinen Erholungsmöglichkeiten stark beeinträchtigt und kann für die betroffenen Tage eine Reisepreisminderung um 50 % verlangen.

LG Duisburg, Urt. v. 27.03.2008, Az: 12 S 70/07 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: 12 S 70/07 reise-recht-wiki" eingeben)

Der Kläger buchte einen Urlaub in einer Ferienanlage mit Bungalows am Meer. Aufgrund von Baulärm in der Nähe seines Bungalows fühlte er sich beeinträchtigt und forderte vom Reiseveranstalter eine Preisminderung und Entschädigung. Das Berufungsgericht bestätigte das vorinstanzliche Urteil von 15 % Preiserlass.

LG Frankfurt, Urt. v. 30.07.2012, Az: 2-24 O 31/12 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: 2-24 O 31/1 reise-recht-wiki" eingeben)

Störender Baulärm im Hotel begründet eine Reisepreisminderung von 35% für die Dauer der Lärmbelästigung.

LG Frankfurt, Urt. v. 31.01.2008, Az: 2-24 S 243/06 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: 2-24 S 243/06  reise-recht-wiki" eingeben)

Baulärm, der in der gesamten Hotelanlage Tag und Nacht zu hören ist, stellt einen Reisemangel dar, der eine Reisepreisminderung rechtfertigt.

Der allgemeine Hinweis auf Bauarbeiten im Informationsmaterial genügt nicht, um den Reiseveranstalter von der Haftung für Reisemängel durch Baulärm auszuschließen. Hinweise auf bauliche Großprojekte müssen gemäß der Informationspflichten in der Hotelbeschreibung konkretisiert werden.

Nach diesen Urteilen, können Baumaßnahmen durchaus eine Reisepreisminderung begründen. 

In Ihrem Fall könnte jedoch problematisch sein, dass Sie den Mangel nicht direkt gemeldet haben.

Dazu folgendes Urteil:

BGH, Urt. v. 19.07.2016, Az: X ZR 123/15 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: X ZR 123/15 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Ein Reisender klagte auf Schadensersatz für Reisemängel, die für ihn während des zweiwöchigen Aufenthalts in einem Hotel auf Teneriffa durch Baulärm entstanden. Die Mängel waren der Reiseveranstalterin bekannt und wurden vom Kläger erst kurz vor Ende des Aufenthalts angezeigt.

Das Landesgericht Düsseldorf sah keine Verpflichtung des Klägers, Mängel anzuzeigen, die dem Dienstleister bekannt sind und gab seiner Berufung statt. Es verurteilte die Beklagte zur Leistung von 1234,23 Euro nebst Zinsen. Die Beklagte beantragte daraufhin vor dem Bundesgerichtshof Revision.

Dieser hob das Urteil auf und entschied, dass die Anzeige von Mängeln durch den Reisenden auch dann nicht entbehrlich ist, wenn diese dem Veranstalter bekannt sind.

Demnach hätten Sie meines Erachtens direkt nach der Anreise den Mangel melden müssen. Dass der Reiseveranstalter über den Baulärm informiert war, ist unerheblich. Ich könnte mir daher vorstellen, dass Sie leider keinen Anspruch auf eine Reisepreisminderung haben.

Es könnte aber trotzdem sinnvoll sein, zusätzlich einen Anwalt für Reiserecht um Rat zu fragen.

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