Hallo,
leider kam es zu Problemen auf ihren Flug von Sharm El Sheik über Istanbul nach Bremen zu einem Problem, denn das eingesetzte Flugzeug litt unter technischen Problemen.
Insgesamt sind Sie mit einer Verspätung von 24 h wieder zu Hause angekommen.
Anscheinend haben Sie eine Zusicherung erhalten, dass Sie eine Entschädigung aufgrund der Verspätung erhalten.
Allerdings fragen Sie sich noch, ob Sie die Kosten für die Heimfahrt mit dem Zug ebenfalls erstattet bekommen, da das Rail-and-Fly Ticket zu dem Zeitpunkt ihrer Ankunft bereits abgelaufen war.
Zu einer sehr ähnlichen Frage wurde in diesem Beitrag schon ausführlich diskutiert. Lesen Sie sich diesen auch gerne nochmal durch.
Auch dort wurde erklärt, dass ein eventueller Schadensersatz möglicherweise aus Art. 19 des MÜ in Frage kommen könnte:
„Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.“
Dort steht ausdrücklich, dass der Luftfrachtführer den Schaden zu ersetzen hat, der aus der Verspätung von Reisenden resultiert.
Ich denke, dass auch der Fall des neu gekauften Zugtickets unter diese Kosten fallen müsste, da Sie diese ja nicht hätten tragen müssen, wenn Sie rechtzeitig angekommen wären.
Allerdings beschreiben Sie, dass Sie eine Entschädigung aufgrund der Verspätung erhalten. Sollte es sich dabei um den Fall einer Ausgleichszahlung aus der europäischen FluggastrechteVO handeln, so sollte an dieser Stelle auch Art. 12 I der VO beachtet werden:
„Diese Verordnung gilt unbeschadet eines weiter gehenden Schadensersatzanspruchs des Fluggastes. Die nach dieser Verordnung gewährte Ausgleichsleistung kann auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet werden.“
Dies könnte auch bedeuten, dass die Kosten für den Zug auf die erhaltene Entschädigung angerechnet werden muss.
Ich denke, dass es sich hier um eine etwas kompliziertere Angelegenheit handelt, weshalb ich mir vorstellen kann, dass es ratsam wäre, einen Fachanwalt einzuschalten.