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Grundsätzlich kosten Rechtsanwälte das, was man mit einem Rechtsanwalt für die Tätigkeit vereinbart. Wie beim Friseur oder Handwerker, kann man auch mit einem Rechtsanwalt einen festen Pauschalsatz oder ein Stundenhonorar vereinbaren.

Komplizierter wird es, wenn man nichts mit dem Rechtsanwalt vereinbart. Denn dann greifen die gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die RVG-Gebühren sind Mindestpauschalgebühren, die ein Rechtsanwalt in jeder Angelegenheit fordern kann und gesetzlich sogar fordern muss. Die RVG Gebühren richten sich nach dem Gegenstands- und Streitwert der Angelegenheit. Wer z.B. von einer Fluggesellschaft für 2 Fluggäste 800 EUR fordert und einen Anwalt mit der Interessenwahrnehmung beauftragt, wird RVG Gebühren zum Gegenstandswert von 800 EUR zahlen. Die Kosten des Rechtsanwaltes richten sich zudem nach dem Verlauf der Vertretung, dem Umfang der Beratung und den konkreten Auslagen und Spesen des Rechtsanwaltes.

Wer z.B. wegen einer Flugverspätung 800 EUR geltend machen will, kann zunächst von einem Anwalt eine Erstberatung einholen. Die Erstberatung bei einem Rechtsanwalt für Flugrecht kostet nach den Buchstaben des Gesetzes gem. §34 RVG höchstens insgesamt 249,90 EUR (190,00 EUR für die Beratung plus 20,00 EUR für Auslagen plus 39,90 EUR für 19% Umsatzsteuer). Das bedeutet die Kosten für die Erstberatung können von kostenlos bos höchstens 249,90 EUR reichen.

Wer dann den Rechtsanwalt mit einer Interessenvertretung wegen der Forderung der Entschädigung von 800 EUR wegen der Flugverspätung einschalten will, muss zunächst mit (Grund-) Kosten der Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG rechnen. Der übliche Faktor, der bei der Geschäftsgebühr angesetzt wird, beträgt 1,3. Das heißt im Beispielsfall, dass bei einem Gegenstandswert von 800 EUR eine 1,3-Geschäftsgebühr i.H.v. 84,50 EUR anfällt. Dazu kommt eine Auslagenpauschale von 20,00 EUR und 19% USt., insgesamt also 124,36 EUR.

Das komplizierte an den gesetzlichen Gebühren des RVG ist, dass die Gebühren sich- je nach Verlauf der Vertretung- immer wieder ändern und damit steigen können. Wird z.B. mit der Fluggesellschaft ein Vergleich geschlossen, bekommt der Rechtsanwalt eine 1,5-Einigungsgebühr, die im Beispielsfall 97,50 EUR beträgt (vgl. Einigungsgebühr Nr. 1000 VV RVG). Gibt es mehrere Auftraggeber (z.B. die Ehefrau, Verwandte, Lebensgefährten, Kinder, etc.), darf der Rechtsanwalt pro Auftraggeber weitere Gebühren über 0,3 ansetzen, im Beispielsfall also weitere 19,50 EUR (vgl. weiterer Auftraggeber Nr. 1008 VV RVG). Zahlt die Fluggesellschaft die Entschädigung dann über das Konto vom Rechtsanwalt, kann der Anwalt dafür eine Hebegebühr (vgl. Hebegebühr Nr. 1009 VV RVG) verlangen.

Wer klare, transparente und verständliche Kosten verlangt, kann mit dem Rechtsanwalt individuell die Gebühren vereinbaren. Viele Mandanten scheuen sich, die Rechtsanwaltsgebühren anzusprechen. Dabei gibt es für Kunden im außergerichtlichen Bereich viele Möglichkeiten, die Kosten zu vereinbaren. Die beliebtesten Möglichkeiten sind die Beauftragung des Rechtsanwaltes nach Stundenhonorar, bei der ein fester Stundensatz vereinbart wird. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit der Vereinbarung eines festen Pauschalhonorars. Dabei vereinbart der Mandant mit dem Rechtsanwalt einen festen Betrag, der für die gesamte Tätigkeit des Anwaltes gezahlt wird. Schwieriger ist es, mit dem Rechtsanwalt ein Erfolgshonorar (im Sinne eines no-win-no-fee Honorars) zu vereinbaren. Hintergrund ist, dass die gesetzlichen Voraussetzungen eines Erfolgshonorars nach §4a RVG dermaßen hoch sind, dass praktisch so gut wie kein Mandant die Hürden erfüllen wird. Damit ist es Rechtsanwälten ist Deutschland faktisch unmöglich, ein Erfolgshonorar oder die Tätigkeit auf Ertfolgsbasis anzubieten. Trotzdem gibt es Mischformen einer Erfolgsbeteiligung. Einige Rechtsanwaltskanzleien bieten an, die Rechtsanwaltskosten im Rahmen von Erfolgshonorar oder Erfolgsbeteiligungen zu berechnen.

 

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Jeder Rechtsanwalt wird über Gebühren und voraussichtlich anfallende Kosten informieren. Einfach einmal beim Anwalt anrufen.
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Mein Mann und ich haben für unsere Familie über ein halbes Jahr probiert, die Entschädigung für die Flugverspätung aus der EU Flugrechteverordnung zu bekommen. Wir haben alles versucht und immer wieder mit Anwalt gedroht, die Airlines hat es einfach ignoriert.

Wir wurden ständig hingehalten. Dann war unsere Geduld zu Ende und wir haben einen Fachanwalt aus Berlin beauftragt und die Airline hat dann nach nur 5 Wochen gezahlt. Die Fluggesellschaften sind einfach dreist und wissen genau, dass kleine Verbraucher an der Nase herumgeführt werden können. Ich bin über jeden cent froh, den die uns bezahlen mussten, das war die gerechte Zahlung für die Flugverspätung aber noch viel vielmehr für die dreiste Masche, uns einfach zu ignorieren.

Die Airline musste auch die Anwaltskosten zahlen.
Hallo, war das die Kanzlei Bartholi aus Berlin Charlottenburg (Mommsenstr 58, plz 10629)?
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Wir haben die Kanzlei beauftragt und das ganze Verfahren hat sich zwar etwas gezogen, aber schlussendlich mussten wir nichts bezahlen. Verliert die Fluggesellschaft, muss sie auch zahlen. Das wird ein Anwalt wissen.

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Eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt ist häufig preiswerter, als viele Rechtsuchende sich dies vorstellen.

 

ERSTBERATUNG:

Außergerichtlich kann man einen Rechtsanwalt völlig formlos und unkompliziert kontaktieren und eine erste rechtsverbindliche Rechtsauskunft über einen Sachverhalt oder einen Rechtsstreit im Rahmen einer ERSTBERATUNG einholen. Dies kostet meist sehr wenig. Und selbst für den Fall der Fälle hat der Gesetzgeber die Kosten auf höchstens 190 EUR gesetzlich festgelegt, so dass jeder Rechtsuchende Kostensicherheit genießt, soweit er als Verbraucher handelt.

 

INTERESSENVERTRETUNG:

Auch die Interessenvertretung, d.h. das Tätigwerden des Rechtsanwaltes gegenüber den Anspruchsgegnern kostet häufig weniger, als Rechtsuchende vermuten. Gerade in Fluggastrecht Streitigkeiten bewegen sich die Forderung in überschaubaren Rahmen. Überzogene Kosten hat niemand zu fürchten.

 

PROZESSVERTRETUNG:

Die Prozessvertretung in Forderungssachen aus Fluggastrecht-Ansprüchen ist in Deutschland im Vergleich zu allen anderen EU-Mitgliedstaaten mit am preiswertesten. Ein Rechtsanwalt erhält für die gesamte Führung des Prozesses einschließlich Schriftsatzerstellung, Korrespondenz mit dem Gericht und der beklagten Fluggesellschaft, Wahrnehmung eines Verhandlungstermines bei einer eingeklagten Forderung von z.B. 250 EUR (1. Beispiel) oder 500 EUR (2. Beispiel) insgesamt 69,91 EUR (1.) bzw. 138,34 EUR (2.).

Anwälte in Deutschland arbeiten zu sehr günstigen Konditionen. Wer dies bezweifelt, sollte einfach einmal einen Verbraucher in Großbritannien, der Schweiz oder Dänemark, Schweden, Finnland oder Norwegen kontaktieren. Die werden nicht glauben, welch niedrige Anwaltsgebühren in Deutschland möglich sind.
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Was kostet ein Rechtsanwalt?

Gebrauchsanleitung: Ein Anruf beim Rechtsanwalt genügt und nach 30 Sekunden weiß man, was ein Anwalt kostet und muss die Foren nicht vollposten.
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Aber es ist doch so, dass die Fluggesellschaft die Anwaltskosten übernehmen muss, wenn sie verliert, oder!?
+29 Punkte
Wenn man einen langen Atem hat, kostet der Rechtsanwalt gar nichts. Dann muss man eben nur hartnäckig bleiben und die Airline bis zum Schluss verklagen. Denn am Ende müssen die Fluggesellschaften ALLES zahlen, also auch die Rechtsanwaltsgebühren. Das wissen die Arilines auch, aber die versuchen natürlich, Flugpassagiere schön an der Nase herumzuführen und unsicher zu machen.
Beantwortet von (2,650 Punkte)
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Ein Rechtsanwalt kostet Dich unterm Strich nichts, wenn er gut ist.

Denn dann wirst Du Deinen Gerichtsprozess gewinnen und der Anwalt hat für Dich auch gleich seine eigenen Gebühren eingeklagt und gewonnen. Soweit ich weiß, müssen Anwälte das sowieso machen. Nur es gewinnen eben nicht alle ihre Fälle.

Also, Fachanwalt einschalten und Prozess gewinnen.

Dann gibts auch keine Probleme mit den Kosten.
Beantwortet von (3,690 Punkte)
+26 Punkte
Die Fluggesellschaft muss den Anwalt zahlen, wenn sie verliert. Das ist in Deutschland wenigstens mal ein Argument, einen Rechtsanwalt zu bemühen, solche Entschädigungen einzuklagen.
+23 Punkte

Hallo, ich bin eher zufällig auf die Fluggastrechte gestoßen. Auf einem absoluten Horror-Urlaub auf die Kanaren hatten wir sowohl auf dem Hinflug, als auch auf dem Rückflug mit der gesamten Familie (3 Kinder und Großeltern) beim Hinflug 17 Stunden und beim Rückflug 31 Stunden Verspätung. Wir haben uns durch die Kanzlei Bartholl aus Berlin vertreten lassen, nachdem Iberia sich völlig uneinsichtig zeigte. Ich möchte hier die Möglichkeit ergreifen und nochmal auf die hervorragende Arbeit von Rechtsanwalt Jan Bartholl zurückkommen. Das soll hier keine Werbung sein, sondern meine ganz persönliche Erfahrung. Ich schulde Herrn Bartholl aufrichtigen Dank. Wie Herr Bartholl unseren Rechtsstreit gelöst hat, war einfach mustergültig. Nachher hat sogar der Mitarbeiter unserer Rechtsschutzversicherung respektvoll gesagt, dass so ein gutes Ergebnis sehr selten erzielt würde. Herr Bartholl hat ohne Prozess 5600 EURO und vom Reiseveranstalter nochmal 650 EURO für uns herausgeholt. Wir waren selbst alle völlig sprachlos, da das fast doppelkt so viel war, wie wir für den ganzen Urlaub gezahlt hatten. 

Wir empfehlen im Flugrecht die Kanzlei Bartholl. Ich empfehle dort einfach anzurufen. Hatten wir auch eingangs gemacht und innerhalb eines Tages sofort eine Erstberatung ohne Termin bekommen.

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+23 Punkte
Fluggesellschaften fahren alle die HINHALTE- und VERZÖGERUNGSTAKTIK.

Die Fluggesellschaften haben mit der Zeit gelernt, wie man sich effektiv gegen berechtigte Forderungen von Flugpassagieren wehrt: Man sitzt die Sache einfach aus, lässt die Passagiere mit ihren Begehren eiskalt auflaufen und gibt den "Gott des Gesetzes".



"Gott des Gesetzes":

Man sieht doch schon an den Fragen hier im Forum und in allen anderen Foren den vorauseilenden Gehorsam erniedrigter und gedemütigter Flugpassagiere. Da fragen sich mündige Bürger tatsächlich, ob die Fluggesellschaft sie bei bestätigter Buchung einseitig sitzen lassen, umbuchen oder an anderen Flughäfen aussetzen darf. Da fragen sich unbescholtene Verbraucher, ob es "Recht" wäre, wenn gesetzlich festgelegte Fluggastrechte von Fluggesellschaften mit Füßen getreten werden. Da sieht man, dass die schamlose Dreistigkeit und Unverfrorenheit der Airlines Früchte trägt: Mündige Bürger ergeben sich schon im Voraus gegen die Goliath-Airlines, da die ihre hanebüchenen und komplett abwegigen, zum Teil sogar erlogenen, Rechtsmeinungen als "Gesetz" verkaufen. Leute - wacht auf! Wer nur einen Hauch gesunden Menschenverstandes übrig hat, dem sagt doch schon das Gefühl, dass das nicht rechtens sein kann!



Aussitzen:

Fluggesellschaften machen sich ein menschliches Charaktermerkmal zu eigen: Der Mensch ist faul und risikoscheu. Die Fluggesellschaften wissen genau, wenn sie einfach dummdreist zumachen, sich ducken und die Sache nur lange genug aussitzen, haben die wenigsten Flugpassagiere das Rückgrat, um ihre "Drohungen", einen Anwalt einzuschalten und notfalls zu klagen, wahrzumachen. Die Airlines bekommen täglich tausende Briefe mit den leeren Drohungen, dass Passagiere sonst zum Anwalt gehen, wenn die Airline nicht zahlt. Die Fluggesellschaften wissen, dass 99,9% der Passagiere nicht den Mut haben, genau das auch zu tun. Also tut man, was man gelernt hat, dass es erfolgreich gegen solche Blender ist: NICHTS. Sind die Flugpassagiere erst einmal lange genug zermürbt, geben die meisten unerfahrenen, unsicheren und ängstlichen Passagiere auf. Diejenigen Fluggäste, die dann noch etwas rumzetern, bekommen eben ein nettes (Textbaustein-) Antwortschreiben, in dem irgendeine lächerliche Ausrede angeführt wird, weshalb man angeblich nicht zahlen müsste. Und wer dann immer noch nicht Ruhe gibt, erhält gnädigerweise einen "Fluggutschein" über 50 EUR und soll sich endlich ver...

Damit lösen Fluggesellschaften den Großteil aller Fälle. Diese sog. "Forderungsabwehr"-Taktik der Airlines ist bei den risikoscheuen und handzahmen Verbrauchern so erfolgreich, dass die Bosse in den Vorstandsetagen der Fluggesellschaften wahrscheinlich aus dem Lachen nicht mehr herauskommen. Die ersparten Millionen, die man eigentlich den Flugpassagieren schuldet, kann man ja dann als Boni an die Vorstandsetage ausschütten.

Man kann nur den Kopf schütteln über so einen Gehorsam mündiger Verbraucher. Aber schwarz auf weiß in der VO 261/04 gesetzlich festgelegte und geldwerte Ansprüche werden von Flugpassagieren einfach liegen gelassen und nicht weiter verfolgt. Da lesen sich mündige Verbraucher tagelang irgendwelche Testberichte durch, um beim Kauf der Digitalkamera 20 EUR zu sparen. Da fahren Autofahrer kilometerweit, um bei der nächsten Tankstelle das Benzin für 2 Cent billiger zu tanken, aber bei Airlines wo sie 250 EUR, 600 EUR oder vielleicht sogar mehrere Tausend Euro nach dem Gesetz fordern könnten, ziehen die meisten den Schwanz ein und geben die Sache nicht mal mehr einem Rechtsanwalt, der so was in Nullkommanichts einklagen könnte. Verrückte Welt.

Ich zücke wirklich den Hut vor den mutigen und unerschrockenen Flugpassagieren mit aufrichtigem Charakter, die gewillt waren, ihre Fluggastrechte auch wirklich durchzusetzen. Solche Menschen helfen, dass die Fluggesellschaften und andere große Konzerne nicht irgendwann glauben, dass es "normal" wäre, Verbraucherrechte mit Füßen zu treten und gute Kunden als Dummköpfe zu verkaufen.

yes
+11 Punkte

Ein guter Anwalt kostet nichts und holt seine Kosten bei den Anspruchsgegnern raus.

Ich habe die Sache gleich einem Fachanwalt übergeben, nachdem sich Vueling 8 Wochen auf meine Schreiben einfach nicht gemeldet hat. Und siehe da: Der Anwalt hat es tatsächlich geschafft, dass die gezahlt haben. Nach 2 Monaten hatte ich die 400 Euro auf meinem Konto und den Anwalt hat die Vueling auch noch zahlen müssen. Ich verstehe immer noch nicht, weshalb die es echt darauf anlegen, dass immer erst ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss.

Hier können Sie einige Nachrichten der Vueling sehen, die mir mein Anwalt zugeschickt hat:

Vueling Flugverspätung Entschädigung

Vueling Flugverspätung Umbuchung Email

Vueling Faxnummer

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Bei uns in der Kanzlei werden viele Flugpassagiere mit ihren Rechtsstreitigkeiten gegen die Fluggesellschaft und die Reiseveranstalter betreut. Die Masche der Fluggesellschaften ist IMMER die gleiche: 1. Aussitzen. 2. Wenn Passagiere dann noch rumquengeln, Standardschreiben raus mit einigen Nebelkerzen (wahllose Zitierung irgendwelcher Paragraphen). 3. NUR WER MIT EINEM RECHTSANWALT antanzt, wird ernst genommen. Den vertretenen Passagieren wird sofort ein Angebot unterbreitet (meistens die geforderte Summe OHNE Anwaltskosten). 

Natürlich haben Flugpassagiere Ansprüche auf Entschädigung der vollen Summe aus den europäischen Gesetzen (Europäische Fluggastverordnung Nr. 261/2004) PLUS Verzugszinsen PLUS angefallene Rechtsanwaltskosten. Die Fluggesellschaften wissen genau, dass die ihren Kunden die gesetzliche Entschädigung aus der VO 261/04 zahlen müssen. Es kommen aber nur die Fluggäste an ihr Geld, die MUT und COURAGE haben. Und genau da haben die Airlines die Schwäche der meisten Passagiere ausgemacht. Die meisten Fluggäste sind dermaßen ängstlich und risikoscheu, dass die Fluggesellschaften leichtes Spiel haben. Die haben das zigtausendfach erprobt und gemerkt, dass die wenigsten Passagiere dem Mumm haben, auch wirklich eine Rechtsanwaltskanzlei einzuschalten und die angedrohten rechtlichen Schritte wirklich zu gehen. Also lassen die Airlines die schüchternen und zaghaften Verbraucher eiskalt auflaufen und rühren sich erst dann, wenn Profi-Anwälte ins Spiel kommen. 

Die wenigsten Passagiere wissen, dass Rechtsanwaltskosten vom Schadensersatz und der Entschädigung, die die Fluggesellschaften zahlen müssen, umfasst sind. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Airlines die Rechtsanwaltsgebühren auch zahlen müssen. 

Nur wer mutig, beherzt und entschlossen seinen Anwalt auf die Airlines losschickt, bekommt, was ihm nach Gesetz zusteht. Das mag zwar ärgerlich sein, ist aber nicht zu ändern und das Blocken der Fluggesellschaften ist in einem Rechtsstaat legitim.

Hier nur eines von Tausenden Beispielen, dass die Airlines von den Gerichten zu Guter letzt auch zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten verurteilt werden:

Lufthansa Germanwings Entschädigung Flugverspätung

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