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Hallo leute!

ich komm grad nicht weiter. Wir haben zusammen mit 8 Leuten eine Flugreise von Düsseldorf nach Madrid gebucht und unser Flug hatte über 4 Stunden Verspätung. Wir haben die Fluggesellschaft Iberia bzw. Iberia Express immer wieder angeschrieben und die Entschädigung wegen Flugverspätung verlangt. Die rühren sich einfach nicht.

Ich wollte jetzt einen Rechtsanwalt einschalten. Zuerst habe ich bei einem Bekannten nachgefragt der Rechtsanwalt ist. Der sagte mir aber, dass deren Büro solche Sachen nicht macht. Dann hat er mir eine Kanzlei in Düsseldorf empfohlen, wo ich auch angerufen habe. Der Anwalt hat sich unsere Sache angehört und meinte dann, dass es wohl besser wäre, einen Rechtsanwalt einzuschalten, der solche Fluggastrechte als Fachgebiet hat. Er konnte mir aber keinen nennen, meinte aber man könnte ja auch solche Flugportale oder noch besser eine spezialisierte Anwaltskanzlei einschalten. Wir wollen aber die Sache mit einem Anwalt gegen Iberia durchfechten. Jetzt habe ich hier im Forum einige Fachanwälte für Reiserecht gefunden und bei einer Kanzlei in Berlin angerufen. Die Dame meinte aber, dass jetzt über die Osterferien kein Rechtsanwalt erreichbar wäre und ich mich nach Ostern nochmal melden soll.

Ich verstehe nicht, warum sich keine Kanzlei für unsere Sache interessiert. Es geht immerhin um 3200 €!!!

Wieso will keine Kanzlei so eine Flugverspätung Entschädigung annehmen? Das müsste doch eine übliche Standardgeschichte sein, die täglich hundert Mal passiert.

Ich verstehe nicht, wieso sich alle Anwälte irgendwie um unserer Sache drücken. Ich werde den Eindruck nicht los, dass alle uns irgendwie zwischen den Zeilen zu verstehen gaben: Geht mal bitte woanders hin.

Was soll das?

Kann mir jemand erklären, wieso kein Anwalt diese Sache übernehmen will? Übersehe ich hier irgendwas?

Gefragt in Rechtsberatung von
Bearbeitet von
+23 Punkte

20 Antworten

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Beste Antwort

Leute ihr habt echt keine Ahnung! Seid doch froh, dass es überhaupt Anwälte gibt, die solche "Peanuts"- Sachen überhaupt noch übernehmen und euch beraten. In UK oder Amerika findet man keinen Rechtsanwalt, der irgendwelche Rechtsstreitigkeiten, bei denen es um weniger als 5000 € geht, überhaupt noch ansieht - geschweige übernimmt. In UK heisst so was "small claims cases". Da gibts sogar extra Gerichte für so kleine Sachen unter 5 Tausend = Small claims court

Nehmen wir an, du willst eine Entschädigung von 250 € für eine Flugverspätung durch einen Anwalt eintreiben.

Der Rechtsanwalt verdient bei so ner Geschichte in Deutschland NICHTS. Ein Anwalt bekommt nach Gesetz (BRAGO bzw. RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) für so was 83,54 €!!!!!!!! Also für alles, das heisst alle Telefonate, Verhandlungen, Verwalten der Akte, Briefe schreiben, Portokosten, Fahrtkosten, Kopierkosten, etc. Wahrscheinlich kriegt so ein Anwalt bei so einem Fall nicht mal seine Portokosten und Kopierkosten wieder rein, OHNE dass er irgendwas für den Fall verdient hätte.

Natürlich übernimmt kein Anwalt solche Sachen gerne. Daher wird man mit so Kleinkram (also ungefähr alles was weniger als 5000 € Streitwert hat) hinauskomplimentiert. Klar, die Ausreden der Anwälte kennt man: Gerade zu viel zu tun, gerade keine Zeit, kenn mich nicht aus, XY kennt sich besser aus und so weiter und so fort. Die Leute raffen nur nicht, dass das ÜBERSETZT HEIßT: ICH WILL DEN FALL NICHT!

Lächerlich wirds dann, wenn hier einige Leute noch meinen, sie könnten wegen ihrer Pipi-Beträge, die sie von der Fluggesellschaft als Entschädigung einfordern wollen, auch noch irgendwelche Anwälte "AUSSUCHEN" crying

Einige tun hier so, als würden Anwälte sich in einem Bieterwettbewerb um so was streiten. Leute, die lachen sich schlapp über euch. Ruf mal bei einer der TOP 100 Kanzleien in Deutschland an. JEDE WETTE, dass keine der Kanzleien solche Sachen annehmen.

Jeder sollte sich hier selbst fragen, weshalb seine Rechtsstreitigkeit eben kein großes Tamtam bei ner Anwaltskanzlei ausgelöst hat und warum sich kein Anwalt meldet. Ganz einfach: Die sind froh, so was nicht übernehmen zu müssen.

Handelsblatt:

Eine Klage lohne sich aber für die meisten Kunden nicht. Für viele Verbraucher, bei denen es um Kleinbeträge gehe oder die keine Rechtschutzversicherung hätten, sei das zu teuer, so Auer-Reinsdorff. 

 

Wer doch einen Anwalt für so was gefunden hat: GLÜCKWUNSCH! Dann sollte man sich aber nicht noch groß beschweren, dass die Kanzlei nicht gleich die ganze Armada der TOP-Anwälte an so eine Sache ransetzt und von morgens bis abends nur den einen Fall im Auge hat. Anwälte verdienen erst bei großen Sachen (ab fünfstelliger Streitwerte). Alles andere ist eher Zeitvertreib oder eben aus Mitleid übernommen.

Beantwortet von (6,510 Punkte)
+15 Punkte
Welcher Anwalt rechnet denn bei so Kleinkramsachen noch nach BRAGO oder RVG ab? Stellt mal die Namen solcher Anwälte rein. Die scheinen ja zu wenig zu tun zu haben.
+14 Punkte

Mann, Du glaubst doch selbst nicht, dass ein Anwalt sich wegen solcher Lappalien aus dem Fenster lehnt!!!

crying

Du kannst froh sein, wenn du für so einen Fall einen Anwalt findest, der sich Deiner erbarmt. Das ist für Rechtsanwälte ein Zuschussgeschäft. Da verdient der nichts dran.

GENAU AUS DIESEM GRUND will auch keiner euren Fall annehmen. 

Du könntest versuchen, Dich an Anwaltskanzleien zu wenden, die sich auf solche Sachen spezialisiert haben. Die können so was mit effektiverem Aufwand lösen, da die damit tagtäglich zu tun haben und entsprechend geschulte Mitarbeiter haben. Klar ist das für euch viel Geld. 600 Euro haben oder nicht haben. Aber dass heisst eben noch lange nicht, dass sowas für einen Anwalt auch interessant wird.

Ich garantiere Dir, dass JEDE Anwaltskanzlei euch mit KUSSHAND nimmt, wenn ihr euch ein Haus kaufen wollt und es um 250000 Euro aufwärts geht. Denn dann verdienen Anwälte richtig Geld cool

Beantwortet von (4,770 Punkte)
+14 Punkte
+13 Punkte

JA, Du übersiehst, dass Anwälte nicht für Gotteslohn arbeiten. Alle Fälle, in denen es um ein paar tausend euro geht, sind für Anwälte total uninteressant.

Da kannst Du vielleicht irgendeinen Dorfanwalt mit locken, der sich freut, dass er mal einen Fall auf den Tisch bekommt. Aber keine der großen Kanzleien wird sich wegen solcher peanuts bewegen.

So ist das halt. Wo es nix zu verdienen gibt, wirst du auch keinen Anwalt finden cheeky

Aber komisch ist es schon, dass sich keiner für eure Sache findet, wenn es um 3200 euronen geht. 

Ich würde an eurer stelle einfach mal freundlich bei ner Kanzlei anrufen und die Sache erklären. Meistens sind Anwälte am Telefon sehr freundlich und geben auch gute Tipps

Beantwortet von (8,450 Punkte)
+13 Punkte
+12 Punkte

STOP !

Leute, hier wird gepostet was das Zeug hält. Aber kaum einer sagt klar, was Sache ist. Ich hatte mit meinen Kollegen eine Reise mit TUI gebucht. Am Flughafen sagte uns TUIfly dann plötzlich, dass der Flug auf spätabends verschoben wäre. Sonst nichts. 

NATÜRLICH waren wir uns auch unsicher, ob wir die Entschädigung wegen der Flugverspätung fordern durften, da das bei uns zusammen immerhin 10800 € ausmachte und ein Vielfaches des Reisepreises war, den wir überhaupt bezahlt hatten. Aber genau das ist schon der ERSTE FEHLER aller Passagiere: Selbstzweifel.

Wer sich nicht erhobenen Hauptes und selbstsicher an die Fluggesellschaft wendet, hat schon verloren. Der kleinste Zweifel wird von den Fluggesellschaften ausgeschlachtet. Ich denke, dass unser Fehlöer war, dass wir in unseren Briefen zu nett waren. Wir hätten es machen sollen wie einige hier im Forum: SOFORT KNALLHART eine Frist setzen und danach zum Anwalt. Wir waren leider etwas zu zaghaft und haben immer wieder selbst versucht, TUIfly zu überzeugen. Hat nichts gebracht.

Ich kann euch aus Erfahrung sagen, dass nur konsequentes Handeln hilft:

1. Brief mit Forderung und sofort auch einer kurzen FRIST an Fluggesellschaft PER EINSCHREIBEN mit RÜCKSCHEIN schicken. Sagen, dass nach Ablauf der Frist sofort ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird.

2. Ist die Frist abgelaufen, einen Rechtsanwalt einschalten. Sonst kommt eh nichts.

Und bei uns war es echt GENAUSO wie viele hier posten. Erst nachdem wir eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet hatten, hat die TUIfly reagiert. Dann aber (zu unserer großen Überraschung und Freude cheeky gleich mit einem Scheck über 10 Tausend euro).

Leider posten hier alle meistens, wenn es schon zu spät ist. Also, für die die wissen wollen, wie man an die Entschädigung gelangt, hier nochmal das Ergebnis

yescool

 

Beantwortet von (6,920 Punkte)
+12 Punkte
Ich finde, dass man allen Verbrauchern, die den Mut aufbringen, gegen solche Machenschaften von Fluggesellschaften vorzugehen, HÖCHSTEN RESPEKT entgegenbringen sollte. ICH ZÜCKE JEDENFALLS MEINEN HUT vor Leuten, die es solchen Fluggesellschaften zeigen.
+11 Punkte

Ihre Frage ist schwer zu beantworten.

Ob ein Rechtsstreit für einen Rechtsanwalt interessant ist, ist subjektiv. Ein Rechtsstreit, bei dem es z.B. um 10 EUR geht, kann rechtlich höchst interessant sein.

Aus wirtschaftlicher Sicht sind Rechtsstreitigkeiten mit einem Gegenstandswert und Streitwert von weniger als 5000 EUR für Rechtsanwälte tatsächlich uninteressant, soweit die Tätigkeit des Rechtsanwalts nach den gesetzlichen Gebühren des RVG (früher: BRAGO) abgerechnet werden soll.

Das RVG setzt Pauschalgebühren an. Pauschalgebühren sind immer PAUSCHAL und somit nie in jedem Fall angemessen. Was in vorgefertigte Formen gepresst und standardisiert behandelt wird, benachteiligt immer irgendjemanden. 

Bei geringen Gegenstandswerten und Streitwerten hat der Gesetzgeber eben entschieden, dass Rechtsanwälte benachteiligt werden. Die gesetzlichen Mindest - Pauschalgebühren des RVG decken bei niedrigen Gegenstandswerten nie den tatsächlichen Arbeitsaufwand und die Geschäftskosten des Rechtsanwalts. Das ist aber gesetzlich so gewollt bzw. akzeptiert, da bei hohen Gegenstandswerten der Rechtsanwalt zum Teil Gebühren verlangen kann, die weit über dem Arbeitsaufwand liegen.

Diese sog. Mischkalkulation oder Querfinanzierung oder Quersubventionierung benachteiligt natürlich vor allem Rechtsanwälte, die in Rechtsgebieten tätig sind, in denen regelmäßig extrem geringe Gegenstandswerte vorliegen (wie z.B. Reiserecht, Fluggastrechte oder auch Internetrecht (ebay Auktionen, etc.)). Daher kann niemand von einem Rechtsanwalt fordern, solche Rechtsstreitigkeiten regelmäßig auf RVG Basis abzurechnen, da jede dieser Angelegenheiten für den Rechtsanwalt demnach ein wirtschaftliches Zuschussgeschäft würde. 

Das ist auch der Grund, weshalb es relativ wenig Rechtsanwälte gibt, die sich auf tendenziell unwirtschaftliche Rechtsgebiete spezialisiert haben und auf der anderen Seite bei den für Rechtsanwälten "lukrativen" Rechtsgebieten ein Überangebot herrscht.

Da viele Kunden und Rechtsuchende die Hintergründe der (gesetzlichen) Abrechnung von Rechtsanwaltsgebühren nicht kennen und verstehen, kann es natürlich zu Irritationen auf der "Nachfrageseite" kommen.

Beantwortet von (5,560 Punkte)
+11 Punkte
+8 Punkte
Alle Rechtsanwälte fordern ja nicht nur die Entschädigung der Kunden, sondern zusätzlich immer noch ihre eigenen Kosten bei der Beklagtenseite mit ein. Wenn jetzt natürlich für erfahrene Anwälte abzusehen ist, dass die Durchsetzung der Entschädigung aufwendig und zeitraubend ist, bedeutet es für den Anwalt natürlich viel Arbeit für wenig Geld mit unsicherem Ausgang der ganzen Sache.

Da trauen sich dann eben nur wenige ran. INTERESSANT sind solche Fälle für keinen Anwalt.

Schlaue Kunden bieten ihrem Anwalt eben eine Erfolgsprämie, wenn er erfolgreich ist. Dann strengt sich der Anwalt richtig an und der Kunde kommt auch an sein Ziel. Es gewinnen dann beide.
Beantwortet von (6,310 Punkte)
+8 Punkte
+8 Punkte

VIELEN DANK für Ihre Anfrage. Ich kenne jedoch einen guten Kollegen, der sich exzellent im XY-Recht auskennt.

Leider haben wir zur Zeti keine Kapazitäten frei, ihre Sache übernehmen zu können.

Leider ist der Rechtsanwalt xy zur Zeit sehr beschäftigt.

 

Wer solche oder ähnliche Sätze hört, darf SICHER sein, keinen lukrativen Rechtsstreit anzustreben. Das sind die Pauschalausreden von Anwaltskanzleien für Sachen, die man nicht will. Mit solchen Kleinstreitigkeiten (alles von 1 - 5000 EUR) macht jede Kanzlei Minus. Daher will natürlich keiner solche Fälle übernehmen.

Was kaum einer weiß: Rechtsanwälte sind in Einzelfällen VERPFLICHTET, Fälle anzunehmen.

Beantwortet von (6,030 Punkte)
+8 Punkte
+7 Punkte
Natürlich macht keine gutgehende Kanzlei Kleinkram gerne. Verbrauchersachen sind ja immer irgendwie kleine Sachen.

ZUM GLÜCK finden sich aber in Deutschland genügend spezialisierte Rechtsanwälte und Fachkanzleien, die auch kleinere Sachen übernehmen.

Welche Kanzlei aus Berlin hattest Du angerufen?

Meine Empfehlung: Kanzlei Bartholl aus Berlin. Spezialisiert auf Fluggastrechte. Tel. 030577039830 oder im Netz www.ra-janbartholl.de
Beantwortet von (6,310 Punkte)
+7 Punkte
+7 Punkte

Natürlich will kein Anwalt >kleine Fälle< cheeky

Gibt aber trotzdem genügend Anwälte, die auch im Reiserecht und bei kleinen Flugrecht Sachen übernehmen.

Beantwortet von (5,420 Punkte)
+7 Punkte
+6 Punkte

Es ist immer wieder erstaunlich, dass Leute die tiefgründigsten Details ihres LCD- oder Plasmafernsehers und jede Einstellung ihrer Apps auf ihrem Telefon kennen, es aber am grundlegendsten Bürgerwissen mangelt.

Hier wird über Rechtsstreitigkeiten aus dem Reiserecht und Flugrecht diskutiert, als gäbe es für Rechtsanwälte keine dankbareren Rechtsfälle. Eine Rechtsanwaltskanzlei ist immer ein Wirtschaftsunternehmen, dass wirtschaftliche Ziele verfolgt und keine humanitäre Wohltätigkeitsorganisation, die aus Nächstenliebe tätig wird. Hat sich schon mal jemand der Besserwisser hier gefragt, warum es gerade im Reiserecht oder Flugrecht so wenig spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien gibt? Nachtigall ick hör Dir trapsen ... Nein!? Stattdessen fällt es hier allen wie Schuppen aus den Haaren, wenn Rechtsanwaltskanzleien sich - unerhörterweise crying - nicht um die so arg wichtigen Rechtstreitigkeiten, in denen es um ein paar Hundert euro geht, bemühen.

Nur ein paar Hinweise:

1. Eine Rechtsanwaltskanzlei verdient an Fällen, die sich unter 4000 bis 6000 € Streitwert bewegen, nichts. Nochmal zum Mitschreiben: g a r   n i c h t s! Die bekommen ihre Gebühren nach der BRAGO (die jetzt RVG heißt) und die sieht eine Mischkalkulation vor, d.h. das Gesetz gibt dem Anwalt (gewollt!!!) bei geringen Streitwerten viel zu wenig für seinen Aufwand, so dass der Anwalt draufzahlt, während ein Anwalt bei hohen Streitwerten (wieder gewollt!!!!) viel zu viel für zum Teil sehr geringen Aufwand verdient. Das nennt sich eben Mischkalkulation.

Jetzt darf sich jeder an einer Hand abzählen, weshalb Reiserechtsfälle oder Flugrechtsfälle bei Anwaltskanzleien so beliebt sind wie ranzige Yakbutter. Natürlich sagt euch kein Anwalt: Ich will euch nicht. Warum? Vielleicht habt ihr ja irgendwann mal eine Rechtsstreitigkeit mit ein paar Millionen Euro Streitwert, daher will man euch nicht vergraulen. Aber gerade jetzt ist es ungelegen wink Und gerade jetzt ist der Anwalt, der sonst die Reiserechtsfälle übernimmt, krank wink Und gerade jetzt hat der Reiserechtsanwalt Urlaub wink Und der Anwalt kennt - rein zufällig - einen anderen Anwalt (ganz sicher nicht sein bester Freund), der sich viel viel besser mit so was auskennt wink Man Leute, ihr müsste einfach mal "zwischen den Zeilen lesen". Aber das wird heutzutage in der Schula ja nicht mehr gelehrt. 

 

2. Wer mit Fällen unter 4000 € Streitwert bei Rechtsanwaltskanzleien auftaucht, wird nicht mal unter "FERNER LIEFEN" verwaltet, sondern noch weit unter den "Ferner-liefen"-Akten. Kunde 7. Klasse cheeky Natürlich kann man sich darüber ärgern, aber wer will es einer Rechtsanwaltskanzlei übel nehmen, dass sie Fälle, bei denen sie sogar noch draufzahlen müssen, nicht als 1.-Klasse-Fälle mit oberster Priorität behandeln!? Wenn ich Anwalt wäre, würde ich solche Fälle auch nicht annehmen sondern schön reihenweise hinauskomplimentieren. Das witzige ist ja, das die meisten Leute so was einfach nicht raffen (wollen)! Die haben einfach nur "IHRE SACHE" im Kopf, aber verstehen die Zusammenhänge nicht.

 

3. Wer dann auch noch glaubt, in solchen unbedeutenden Peanuts-Fällen, die für jeden Anwalt ein Verlustgeschäft Zuschussgeschäft sind, auch noch Ansprüche stellen zu können oder auch noch irgendwie Forderungen an den Anwalt haben (zu dürfen), der sollte sich tatsächlich besser wieder seinem LCD-Flat-Fernseher und seinen Apps auf dem handy widmen cool

 

Beantwortet von (4,910 Punkte)
+6 Punkte
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