3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,813 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Ich habe im Juli bei skyscanner günstige Flüge im April mit Turkish Airlines gefunden und über mytrip.com gebucht. Die Flüge gehen von Frankfurt über Istanbul nach Phuket.

Nun habe ich vorgestern von mytrip eine Mail bekommen, dass die Flugzeiten geändert wurden.

Im Konkreten bedeutet das:

Abflug in Istanbul um 20:05 Uhr statt 14:25 Uhr. Somit haben wir plötzlich 9 statt 3 Stunden Aufenthalt am Flughafen und das wollen wir so nicht.

Für den Rückflug wurde der Start in Phuket von 5:50 Uhr auf 11:20 Uhr verlegt. Das hat zur Folge, dass wir erst um 17:45 Uhr landen und den Anschluss um 15:25  via Frankfurt nicht bekommen.

Mytrip sagt Airline ist verantwortlich....Airline sagt mytrip muss sich kümmern. Ich komme nicht weiter....

Alternative günstige Flüge finde ich nicht, sonst würde ich einfach stornieren.
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Guten Tag, 

anscheinend kam es bei den gebuchten Flügen von Frankfurt über Istanbul nach Phuket im Nachhinein zu einer Änderung. Dies hat zur Folge, dass Sie beim Hinflug eine wesentlich verlängerte Aufenthaltszeit in Istanbul hätten und auf dem Rückflug gar Ihren Anschlussflug verpassen würden. 

Sie fragen sich nun, wie Sie weiter vorgehen können. 

 

Da es sich ja augenscheinlich nicht um eine Pauschalreise handelt, so gilt hier wohl die europäische Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004

 

Grundlagen: 

 

Zunächst müsste man klären, inwiefern die Verordnung Ihnen hier helfen kann. Da in der Verordnung von einer Annullierung gesprochen wird, sobald es zur Nichtdurchführung eines Fluges kommt, für den zumindest ein Platz reserviert war, und Ihnen ja nun ganz andere Flüge angeboten wurden, würde ich hier mal vom Vorliegen einer solchen Annullierung ausgehen. 

 

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az.: C-83/10 (nachzulesen über die Google-Suche „C-83/10 reise-recht-wiki“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

Sollte man hier also von einer Flugannullierung sprechen können, so wäre Art. 5 der Verordnung die zunächst einschlägige Norm. Diese Norm besagt, welche Ansprüche Betroffene in diesen Fällen haben und wann die Ansprüche bspw. ausgeschlossen sind. Dies gilt bspw. für den Anspruch auf Ausgleichsleistungen nach Art. 7 EG-VO. Auf diesen muss ich hier gar nicht weiter eingehen, da in Art. 5 I c)  schon ausdrücklich normiert ist, dass dieser Anspruch in zeitlicher Hinsicht ausscheidet, wenn die Information über die Annullierung bereits über zwei Wochen im Voraus verteilt wurde. Dies ist hier ja eindeutig geschehen. Allerdings verwiest Art. 5 VO ja auch noch auf die Ansprüche auf Betreuungs- und Unterstützungsleistungen gem. Art. 8 der Verordnung.

 

Artikel 8: 

 

In Artikel 8 der Verordnung wir den Reisenden ein Wahlrecht eingeräumt. Dies bezieht sich auf die Wahl zwischen der der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Art. 7 III genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist ODER einer anderweitigen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt ODER einer  anderweitigen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze. 

Ihnen wurden ja bereits eine andere Flugalternative angeboten. Diese ist zum Teil nicht einmal wahr zunehmen. Ich schätze also, dass Sie sich auf die erste Alternative beziehen und diese wählen möchten. 

 

In der Regel sollten Sie sich dahingehen an das Luftfahrtunternehmen dirket wenden. Da Sie über einen Online-Vermittler gebucht haben, sollte man es auch bei mytrip.de direkt probieren. 

Da es sich in solchen Fällen oftmals um recht komplexe Angelegenheiten dreht, kann ich mir vorstellen, dass es im Zweifel eventuell auch nicht schlecht wäre, einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin um Rat zu fragen. Außerdem gibt es zahlreiche Betroffene, die sich im Forum schon ähnliche Fragen in anderen Beiträgen zum Thema der Flugänderung auch bei Turkish Airlines gestellt haben. Vielleicht hilft es mal in den Austausch zu kommen. 

Beantwortet von (21,990 Punkte)
0 Punkte
...