3,739 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,818 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Guten Tag,

bei meiner gebuchten Rundreise als Pauschalreise eines deutschen Veranstalters wurde folgendes Programm am 6. Reisetag gebucht:

Foz do Iguacu (IGU) - Rio de Janeiro (GIG) 10:05 Uhr - 12:00 Uhr

Anschließend 4-stündige Fahrt nach Paraty mit anschließendem "Stadtrundgang sehen alle wichtigen Highlights dieser harmonischen Architektur des 18. Jahrhunderts"

Folgende Flugzeitenänderung der Airline wurde uns durch den Veranstalter 12 Tage vor Beginn der Reise (18 Tage vor dem Reisetag mit nachfolgendem Flug) mitgeteilt:

Foz do Iguaçu - São Paulo 12:45 Uhr - 14:25 Uhr
São Paulo - Rio de Janeiro 17:35 Uhr - 18:45 Uhr

Bei diesem neuen Flug können wir erst um 21 Uhr mit dem Sammeltransfer Richtung Paraty fahren und kommen dort um 1 Uhr nachts an. D.h. am Programmpunkt "Stadtrundgang" am Nachmittag können wir nicht teilnehmen.

Zwischenzeitlich hat sich aber der 2. Flug nach Rio de Janeiro auf den Morgen des folgenden Tages verschoben.

Der Veranstalter hat uns angeboten, diesen Flug zu nehmen. Das würde bedeuten, dass wir nicht nur den halben Tag des 6. Reisetages sondern auch noch den halben-dreiviertel Tag des 7. Reisetages, der einen weiteren Ausflug bereit hält, verlieren würden.

Der Veranstalter bot uns zudem die 2. Möglichkeit, nur den Flug nach Sao Paulo anzutreten und von dort um 15.30 Uhr einen Sammeltransfer Richtung Paraty zu nehmen. Die Strecke Sao Paulo - Paraty ist ein wenig länger als der gebuchte Transfer von Rio - Paraty. Da aber nicht gewährleistet werden kann, dass wir den Sammeltransfer um 15.30 Uhr erreichen, müssten wir dann einen privaten Transfer für 116 EUR pro Person nehmen, um noch am gleichen Tag in Paraty anzukommen.

Einen möglichen Ersatzflug von Foz do Iguaçu nach Sao Paulo zu einer früheren Zeit, um früher in Sao Paulo zu sein, damit sichergestellt ist, dass der Transfer um 15.30 Uhr zu erreichen, wurde uns nicht gegeben. Wir könnten den Wert des verschobenen Fluges bekommen und die Differenz für den Ersatzflug aufbezahlen. Der genannte Wert des Fluges scheint uns sehr gering, da wir zum Zeit der Buchung das Angebot und die angebotenen Flüge sehr genau auf Kosten geprüft haben und so einen günstigen Flug gab es zu keiner Zeit unserer Recherche. Der Veranstalter war nicht bereit den Ersatzflug zu übernehmen, trotz, dass wir uns entgegenkommend gezeigt hätten und hätten den Flug nach Sao Paulo gewählt und den längeren Transfer in Anspruch genommen hätten.

Wie besteht unser Recht in dieser Sachlage bzgl. Flugzeitenänderung bei einer Pauschalreise? Müsste der Veranstalter einen Ersatzflug bezahlen? Müsste der Veranstalter den privaten Transfer bezahlen, um sicherzugehen, dass wir noch am Reisetag am Ankuftsort ankommen? Haben wir ein Recht auf Reiseminderung aufgrund des Ausfalls der gebuchten Programms an diesem Reisetag?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Aufklärung dieser Sachlage.
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von (140 Punkte)
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Hallo, 

 

leider wurden die Flugzeiten im Rahmen ihrer gebuchten Pauschalreise geändert. 

 

In Fällen, in denen die Reisezeiten im Nachhinein geändert wurden, kommen meiner Meinung nach verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Richtig ist allerdings, dass die angegebenen Flugdaten im Nachhinein noch geändert werden können. Dies muss allerdings in einen solchen Rahmen geschehen, dass kein Reisemangel vorliegt. 

Die rechtlichen Möglichkeiten sind in §651 i BGB geregelt. Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu verschaffen. 

Dies ist der Fall, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln, wenn sie sich für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen eignet, ansonsten wenn sie sich für den gewöhnlichen Nutzen eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Pauschalreisen der gleichen Art üblich ist und die der Reisende nach der Art der Pauschalreise erwarten kann.

Ist die Pauschalreise mangelhaft, kann der Reisende, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nichts anderes bestimmt ist, Abhilfe verlangen, den Vertrag kündigen, eine Reisepreisminderung verlangen oder einen weitergehenden Schadensersatz geltend machen. 

 

Fraglich ist also, ob die bei Ihnen aufgetretene Verschiebung einen solchen Reisemangel darstellt. Laut früherer Rechtsprechung kann dies bei einer Verlegung in die Nachtstunden tatsächlich der Fall sein. 

Dies ist allerdings immer einzelfallabhängig und kann pauschal schlecht beantwortet werden. Ich persönlich würde jedoch anerkennen, dass wenn durch Flugzeiten innerhalb einer Pauschalreise ein tag einer Rundtour zu großen teilen wegfällt, dass ein Reisemangel vorliegt.

 

Ihre Möglichkeiten sind nun erstmal Abhilfe iSv. §651 k zu verlangen, um eventuell einen neuen Flug angeboten zu bekommen. Dazu muss dem Veranstalter auch eine angemessene Frist gesetzt werden. Sollte ein Mangel vorliegen und der Reiseveranstalter der Abhilfeleistung nicht nachkommen, so könnte eine Kündigung n. §651 l BGB in Betracht kommen. 

 

Sollten Sie die Reise allerdings mit den neuen Flugzeiten antreten, so könnte im Nachhinein ein Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises für die Dauer des Mangels in Betracht kommen. Dabei ist gem. §651 m I die Minderung des Reisepreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Pauschalreise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.

 

Damit würde ich empfehlen, sich in erster Linie an den Veranstalter der Reise zu wenden und nach einer neuen Flugverbindung zu fragen. Da es wie gesagt eine Änderung der Rechtsnormen gab, so ist es sicherlich nützlich sich in einem solchen Fall Rat von einem Fachanwalt zu holen.

 

Beantwortet von (2,590 Punkte)
0 Punkte
...