Hallo Michel,
du hast über l'Tur eine Pauschalreise gebucht.
Ein Monat vor Antritt der Reise hat sich der Rückflug verschoben, sodass ihr das Zug zum Flug Ticket nicht mehr nutzen könnte, da der letzte Flug dann abgefahren ist.
Nun fragst du dich, ob die Fluggesellschaft für die Parkgebühren aufkommen muss.
Dabei ist zunächst einmal festzustellen, dass die Pflicht der Fluggesellschaft darin liegt, dich von einem Flughafen an einen anderen zu befördern. Die Fluggesellschaft ist nicht dafür zuständig, wie du von zu Hause zum Flughafen kommst, und umgekehrt.
Auch eventuelle Ansprüche aus der Flugverschiebung kommen nicht in Betracht, da diese dir einen Monat vor Antritt der Reise mitgeteilt wurde, und somit die Frist zur Mitteilung von der Fluggesellschaft eingehalten wurde.
Somit hast du meines Erachtens leider keine Ansprüche gegen die Fluggesellschaft.
Da es sich um eine Pauschalreise handelt, könnten sich Ansprüche aus dem Reisevertrag ergeben.
Hierfür müsste ein Reisemangel vorliegen. Dies ist in § 651 c BGB festgelegt:
(1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.
Ein Reisemangel ist das Vorhandensein von Fehlern bzw. das Nichtvorhandensein von zugesicherten Eigenschaften. Die genaue Definition kann hier nachgelesen werden. Zu den Fehlern einer Reise gehören jedoch nicht Störungen, die dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen sind, höhere Gewalt und bloße Unannehmlichkeiten.
Jetzt kommt es darauf an, wie dein Vortrag einzuordnen ist. Ich persönlich würde es als bloße Unannehmlichkeit einordnen, sodass du daraus leider keine Ansprüche hast. Das könnte ein Richter vor gericht jedoch durchaus anders sehen.
Dies ist jedoch nur meine Meinung. Daher kann es durchaus ratsam sein, einen Fachanwalt für Reiserecht, der sich mit Flugverspätungen auskennt, zu kontaktieren.