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Hallo zusammen,

ich habe folgenden Konflikt mit der United Airlines (bzw. Lufthansa und Eurowings):

Ich habe im September 2018 einen Hin- und Rückflug von Düsseldorf nach Buenos Aires für zwei Personen bei United Airlines gebucht und bestätigt bekommen. Sowohl der Hinflug im Oktober 2018 als auch der Rückflug im März 2019 führten über einen Zwischenstopp in Newark (New York), Vereinigte Staaten. Dabei sollten die Flüge zwischen Düsseldorf und Newark jeweils von Lufthansa ausgeführt werden. Es waren auf allen Flügen 2 Gepäckstücke pro Passagier enthalten.

Auf dem Hinflug lief alles problemlos, auf dem Rückflug wurden wir allerdings von Lufthansa auf Eurowings umgebucht (meiner Information nach, da Lufthansa alle Flüge auf dieser Linie an Eurowings übergeben hat). Allein dieser Wechsel von Premium- auf Low-Cost-Airline ist schon ärgerlich. Zusätzlich mussten wir allerdings beim Rückflug je Passagier 200 USD für das jeweils zweite Aufgabegepäckstück zahlen. Diese Gebühr wurde von Eurowings für den Flug von Newark nach Düsseldorf erhoben, allerdings von United bereits vor Abflug in Buenos Aires berechnet (sonst hätten wir den zweiten Koffer nicht mitnehmen könnnen).

Die zentrale Frage ist: Wie bekomme ich die insgesamt 400 USD wieder, die mir wider geschlossenem Vertrag berechnet wurden? (keine Rechtsschutzversicherung)

Kontakt mit United vor dem Flug:

  • Anfang September 2018: Kauf und Bestätigung mit jeweils 2 Aufgabegepäckstücken auf allen Flügen
  • Ende September 2018: Mitteilung der geänderten Airlines in zahlreichen Mails in denen dann auch in den Gepäckbestimmungen plötzlich die 200 USD auftauchten
  • Telefonische Nachfrage (Oktober 2018) bei United mit der Aussage: "Wir werden Ihnen diese Gebühr auf keinen Fall berechnen. Sofern diese Eurowings tut, bekommen Sie sie in jedem Fall von uns nach dem Flug erstattet"
  • Persönliche Nachfrage im Büro von United im März 2019 mit der Aussage: "Wenn überhaupt, berechnet Eurowings die Gebühr in den USA, Sie bekommen sie aber in jedem Fall erstattet"
  • Mail an United mit Bitte um Klarstellung im März 2019 ohne Antwort seitens United
  • United-Schalter am Flughafen vor dem Rückflug: "Das System erlaubt uns nicht, Sie ohne Zahlung der Gebühr fliegen zu lassen (dementsprechend wurde uns die Gebühr von United berechnet). Sie werden sie allerdings problemlos nach Rückkehr über das Online-Formular rückerstattet bekommen."

Kontakt mit United nach dem Flug:

  • Einreichung der Belege (Original Flugticket, geändertes Flugticket, Beleg für die Zahlung der Gebühr) über das Online-Formular von United
  • Antwort nach einer Woche sinngemäß: "Wir können Gepäckgebühren anderer Airlines leider nicht rückerstatten". Mir wurde ein Gutschein (Electronic travel certificate) über 400 USD von United ausgestellt
  • Daraufhin habe ich auf Rückerstattung durch United als mein Vertragspartner bestanden, da diese Leistung eindeutig im Kaufvertrag verankert war (abgesehen von den vielfachen Versicherungen seitens United). Ich habe eine Frist zur Erfüllung von 14 Tagen gestellt, bevor ich einen Anwalt einschalte, die mittlerweile abgelaufen ist.
  • Zweite Antwort United sinngemäß: "Wir verstehen Ihren Ärger, können allerdings leider nichts weiter für Sie tun"

Für qualifizierte Erfahrungsberichte und juristisches Fachwissen zu meinem Fall wäre ich sehr dankbar!

Best Grüße

Marcel H. 

bezieht sich auf eine Antwort auf: Vertragsbruch Lufthansa - Eurowings
Gefragt in Reisevertragsrecht von (120 Punkte)
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1 Antwort

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Hallo Marcel

Du hast einen FLug bei Lufthansa von Düsseldorf nach Buenos Aires und zurück gebucht. Abei waren auch zwei Gepäckstücke enthalten. Da auf der Strecke von Buenos Aires nach Newark die Fluggesellschaft United Airlines zuständig war, aber auf der Strecke Newark Düsseldorf nun statt Lufthansa Eurowings eingesetzt wurde, musstest du zusätzliche Kosten für das Gepäck bezahlen. 

Ich will mich hier nicht auf Ausgleichsansprüche beziehen, sondern nur auf die Gepäckkosten. Für die anderen Ansprüche verweise ich auf diesen Post. 

Ich denke, hier ist die Fluggastrechteverordnung mit Artikel 8 einschlägig. immerhin wurde der gebuchte Flug annulliert

Art. 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung. 

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen 

a) – der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit – einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt, 

b)anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder 

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze. 

(2) Absatz 1 Buchstabe a) gilt auch für Fluggäste, deren Flüge Bestandteil einer Pauschalreise sind, mit Ausnahme des Anspruchs auf Erstattung, sofern dieser sich aus der Richtlinie 90/314/EWG1) ergibt. 

(3) Befinden sich an einem Ort, in einer Stadt oder Region mehrere Flughäfen und bietet ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einem Fluggast einen Flug zu einem anderen als dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen an, so trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen die Kosten für die Beförderung des Fluggastes von dem anderen Flughafen entweder zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit dem Fluggast vereinbarten Zielort.

Da es unter Absatz 1 lit. b) heißt: "anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt", verstehe ich das so, dass Lufthansa verpflichtet ist, für einen Flug zu sorgen, bei dem ihr 2 Gepäckstücke mitführen könnt. Ein Flug, auf dem ihr nur weniger Gepäck mitführen könnt, oder dafür zahlen müsst, stellt für mich keinen gleichwertigen Flug dar. Von daher denke ich, dass ihr die Kosten von der Lufthansa erstattet bekommen könnt.

Natürlich bin ich mir da nicht hundertprozentig sicher. Leider konnte ich auch keine vergleichbaren Urteile finden. Deshalb kann ich mir vorstellen, dass es ratsam sein könnte, angesichts der doch recht komplexen Sachlage einen professionellen Rat einzuholen.

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