Hallo!
Bei der Frage nach der Hapftpflichtversicherung muss man sich in erster Linie fragen, was passieren kann und wo die Gefahrenquellen bei der Benutzung einer Drohne liegen. Nachdem die Haftungsfrage geklärt ist, ergibt sich Brauchbarkeit der Haftpflichtversicherung für Drohnen.
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Risiko des Schadenfalls
Für Unfälle mit Drohnen gibt es verschiedene Ursachen. Ein technischer Defekt ist, wie bei allen technischen Geräten, nie auszuschließen. Tritt dieser unerwartet während des Fluges auf, so stürzt die Drohne ab. Es kann aber auch der Akku aufgeben, die Propeller können brechen, Schrauben können sich lösen oder die Technik versagt und die Drohne schafft eine kontrollierte Landung nicht mehr. Außerdem kann der Unfall aus der Selbstüberschätzung des Piloten resultieren. Fliegt er zu hoch, zu weit oder zu schnell, oder ist es zu windig, die Sicht ist schlecht oder die Fluglage wird nicht erkannt, so geht die Ursache auf den Piloten zurück. Im Gegensatz zu anderen Flächenflugzeugen kann eine Drohne nicht notlanden; sie verliert dann plötzlich den Auftrieb und schlägt auf dem Boden ein. In Schleswig-Holstein stürzte eine Drohne ab und traf ein Auto. Der Fahrer des Autos kam mit dem Schrecken davon, allerdings entstand am Auto ein Schaden von 1500 €.
Tritt ein Schadensfall ein und der Verursacher, also der Pilot der Drohne, ist bekannt, so können die Ansprüche direkt ihm gegenüber geltend gemacht werden. Der Unfall wird wie jeder andere Verkehrsunfall aufgenommen und es sollten Fotos von der Unfallstelle gemacht werden. Ist der Verursacher allerdings nicht bekannt, sollte Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Falls sich der Pilot der Drohne und damit der Verursacher des Unglücks unerkannt entfernt, so greift das Straßenverkehrsgesetz und es liegt eine Unfallflucht vor. Je nach Schwere des Falls drohen bei einer Unfallflucht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren Länge. Außerdem kann bei einer Verurteilung die Fahrerlaubnis unter Anordnung einer Sperrfrist entzogen werden. Desweiteren erwarten den Unfallflüchtigen mehrere Punkte in Flensburg. Das Strafmaß hängt von der Schadenshöhe, der strafrechtlichen Vorbelastung und den genauen Umständen ab. Bei einer tätigen Reue, wenn also der Täter seine Feststellung innerhalb von 24 Stunden ermöglicht, kann eine Strafmilderung erfolgen oder sogar gänzlich von der Strafe abgesehen werden.
Kann der Drohnenpilot allerdings nicht ermittelt werden, kommt bei einem Schaden am PKW die Vollkaskoversicherung des Fahrzeughalters für den Schaden auf. Von daher lohnt es sich, seinen Versicherer kurz nach dem Unfall zu informieren. Verfügt der Fahrzeugführer nicht über eine Vollkaskoversicherung, so stehen seine Chancen eher schlecht in Bezug auf die Bezahlung der Reparatur seines Fahrzeugs.
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Versicherung für den Drohnenpiloten
Grundsätzlich haftet der Führer einer Drohne für alle Schäden, die bei einem Flug verursacht wurden. Eine gesetzliche Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für alle Modellflugzeuge vorgeschrieben und es gibt keine Ausnahmen. Eine normale Haftpflichtversicherung (oder Personenhaftpflicht- oder Privathaftpflichtversicherung) umfasst nicht den Fall eines von einer Drohne verursachten Schaden. Personen, die eine Drohne fliegen möchten, benötigen eine zusätzliche Versicherung. Dabei spielt die Größe der Drohne und ob sie privat oder gewerblich genutzt werden soll keine Rolle.
Die normalen Haftpflichtversicherungen bieten eine Erweiterung der bestehenden Versicherung an, eine spezielle Haftpflichtversicherung erscheint in den meisten Fällen jedoch sinnvoller.
Eine Möglichkeit für Drohnenpiloten besteht darin, einem Modellfliegerverband beizutreten. Die Haftpflichtversicherung ist meist in den Mitgliedsgebühren enthalten und umfasst auch den Schutz für die eigene Drohne. Der Deutsche Modellflieger- Verband z. B. bietet seinen Mitgliedern eine solche Versicherung an. Allerdings bringt eine solche Versicherung auch Nachteile mit sich. Sie ist nämlich oftmals auf ein Gelände beschränkt und schließt somit ein freies Fliegen aus. Außerdem ist fast immer ein Fliegen mit einem Kamerasystem ausgeschlossen. Die Deutsche Modellsport-Organisation bietet ihren Mitgliedern auch eine Versicherung an; hier ist das Fliegen auf grünen Wiesen erlaubt und es gibt einen gesonderten Tarif zum gewerblichen Fliegen.
Individuelle Haftpflichtversicherungen werden für 80-200 € im Jahr angeboten und umfassen zumeist auch eine gewerbliche Nutzung der Drohne. Diese Versicherungen umfassen eine Startmasse von maximal 500 kg und Fluggeräte mit und ohne Motor bzw. Treibsatz. Außerdem sind Flugmodelle vieler Art eingeschlossen und eine Nutzung für Foto- und Videoaufnahmen zu privaten oder gewerblichen Zwecken ist nicht ausgeschlossen. Auch eine Teilnahme an Veranstaltungen oder Wettbewerben versichert diese Option. Ein großer Unterschied zu der Versicherung des Modellfliegerverbandes ist, dass das freie Fliegen innerhalb der gesetzlichen Grenzen erlaubt ist. Piloten, die ein fremdes Flugmodell fliegen, sind genauso bis zu einer Schadenshöhe ab einer Millionen Euro oder mehr versichert, wie Piloten, die ihr eigenes Modell fliegen. Die Versicherung gilt je Flugmodell und weltweit. Davon ausgenommen sind die USA, US-Territorien sowie Kanada.
Das Luftverkehrsgesetz macht den Halter des Luftfahrzeugs für jeden Schaden verantwortlich und er muss für den entstandenen Schaden aufkommen. Eine Drohne gehört zweifelsfrei zu Luftfahrtzeugen. Ist der Verursacher eines Schadens erstmal ausfindig gemacht worden, so ist jedoch noch keine Erkenntnis über die Schuld gewonnen. Zur zusätzlichen Absicherung eines Drohnenpiloten sollte jeder Flug den Behörden gemeldet und eine Genehmigung eingeholt werden.
Unfälle mit Drohnen sind bis jetzt eher selten. Dennoch sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass von Drohnen ein besonderes Risiko ausgeht, da sie bei einem Defekt relativ senkrecht abstürzen und nicht zu Boden gleiten. Deswegen sollten Drohnenpiloten gut versichert sein, insbesondere wegen der Gefahr von Personenschäden. Der Onlineversandhändler Amazon plant in Zukunft, kleine Pakete per Drohne zu versenden. Spätestens dann sind viele Drohnen mehr in der Luft unterwegs und die Wahrscheinlichkeit, dass ein Defekt einen Schaden hervorruft, steigt.
Tipps:
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Drohnenpiloten sollte in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung haben.
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Eine normale gesetzliche Haftpflichtversicherung schließt Schäden, die durch Drohnen entstanden sind, aus und es wird eine zusätzliche Versicherung benötigt.
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Modellvereine bieten Mitgliedern Versicherungen an, aber auch spezielle Haftpflichtversicherungen sind abschließbar.
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Entsteht ein Schaden durch eine Drohne und der Pilot entfernt sich unerkannt, so liegt ein Fall der Unfallflucht vor und wird strafrechtlich verfolgt.