Sie wollen gegen Air France im gerichtlichen Mahnverfahren Ihre Ansprüche geltend machen.
Sie fragen sich zunächst, wer denn überhaupt passiv legitimiert ist. Air France Deutschland oder Air France Frankreich.
Die Ansprüche sind immer gegen das „ausführende Luftfahrtunternehmen“ zu richten. Die Begriffsdefinition dazu findet sich in Art. 2 lit. b) VO:
„ausführendes Luftfahrtunternehmen“ ein Luftfahrtunternehmen, das im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast oder im Namen einer anderen — juristischen oder natürlichen — Person, die mit dem betreffenden Fluggast in einer Vertragsbeziehung steht, einen Flug durchführt oder durchzuführen beabsichtigt
Dazu auch folgende Urteile:
AG Köln, Urt. v. 07.08.2017, Az. 142 C 511/16 (einfach auf der Website reise-recht-wiki.de zu finden unter der Eingabe: „142 C 511/16“)
Ausführendes Luftfahrtunternehmen im Sinne von Art. 2 lit. b EG VO 261/2004 ist das Unternehmen, das das wirtschaftliche und operative Risiko trägt.
AG Rüsselsheim, Urt. v. 20.12.2013, Az. 3 C 3247/13 (37) (einfach auf der Website reise-recht-wiki.de zu finden unter der Eingabe: „3 C 3247/13 (37)“)
Das ausführende Luftfahrtunternehmen ist jenes, welches den Flug tatsächlich durchführt und sowohl das Fluggerät als auch die Besatzung zur Verfügung stellt.
AG Frankfurt, Urt. v. 29.03.2012, Az. 31 C 2809/11 (78) (einfach auf der Website reise-recht-wiki.de zu finden unter der Eingabe: „31 C 2809/11 (78)“)
Bei der Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sei auf das tatsächlich durchführende Luftfahrtunternehmen abzustellen, wobei irrelevant ist, wer Eigentümer des dazu eingesetzten Luftfahrtgerätes ist.
Es ist also entscheidend, wer das ausführende Luftfahrtunternehmen Ihres Fluges war. Es scheint eher so, dass das Air France in Frankreich ist, da die Niederlassung in Deutschland nur eine Zweigstelle ist und keine Tickets ausstellt. Dann wäre sie auch nicht das ausführende Luftfahrtunternehmen. Ich gehe daher davon aus, dass eher Air France in Frankreich als ausführendes Luftfahrtunternehmen Anspruchsgegner ist und damit auch passiv legitimiert.
Zum Schluss möchte ich noch anbringen, dass dieser Beitrag lediglich eine Rechtseinschätzung darstellt. Für eine professionelle Rechtsberatung wäre es vielleicht von Vorteil zusätzlich noch einen Anwalt zu Rate zu ziehen.