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Hallo,

Ich habe im Januar Für zwei Personen Flüge mit Philippine Airlines gebucht.

04.05 CEB - MPH

11.05 MPH - CEB

Die Airline bietet grundsätzlich reimbursement an, ich kann aber keine Erstattung anfragen, da ich über Opodo gebucht habe. Alles ist automatisiert, selbst bei einer Anfrage kommt eine Antwort, dass ich alles über meine Agentur ( opodo) regeln muss.

Opodo möchte nun von mir einen Beweis, dass der Flug annuliert ist. Jedoch kommuniziert die Airline nicht mit mir. Lediglich die Website sagt, dass apder Betrieb bis zum 15.05 eingestellt ist.

Wie komme ich nun an mein Held von Opodo

Danke
Gefragt in Flugannullierung von
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2 Antworten

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Sehr geehrter Fragesteller,

reicht denn nicht dieser Hinweis auf der Website von Philippine Airlines, dass der Flugbetrieb von einem bestimmten Datum bis voraussichtlich 15.05.2020 eingestellt wurde? Philippine musste Ihre Flüge doch annulliert und Sie darüber in irgendeiner Form informiert haben.

 

Ansonsten ist es leider sehr schwierig, Ihnen einen halbwegs verlässlichen Rat zu geben. Sofern ich nicht völlig falsch liege, gehen Ihre Flüge vom Flughafen Godofredo P. Ramos zum Flughafen Mactan-Cebu, beide auf den Philippinen. Das bedeutet, dass die Europäische Fluggastrechte-Verordnung auf Ihre Flüge nicht anwendbar ist und Sie im Zweifelsfall Ihre Ansprüche auch nicht in Deutschland geltend machen könnten. Sowohl der Start- als auch der Zielflughafen liegen außerhalb von Deutschland, deshalb wird auch kein deutsches Gericht zuständig sein.

 

Dass die Philippine Airlines grundsätzlich eine Rückerstattung anbietet, ist schon mal sehr gut. Jedoch klingt es für mich sehr fragwürdig, dass Opodo einen Beweis haben möchte, dass Ihr Flug annulliert wurde. Sowas müsste Opodo eigentlich als Vermittler der Flüge selbst wissen.

Nun ja, leider kann ich Ihnen keinen besseren Rat geben, als es immer weiter zu versuchen, vielleicht auch über andere Kanäle.

Auch ist es empfehlenswert, einen Anwalt für Flugrecht zu konsultieren. Selbst wenn die Fluggastrechte-Verordnung bzw. das europäische und deutsche Recht nicht anwendbar sind, kennt sich ein Anwalt für Flugrecht vielleicht auch mit solchen Fragen aus. 

Beantwortet von (5,100 Punkte)
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Sie haben einen Flug bei Philippine Airlines innerhalb der Phillipinen über Opodo gebucht. Nun wurde der Flug annulliert. Sie fragen nach der Möglichkeit der Erstattung der Flugscheinkosten. 

Zunächst stellt sich die Frage, gegen wen die Rückzahlungsansprüche des Flugpreises zu wenden sind. Sie haben hier den Flug über Opodo bei Philippine Airlines gebucht. 

Grundsätzlich und rein rechtlich ist es so, dass Sie den Anspruch auf die Erstattung der Flugscheinkosten bzw. die Auszahlung des Flugpreises gegen Philippine Airlines  allein haben. Den Flugbeförderungsvertrag haben Sie mit Philippine Airlines abgeschlossen, mit Opodo ist lediglich ein Vermittlungsvertrag zustande gekommen. 

Außerhalb von dieser extremen Pandemie-Situation würde die Erstattung über das Reisebüro vielleicht auch problemlos funktionieren, denn das Buchungssystem der Luftfahrtorganisation IATA ermöglicht es, dass Zahlungen zwischen Vermittlern und Fluggesellschaften hin und her fließen und Reisebüros bei Erstattungen von Tickets das Geld von den Airlines wieder anfordern können. Im Moment soll aber die Anforderung für die Vermittler nicht mehr möglich sein, weil Fluggesellschaften diesen Kanal abgestellt haben, sodass die Vermittler von Flugtickets eben nur die Gutscheine und keine Erstattung anbieten können. Wie dem auch sei, rechtlich ist und bleibt es so –  Philippine Airlines ist Ihr Anspruchsgegner bei der Erstattung der Flugscheinkosten, sofern Sie natürlich über das Reisebüro lediglich den Flug und keine Pauschalreise oder Ähnliches gekauft haben.

Dieser Rückzahlungsanspruch könnte sich aus der Europäischen Fluggastrechte Verordnung ergeben. Dafür müsste die Verordnung aber überhaupt anwendbar sein. Das ist gem. Art. 3 VO Nr. 261/2004 nur dann der Fall, wenn entweder die Fluggesellschaft eine europäische Fluggesellschaft ist oder der Abflughafen innerhalb der EU ist. 

 Weder ist die Fluggesellschaft Philippine Airlines eine Fluggesellschaft der Verordnung, noch ist der Abflughafen ein Flughafen innerhalb der EU. Daher ist die EU-Fluggastrechteverordnung in Ihrem Fall nicht anwendbar. Ein Anspruch auf die Erstattung der Flugscheinkosten ergibt sich also nicht aus der VO Nr. 261/2004. 

Sie sollten sich meines Erachtens also direkt an Philippine Airlines wenden und eine Rückerstattung fordern. 

Da der Fall sehr komplex ist, könnte es in Ihrem Fall daher sinnvoll sein, einen Anwalt für Reiserecht einzuschalten. 

Beantwortet von (20,610 Punkte)
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