Sie haben einen Flug bei Philippine Airlines innerhalb der Phillipinen über Opodo gebucht. Nun wurde der Flug annulliert. Sie fragen nach der Möglichkeit der Erstattung der Flugscheinkosten.
Zunächst stellt sich die Frage, gegen wen die Rückzahlungsansprüche des Flugpreises zu wenden sind. Sie haben hier den Flug über Opodo bei Philippine Airlines gebucht.
Grundsätzlich und rein rechtlich ist es so, dass Sie den Anspruch auf die Erstattung der Flugscheinkosten bzw. die Auszahlung des Flugpreises gegen Philippine Airlines allein haben. Den Flugbeförderungsvertrag haben Sie mit Philippine Airlines abgeschlossen, mit Opodo ist lediglich ein Vermittlungsvertrag zustande gekommen.
Außerhalb von dieser extremen Pandemie-Situation würde die Erstattung über das Reisebüro vielleicht auch problemlos funktionieren, denn das Buchungssystem der Luftfahrtorganisation IATA ermöglicht es, dass Zahlungen zwischen Vermittlern und Fluggesellschaften hin und her fließen und Reisebüros bei Erstattungen von Tickets das Geld von den Airlines wieder anfordern können. Im Moment soll aber die Anforderung für die Vermittler nicht mehr möglich sein, weil Fluggesellschaften diesen Kanal abgestellt haben, sodass die Vermittler von Flugtickets eben nur die Gutscheine und keine Erstattung anbieten können. Wie dem auch sei, rechtlich ist und bleibt es so – Philippine Airlines ist Ihr Anspruchsgegner bei der Erstattung der Flugscheinkosten, sofern Sie natürlich über das Reisebüro lediglich den Flug und keine Pauschalreise oder Ähnliches gekauft haben.
Dieser Rückzahlungsanspruch könnte sich aus der Europäischen Fluggastrechte Verordnung ergeben. Dafür müsste die Verordnung aber überhaupt anwendbar sein. Das ist gem. Art. 3 VO Nr. 261/2004 nur dann der Fall, wenn entweder die Fluggesellschaft eine europäische Fluggesellschaft ist oder der Abflughafen innerhalb der EU ist.
Weder ist die Fluggesellschaft Philippine Airlines eine Fluggesellschaft der Verordnung, noch ist der Abflughafen ein Flughafen innerhalb der EU. Daher ist die EU-Fluggastrechteverordnung in Ihrem Fall nicht anwendbar. Ein Anspruch auf die Erstattung der Flugscheinkosten ergibt sich also nicht aus der VO Nr. 261/2004.
Sie sollten sich meines Erachtens also direkt an Philippine Airlines wenden und eine Rückerstattung fordern.
Da der Fall sehr komplex ist, könnte es in Ihrem Fall daher sinnvoll sein, einen Anwalt für Reiserecht einzuschalten.