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Unser Flug wurde storniert. Wir haben immer wieder versucht Informationen von Opodo wegen der Rückerstattung zu erhalten. Man kommt bei der Opodo Hotline nicht durch. Opodo hat uns in der Nachricht mitgeteilt, dass wir die kontaktieren sollen

  • Bitte kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich innerhalb von 48 Stunden unter der unten aufgeführten Telefonnummer, damit wir gemeinsam die beste Lösung für Sie finden können.

    040 80 905 946

    Folgen Sie diesem Link für die ungekürzte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf. Klicken Sie hier!
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Opodo Kundenservice-Team

Vorher hatte Opodo uns zu unserem Flug die Nachricht wegen der Annullierung des Fluges geschickt

  • Sehr geehrte/r Frau/Herr Markus,
    Zunächst hoffen wir, dass es Ihnen und Ihren Lieben in dieser schwierigen Zeit gut geht. Wir kontaktieren Sie bezüglich Ihrer Opodo Reservierung mit der Referenznummer 3027331118. Bitte ignorieren Sie diese E-Mail, falls Ihre Reise bereits stattgefunden hat und Ihre Flüge normal durchgeführt wurden.
    Wie Sie wissen, ist die Reisebranche rund um den Globus stark beeinträchtigt. Fluggesellschaften stornieren oder ändern viele Flüge aufgrund von Reisebeschränkungen und Ausgangssperren. Diese Maßnahmen sind zwar unerlässlich, um die Ausbreitung des COVID-19-Virus zu bekämpfen, wir wissen jedoch, dass sie auch erhebliche Auswirkungen auf Ihre Reisepläne haben. Als Ihre online Reiseagentur ist es unsere Hauptpriorität, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, damit Sie neue Pläne machen können oder die Kosten Ihrer Buchung erstattet werden.

    Was tun, wenn Ihr Flug von der Fluggesellschaft storniert wird?
    Die meisten Fluggesellschaften bieten ihren Kunden keine Bargeldrückerstattungen mehr für stornierte Flüge an. Stattdessen bieten sie Alternativen wie Gutscheine oder Umbuchungen an. Wenn die Fluggesellschaft, mit der Sie fliegen wollten, einen Rückerstattungsgutschein anbietet und Sie möchten, dass wir diesen in Ihrem Namen von der Fluggesellschaft erhalten, sobald er verfügbar ist, klicken Sie bitte auf JA. Wir werden den Vorgang sofort starten und Sie mit den vollständigen Details Ihres Gutscheins und / oder zusätzlichen Anweisungen kontaktieren, wie Sie ihn für Ihre nächste Reise erhalten oder einlösen können. Wir helfen Ihnen gerne dabei, den Flug Ihrer Wahl umzubuchen, wenn Sie neue Reisepläne erstellen.

    Seien Sie versichert, dass wir hart daran arbeiten, Ihnen die bestmöglichen Alternativen anzubieten. Sobald wir weitere Informationen zu Ihrem speziellen Fall haben, werden wir Sie kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass unsere Teams Ihre Buchung überwachen, um auf Aktualisierungen der Fluggesellschaft zu reagieren. Sie müssen uns daher zu diesem Zeitpunkt nicht kontaktieren.

    Wir hoffen, dass diese Informationen nützlich sind und freuen uns darauf, Ihnen bei der Buchung Ihrer nächsten Reise zu helfen.
    Mit freundlichen Grüßen, Opodo

Wir wollen aber keinen Voucher oder die credit Gutschrift von der Airline oder von Opodo sondern einfach nur unser Geld zurück. Wie können wir von Opodo unser Recht auf Rückzahlung der Flugticket Kosten einfordern? Gibt es dafür einen Musterbrief oder sowas? Wie kommt man bei Opodo am besten durch? Die Opodo Hotline 040 80 905 946 scheint abgestellt zu sein und auf emails bekommen wir immer nur den Hinweis dass wir unter der Email nicht antworten können.

Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
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2 Antworten

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Sehr geehrter Fragesteller,

Sie könnten einen Anspruch auf die Erstattung des Flugpreises gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchst. a) Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 Buchst. a) VO 261/2004 haben. Die Voraussetzung dafür ist, vorbehaltlich der Anwendbarkeit der Verordnung Nr. 261/2004, dass Ihre Fluggesellschaft selbst Ihren Flug storniert hat. Gemäß Art. 8 Abs. 1 Buchst. a) VO 261/2004 können Sie zwischen alternativer Beförderung zu Ihrem Ziel zum schnellstmöglichen oder nach Wunsch einem späteren Zeitpunkt und der vollständigen Erstattung des Flugpreises wählen.

Diesen Anspruch haben Sie gegenüber der Fluggesellschaft, da die Verordnung Nr. 261/2004 die Pflichten des ausführenden Luftfahrtunternehmens beschreibt, nicht die etwaiger Vermittler.

Insofern können Sie sich auch direkt an Ihre Fluggesellschaft wenden, denn sie wird letztendlich für die Ausstellung des Vouchers bzw. die Erstattung des Flugpreises zuständig sein. Es ist nach wie vor Ihr Recht, gemäß der Verordnung Nr. 261/2004 auf der Rückerstattung der Flugscheinkosten zu bestehen. Die Weigerung der Fluggesellschaft, Ihnen das Geld zurückzuzahlen ist nicht rechtens, vorausgesetzt natürlich, dass Sie nach den oben beschriebenen Modalitäten auch einen Anspruch auf die Rückerstattung haben. Eine entsprechende Empfehlung hat die EU-Kommission bereits Mitte März in ihren Auslegungsrichtlinien zu den Fluggast- und Passagierrechten in der EU herausgegeben. Im äußersten Fall werden Sie sich gerichtlich auch mit der Fluggesellschaft, und nicht mit Opodo auseinandersetzen müssen.

Ganz ehrlich, ich verstehe nicht, was diese Aufforderung an Fluggäste, sich zwecks Erstattung nicht an ihre Fluggesellschaften zu wenden, sondern nur an Opodo, soll. Opodo weist sonst jegliche Haftung für Probleme mit Flügen von sich und würde das auch jetzt „im Normallfall“ tun. Vor allem empören mich auch Formulierungen, dass Fluggäste diese Voucher erst „beantragen“ müssen und dass sie noch an mögliche Bedingungen geknüpft sind. Ihr Anspruch auf die Rückerstattung der Ticketkosten darf nicht erlöschen, wenn Sie die Annahme des Vouchers jetzt verweigern. Sollte die geplante Gesetzesänderung der Bundesregierung bald umgesetzt werden, dann hat man natürlich als Fluggast keine andere Wahl, aber bis dahin ist es weiterhin Ihr gutes Recht, auf der Auszahlung des Ticketpreises zu bestehen.

Sollten Sie auf dem Wege des persönlichen Kontaktes keine Einigung erreichen können, steht es Ihnen zu, sich an einen Anwalt für Flugrecht zu wenden.

Beantwortet von (5,020 Punkte)
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Sie haben einen Flug über Opodo gebucht. Nun wurde der Flug jedoch annulliert. Opodo gibt jedoch nun an, dass die Fluggesellschaft nur bereit ist, Ihnen einen Fluggutschein zu gewährleisten, während Sie jedoch die Erstattung in Geld wünschen. 

Der Anspruch auf eine Erstattung der Flugkosten könnte sich aus der europäischen Fluggastrechteverorndung ergeben. Diese Ansprüche ergeben sich aber nicht gegenüber Opodo, da dieser lediglich der Reisevermittler ist, sondern gegenüber Ihrem Vertragspartnern, also der Fluggesellschaft.  

Die Ansprüche aus der Verordnung kommen dann in Betracht, wenn eine Annullierung oder große Verspätung vorliegt. 

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach zu finden, wenn Sie eingeben: „C-83/10 reise-recht-wiki“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

Ihr Flug wurde annulliert. 

Ansprüche ergeben sich dann aus Artikel 5 der Europäischen Fluggastrechteverordnung:

(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen

a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,

b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 (...)

c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt,

Der Anspruch auf eine Erstattung der Flugkosten ergibt sich aus Artikel 8 VO Nr. 261/2004:

Artikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen

a) - der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit

- einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt,

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

Sie haben gem. Art. 8 Abs. 1a) also einen Anspruch auf eine vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde. 

In Art. 7 Abs. 3 steht folgendes geschrieben: 

(3) Die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 erfolgen durch Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung, durch Scheck oder, mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts, in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen.

Sie haben also grundsätzlich einen Anspruch auf eine Erstattung in Geld. Einen Reisegutschein darf die Fluggesellschaft Ihnen nur dann geben, wenn Sie zustimmen. Daher können Sie meines Erachtens die Erstattung in Geld fordern, wenn Sie einen Reisegutschein nicht annehmen wollen. 

Weil es sich hierbei allerdings nur um meine persönliche Einschätzung handelt und kein Rechtsrat darstellen soll, empfehle ich jedoch das Einschalten eines Anwalts. 

Beantwortet von (17,810 Punkte)
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