Hallo liebe Mitforisten,
ich sollte am 19.2.2022 aus dem Urlaub mit KLM von VLC über AMS (KL1504) nach HAJ (KL1915) aus dem Urlaub zurückfliegen.
Am 18.2. hat KLM den Flug annulliert, wobei nach meiner Recherche nur der Flug KL1915 nicht stattfand. Online konnte ich auf die gleiche Verbindung am 20.2. umbuchen. Diese Verbindung hat KLM am 19.2. abermals annulliert, wobei hier anscheinend wieder nur KL1915 nicht durchgeführt wurde. Dieses mal sollte ich mich an den Kundenservice wenden.
Dort bot man mir eine Umbuchung auf die Verbindung VLC - CDG - AMS am 21.2.2022 mit Air France an. Ich habe zähneknirschend zugestimmt, da ich hierfür einen weiteren Urlaubstag nehmen musste.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass HAJ von VLC sowohl am 19.2. als auch am 20.2. per LH erreichbar gewesen wäre. Eine Mitreisende aus meiner Gruppe, die von vornherein Lufthansa gebucht hatte, kehrte wie geplant am 19.2. zurück. Sie sagte, dass beide Flieger nicht besonders voll gewesen seien.
Einige Stunden nach dem Kontakt mit dem Kundenservice kam dann erstaunlicherweise erst ein Ticket für die Verbindung VLC - MUC - HAJ mit Lufthansa für den 20.2. Wenige Minuten später kam dann das Ticket für Air France am 21.2., welches mir der Kundenservice anbot. Ich habe im Anschluss darum gebeten, mich wieder auf LH umzubuchen, was abgelehnt wurde. Dies sei nicht kostenfrei möglich.
Bislang ging ich davon aus, dass das ganze Chaos auf die Stürme Ylenia & Zeynep zurückzuführen sei. KLM lehnt nun eine Fluggastentschädigung mit folgender Begründung ab: Laut unseren Unterlagen wurde der betreffende Flug KL1915 am 19.02.2022 aufgrund Besatzungsmangel (Covid19 Erkrankung) annulliert. Der Grund dafür ist, dass der Mangel an Besatzungsmitgliedern in den meisten Fällen auf Covid-bedingte Abwesenheiten zurückzuführen ist, die die KLM als "außergewöhnliche Umstände" betrachtet. Bei meinem Mitreisenden wurde wiederum der Sturm als Grund angegeben. Ihm hat man immerhin aus Kulanz 100 € angeboten.
Für mich stellen sich folgende Fragen:
- Ist Personalmangel wegen Covid wirklich ein außergewöhnlicher Umstand?
- Wäre KLM nicht zur Umbuchung auf einen der Lufthansa-Flüge verpflichtet gewesen?
- Dass man mich zwischenzeitlich auf diese Verbindung umgebucht hat, spricht m.E. schon dafür
- Besteht ggf. Anspruch auf mehrfache Entschädigung für die einzelnen Verbindungen, auf die ich gebucht war?
VG
Mark