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Ich habe beim Vermittlungsportal Skyscanner einen Flug von Berlin nach Las Palmas gebucht.

Der Flug wurde seitens Skyscanner als Flug mit "geschützter Transfer" ausgegeben, was bedeutet das der Flug entweder bei der gleichen Fluggesellschaft, in diesem Fall "Norwegian Air International", oder im Rahmen einer Luftfahrtallianz vermittelt wird.

Beide Flügen werden unter einer Buchungsreferenz geführt.

Veranstalter bzw. Vermittler ist Lastminute.de.

Nun wurde, 6 Wochen vor Flugdatum, seitens "Norwegian Air International" der erste Flug derart verschoben, dass der Anschlussflug verpasst werden würde.

Eine Rückfrage bei "Norwegian Air International" ergab laut Aussage eines Service Mitarbeiters, dass "Lastminute.de" zuständig sei.

Eine E-Mail von Lastminute.de sagt aus, dass eine Rückerstattung oder Umbuchung durch die Fluggesellschaft erfolgen kann, aber nach Ermessen der Fluggesellschaft erfolgt. Es sich hierbei also um eine Kulanz handelt.

Daher für diesen Fall, aber auch für zukünftige Buchungen die folgende Frage:

Wenn ich einen Flug mit "Zwischenstopp" und einem sog. "geschütztem Transfer" buche, dass heißt die Buchung wird unter einer Referenz bei einer Flugesellschaft, oder Fluggesellschaften innerhalb einer Luftfahrtallianz geführt, habe ich, trotz ausreichend früher Ankündigung, einen Anspruch auf Umbuchung, oder Rückerstattung, wenn die Flugzeitverschiebung den Anschlussflug unmöglich macht?
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
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