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Hallo zusammen,

wir haben eine günstige Pauschalreise gebucht.

Wir mussten allerdings von Lyon fliegen...

Am Flughafen teilte man uns am Schalter dann mit,dass wir leider nicht auf der Passagier Liste stehen.Anschließend haben wir die Notfallnummer des Veranstalters angerufen.Dort wurden uns dann gesagt ,dass wir uns bitte die Flüge selbst bezahlen sollen und wir das Geld wieder bekommen.Nach langem hin und her überlegen ,haben wir dies getan und sind in den Flieger eingestiegen..In Ägypten angekommen haben wir uns bei der Airline erkundigt ob wir auf der Liste für den Rückflug stehen..Dies verneinte die Airline. Die ersten 4 Tage haben wir fast ausschließlich damit verbracht, den Veranstalter und Sonnenklar zu kontaktieren etc..Der Reiseleiter war keine große Hilfe...Unsere größte Sorge war natürlich, dass im Flieger zurück kein Platz mehr ist.Wir wohnen 700 Km von Lyon weg und es ging nur ein Flieger am Tag.

2 Tage vor Abflug dann die Nachricht der Veranstalter hat uns nachträglich die Rückflüge gebucht...

Heute erhielt ich dann die Nachricht vom Veranstalter, dass wir das Geld für die Hinflüge erstattet bekommen.(Logisch bei einer Pauschalreise)..Es lag angeblich an einem Systemfehler, dass keine Flüge gebucht wurden..

Desweiteren erhalten wir einen 50 Euro Gutschein als Entschädigung..Für mich persönlich zu wenig..

Kann man rechtlich auf mehr Entschädigung pochen?Steht mir eine Entschädigung zu?
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
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