Liebe Leute!
Mein Partner und ich haben im Januar eine Reise für 4 Personen nach Kuba (Letzte Septemberwoche 2023 - 1 Oktoberwoche 2023) gebucht und sind über die Kreditkarte, mit der wir die Reise bezahlt haben, auch Reise versichert. Im Februar stellte sich bei einer Untersuchung heraus, dass mein Lebensgefährte eine Magenerkrankung hat, die es unter Umständen nötig macht, eine Operation durchzuführen. Nach weiteren Untersuchungen wurde die Operation chefärztlich von der staatlichen Gesundheitskasse am 15. Juni durchgeführt. Die Rekonvaleszenz geht nun bis September, und selbst in der Zeit danach muss diätologisch sehr genau auf die Ernährung geachtet werde, was auf Kuba als Selbstversorger nahezu unmöglich ist. Wir waren schon dreizehn Mal da und wissen, dass gesunde Ernährung dort nur schwer möglich ist - selbst wenn man gesund ist.
Wir haben nach der Operation die Reise storniert und bei der Reiseversicherung Ansprüche geltend gemacht, die Auslagen für die Flugtickets zurückzubekommen.
Die Versicherung lehnte nach Begutachtung des Sachverhalts die Versicherungsleistungserbringung ab weil:
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Auszug aus den Reisestornobedingungen Fassung 2019:
Begründung: Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn aus einem der folgenden, während der Wirksamkeit desVersicherungsschutzes eingetretenen Gründe ein Rücktritt (Storno) vom Beförderungsvertrag oder
der Pauschalreise erfolgt:...... Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung seines Ehegatten, Lebensgefährten, seiner Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Geschwister, Enkel und Schwiegerkinder;
Ausschlüsse
1. Kein Versicherungsfall liegt vor, wenn
........einer der oben genannten Gründe (Pkt. 1 bis 6) bei Buchung bereits vorgelegen hat oder
voraussehbar gewesen ist;
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Die Notwendigkeit der Magenoperation war zum Zeitpunkt der Buchung in keinster Weise ersichtlich. Denken Sie, dass wir eine Chance haben, trotz der Erstablehnung der Versicherungsleistung unsere Ansprüche geltend zu machen?
Liebe Grüße aus Wien!
Peter Nathschläger