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Mahlzeit liebe Gemeinde,

am 21.06. hat sich folgender Sachverhalt abgespielt:

Meine bessere Hälfte und ich sind mit BA von ORD nach LHR geflogen. Wir sind jedoch mit einer leichten Verspätung (wohl keine höhere Gewalt) losgeflogen, sodass wir am Folgetag erst gegen 7:30 Uhr in LHR gelandet sind. Weiterflug mit BA sollte um 8:15 Uhr nach HAJ gehen. Terminalwechsel usw. inbegriffen konnten wir um 7:55 Uhr nicht in den Transitbereich gelangen. Über einen Bildschirm an der Schleuse wurden wir aufgefordert, zum Schalter zu gehen. Dort wurde uns angeboten, dass wir um 13:45 mit BA nach FRA fliegen können und gegen 17 Uhr nach HAJ weiter. Oder wir würden bis 19:30 in LHR warten und den Flug nach HAJ wahrnehmen. Wir entschieden uns dazu, nach FRA zu fliegen. Der Flug mit BA startete pünktlich. Am 22.06. war jedoch der Tag mit dem starken Unwetter. Wir stiegen gegen kurz vor 18 Uhr in die Maschine (mit LH) nach HAJ. Noch vor dem Pushback mussten wie das Flugzeug verlassen, das der Flug gecancelt wurde (wetterbedingt). Wir ließen uns dann Abholen und waren nach über 30 Stunden am 23.06. gegen 3 Uhr zuhause.

Habe mich dann mit BA auseinandergesetzt und die wollen mir partout keine Entschädigung zahlen. Sie schreiben lediglich, dass sie den Sachverhalt geprüft haben, aber bedauern, dass ich wir für die Entschädigung nicht berechtigt seien. Habe den Sachverhalt einem Fachanwalt geschildert und er meinte, dass ich zwar einen Anspruch hätte, jedoch die EU-Reiseverordnung nicht in Kraft treten würde. Jedoch habe GB nach dem Brexit ein Pendant „auf den Markt gebracht“, was der EU-Verordnung ähnelt. Somit hätte ich Anspruch. Er meinte jedoch, dass es nach einer erfolglosen Zahlungsaufforderung zu einer Klage kommen würde.

Meine Frage an euch: Macht es Sinn, das Ganze über ein Gericht durchzusetzen? Wo wäre der Sitz des Amtsgerichts? Finale Destination Hannover oder in GB? Ich möchte ja nicht auf den Kosten für ein gescheitertes Verfahren sitzen bleiben. Aber rein objektiv sehe ich mich im Recht.

Ich bin gespannt auf eure Beiträge und verbleibe mit freundlichen Grüßen!
Gefragt in Neue Fluggastverordnung von (120 Punkte)
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