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+12 Punkte
Uns wurde erst unmittelbar vor Einchecken mitgeteilt daß heute kein Flug nach München geht. Mussten in Antalia übernachten. Hotel war o.k. Zuerst sollten wir um 12.00 Uhr mittags abgeholt werden, dann wieder eine Stunde Verschiebung. Dann wieder 10 Minuten vor Boarding eine Verschiebung um eine Stunde. Dann endlich am Rollfeld zum Start bereit, wieder eine Wartezeit von 45 Minuten da keine Starterlaubnis, bis endlich Abflug erfolgte. Die ganze Zeit in Antalia nur ganz spärliche Informationen zur Situation.
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
wieder getaggt von
+12 Punkte

24 Antworten

+4 Punkte

Guten Tag,

 

Sie können unter Umständen Ansprüche wegen einer Flugannullierung gegen Condor geltend machen.

 

Condor als deutsches Luftfahrtunternehmen ist den Regeln der EU-Fluggastrechteverordnung unterworfen. Sobald ein Flug in das Gebiet der Verordnung (bei Ihnen: nach München) stattfindet, greift die Verordnung.

Was Condor geboten hatte, ist ein klassischer Fall der Flugannullierung. In bestimmten Grenzen muss ein Fluggast dies hinnehmen, dies ist dann der Fall, wenn die Annullierung rechtzeitig bekannt gegeben wird. Die zeitlichen Grenzen hierfür sind bei Ihnen jedoch in keinem Fall erfüllt, da Sie erst kurz vor Abflug erfuhren, dass kein Flug stattfinden sollte. Auch wenn der Flug auf den nächsten Tag „verlegt“ wurde, gilt dies als Annullierung.

 

Ihr Anspruch bestünde in einer Ausgleichszahlung, die Sie von Condor einfordern können. Diese beträgt bei einem Flug zwischen 1.500 und 3.500 km Distanz – so wie hier gegeben – 400 € pro Person.

 

Zusätzlich ist jedoch entscheidend, aus welchem Grund Ihr Flug zunächst annulliert wurde. Sollte es sich hierbei um einen außergewöhnlichen Umstand handeln, der zur Annullierung geführt hatte, so muss Condor Ihnen nichts zahlen. Da Condor sich offenbar zu den Gründen nicht geäußert hatte, sollten Sie die 400 € zunächst einfordern. Condor wird darauf antworten und muss dann, sofern die Airline nicht zahlen will, auch einen Grund für die Verspätung angeben. Möglich außergewöhnliche Umstände wären z.B. extreme Wetterbedingungen oder Streiks am Startflughafen. Ein häufig als Entschuldigungsgrund genannter „technischer Defekt“ (meist umschrieben als „unerwarteter Flugsicherheitsmangel“) ist jedoch kein außergewöhnlicher Umstand.

 

Zudem musste Condor Ihnen in der Wartezeit ein Hotel zu Verfügung stellen, da Sie eine Gelegenheit zum Übernachten benötigten. Dies ist offenbar geschehen. Sollten Sie das Hotel allerdings selbst bezahlt haben, so können Sie den Preis von Condor zurückverlangen.

Zudem durften Sie auf Kosten von Condor während der Wartezeit zwei Telefongespräche führen oder zwei E-Mails o.ä. verschicken. Sollten Ihnen dadurch Kosten entstanden sein, können Sie auch diese zurückverlangen.

 

Keine weiteren Ansprüche haben Sie jedoch wegen der erneuten Verspätung, die sich am nächsten Tag ergeben hatte. Diese wird mit der Annullierung zusammen als ein Geschehen betrachtet. Zudem scheint die für eine Ausgleichszahlung notwendige erneute Verspätung von drei Stunden nicht erreicht worden zu sein, sodass Sie nur einmal 400 € pro Person einfordern können.

 

Fazit: Sie haben generell einen Anspruch in Höhe von 400 € pro Person gegen Condor. Diesen sollten Sie einfordern, schon um weitere Informationen zur Situation zu erhalten.

 

Urteile:

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10

(nachzulesen über die Google-Suche „C-83/10 reise-recht-wiki“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

 

AG Dortmund, Urteil vom 04.03.2008, Az 431 C 11621/07

(nachzulesen über die Google-Suche „431 C 11621/07 reise-recht-wiki“)

 

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung muss ein Luftfahrtunternehmen einem Passagier eine Hotelübernachtung finanzieren, wenn eine Übernachtung wegen eines Flugausfalles notwendig wurde. Tut ein Unternehmen dies nicht und mietet der Passagier deswegen auf eigene Faust ein Hotelzimmer, so kann er die Kosten dafür ersetzt verlangen.

 

 

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+4 Punkte
Ich empfehle euch die Rechtsanwälte Bartholl & Partner aus Berlin, die hatten wir und die sind sehr gut. Müsste www.rechtsanwalt-bartholl.de oder so sein, einfach googlen "Bartholl Berlin", da hab ich sie gefunden.
wir hatten einen komplizierten fall weil unser erster Flug nur etwas verspätet war, wir dadurch aber den Weiterflug verpasst haben. Ich habe lange im internet nach den besten Anwälten für solche flugrechte gesucht. Wir haben dann die kanzlei Bartholl Legal Services in Berlin eingeschaltet.

Hat alles super geklappt. wir können die empfehlen.
Hier die Kanzlei, die uns und unsere Freunde vertreten hat und die ich euch empfehlen kann:

Rechtsanwälte Bartholl Berlin
Tauentzienstraße 9-12
10789 Berlin

Hatten wir eingeschaltet, weil es bei uns einfach nicht voranging und Condor sich weigerte, uns die Entschädigung zu überweisen. Irgendwann haben wir dann gesagt, wir wagen den Schritt zum Anwalt. Und ich kann euch sagen, dass wir das schon viel früher hätten tun sollen, denn nach einiger Zeit kam dann ein Schreiben von den Condor-Anwälten, dass man uns die Entschädigung doch überweist.

Ich glaube inzwischen auch, dass Condor es drauf ankommen lässt und wartet, ob wirklich ein Anwalt kommt. Es gibt so viele andere, die auf vielen Foren immer die gleiche Geschichte erzählen: Condor zahlt immer erst auf den letzten Drücker und nur wenn ein Anwalt mit im Spiel ist. Warum, ist das Geheimnis von Condor, aber die sind wohl nicht so blöd, als dass sie nicht wüssten, warum man es so macht.

Bleibt dran und ich drücke euch die Daumen, dass ihr auch euer Geld bekommt!
Meine Suche im Internet und den Foren hat mir die Augen geöffnet: Man wird als kleiner Verbraucher von den großen Fluggesellschaften nach Strich und Faden an der Nase herumgeführt.

Ich war erst ganz unsicher wegen der Entschädigung unserer Familie gegen Condor und konnte mir gar nicht vorstellen, dass Condor uns wirklich 1600 € zahlen muss. Da bin ich schön auf die Taktik von Condor hereingefallen. Dass das System hat, sieht man ja in allen Foren an den immer gleichen Antwortbriefen.

Meine Familie und ich können die Kanzlei aus Berlin empfehlen. Die sind wirklich die besten in solchen Fällen, kennen sich aus und alles geht ganz unkompliziert. Im Internet kann man die Kanzlei finden, wenn man nach "Bartholl Legal Services" oder "Fachkanzlei Reiserecht Bartholl" sucht.

Ich wünsche auch euch viel Erfolg und fallt nicht auf die Fluggesellschaft rein!
Unfassbar!

Auch bei uns wollte Condor uns erst hinhalten und beirren - und leider muss ich zugeben, wir sind um ein Haar drauf reingefallen. Als Condor nach unserem 3. Schreiben antowortete, dass sie "in Anbetracht der eindeutigen Sachlage können wir auch nach einer nochmaligen Prüfung der Angelegenheit Ihrem Wunsch nach einer Entschädigung nicht entsprechen" kamen wir echt ins Grübeln. Wir waren uns einfach unsicher, wer kennt schon alle Gesetze?

GENAU DAS IST DER FEHLER! Das wollen die Fluggesellschaften, Unsicherheit ist deren Konzept. Unsichere Verbraucher geben auf, stecken ein und ducken sich.

Ich kann aus eigener Erfahrung nur Mut machen: Ihr habt einen GESETZLICHEN ANSPRUCH auf Entschädigung. Lasst euch nicht von den Fluggesellschaften beirren. Mit einem guten Anwalt kommt ihr ans Ziel. Wir sind jedenfalls froh, dass wir nicht aufgegeben haben und haben uns über die 1000 EUR sehr gefreut.
+3 Punkte

Hallo,

bei einer 20 Stündigen Verspätung haben Sie einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Ab 10 Stunden Verspätung gilt ein Flug als annulliert nach der Fluggastrechteverordnung. Eine Verlegung um mehr als 10 Stunden oder auf den nächsten Tag gilt dabei weiterhin als Annullierung. Bei einer Flugannullierung werden mögliche Betreuungsleistungen fällig, die Ihnen hier mit einer Unterkunft zumindest zuteil wurden. Falls Sie diese Unterkunft bezahlen mussten, können Sie auf jedenfall diese Kosten geltend machen.

Die Distanz zwischen München und Antalya liegt im Spektrum 1.500 km - 3.000 km. Nach der Fluggastrechteverordnung steht Ihnen ein Ausgleichsanspruch in Höhe von 400 € zu.

Dieser Anspruch kann jedoch entfallen, wenn die Fluggesellschaft außergewöhnliche Umstände geltend macht. Außergewöhnliche Umstände sind Umstände, die die Fluggesellschaft nicht erwarten kann, wie z.B. Naturkatastrophen, die eine Flugverspätung zur Folge haben.

EuGH, Urteil v. 19.11.2009, C-402/07 und C-432/07

Ausgleichansprüche für Fluggäste bestehen jedoch nicht, wenn das Luftfahrtunternehmen nachweisen kann, dass als Ursache eine „Außergewöhnlicher Umstand“ vorliegt. Ein technischer Defekt des Flugzeugs zählt nicht als „Außergewöhnlicher Umstand“. (einfach zu googlen "C-402/07 reise-recht-wiki.de" und "C-432/07 reise-recht-wiki.de")

AG Köln, Abt. 132, Urteil v. 10.03.2010, 132 C 304/07

Dabei kann zunächst offen bleiben, ob der Rückflug Nr. MI223 im Sinne von Art. 5 der VO annulliert oder im Sinne von Art. 6 der VO verspätet durchgeführt wurde. Denn nach der Entscheidung des EuGH (Urt. v. 19.11.2009, Rs. C-402/07 (Condor Flugdienst GmbH), C-432/07 (Société Air France S.A.), der sich das Gericht anschließt, können auch Fluggäste verspäteter Flüge den in Art. 7 der VO vorgesehenen Ausgleichsanspruch geltend machen, wenn sie – wie hier die Klägerin – wegen eines solchen Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden (Urteil EuGH v. 19.11.2009, Az: Rs. C-402/07 und Rs. C-432/07, Tz. 61). Hierfür spricht insbesondere, dass die Situation von Fluggästen verspäteter Flüge mit der von Fluggästen annullierter Flüge vergleichbar ist: Beide erleiden einen Schaden in Form von Zeitverlust, der mit Ärgernissen und Unannehmlichkeiten einhergeht. (einfach zu googlen "132 C 304/07 reise-recht-wiki.de")

Außen vor bleibt die Verspätung am nächsten Tag, Ihnen bleibt nur ein Anspruch wegen "Annullierung", die zusätzliche Verspätung fällt in diesen Anspruch.

Beantwortet von (4,860 Punkte)
+3 Punkte
Durchhalten, durchhalten, durchhalten und sich einen guten Anwalt suchen - das ist mein tip.

Nur so kommt ihr bei Condor weiter. Die nehmen Verbraucher nicht ernst. Ich weiss bis heute nicht, warum ich überhaupt so blöd war, denen immer wieder fleißig und gutgläubig geschrieben zu haben und denen meine Sicht des Gesetzes 261/04 erklärt habe. Die lachen sich einfach ins Fäustchen, dass Verbraucher so lieb und treudoof sind.

Hätte ich deren System vorher durchblickt wäre ich gleich zum Anwalt und hätte mir stundenlange Schreiben und viel Ärger ersparen können. Es gibt wohl leider einige Firmen, die verstehen einen nur, wenn der Anwalt kommt. Das ist eigentlich nicht meine Art. Es ist aber ganz sicher noch weniger meine Art, mich als dumm verkaufen zu lassen. So habe ich kein Mitleid mit Condor, wenn sie uns dann alles zahlen.

Und um es euch nochmal zu sagen: Unser Anwalt hat denen ein 5-seitiges Schreiben geschickt, was sich gewaschen hatte und als Antwort kam sofort: Wir zahlen die Entschädigung und die Anwaltskosten.

Macht euch euren Reim drauf ;-)
+4 Punkte

Guten Tag Fragesteller,

 

 

Sie können wohl möglich Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung (EG-VO 261/2004) aufgrund einer Flugannullierung erheben, da sich Ihr Flug um mehr als 10 Stunden verschoben hat.

Im Normalfall können Luftfahrtunternehmen die Flugzeiten ohne größere Konsequenzen verschieben, nicht allerdings, wenn den Passagieren weniger als 2 Wochen vor Abflug Bescheid gegeben wurde. Da in Ihrem Fall die Information über die Verspätung erst kurz vor Abflug bekannt gegeben wurde, haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichsleistung, es sei denn, die Verspätung ist auf außergewöhnliche Umstände, die unmöglich zu verhindern waren, zurückzuführen.

 

Der Anspruch ergibt sich je nach Distanz der Flugstrecke gemäß Art.7 EG-VO 261/2004:

 

250 € bei einer Strecke unter 1500 km

400€ bei einer Strecke unter 3500 km

600€ bei einer Strecke über 3500 km

 

In Ihrem Fall können Sie also mit einer Ausgleichszahlung von ca. 400€ pro Person rechnen.

 

Des Weiteren muss die Fluggesellschaft Condor Ihnen eine Hotelunterbringung anbieten, was in diesem Fall wohl passiert ist.

 

Wichtige Urteile zu diesem Thema:

 

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10

(Google-Suche: „C-83/10 reise-recht-wiki“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

 

AG Dortmund, Urteil vom 04.03.2008, Az 431 C 11621/07

(Google-Suche: „431 C 11621/07 reise-recht-wiki“)

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung muss ein Luftfahrtunternehmen einem Passagier eine Hotelübernachtung finanzieren, wenn eine Übernachtung wegen eines Flugausfalles notwendig wurde. Tut ein Unternehmen dies nicht und mietet der Passagier deswegen auf eigene Faust ein Hotelzimmer, so kann er die Kosten dafür ersetzt verlangen.


 

BGH, Urteil v. 18.02.2010, Xa ZR 166/07
(Google-Suche: „BGH XA ZR 166/07 reise-recht-wiki.de“)

Beträgt die Verspätung auf einem Flug von einer Fluglänge von mindestens 1500 km mehr als drei Stunden, steht dem Fluggast ein Anspruch aus Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen zu.


 

Beantwortet von (21,990 Punkte)
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+4 Punkte
+3 Punkte

Flugverspätungen sind immer eine ärgerliche Sache. Wenn sich ein Flug dann allerdings um einen ganzen Tag oder mindestens 10 Stunden verschiebt, kann man vielmehr von einer Annullierung des Fluges sprechen.

Fluggäste, die von so einer Annullierung betroffen sind können aber Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung erheben.

In einigen Fällen gehören solche Verspätungen zum allgemeinen Flugalltag und müssen unter Umständen so hingenommen werden. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn mehr als 2 Wochen im Voraus die Verspätung bekannt gemacht wurde. Da Ihnen in Ihrem Fall die Information erst kurz vor Abflug zugegangen ist, muss Condor grundsätzlich eine Entschädigung zahlen.

Wie hoch diese ausfällt ist in der Regel abhängig von der Flugdistanz. Bei einer Flugdistanz von 1500-3000km (Luftlinie Antalya-München: ca. 1996km) können sie bis zu 400€ pro Person verlangen.

Dies gilt allerdings nur solange, wie keine außergewöhnlichen Umstände seitens Condor geltend gemacht werden. Unter außergewöhnlichen Umständen versteht man generell eine bestimmte Gegebenheit, die auch nach Einschalten aller möglichen Maßnahmen nicht verhindert werden konnte. Vor allem Wetterbedingungen können die Airlines nicht immer vorhersehen und verhindern.

Während der Wartezeit am Flughafen, muss die Fluggesellschaft sich natürlich um ihre Fluggäste kümmern. Dies bedeutet, dass Sie mit Getränken und Lebensmitteln in regelmäßigen Abschnitten versorgt werden müssen. Bei einer Verspätung über einen ganzen Tag ist auch eine Unterbringung für die Nacht angebracht. Dies wurde angesichts Ihrer Schilderung wohl auch befolgt. Zusätzliche, durch die Verspätung entstandene Kosten, sind unter Umständen auch ersatzfähig.


 


 

Vergleichbare Gerichtsurteile:


 

Vgl. EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.
(Google-Suche: „C-83/10 reise-recht-wiki“)

EuGH, Urteil v. 19.11.2009, C-402/07
EuGH, Urteil v. 19.11.2009 C-432/07

Ausgleichansprüche für Fluggäste bestehen jedoch nicht, wenn das Luftfahrtunternehmen nachweisen kann, dass als Ursache eine „Außergewöhnlicher Umstand“ vorliegt.
(Google-Suche: „C-402/07 reise-recht-wiki.de“ / „C-432/07 reise-recht-wiki.de“)


 

Beantwortet von (24,540 Punkte)
+3 Punkte
+3 Punkte

@Roadie

@alle

Vielen lieben Dank für eure Tips!

Wir haben es durch eure Hilfe endlich geschafft unsere Entschädigung von Air France zu bekommen yescheeky

Es war echt genauso wie ihr vorausgesagt habt. Zuerst habe ich es alleine mit einer Mustervorlage für Flugverspätungen probiert. Da hat Air France schonmal gar nicht reagiert. Dann habe ich mühsam die Adresse von Air France ausfindig gemacht und ein Einschreiben hingeschickt. Eine Antwort habe ich nicht aus Deutschland, sondern nur aus Paris Cedex Frankreich bekommen. Das war aber auch nur so eine nichtssagende tut-uns-leid-Schreiben.

Habe dann lange nach einem guten Rechtsanwalt gesucht, der das für uns machen kann. Wir hatten dann die Auswahl zwischen der Kanzlei Klein (die unsere Rechtsschutzversicherung vermittelt hatte) oder der Kanzlei Bartholl. Wir haben uns dann für die Kanzlei Bartholl entschieden (weil die fast überall als beste Kanzlei genannt wurden).

Wir mussten leider über 3 Monate warten, aber letzte Woche hat uns der Rechtsanwalt geschrieben. Air France zahlt endlich. 2400 Euro!! yessmiley Geduld hat es echt gekostet.

Jetzt sind wir erstmal zufrieden. Mit dem Geld können wir für unseren nächsten Urlaub im Herbst sogar Business fliegen wink Air France sei Dank!

Für alle Unentschlossenen empfehle ich es wie es alle hier schon geschrieben haben. Ein kurzes Schreiben an Air France, am besten gleich ne Frist setzen. Die melden sich eh nicht, also gleich einen Anwalt raussuchen, dem die Sachen schicken und dann abwarten. 

Ich kann die Kanzlei Bartholl aus Berlin empfehlen. Die Anwältin, die unsere Sache bearbeitet hat, war sehr nett. Mit Herrn Bartholl persönlich habe ich nicht gesprochen, aber alle Leute, die ich dort gesprochen habe, waren freundlich und immer hilfsbereit. Und wenn man Top Anwälte schon einschalten kann und nicht mal bezahlen muss, ist es doch das schönste.

 

Beantwortet von (5,020 Punkte)
+3 Punkte
Hier die Kanzlei, die uns und unsere Freunde vertreten hat und die ich euch empfehlen kann:

Rechtsanwälte Bartholl Berlin
Tauentzienstraße 9-12
10789 Berlin

Hatten wir eingeschaltet, weil es bei uns einfach nicht voranging und Condor sich weigerte, uns die Entschädigung zu überweisen. Irgendwann haben wir dann gesagt, wir wagen den Schritt zum Anwalt. Und ich kann euch sagen, dass wir das schon viel früher hätten tun sollen, denn nach einiger Zeit kam dann ein Schreiben von den Condor-Anwälten, dass man uns die Entschädigung doch überweist.

Ich glaube inzwischen auch, dass Condor es drauf ankommen lässt und wartet, ob wirklich ein Anwalt kommt. Es gibt so viele andere, die auf vielen Foren immer die gleiche Geschichte erzählen: Condor zahlt immer erst auf den letzten Drücker und nur wenn ein Anwalt mit im Spiel ist. Warum, ist das Geheimnis von Condor, aber die sind wohl nicht so blöd, als dass sie nicht wüssten, warum man es so macht.

Bleibt dran und ich drücke euch die Daumen, dass ihr auch euer Geld bekommt!
+1 Punkt

Leute passt bloss auf! Lasst die Finger von irgendwelchen Gutscheinen. Die Fluggesellschaft Condor hat uns auch einen Fluggutschein angeboten. Wir waren damals zu faul die Sache irgendwie weiter zu verfolgen. Jetzt zahlen wir dafür die Rechnung.

Condor sagt uns plötzlich, dass der Gutschein leider nicht einlösbar wäre, da er auf eine Buchungsklasse beschränkt ist und in der Klasse angeblich keine Verfügbarkeit mehr da wäre.

Der Gutschein ist somit WERTLOS! Das schreiben ja auch ganz viele andere in den Foren. Erst stellen die Fluggesellschaften munter Fluggutscheine aus, um dann plötzlich von nichts mehr wissen zu wollen. Die wissen genau, warum man die Leute mit Fluggutscheinen lockt. Gutscheine sind nichts als Schall und Rauch. Wenn ihr eure Gutscheine einlösen wollt, heißt es: Tut uns leid! 

Leider waren wir zu blöd und sind auf den Gutschein reingefallen. Ich habe auf jeden Fall eins für die zukunft gelernt:

NUR BARES IST WAHRES cool

Beantwortet von (4,400 Punkte)
+1 Punkt
+1 Punkt

Fluggutscheine und Gutscheine aller Art sind aus rechtlicher Sicht immer mit Vorsicht zu genießen und ohne Einverständnis der Verbraucher nicht erfüllungstauglich!

Zunächst haben Sie grundsätzlich eine Forderung (also einen Anspruch aus einem Gesetz, z.B. der EG VO Nr. 261/2004) gegen einen Anspruchsgegner (meistens die Fluggesellschaft). Der Anspruch auf Ausgleichszahlung und Entschädigung wegen einer Flugverspätung gegen eine Fluggesellschaft über 250, 400 oder 600 Euro pro Person nach Art. 7 iVm 5 der VO 261/2004 lautet gesetzlich auf Geldzahlung (also "Barzahlung, elektronische oder gewöhnliche Überweisung"wie Art. 7 Abs. III VO 261/2004 eindeutig und klar gesetzlich festlegt. Nur mit dem SCHRIFTLICHEN EINVERSTÄNDNIS DES FLUGGASTS darf eine Fluggesellschaft die gesetzliche Schuld in Form von Reisegutscheinen, Fluggutschein oder Gutschein für einen Flug leisten.

Warum lieben Fluggesellschaften Fluggutscheine?

Ganz einfach: Der Bilanzierungsvorteil (Mischkalkulation durch eigene Erbringung von Dienstleistungen zum tatsächlichen Preis und nicht höhere Geldleistung zum "gesetzlichen Nominal- / Nennwert") ist enorm. Hinzu kommt, dass Verbraucher die Möglichkeiten der Einlösung häufig zu optimistisch einschätzen. Unter größter Vorfreude auf den nächsten Urlaub im nächsten Jahr akzeptieren Verbraucher vorschnell Gutscheine und Fluggutscheine. Kommt dann in einem Jahr etwas dazwischen, steht der Verbraucher dumm da. Eine Geldzahlung kann er nicht mehr fordern. Und der Fluggutschein ist dann wertlos. Zudem schummeln Fluggesellschaften häufig irgendwelche - rechtlich mehr oder weniger zweifelhafte - Voraussetzungen zur Einlösung von Fluggutscheinen ein. Das Landgericht Berlin urteilte gegen die Ryanair Ltd., dass eine Einlösungsfrist (Antritt des Fluges innerhalb von 6 Monaten (186 Tagen oder 12 Monaten)) rechtswidrig ist (LG Berlin, Urt. v. 5.8.2009, Az 4 O 532/08).

Air France bot in einem Fall Flugpassagieren "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen nicht erstattbaren Reisegutschein über 350,00 EUR an. Alternativ bot die Air France ihnen pro Person einen Barbetrag von 100,00 EUR an". Letztlich hat die Air France vor Gericht verloren und musste jeweils die gesetzlich festgelegten 250,00 EUR pro Person zahlen: AG Bremen, Urt. v. 18.1.2013, Az 4 C 0516/11.

Richtig machten es auch Flugpassagiere, die von der US Airways Geldzahlung verlangten und angebotene Fluggutscheine ablehnten: "Außergerichtliche Vergleichsversuche, die unter anderem eine Entschädigung in Form von Fluggutscheinen beinhalteten, scheiterten, da die Flugreisenden Barzahlung begehrten" und auch gerichtlich zugesprochen bekamen: 5 x 600,00 EUR = 3000,00 EUR (vgl. AG Frankfurt am Main, Urt. v. 7.10.2010, Az 29 C 1352/10 (46).

Wer sich mit dem Angebot der Fluggesellschaft auf Leistung der Schuld durch Gutschein oder Fluggutschein einverstanden erklärt, akzeptiert ein (weitaus schlechteres ungünstigeres) Aliud zum gesetzlichen Geld-Anspruch und stellt sich rechtlich - ohne Not und Anlass sehr viel schlechter. Flugpassagiere sollten sich gut überlegen, ob sie einen Fluggutschein an Stelle der Überweisung/Geld von Seiten der Fluggesellschaft akzeptieren. Kommt es bei der Einlösung des Gutscheins (die ja häufig zeitlich viel später liegt) zu Problemen, setzt sich der Rechtsstreit mit noch größeren Schwierigkeiten (und größerem Aufwand, höheren Kosten, schlechteren Erfolgsaussichten) fort. 

Jeder Fluggast sollte sich die Worte der Richter des Landgericht Frankfurt am Main zu Herzen nehmen: (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.10.2006, Aktenzeichen 3-2 O 51/06 gegen Air France): "Auf eine Befriedigung aus den Gutscheinen brauchen sich die Kunden jedoch nicht verweisen zu lassen. Der Anspruch aus Art. 7 VO 261/2004 stellt seinem Zweck nach einen pauschalierten Schadensersatzanspruch dar, dessen Durchsetzung in der Regel nicht durch eine weitere Flugleistung des Anspruchsgegners abgegolten werden kann, da dies den Fluggast in seiner Wahlfreiheit zu sehr einschränkte. Diese Wertung kommt auch im Erfordernis des schriftlichen Einverständnisses der Fluggäste zur Leistung der Ausgleichszahlung in Form von Gutscheinen nach Art. 7 Abs. 3 VO  261/2004 zum Ausdruck, das hier nicht vorliegt. Die Gutscheine waren demnach nach der Wertung des europäischen Gesetzgebers bereits nicht erfüllungstauglich".

Beantwortet von (5,740 Punkte)
+1 Punkt
0 Punkte

Meine Frau und ich hatten erst einen Anwalt hier in Neuss beauftragt. Das war aber leider gar nichts. Es ging nicht voran und wir hatten auch den Verdacht, dass der gute Mann sich nicht im europäischen Flugrecht auskannt. Mit Zustimmung der Rechtsschutzversicherung konnten wir dann wechseln und wurden dann von der Rechtsanwaltskanzlei Bartholl aus Berlin betreut. Das war eine andere Liga. Die haben der Air France eine kurze Frist gesetzt und als die nicht eingehalten wurde, gab es Nachverhandlungen. Am Ende hat die Air France uns die 1200 euro und die 540 Euro Schadensersatz gezahlt. Ich würde jedem raten bei solchen Fällen Fachanwälte einzuschalten. Die kennen sich aus. Herr Bartholl nannte mir im ersten Telefongespräch sogar die Namen der Mitarbeiter der Air France und die Namen der Anwälte der Air France in Deutschland. Da merkt man sofort, dass das ein eingeschworener Kreis von Experten ist. Ist ja immer so: Je spezieller etwas wird, umso weniger Experten gibt es auf beiden Seiten. Man muss etwas Glück haben, um den richtigen Anwalt zu finden.

Mit Durchhaltevermögen und den richtigen Anwälten kann man auch gegen große Fluggesellschaften gewinnen. Es war eine bereichernde Erfahrung für mich. Ich habe viel gelernt und würde ganz genau so nochmal gegen die Air France vorgehen.

Wenn ihr Fragen habt, könnt ihr mir mailen.

Beantwortet von (6,950 Punkte)
0 Punkte
0 Punkte

Hallo:

Herr Rechtsanwalt Jan Bartholl hatte für unsere Gruppe (wir waren 4 Mädels und es war eine Flugverspätung bei einem Ibiza Flug) die Entschädigung für uns von der Condor eingeklagt. Für uns ist der Fall super gelaufen! Ich habe Herrn Bartholl alle Unterlagen zugeschickt und die Sache dann mit ihm besprochen. Er hat alles sehr genau erklärt und den Fall dann für uns gewonnen. 

Ich kann die Kanzlei empfehlen und meine Freundinnen empfehlen genauso. Herr Bartholl hat uns sehr nett beraten und hat es geschafft, dass Condor uns nicht nur 400 € pro Kopf, sondern zusätzlich noch 408,07 € gezahlt hat. Wir waren völlig überrascht, dass wir mehr bekommen haben, als wir eigentlich haben wollten. Ganz nebenbei sieht Herr Bartholl auch noch richtig gut aus devil

Viel Glück an alle anderen hier und viele liebe Grüße

Beantwortet von (7,090 Punkte)
0 Punkte
Ich habe lange nach einem guten Fachanwalt für Reiserecht gesucht (wir hatten zusätzlich zur ärgerlichen Verspätung mit KLM auch noch eine Gepäckverspätung, also etwas kompliziert das ganze). Die beste Kanzlei für sowas ist

Rechtsanwaltskanzlei BARTHOLL & Partner aus Berlin (10789 Berlin)

Es gibt viele Kanzleien Bartholl (einige schreiben Bartholi Bartoli etc) zB in Kiel, Hamburg, Münster, Köln, aber die Kanzlei für Reiserecht sitzt in Berlin, habe bei denen schon angerufen. Ich werde denen den Fall schicken und werde mal sehen, dass es endlich vorangeht.

Ich berichte.
0 Punkte

@Welle

@Flieger3

@alle

Ich würde mich durch solche Antworten von Condor nicht einschüchtern lassen. Die Aufgabe der Mitarbeiter von Condor scheint ja darin zu bestehen, Flugpassagiere erstmal ruhig zu stellen. Wer dann von der Entschädigung nicht ablässt und zeigt, dass er gewillt ist, auch weiter vorzugehen oder sogar einen Rechtsanwalt einzuschalten, bekommt wohl manchmal einen Gutschein von Condor. Aber warum sollte man sich mit einem Fluggutschein zufrieden geben. Das Gesetz sagt doch eindeutig, dass die Fluggesellschaft das Geld zahlen muss. Da besteht doch gar kein Grund, einen Gutschein anzunehmen. Was soll das auch schon sein: ein Gutschein!?? Da verspricht Condor, einen irgendwann vielleicht mal (auf deren Gnaden) mitzunehmen, wenn gerade Plätze frei sind. Wer das Geld nimmt, ist in jedem Fall besser dran: Mit dem Geld ist man frei und kann damit machen, was man will und ist nicht auf Condor-Flüge beschränkt. Gesetz ist Gesetz und da muss auch Condor sich dran halten.

In unserer Verspätungsgeschichte war es sogar so, dass Condor uns zunächst auf einen Tag später umgebucht hatte und dann am nächsten Tag der bereits umgebuchte Flug nochmal abgesagt wurde, weil angeblich die Arbeitszeit der Crew überschritten war. Dann mussten wir nochmal 11 Stunden warten und wurden erst dann zurückgeflogen.

Unser Anwalt sagte uns zu unserer Überraschung, dass wir dann die Entschädigung sogar 2 x verlangen können, weil wohl jeden einzelne Buchung zählt. Wir haben die Sache mit einem Anwalt durchgezogen, weil ich schon ahnte, dass Condor wieder das Herauszögern wollte. Hat super geklappt, 6500 € (wovon allerdings noch die Anwaltskosten abgezogen wurden) haben wir bekommen. Der Hammer cheekysurpriseyes  Da kann man sich ja fast schon über die FLugverspätung freuen, auch wenn es aber echt ärgerlich war angel

@Derrick: Hab hier auch nochmal das letzte Schreiben der Condor gepostet. Ist was identisch wie deins. Ich schätze das schickt die Condor jedem, der mit Anwalt durchzieht.

Condor Entschaedigung Gutschein

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