Hallo,
ich hatte Ihnen bereits eine detallierte Antwort auf Ihre Frage gegeben, welche Ansprüche Ihnen im vorliegenden Fall zustehenn könnten.
Nun fragem Sie sich jedoch, ob Sie jetzt wirklich vier Wochen warten müssen bis Ihr Gepäck da ist und dann die Erstattung anfordern? Für SIe waren das hohe Ausgaben und Sie benötigen das Geld. Sie wollen nun wissen, ob Sie die Beschwerde nicht schon jetzt einreichenkönnen und für dem Fall dass Ihr Koffer gar nicht mehr wieder kommt nochmal erneut vorgehen?
Nun Sie können natürlich die Beschwerde einlgen. Jedoch ist das keine Garantie dafür, dass Ihre Beschwerde schneller bearbeitet wird, als wenn SIe damit warten bis der Koffer da ist.
Leider haben SIe keinen Einfluss darauf wann genau Ihr Anliegen bearbeitet wird. Es kann gut sein, dass die Fluggesllschaft tatsächlich erst damit beginnt, wenn alle Koffer zurückgegeben worden sind.
Sie sollten sich weiterhin ohnehin auf längere Wartezeiten einstellen, denn Ihre ganze Sachlage wird zunächst überprüft. Das kann viel zeit in ANspruch nehmen.
In dem Montrealer Übereinkommen ist bezüglich der Frist folgendes geregelt:
Art. 31 Abs. 2 Montrealer Übereinkommen
Im Fall einer Beschädigung muss der Empfäner unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei aufgegebenem Reisegepäck jedenfalls binnen sieben und bei Gütern binnen vierzehn Tagen nach der Annahme, dem Luftfrachtführer Anzeige erstatten. Im Fall einer Verspätung muss die Anzeige binnen einundzwanzig Tagen, nachdem das Reisegepäck oder die Güter dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden sind, erfolgen.
Diesem Artikel zu Folge klingt es so, als wenn Sie tatsächlich erst dann die Verspätung melden können/sollen, wenn das Gepäck bei Ihnen angekommen ist.
Lesen Sie auch dieses Urteil:
AG Bremen, Urteil vom 05.12.2013, Az. 9 C 244/13 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " AG Bremen 9 C 244/13 reise-recht-wiki.de")
Eine Gepäckverspätung muss gemäß Art. 31 MÜ innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks angezeigt werden. Die Anzeige muss hierbei gegenüber dem Unternehmen geschehen, welches Ihr Gepäck transportiert hatte. Erst nach der Anzeige können eventuelle Ansprüche geltend gemacht werden.