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Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Es ist tatsächlich so, dass die Koffer bereits am Mittwoch entladen wurden und seither stehen hunderte von Gepäckwagen voll mit tausenden an Koffern am Flughafen herum. Wie man auch in Berliner Zeitungen sehen konnte stehen die Wagen größtenteils unter freiem Himmel, nur provisorisch mit Planen abgedeckt. Als ich heute mit dem Bus zum Flugzeug gebracht wurde habe ich diese unzähligen Wagen auch gesehen. Das sind sooo viele Koffer und seit Mittwoch hat sich da rein gar nichts getan. Ein Mitarbeiter vom Flughafen meinte das könne noch bis zu vier Wochen dauern. Im den Zeitungen haben sich auch anonym Mitarbeiter zu Wort gemeldet und gesagt dass sie einfach unterbesetzt sind. Am Flughafen Tegel gibt es wohl öfter Probleme mit Gepäck. Auf das Unwetter ist dieses Chaos ja jetzt wohl nicht mehr zurück zu führen. Da ist einfach der Flughafen unfähig mit so einer Situation umzugehen. Ich will gar nicht wissen wie mein Gepäck aussieht wenn es bei Wind und Wetter draußen steht. Muss ich jetzt wirklich vier Wochen warten bis mein Gepäck da ist und dann die Erstattung anfordern? Für mich waren das hohe Ausgaben und ich benötige das Geld. Kann ich die Beschwerde nicht schon jetzt einreihen und für dem Fall dass mein Koffer gar nicht mehr wieder kommt nochmal erneut vorgehen? Die Airline tut auf jeden Fall nichts um das Gepäck schnellstmöglich auszugeben. Das ist sicher. Die kümmern sich jetzt um den regulären flugverkehr und arbeiten nebenbei die liegengebliebenen Koffer ab was bei der minderzahl an Mitarbeiter noch ewig dauern kann
Gefragt in Gepäckverspätung von
wieder getaggt von
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6 Antworten

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Hallo zusammen: Unser Fall betraf eine Gepäckverspätung und zusätzlich noch einen Gepäckverlust des kleineren Koffers mit der Air Berlin. Wir haben ewig mit Air Berlin und dieser Firma Dolfi 1920 versucht, die Geschichte zu lösen. Das Ergebnis war ein Gutschein über 50 Euro und die Reparatur unseres Koffers, wenn wir ihn den dort auch noch einliefern.

Irgendwann wurde es uns zu blöd. Wir fühlten uns dort immer als Bittsteller. Nie wurde uns wirklich geholfen. Wir haben uns dann entschlossen, einen Fachanwalt für Gepäckrecht einzuschalten. Unser Rechtsschutzversicherer hat uns sofort geholfen. Wir haben dann alle Unterlagen an die Kanzlei Bartholl Legal Services nach Berlin geschickt und die haben sich bei uns gemeldet. Ich habe dann mit der Rechtsanwältin und sogar einmal mit Herrn Bartholl persönlich gesprochen. Die Anwälte haben sich wirklich sehr um uns gekümmert. Das war kein Vergleich zu Air Berlin oder Dolfi 1920.

Die Anwälte haben dann mit dem Rückversicherer oder Haftpflichtversicherer der Air Berlin verhandelt und für uns SAGENHAFTE 2870,55 € ausgehandelt. Da waren wir richtig baff. Wir hatten ein gutes Gefühl bei den Anwälten, aber das die so gut sind, hatten wir nicht erwartet.

Es hat zwar etwas gedauert aber nach 11 Monaten konnten wir uns dann endlich über das Geld freuen und damit gleich den nächsten uröaub buchen cheeky

 

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Bei uns war es so, dass Iberia nicht nur den Koffer erst vertrödelt hat, sondern wir ihn auch noch vom Flughafen nach über 3 Wochen Bangen und Warten selber abholen mussten. Absolut lächerlicher Service. Erst verschludern die unseren Koffer und dann kümmern die sich wirklich null. Absolut nichts. angry Wir mussten dort jeden Tag anrufen und nachfragen, ob der Koffer denn jetzt gefunden worden ist oder nicht. Es hat alles nichts gebracht.

Wir haben dann zum Glück recht schnelle einen Fachanwalt eingeschaltet, weil wir den Koffer unbedingt brauchten. Erst als unser Anwalt der Iberia Dampf gemacht hat, kam Bewegung in die Sache. Nach 3 Tagen hat dann die Iberia angerufen und gesagt, dass der Koffer morgen zum Flughafen gefolgen würde. Weil die es nicht gebacken bekommen haben, habe ich ihn dann selbst vom Flughafen abgeholt. War klar, dass der dann auch noch aufgerissen war und einige Sachen fehlten. Der Koffer war ganz klar geöffnet und durchwühlt.

Unser Anwalt hat dann 1500 EUR für uns bei Iberia für den ganzen Stress rausgeholt was für uns OK war. Ich kann euch sagen, dass die Fluggesellschaften sich absolut nicht drum kümmern was mit eurem Gepäck geschieht. Das ist denen völlig egal. Daher kann man auch die ganzen nervenaufreibenden Anrufe bei den völlig inkompetenten und ahnungslosen Servicehotlines lassen. Das beste ist man schaltet schnell einen Fachanwalt ein, der ordentlich Druck macht. Anders verstehen die Fluggesellschaften nicht. Leider crying Dann bekommt man wenigstens eine Entschädigung. 1500 EUR Entschädigung war eigentlich gar nicht so schlecht für uns, weil die Tickets soviel gar nicht gekostet hatten und wir erst dachten dass wirt viel weniger bekommen. Aber die Anwälte wissen Bescheid wieviel euch zusteht.

 

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Doch, es gibt eine Pauschale für Gepäckverspätungen. Ob das jetzt eine Tagespauschale oder Komplettpauschale ist oder so, weiß ich nicht. Auf meinem Flug mit Lufthansa war mein Rimowa Koffer auch verspätet. Ich bin dann dort am Flughafen zum Schalter und habe es der Dame gemeldet. Die Lufthansa sagte mir, dass sie mir erstmal 850 € Sofortkompensation zahlen würden. Diese 850 € müssten sie zahlen. Alles andere sollte ich dann nachher mit Lufthansa klären. Die haben mir dann auch sofort am Flughafen 850 € gezahlt. Ich musste noch ein rosa Papier unterschreiben (Auszahlungsquittung Gepäckunregelmäßigkeiten), aber dann habe ich das Geld bekommen. Vielleicht habe ich auch etwas herumgequengelt, dass ich meine Sachen nicht hatte und nun ohne alles dastehe cheeky Aber ärgerlich war es in jhedem falle.

Dann haben die mir wegen noch einen PIR Report gegen (Bericht über BEschädigung an Ihrem aufgegebenen Gepäck), war ein gelbes Blatt, komisch fällt mir erst jetzt auf, dass dort steht, Beschädigung an aufgegebenem Gepäck und nicht Gepäckverspätung. Dann hat die Lufthansa mir nachher noch 1350 Euro zusätzlich überwiesen. Dafür musste ich aber einen Anwalt einschalten.

Ich denke man muss ein bisschen zeigen, dass man nicht einfach so nachgibt, dann bekommt man am Flughafen etwas Geld und nachher Schadensersatz.

Gepaeckverspaetung Lufthansa was tun

Gepaeckverspaetung Schadensersatz Pauschale

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Also ich habe ein Interview mit einem Rechtsanwalt in der Zeitschrift Wirtschaftswoche (seite 78 unter Steuern und Rechtgelesen über das Montrealer Abkommen. Wenn ich das richtig verstehe, muss die Airline auf jeden Fall ca. 1400 € für die ganzen Ausgaben zahlen, die man hat, solange der Koffer weg ist. Wer im Urlaub ist, der kann zusätzlich noch den Urlaubspreis zurückfordern.

"Welche Rechte haben Kunden bei verspätetem Gepäck?

Sie dürfen kaufen, was sie benötigen: Das geht von der Zahnbürste bis zu Schuhen. Die Fluggesellschaft muss konkret entstandene Kosten erstatten. Wer in einem heißen Land schwitzt, braucht schnell zwei T-Shirts. Auf einer Kreuzfahrt darf ein T-Shirt auch mehr kosten. Die Airline haftet bis zu umgerechnet 1400 € pro Person (nach Montrealer Abkommen)."

Ich frage mich nur, wieso die Airline (bei mir KLM) einfach nicht reagiert. Ich habe - wie vom Anwalt im Interview - vorgegeben, den Gepäckverlust sofort am flughafen gemeldet. habe auch ein Papier bekommen (so ein Ausdruck Property Irregularity Report) und der Fluggesellschaft alles zugeschickt. Ich erhalte aber seit Wochen keine Antwort. Langsam werde ich nervös. Ich werde denen jetzt eine letzte Frist stellen und wenn in einer Woche kein Geld da ist, gehe ich zum Anwalt.

Ich werde euch berichten!

Hier der Artikel aus der Wirtschaftswoche

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Hallo,

ich hatte Ihnen bereits eine detallierte Antwort auf Ihre Frage gegeben, welche Ansprüche Ihnen im vorliegenden Fall zustehenn könnten.

Nun fragem Sie sich jedoch, ob Sie jetzt wirklich vier Wochen warten müssen bis Ihr Gepäck da ist und dann die Erstattung anfordern? Für SIe waren das hohe Ausgaben und Sie benötigen das Geld. Sie wollen nun wissen, ob Sie die Beschwerde nicht schon jetzt einreichenkönnen und für dem Fall dass Ihr Koffer gar nicht mehr wieder kommt nochmal erneut vorgehen?

Nun Sie können natürlich die Beschwerde einlgen. Jedoch ist das keine Garantie dafür, dass Ihre Beschwerde schneller bearbeitet wird, als wenn SIe damit warten bis der Koffer da ist.

Leider haben SIe keinen Einfluss darauf  wann genau Ihr Anliegen bearbeitet wird. Es kann gut sein, dass die Fluggesllschaft tatsächlich erst damit beginnt, wenn alle Koffer zurückgegeben worden sind.

Sie sollten sich weiterhin ohnehin auf längere Wartezeiten einstellen, denn Ihre ganze Sachlage wird zunächst überprüft. Das kann viel zeit in ANspruch nehmen.

In dem Montrealer Übereinkommen ist bezüglich der Frist folgendes geregelt:

 

Art. 31 Abs. 2 Montrealer Übereinkommen

Im Fall einer Beschädigung muss der Empfäner unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei aufgegebenem Reisegepäck jedenfalls binnen sieben und bei Gütern binnen vierzehn Tagen nach der Annahme, dem Luftfrachtführer Anzeige erstatten. Im Fall einer Verspätung muss die Anzeige binnen einundzwanzig Tagen, nachdem das Reisegepäck oder die Güter dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden sind, erfolgen.

 

Diesem Artikel zu Folge klingt es so, als wenn Sie tatsächlich erst dann die Verspätung melden können/sollen, wenn das Gepäck bei Ihnen angekommen ist.

 

Lesen Sie auch dieses Urteil:

 

AG Bremen, Urteil vom 05.12.2013, Az. 9 C 244/13 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " AG Bremen 9 C 244/13 reise-recht-wiki.de")

Eine Gepäckverspätung muss gemäß Art. 31 MÜ innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks angezeigt werden. Die Anzeige muss hierbei gegenüber dem Unternehmen geschehen, welches Ihr Gepäck transportiert hatte. Erst nach der Anzeige können eventuelle Ansprüche geltend gemacht werden.

 

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Hallo,

bei einer Gepäckverspätung ergeben sich Ihre Ansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen (MÜ).

Artikel 19 besagt: Der jeweilige Luftfrachtführer muss für denjenigen Schaden aufkommen, der infolge einer Gepäckverspätung entsteht. Dies bedeutet in erster Linie, dass Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben.
Dieser Schadensersatz gilt für ihre materiellen Aufwendungen, also für nachgekaufte Kleidungstücke und Kosmetika, die notwendigerweise ersatzweise beschafft werden mussten. Ihre Wartezeit stellt hierbei keinen ersatzfähigen Schaden dar. Zu beachten ist, dass es eine Haftungshöchstbetrag von maximal 1.131 Sonderziehungsrechten pro Person gibt. Dies entspricht ca. 1300 €.

 

Es ist allerdings wichtig zu wissen, dass eine solche Zahlung nicht geleistet werden müssen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn der Luftfrachtführer alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hätte, um den Flug dennoch stattfinden zu lassen.
Erwägungsgrund 13 der europäischen Fluggastrechteverordnung beschreibt diese wie folgt:
Solche Umstände können insbesondere bei politischer Instabilität, mit der Durchführung des betreffenden Fluges nicht zu vereinbarenden Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln und den Betrieb eines ausführenden Luftfahrtunternehmens beeinträchtigenden Streiks eintreten.“

 

Sie müssen den Schaden aller spätestens 21 Tage nach Erhalt des Gepäcks anzeigen, dies geht natürlich auch eher, aber beachten Sie folgendes Urteil:
 

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.06.2012, Az. 16 U 66/12

(Google-Suche „16 U 66/12 reise-recht-wiki“)

Ein Gepäckschaden oder ein Gepäckverlust muss bei der verantwortlichen Airline angezeigt werden. Hierbei muss nicht nur dargelegt werden, dass Gepäck verloren oder verspätet ist, sondern auch der Inhalt des verlorenen Gepäcks bzw. bei einer Gepäckverspätung der finanzielle Aufwand, den der Passagier zum Ausgleich betreiben musste. Dies dient dazu, mögliche Zahlungspflichten für die Airline nachvollziehbar werden zu lassen.

 

 

Unter einer Gepäckbeschädigung versteht man die gegenständliche Verschlechterung und wertmindernde Einwirkung durch Substanzverletzung des aufgegebenen Reisegepäcks. Dieser Schaden sollte innerhalb einer Frist von 7 Tagen angezeigt werden, damit etwaige Ansprüche nicht verfallen. 

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