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Danke für die Antwort,
jedoch ist meine Frage damit noch nicht beantwortet.
Mein Gepäck ist wohl mittlerweile auf dem Weg zu mir. Es soll morgen ankommen.
Meine Frage ist: Habe ich Ansprüche auf Entschädigung? Es geht nicht um fehlende Kosmetika oder Medikamente im Koffer sondern um meine Arbeitsmaterialien und mein Komputer. Auf Grund meines fehlenden Gepäckes konnte ich nicht an meiner bevorstehenden DiplomPrüfung arbeiten. Ich sitze auf dem Trockenen und muss nun zwangsweise meine Prüfung verlängern was bedeutet dass ich einen neuen Prüfer finden muss. Meine Prüferin wir bald in die Staaten reisen und kann meine Prüfung n icht abnehmen...alles zusammen ist super stress für mich! Gibt es in solchen fällen wenigstens eine materielle Entschädigung?

Weiss jemand von einem ähnlichen Fall? Wie muss ich dabei vorgehen?

Herzlichen Dank,
Sanna
Gefragt in Gepäckverspätung von
+6 Punkte

3 Antworten

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Bei uns war es so, dass Iberia nicht nur den Koffer erst vertrödelt hat, sondern wir ihn auch noch vom Flughafen nach über 3 Wochen Bangen und Warten selber abholen mussten. Absolut lächerlicher Service. Erst verschludern die unseren Koffer und dann kümmern die sich wirklich null. Absolut nichts. angry Wir mussten dort jeden Tag anrufen und nachfragen, ob der Koffer denn jetzt gefunden worden ist oder nicht. Es hat alles nichts gebracht.

Wir haben dann zum Glück recht schnelle einen Fachanwalt eingeschaltet, weil wir den Koffer unbedingt brauchten. Erst als unser Anwalt der Iberia Dampf gemacht hat, kam Bewegung in die Sache. Nach 3 Tagen hat dann die Iberia angerufen und gesagt, dass der Koffer morgen zum Flughafen gefolgen würde. Weil die es nicht gebacken bekommen haben, habe ich ihn dann selbst vom Flughafen abgeholt. War klar, dass der dann auch noch aufgerissen war und einige Sachen fehlten. Der Koffer war ganz klar geöffnet und durchwühlt.

Unser Anwalt hat dann 1500 EUR für uns bei Iberia für den ganzen Stress rausgeholt was für uns OK war. Ich kann euch sagen, dass die Fluggesellschaften sich absolut nicht drum kümmern was mit eurem Gepäck geschieht. Das ist denen völlig egal. Daher kann man auch die ganzen nervenaufreibenden Anrufe bei den völlig inkompetenten und ahnungslosen Servicehotlines lassen. Das beste ist man schaltet schnell einen Fachanwalt ein, der ordentlich Druck macht. Anders verstehen die Fluggesellschaften nicht. Leider crying Dann bekommt man wenigstens eine Entschädigung. 1500 EUR Entschädigung war eigentlich gar nicht so schlecht für uns, weil die Tickets soviel gar nicht gekostet hatten und wir erst dachten dass wirt viel weniger bekommen. Aber die Anwälte wissen Bescheid wieviel euch zusteht.

 

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Liebe Sanna,

bei einer Gepäckverspätung muss der Luftfrachtführer (in Ihrem Fall British Airwys) gemäß Art. 19 des Montrealer Übereinkommens (MÜ) für jeglichen Schaden aufkommen, der als Folge der Verspätung auftritt. Dabei ist es vollkommen irrelevant, ob der Verlust auf dem Hin- oder Rückflug geschieht, die Ansprüche bleiben dieselben. British Airways muss Ihnen entstandene Schäden also ersetzen. 

Als „Schäden“ gelten dabei jegliche materielle Einbußen, der Ihnen durch die Verspätung hinzugefügt wurde, darunter fallen beispielsweise entstandene Telefonkosten, Fahrtkosten oder auch der Ersatzkauf von im Koffer befindenden Medikamenten, Kosmetika oder Kleidung. Allerdings liegt die Beweispflicht für die Notwendigkeit der erworbenen Artikel bei Ihnen. Hierzu eignen sich Kaufbelege, Quittungen oder EC-Karten-Belege.

Gemäß Art. 22 Abs. 2 MÜ gibt es allerdings einen Haftungshöchstbetrag bei der Verspätung des Reisegepäcks. Dieser liegt bei 1.131 Sonderziehungsrechten pro Person, also ca. 1300 Euro.

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Hallo Sanna,

 

du schreibst, dass du von Latein-Amerika nach Hamburg geflogen bist. Leider kann ich deinem Post nicht entnehmen, aus welchem lateinamerikanischen Land du gestartet bist. Das ist wichtig, weil dir eventuell Ansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen zustehen. Dabei handelt es sich um ein völkerrechtliches Übereinkommen, das Haftungsfragen im zivilen Luftverkehr regelt, also auch die Frage, welche Ansprüche ein Passagier hat, dessen Gepäck gar nicht oder nicht pünktlich angekommen ist. Voraussetzung dafür ist aber zunächst – grob gesagt – dass ein Flug von einem Vertragsstaat in einen anderen stattgefunden hat. Da die meisten Länder Lateinamerikas das Übereinkommen unterzeichnet haben, gehe ich mal davon aus, dass der Anwendungsbereich eröffnet ist und dir Ansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen zustehen.

 

Nach Artikel 17 Absatz 2 des Übereinkommens stehen dir Ansprüche für den Schaden zu, der dir durch den Verlust oder die Verspätung entstanden ist. Das ist in deinem Fall dein Gepäck inklusive Laptop. Sollte es tatsächlich nicht mehr auftauchen, so kannst du dafür einen Schadensersatz geltend machen. Es gibt allerdings eine Haftungsbeschränkung, die ist in Artikel 22 Absatz 2 des Übereinkommens geregelt. Danach haftet der Luftfrachtführer nur bis zu einer Höhe von 1131 Sonderziehungsrechten. Das ist eine besondere Währungseinheit deren Wechselkurs täglich von der WTO neu festgesetzt wird, du solltest also regelmäßig schauen, wie der Kurs gerade steht. Derzeit entsprechen 1131 Sonderziehungsrechte ungefähr knapp 1400 €. Du kannst daher Ersatz für dein Gepäck bis zu einer Höhe von 1400 € geltend machen. Dazu musst du allerdings nachweisen können, was genau verloren gegangen ist. Am leichtesten geht das natürlich, wenn du noch eine Quittung für den Laptop und die anderen Sachen hast. Aber auch wenn das nicht der Fall sein sollte, gibt es andere Möglichkeiten, zum Beispiel die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.

 

Durch den Verlust deines Koffers, insbesondere des Laptops, sind dir ziemliche Unannehmlichkeiten entstanden. Du konntest nicht weiter an deiner Diplomarbeit schreiben, deine Prüfungen haben sich nach hinten verschoben und wenn es ganz hart kommt, kannst du dein Diplom vorerst vielleicht gar nicht ablegen.

 

Dies alles hat bei dir verständlicherweise zu enormem Stress geführt. So ein Stress stellt einen immateriellen Schaden dar. Wie ich das sehe ist diese Art von Schaden aber leider nicht von den Ansprüchen aus dem Montrealer Übereinkommen, anders als der materielle Schaden (Wert des Gepäcks, Laptops, etc.), gedeckt. Das mag ungerecht erscheinen, schließlich hast nicht du deinen Laptop verloren, sondern die Fluggesellschaft, der du ihn anvertraut hast. Wenn es dich interessiert, kannst du die Ablehnung immateriellen Schadensersatzes nach dem Montrealer Übereinkommen auch nochmal selber nachlesen. Das Amtsgericht Hamburg erklärt das in seinem Urteil vom 01.06.2011 ganz gut. Du findest das Urteil ganz schnell, wenn du bei Google 20A C 359/10 reise-recht-wiki.de eingibst.

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