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Mein Handgepäck kam zuerst verspätet an, und dann wurde auch noch der Laptop gestohlen. Kann ich die zusätzlich entstanden Hotelkosten ersetzt verlangen?

Ich wollte im Januar 2016 zu einer Astrologiekonferenz nach Indien fliegen. Dafür buchte ich mir für den 06.01 einen Flug von Wien nach Neu Delhi, und wollte dann am 09.01 wieder zurückfliegen.

Um besser an der Konferenz teilnehmen zu können, hatte ich auch extra meinen Laptop eingepackt, um die Vorträge besser verfolgen zu können, und meinen nochmals im Flugzeug besser durchzugehen. Ich begab mich also zum Flughafen in Wien und gab mein Gepäck ordnungsgemäß auf. Als ich dann zur Sicherheitskontrolle ging, wurde mir dort allerdings zu meiner Verblüffung mitgeteilt, dass ich mein handgepäck, worin sich auch mein Laptop befand, nicht mit an Board nehmen könnte. Warum das jetzt genau verweigert wurde, kann ich nicht mehr sagen, vielleicht war das Gepäck zu groß, was aber auch nicht sein kann, da ich mich extra über die maße informiert habe, und mein Handgepäck eigentlich hätte mitgeführt werden müssen. Also musste ich die Sicherheitskontrollen verlassen, erneut zum Check-Inn, mein Handgepäck aufgeben, und wieder zurück. Das war sehr lästig.

Der Flug an sich war zwar lang, verlief aber ansonsten reibungslos. Erst als ich in Neu Delhi angekommen war, und mein Gepäck abholen wollte, begannen die Probleme. Ich stand also an den Gepäckbändern, und nahm mein Gepäck entgegen, aber mein Handgepäck kam und kam einfach nicht! Ich wartete eine Ewigkeit, aber als dann immer noch nichts kam, begab ich mich zu dem Lost&Found-Schalter, und fragte nach, ob das Gepäckstück dort gelandet sei. Da wurde mir gesagt, dass das Handgepäck nicht mit dieser Maschine gekommen war, sondern erst am 10.01  mit einer anderen Maschine nachgeschickt werden würde. Den Laptop konnte ich also für die Konferenz vergessen.

Am 10.01 erhielt ich dann auch einen Anruf, dass ich den Laptop abholen könnte, weil mein handgepäck jetzt endlich ankam. Als ich jedoch zum Flughafen ging, um das Stück in Empfang zu nehmen, musste ich feststellen, dass mein Laptop fehlte! Er wurde geklaut!

Also musste ich versuchen, in Neu Delhi am Flughafen eine Diebstahlanzeige zu stellen. Ihr könnt euch gar nicht vorstellen, wie anstrengend das gewesen ist! Es hat ewig gedauert, ehe wir uns einigermaßen verständigen konnten.

Aber das war ja nicht alles. Eigentlich wollte Ich ja schon am 09.01 wieder zurück nach Wien fliegen, was ja aber nicht ging, weil ich erst auf mein handgepäck warten musste. Ich musste also meinen Hotelaufenthalt ungeplanter weise um einen weiteren tag verlängern, was insgesamt 880 Euro gekostet hat. Mein Laptop hatte einschließlich aller Spezialprogramme und vollständig eingerichtete einen Wert von ca 1000 Euro. Ich konnte auch nicht am 10.01, sondern erst einen Tag später zurückfliegen, das lag an den umständlichen behördengängen, und daran, dass der Flug am 10.01 ausgebucht war.

Jetzt ist die Frage, kann ich von der Fluggesellschaft, die ja letztendlich Schuld daran war, dass das Gepäck nicht mitgenommen werden konnte, eine Entschädigung von 18880 Euro verlangen?

Gefragt in Gepäckverlust von
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Hallo,

dein Laptop wurde auf deinem Flug nach Neu Delhi nicht als Handgepäck zugelassen, weshalb du ihn am Check-In als normales Gepäckstück aufgeben musstest. Als du dann in Neu Delhi angekommen bist, war dein Gepäck noch nicht angekommen. Erst einige Tage nach der geplanten Abreise hast du dein Gepäck erhalten, allerdings war der Laptop weg. Nun fragst du dich, welche Ansprüche du bezüglich des Gepäcks hast und ob du Anspruch auf Erstattung der weiteren Hotelkosten hast.

Dazu habe ich erst einmal ein passendes Urteil gefunden (einfach zu finden, indem du auf Google „6 C 1190/06b-10 reise-recht-wiki.de“ eingibst):

BGHS Wien, Urt. v. 26.02.3007, Az: 6 C 1190/06b-10
Luftfahrunternehmen haften bei Verlust eines Laptops / Notebooks aus dem Handgepäck uneingeschränkt, bis zu einem Wert von 1.000 Sonderziehungsrechten.
Auch haften Luftfahrtunternehmen für die durch den Verlust entstandenen Unkosten, wie beispielsweise längere Hotelaufenthalte, uneingeschränkt bis zu einem Wert von 1.000 Sonderziehungsrechten.

Es ist also so, dass ein Luftfahrtunternehmen für den Verlust und die Verspätung eines Gepäckstücks haften muss. Dies ergibt sich auch aus der EU-Verordnung 889/2002:

Verspätungen bei der Beförderung von Reisegepäck

Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck, es sei denn, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Reisegepäck ist auf 1000 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung) begrenzt.

Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck

Das Luftfahrtunternehmen haftet für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck bis zu einer Höhe von 1000 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung). Bei aufgegebenem Reisegepäck besteht eine verschuldensunabhängige Haftung, sofern nicht das Reisegepäck bereits vorher schadhaft war. Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck haftet das Luftfahrtunternehmen nur für schuldhaftes Verhalten.

Die Hotelkosten basieren auf der verspäteten Beförderung des Reisegepäcks. Dass aus diesem Gepäck der Laptop verschwand, ist als Folge des verspäteten Transports zu sehen.

Hinsichtlich der Neueinrichtung des PCs und dessen Neukonfiguration sowie die Installation darauf befindlicher Software handelt es sich unzweifelhaft ebenfalls um einen Schaden, welcher aus dem Verlust des Laptops resultiert.

Gemäß §1298 ABGB liegt die Verschuldensvermutung bei der beklagten Partei. Du hast einen Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft geschlossen, der unter anderem die Pflicht enthält, das Gepäck ordnungsgemäß zu transportieren. Hier hat die Fluggesellschaft also eine Pflicht aus dem Beförderungsvertrag verletzt, indem der Laptop nicht ordnungsgemäß transportiert wurde.

Meiner Meinung nach, hast du also einen Anspruch auf Schadensersatz wegen des fehlenden Laptops, der Gepäckverspätung und auch der Hotelkosten

Allerdings handelt es sich hierbei nur um meine persönliche Meinung. Ein Rechtsanwalt mag diesen Fall anders beurteilen, weil er die rechtlichen Kenntnisse hat und weiß, wie die jeweiligen Einzelfälle zu behandeln sind. Ich rate dir deshalb, einen Anwalt aufzusuchen.
 

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