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Ich habe eine Frage zu den Gebühren, die man zahlen muss, wenn man flightright beauftragt. Mein Freund und ich hatten eine Flugverspätung mit Air Berlin und haben die auch schon zigmal angeschrieben. Die melden sich einfach nicht. Da wir nicht nachgeben wollen, hatten wir im Internet gesucht, was man machen kann. Dabei sind wir durch einen Artikel in der Stiftung Warentest auf die Fluggasthelfer EUClaim, flightright und Fairplane gestoßen.

In den Kommentaren bei Stiftung Warentest stehen aber einige NEGATIV-Erfahrungen von Kunden. Wenn man im Internet sucht, gibt es wohl einige Kritiken von Kunden (Erfahrung mit euclaim.de http://www.gutefrage.net/frage/hat-jemand-erfahrungen-mit-euclaim-de-betrifft-fluggastrechte, Erfahrungen zu EUClaim - http://www.vielfliegertreff.de/reiselust-reisefrust/28662-erfahrungen-zu-euclaim.html, flightright fällt negativ auf http://www.ciao.de/Fluggastentschadigungen__Test_8904982, Erfahrungen mit flightright.de http://www.gutefrage.net/frage/erfahrungen-mit-flightrightde).

Gibt es eine Seite, wo die Gebühren der Flug-Inkassofirmen verglichen werden? Wir wollten eigentlich flightright auswählen, denn bei denen auf der Seite steht: Sie zahlen für unsere Dienstleistung faktisch nichts. Jetzt haben wir aber im Internet gelesen, dass die sogar teurer als ein normaler Anwalt wären:

Flightright AGB und

http://www.vielfliegerforum.de/reiserecht-71/flightright-wirklich-ohne-kosten-382800/

Wir blicken da nicht mehr durch. Muss man jetzt Gebühren zahlen oder zahlt man nichts bzw. nur, wenn die Fluggesellschaft die Entschädigung zahlt? Wieso steht in dem Urteil was von Druckmittel gegen den Kunden? Hat jemand Erfahrung mit flightright oder EUclaim? Kommt EUClaim aus Holland?

Vielen Dank für die Kommentare.

Birgit

Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
Bearbeitet von
+98 Punkte

39 Antworten

+17 Punkte

Klar, erst bekommt man von Inkassofirmen solche Drohbriefe, dass, wenn man nicht zahlt, der Iwan und Kumpanen kommen, etc. und dann beauftragt man die auch noch, oder wie!?

Also, man kann zwar versuchen, mit Inkassofirmen bei den Airlines zu blöffen. Aber irgendwann werden auch die Airlines den Blöff raushaben. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass die Rechtsabteilung einer Fluggesellschaft sich von Inkassofirmen beeindrucken lässt. Die werden sich eher kaputtlachen, wenn man mit einem Schreiben vom Inkassobüro kommt.

cool

Beantwortet von (7,410 Punkte)
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Dass, was solche Inkassobüros machen, ist doch verrückt: Die nehmen sich 40% oder 45% von den gesetzlich zustehenden Geldern und leben damit in Saus und Braus. Moralisch unterste Stufe.

Ich bin (leider etwas zu spät), aber besser zu spät als nie ;-) zum Fachanwalt gegangen und der hat GAR NICHTS gekostet! Die Fluggesellschaft musste die kompletten 2400 EUR zahlen und ich habe nicht einmal Rechtsanwaltsgebühren bezahlt. Bei irgendwelchen Inkassobüros hätten die sich mal eben 1000 EUR oder sogar 1200 EUR von den 2400 EUR geschnappt - für NICHTS! Nee, nicht mit mir.

Ich schildere hier mal unsere Condor „Erfahrungen“: Unser Flug war über 24 Stunden später angekommen. Wir wurden von Condor einfach umgebucht auf den gleichen Flug, aber am nächsten Tag. Am Flughafen haben wir nur den Info-Zettel der Condor erhalten, auf dem aber schon drauf stand, dass wir bei einer Flugverspätung pro Person 600 eur von Condor aus dem Gesetz EU-Verordnung 261/2004  verlangen können. Das haben wir dann nach unserem Urlaub auch getan.

 

 

Erst habe ich einen Brief an Condor geschrieben. Es kam keine Antwort. Erst auf einen erneuten Brief (mit Einschreiben verschickt) hat Condor einen Antwortbrief gesendet, dass sie es prüfen und es etwas dauern könne. Dann hat mir eine Frau Hunnekuhl einen Brief geschrieben, in dem man uns einen Gutschein von 80 EUR pro Person angeboten hatte:

Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung
Thomas-Cook-Platz 1
61440 Oberursel

Unser Vorgang: CON-13/12-01995

Sehr geehrte Frau

Vielen Dank für Ihre Geduld seit unserem Zwischenbescheid.

Es tut uns Leid, dass wir Ihren Rückflug von ... nicht wie geplant durchführen konnten und Sie aufgrund der zweistünden Ankunftsverspätung in Frankfurt Ihren Anschlussflug nach Berlin nicht erreichten. Für die entstandenen Unannhemlichkeiten bitten wir um Entschuldigung.

Für die Unregelmäßigkeit stellen wir Ihnen einen Reisegutschein über 80,00 € zur Verfügung.

Ihr Gutscheincode xx, der bei uns hinterlegt ist, hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und ist übertragbar. Der Gutschein kann eingesetzt werden für einen Ihrer nächsten Flüge, gebucht über Condor, mit DE Flugnummer.  Er kann direkt im Internet eingegeben bzw. in Ihrem Reisebüro vorgelegt werden.

Wir freuen uns, wenn Sie weiterhin unsere Fluggesellschaft nutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung

 

Offenbar versucht Condor, wie Air Berlin und andere Fluggesellschaften, Kunden, die ihre gesetzliche Entschädigung wegen einer Flugverspätung einfordern, mit Fluggutscheinen zu ködern. Über die Masche hatte ich in einem Bericht der WELT am Sonntag mal gelesen. In dem Artikel der WELT steht ja drin, dass man am besten sofort seine Fluggastrechte durch einen Rechtsanwalt anbringt. Zum Glück hat mein Mann sich ein bisschen schlau gemacht. Er hat gesagt, dass es eine Rechtsanwaltskanzlei gibt, die auf solche schwierigen Flugrechtsfälle spezialisiert ist. Wir haben dann die Kanzlei angerufen. Herr Rechtsanwalt Bartholl war sofort persönlich am Telefon !!! und hat uns genau aufgezeigt, was wir tun sollten. 

 

 

Wir haben Herrn Bartholl dann beauftragt und ES IST WIRKLICH WAHR: Wir haben statt 80 Eur Fluggutschein jetzt 2400 EUR von der Kanzlei überwiesen bekommen.

Ich empfehle jedem, der von Condor einen Gutschein vorgelegt bekommen hat, den sofort abzulehnen und einen Fachanwalt für Fluggastrechte einzuschalten. Solche Experten holen für euch die gesamte gesetzliche Entschädigung raus!

Beantwortet von (8,220 Punkte)
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Ja, EUClaim kommt aus Holland, aber die haben eine eigenständige Niederlassung in Deutschland.

Es gibt ja viele solcher Flugportale. Also, die barmherzigen Samariter werden die nicht sein. Die picken sich sicherlich lukrative Sachen raus und lassen aufwendige Dinge raus. Angeblich nehmen solche Inkassobüros ja Ryanair Sachen schon nicht mehr an. Angeblich wäre die Rechtsprechung an den Gerichten, die für die Ryanair Flughäfen zuständig wären, zu verbraucherunfreundlich. So ganz glaube ich das nicht. es wird wohl eher so sein, dass Ryanair sich hartnäckig stäubt, Entschädigungen zu zahlen. Naja, alles ziemlich undurchsichtig, das Geschäöft
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Also Inkassobüros haben zwar einen schlechten Ruf, aber manchmal kann es ja auch positiv für Verbraucher sein, wenn es z,B. um extrem kleine Beträge geht, wo sich ein Anwalt überhaupt nicht lohnt. Wenn die nur im Erfolgsfall was nehmen ist das iO - klar, es muss auch transparent offen und ehrlich die Gebühren angezeigt werden
+9 Punkte

Wieso denn ein Inkassobüro beauftragen? Wegen solcher Kleinigkeiten? Außerdem sind die Kosten eines Inkassobüros nicht oder nur sehr eingeschränkt erstattungsfähig:

Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten

und

Erstattungsfähigkeit ... Schlechte Karten ...

 

Im Gegensatz zu Anwaltskosten, die man voll auf den Gegner umlegen kann:

Muss Air Berlin alle Rechtsanwaltskosten übernehmen ...?

und

Muss Airline Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten zahlen ... ?

 

 

Beantwortet von (6,510 Punkte)
+9 Punkte
Das heisst, dass die Anwaltskosten die Fluggesellschaft tragen muss, wenn man gewinnt, korrekt!?
Ja, deswegen ist es ja auch hirnrissig, einem Inkassobüro die Hälfte deines Geldes abzugeben. Aber OK, davon leben die.
+3 Punkte

Bei uns haben wir von flightright jetzt Papiere bekommen, die wir unterschreiben sollen. Wir sind da sehr misstrauisch, weil es sich irgendwie gerade nicht so unkompliziert darstellt, wie die flightright es in der Werbung verspricht. Wir wissen jetzt nicht, was wir machen sollten.

Erst haben die uns das geschrieben:

Guten Tag Herr N,

Sie warten sicher schon sehnsüchtig auf Neuigkeiten von uns. Wie Sie wissen, haben wir der Fluggesellschaft xxx einen Kulanzzeitraum über die gesetzte Zahlungsfrist hinaus zugestanden. Bis jetzt haben wir noch keine Reaktion von der Airline erhalten. Momentan prüfen unsere internen Rechtsexperten die Erfolgsaussichten einer Klage. Natürlich informieren wir Sie, sobald sich etwas Neues ergibt.

Mit freundlichen Grüßen aus Potsdam
Ihr flightright Team
............................................

flightright – we love to be on time

............................................
flightright GmbH
Rudolf-Breitscheid-Str. 162
14482 Potsdam
service-2@flightright.de
Tel.: +49 (0) 331 9816 9040
Fax: +49 (0) 3302 8982 8109
Geschäftsführer: Marek Janetzke, Dr. Philipp Kadelbach
Handelsregister: Amtsgericht Potsdam, HRB 25958 P

 

OK, dann war erst mal Funkstille und jetzt kommt diese mail

 

Guten Tag Herr N,

gehen Sie jetzt mit uns den nächsten Schritt, um die Ihnen zustehenden xxx € von xxx einzufordern. Lassen Sie uns unsere Vertragsanwälte einschalten. Sie sind darauf spezialisiert, Ihre Forderungen vor Gericht durchzusetzen. Wir versichern Ihnen: Sie haben kein Kostenrisiko und keinen Extra-Aufwand. Egal, ob wir gewinnen oder verlieren, Sie zahlen nicht oben drauf.

Wir schätzen Ihre Chancen auf die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ausgleichsansprüche von xxx € als sehr gut ein. Unsere Erfahrungen mit vergleichbaren Fällen bestätigen das. Ihr OK lohnt sich also für Sie und ist ganz einfach:

1. Vollmachts- und Beauftragungsformular ausdrucken, unterschreiben*, mit 60 Cent frankieren und senden an: * bitte alle aufgeführten Personen unterschreiben lassen; für minderjährige Kinder unterzeichnet der bzw. die Sorge-/Erziehungsberechtigte(n)
 

KSP Rechtsanwälte
c/o Flightright GmbH
Postfach 97 01 38
12701 Berlin
Germany


2. Kurze Prüfung Ihrer Daten bei flightright: Link. Wenn alle Daten korrekt sind, bestätigen Sie diese bitte.

Das war es auch schon, vielen Dank. Nun kümmern wir uns um den Rest. Sie haben noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir sind gern unter 0331 9816 9040 für Sie da.
 

Kurz erklärt: Unser Kostenschutz-System vor Anwalts- und Gerichtskosten, siehe § 6 AGB:
 

  • Prozess gewonnen (und die Chancen stehen sehr gut!): die Airline zahlt.
  • Prozess verloren oder teilweise verloren (wider Erwarten): flightright trägt alle Kosten.
  • Vergleich wird mit Ihrer Zustimmung geschlossen: die Kosten werden von Ihrer Forderung abgezogen (Garantierte Kostendeckelung: die Kosten übersteigen nie die Forderung).
  • Auch die Bedingungen für unsere Erfolgsprovision (25 % zzgl. MwSt.) sind bei Fällen, die wir vor Gericht verfolgen, gleich mit denen, die wir außergerichtlich abschließen. Nur im Erfolgsfall erhält flightright eine Vergütung. Wenn wir den Prozess verlieren, zahlen sie nichts.

    Mit freundlichen Grüßen aus Potsdam
    B... P...
    ............................................

    flightright – Ihr gutes Flug-Recht

 

Wir sollen jetzt diese Blätter (Adv_Power of attorney-1.pdf) unterschreiben:

 

Bitte schicken Sie auch die erste Seite an die angegebene Adresse.
Please, send also the first page to the mentioned address.
English version for convenience only.
 
Case ID: xxx
 
KSP Rechtsanwälte
c/o Flightright GmbH
Postfach 97 01 38
12701 Berlin
Germany
 
Beauftragung und Vollmacht KSP KSP Commissioning and Power of Attorney
 
In Sachen / In the matter of
 
beauftrage ich / beauftragen wir wegen
Ansprüchen aus Luftbeförderungsvertrag
 
for claims under a contract of carriage by air, I /
we commission
 
KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kaiser-Wilhelm-Str. 40
20355 Hamburg
 
zunächst außergerichtlich und für den Fall der (Teil-)
Erfolglosigkeit des außergerichtlichen Tätigwerdens
gerichtlich für mich / uns gemäß der Mandatsbedingungen
unter I. dieses Dokumentes tätig zu
werden. Die Informationen und die Widerrufsbelehrung
unter II. dieses Dokumentes habe ich /
haben wir zur Kenntnis genommen.
 
to act on my / our behalf, initially out of court and,
if these actions prove unsuccessful (in part), also in
court in accordance with the terms (I) attached to
this document. I / we have taken note of the Information
and the Instructions on the Right of Rescission
(II).
 
Zudem erteile ich/ erteilen wir (ggf. als Sorgeberechtigte(
r) minderjähriger Personen) hiermit
Vollmacht zur Ausübung jeder außergerichtlichen
und gerichtlichen Tätigkeit, insbesondere:
 
I. Mandatsbedingungen
 
1. Vergütung
Für die beratende, außergerichtliche und ggf.
gerichtliche Tätigkeit von KSP gilt als Abrechnungsbasis
das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG). Danach richten sich die zu erhebenden
Gebühren (einschließlich der Auslagen
nach Nr. 7000 ff. VV zum RVG)
nach dem Gegenstandswert bzw. nach § 34
RVG gemäß Gebührenvereinbarung. Für die
außergerichtlichen Tätigkeiten von KSP bestimmt
KSP die angemessenen Gebühren nach
Nr. 2300 VV zum RVG in Verbindung mit §§
13, 14 RVG. Auf die Gebühren wird gem. Nr.
7008 VV zum RVG MwSt. berechnet.
2. Umfang der Beauftragung
[a] Die Beauftragung erstreckt sich ausschließlich
auf die Durchsetzung von Ausgl
Beantwortet von (1,250 Punkte)
+3 Punkte
+3 Punkte

Anwalt einschalten und wenn die Fluggesellschaft dann immer noch nicht zahlt: Klagen.

Das gute in Deutschland ist doch, dass es das Unterliegensprinzip gibt: Wer einen Gerichtsprozess verliert, muss die Kosten tragen. Und zwar alle Kosten: Gerichtskosten, etc. und die Rechtsanwaltskosten der anderen Partei. Im Nachhinein wird ein Kläger, der einen Prozess gewinnt, immer schön raus sein: Denn er bekommt nicht nur, was er eingeklagt hat, sondern muss dazu noch nicht mal seine eigenen Anwaltskosten zahlen.

LINKS (extern, Links hier im Forum weiter unten):

Gerichtsprozess und Anwaltskosten (Badische Zeitung)

Wie teuer wird ein Rechtsstreit und wer zahlt?

Wer zahlt die Anwaltskosten bei gewonnenem Prozess?

 

LINKS hier im Forum:

Was kostet ein Gerichtsverfahren?

Was kostet ein Fachanwalt für Reiserecht?

Was kostet ein Rechtsanwalt für Fluggastrechte?

Kann man Rechtsanwaltskosten von den Steuern absetzen?

Muss die Fluggesellschaft auch die Selbstbeteiligung meiner Rechtsschutzversicherung übernehmen?

Kann man beim Rechtsanwalt auch ein Erfolgshonorar vereinbaren? Wie funktioniert das?

Anwaltskosten

Rechtsanwaltskosten zusätzlich zur Entschädigung?

Kosten bei außergerichtlicher Entscheidung und Beendigung

 
Beantwortet von (6,680 Punkte)
+3 Punkte
+1 Punkt
Ich wäre sehr vorsichtig, irgendwelche Inkassobüros zu beauftragen. Gerichte sehen Inkassobüros traditionell sehr kritisch und häufig bekommt man die Kosten von einem Inkassobüro nicht wieder.
 
Hier findest Du ein Urteil von Rechtsanwalt Holger J. Herrlicher aus München. Dort hatte das Amtsgericht Erding, was Urteile für den Münchener Flughafen spricht, entschieden, dass ein Verbraucher, der erst ein Inkassobüro (hier wohl flightright GmbH aus Potsdam) mit der Durchsetzung seiner Fluggastansprüche beauftragt hat und dann einen Anwalt einschaltet, die Kosten für das Inkassobüro nicht ersetzt erhält. Hätte der Verbraucher direkt einen Rechtsanwalt eingeschaltet, hätte es keine Probleme gegeben und die Rechtsanwaltskosten hätte das AG Erding zugesprochen, aber erst ein Inkassobüro und dann noch einen Anwalt geht nicht, hat das Gericht geurteilt. Auch die Stiftung Warentest rät in einem Artikel, am besten sofort zum Anwalt zu gehen (und nicht erst zu einem Inkassobüro):
 
„Braucht ein Gläubiger beim Eintreiben einer Zahlung professionelle Hilfe, sollte er statt eines Inkassobüros lieber gleich einen Anwalt beauftragen. Denn der kann auch die Rechtsvertretung übernehmen, falls das Mahnverfahren später vor Gericht geht. Der Gläubiger läuft sonst Gefahr, selbst dann auf den Kosten für das Inkassobüro sitzen zu bleiben, wenn er vor Gericht gewinnt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VII ZB 53/05)
 
Hier noch das Urteil vom Amtsgericht Erding (AG Erding, Urteil vom 13.05.2015, Aktenzeichen 4 C 420/15):
 
Verbraucher hat keinen Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren, wenn zuvor ein Rechtsdienstleister (flightright GmbH) die Forderung durchzusetzen versucht hat.
 
Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der außergerichtlichen Beitreibung der Ausgleichsforderung erfolgte zwar nach Verzugseintritt und stellt grundsätzlich eine Maßnahme zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dar, die im Regelfall dem adäquaten Kausalverlauf entspricht und nicht gegen § 254 BGB verstößt (vgl. Palandt/Grüneberg [73.Aufl. 2014], § 286 Rn. 45). Vorliegend ist aber zu sehen, dass der Kläger vor der Beauftragung seines Prozessbevollmächtigten bereits die flightright GmbH mit der außergerichtlichen Forderungsdurchsetzung beauftragt hatte. Die flightright GmbH ist gerichtsbekannt ein professionelles, auf Erfolgshonorarbasis agierendes Inkassounternehmen, das sich auf die Geltendmachung von Ansprüchen nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung spezialisiert hat. 
 
Es ist vor diesem Hintergrund für das Gericht nicht nachvollziehbar, weshalb nach einem erfolglosen Mahnschreiben der flightright GmbH zusätzlich noch ein Anwalt mit der außergerichtlichen Forderungsdurchsetzung beauftragt wurde.
 
Ist ja irgendwie auch logisch. Warum soll man erst irgendwelche Büros einschalten. Am besten gleich zu einem Fachanwalt. Die regeln alles
 
Beantwortet von (580 Punkte)
+1 Punkt
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