Sie haben einen Urlaub in Polen wahrgenommen. Dafür haben Sie in einem Hotel ein Familienzimmer mit 4 Schlafgelegenheiten gebucht. In Ihrem Zimmer befanden sich aber tatsächlich nur 3 Schlafgelegenheiten. Sie konnten für einige Nächte in eine Suit umziehen, mussten aber die letzte Nacht wieder in dem Zimmer mit 3 Schlafgelegenheiten bleiben.
Nun stellte das Hotel Ihnen die Kosten für die Suit in Rechnung. Sie fragen sich, ob Sie diese tragen müssen und ob Ihnen außerdem noch ein Anspruch auf eine Reisepreisminderung gemäß § 651 d zusteht.
Damit der Reisepreis gemindert werden kann, müssen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt worden sein. Dies verlangt zunächst, dass die Reise mit einem Reisemangel behaftet ist.
Reisemangel
Die wesentliche Pflicht des Reiseveranstalters besteht darin, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften besitzt und nicht mit Mängeln behaftet ist (§651c Abs. 1 BGB). Ein Reisemangel im Sinne von § 651 c BGB liegt demnach vor, wenn eine wesentliche Reiseleistung einen Fehler aufweist oder nicht die zugesicherten Eigenschaften enthält.
Fraglich ist, ob die letzte Nacht zusammen in dem Zimmer einen Reisemangel darstellt.
Dazu habe ich folgendes Urteil gefunden:
Amtsgericht Hannover: 562 C 12747/14
Ein Familienvater buchte für sich, seine Ehefrau und seine zwei Töchter ein Familienzimmer für 4 Personen in einem Hotel in Polen. Da das Zimmer jedoch nur über 3 Schlafgelegenheiten verfügte, bot die Hotelleitung der Familie eine Suite mit 4 Schlafplätzen an. Die Mehrkosten musste die Familie zahlen. Außerdem war die Suite für die letzte gebuchte Nacht nicht mehr verfügbar, so dass die Familie diese im Familienzimmer mit nur 3 Schlafmöglichkeiten verbringen musste.
Das Amtsgericht Hannover verurteilte den Reiseveranstalter, die Mehrkosten für die Suite sowie eine Reisepreisminderung für die letzte Nacht zu übernehmen. Außerdem hätte der Kläger Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten, um die reisevertraglichen Ansprüche durchzusetzen.
Da der Fall sehr ähnlich zu Ihrem ist, könnte ich mir vorstellen, dass auch Sie die Mehrkosten für die Suit nicht tragen müssen und Ihnen zudem noch ein Anspruch auf Reisepreisminderung für die letzte Nacht zusteht.
Für genauere Informationen könnten Sie auch darüber nachdenken, einen auf Reiserecht spezialisierten Anwalt einzuschalten.