Hallo Kristina
innerhalb eurer Pauschalreise gab es Veränderungen. Dein Rückflug wurde vom 01.08 auf den 31.07 verschoben
Du fragst dich, welche Ansprüche du haben könntest.
> Pauschalreise
Nach §§ 651 ff. BGB kannst du vielleicht Ansprüche geltend machen, wenn es innerhalb deiner Pauschalreise zu Unstimmigkeiten kommt.
Nach § 651 m bestimmt sich die Minderung:
(1)1Für die Dauer des Reisemangels mindert sich der Reisepreis. 2Bei der Minderung ist der Reisepreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Pauschalreise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. 3Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.
Es ist, nach dieser Norm, also zunächst einmal ein Mangel notwendig.
AG KÖLN, Urteil vom 07.09.2015, Az.: 142 C 78/15 (einfach zu finden, wenn du das Urteil bei Google eingibst: Amtsgericht Köln 142 C 78/15 reise-recht-wiki.de)
Ein Reisemangel i.S.d. § 651c BGB liegt vor, wenn die Reise von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder ein Fehler vorliegt, durch den der Wert der Reise oder ihre Tauglichkeit zu dem vertraglich vorausgesetzten Nutzen aufgehoben oder gemindert ist.
Die Verschiebung deines Fluges beträgt lediglich einen ganzen Tag. Ich könnte mir vorstellen, dass dies einen Anspruch auf Minderung auslöst.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.05.2013, Az. I-6 U 123/12 (einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: „OLG Düsseldorf I-6 U123/12 reise-recht-wiki.de")
Geringere Verschiebungen sind als hinnehmbar anzusehen. So kann eine Verschiebung von 4 bis 8 Stunden noch zulässig sein.
AG Bonn, Urteil vom 27.06.1996, Az. 18 C 14/96 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: “AG Bonn 18 C 14/96 reise-recht-wiki.de“)
Minderungsanspruch verneint. Eine Vorverlegung des Abfluges um 5 Stunden ist nicht als Beförderungsmangel zu qualifizieren und berechtigt daher nicht zur Reisepreisminderung. Bei Charterflügen ist nach Ansicht des Gerichtes eine Flugzeitenverspätung von bis zu 8 Stunden zu tolerieren.
AG Hamburg, Urteil vom 22.08.1996, Az. 22b C 672/96 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: “ AG Hamburg 22b C 672/96 reise-recht-wiki.de“)
Minderungsanspruch bejaht. Bei einer Kurzreise über 4 Tage wurde der Rückflug von 20.25 Uhr auf 9.30 Uhr vorverlegt. Die Reisezeit verkürzte sich dadurch um einen ganzen Tag. Der Reisepreis konnte um 25 % für den verlorenen Tag gemindert werden.
AG Ludwigsburg, Urteil vom 18.08.2008, Az. 10 C 1621/08 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: “ AG Ludwigsburg 10 C 1621/08 reise-recht-wiki.de“)
Minderung bejaht. Die Vorverlegung des Rückflugs um 11 Stunden bei einer 7tägigen Flugreise stellt einen Reisemangel dar und berechtigt zur Reisepreisminderung für den Tag, der durch die Verlegung verloren ging.
Du hast zwar nicht geschrieben wie lange deine Reise gehen soll, aber den obigen Urteilen nach dürfte allein die gravierende Verschiebung um 12 Stunden ausreichen um eine Zumutbarkeit derselben in Frage zu stellen. Meiner Meinung nach könntest du deshalb einen Anspruch auf Reisepreisminderung haben:
BGH, Urteil vom 14.05.2013, Az.: X ZR 15/11 (einfach für dich zu finden, wenn du bei Google BGH X ZR 15/11 reise-recht-wiki.de eingibst)
Grundsätzlich werde die Minderungsquote nach § 651d Abs. 1 BGB nach Maßgabe des § 638 Abs. 3 BGB errechnet, wobei ein Gesamttagespreis der Berechnung zugrunde gelegt werde.
Ich kann mir deshalb, abschließend gesagt, persönlich gut vorstellen, dass dir wegen der drastischen Verschiebung deiner Rückflugzeit ein Minderungsbegehren zukommen kann. Aber das ist nur meine Meinung.
Du fragst außerdem vielleicht, ob du einen Anwalt aufsuchen, oder es auf eigene Faust probieren sollst. Das kann ich dir natürlich nicht beantworten, es hängt vielleicht auch davon ab, ob du eine entsprechende Rechtsschutzversicherung hast. Im Allgemeinen ist es aber so, dass ein Anwalt dir selbstverständlich eine qualifizierte Beratung ermöglicht und dir gegenüber deinem Reiseveranstalter oder Airline hilfreich zur Seite steht. Überlege es dir, melde dich vielleicht erst einmal selbst bei deinem Reiseveranstalter, und schaue dich etwas um. Obiges ist nur meine Meinung, und die Entscheidung kann dir niemand abnehmen.
Für einen genaueren Rechtsrat könnte es aufgrund der komplexen Einzelheiten außerdem sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Flugrecht einzuschalten.