Liebe Gazoza,
bei einer Flugverspätung von über 15 Stunden kann man wohl bereits von einer Annullierung sprechen. In einem solchen Fall, kann Ihnen tatsächlich ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen zustehen.
EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az.: C-83/10 (einfach zu finden bei Google unter "reise-recht-wiki")
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.
BGH- X ZR 34/14 (einfach zu finden bei Google unter "reise-recht-wiki")
Der BGH hatte bisher nur entschieden, dass auch eine zeitliche Flug-Verlegung nach hinten einer Nichtbeförderung gleichkomme und dem Kunden dann Ausgleichszahlungen zustehen könnten.
Da Ihnen bereits ein Fluggutschein von Air Berlin zugeschickt wurde, bedeutet es, dass Sie tatsächlich einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben. Richtigerweise haben Sie bereits erkannt, dass Sie einen Fluggutschein nicht annehmen müssen. Nach der europäischen Fluggastrechte Veordnung erfolgen die Ausgleichszahlungen in Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung oder durch Scheck. Sie können weiterhin in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen erfolgen, jedoch nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Fluggasts.
Es ist richtig, dass Sie sich schriftlich an Air Berlin wenden wollen und Ihren Anspruch geltend machn wollen. Im INternet gibt es sehr viele Musterschreiben. Weiterhin reicht durchaus ein einfaches Schreiben aus, indem Sie deutlich hervorbringen, dass Sie keinen Reisegutschein akzeptieren sondern nur das Geld in Bar.