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Ich habe gelesen, dass die Bundesregierung eine Schlichtungsstelle für Rechtsstreitigkeiten über Flugverspätung mit der Fluggesellschaft eingerichtet hat. Ich habe gelesen, dass die Schlichtungsstelle aber nicht für alle Fälle zuständig ist und die Schlichtung etwas kostet. Welche Voraussetzungen gibt es für die Schlichtung? Wie teuer ist die Schlichtung?
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
wieder getaggt von
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Beste Antwort

Zunächst einmal ist festzustellen, dass es nicht DIE EINE Behörde gibt, sondern die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr lediglich die Rahmenbedingungen für Schlichtungsverfahren in Rechtsstreitigkeiten zwischen Fluggästen und Fluggesellschaften für verschiedene Schlichtungsstellen gesetzlich festgelegt hat.

Pressemitteilung: Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr passiert den Bundesrat

Somit können Fluggäste die verschiedenen Stellen zur Schlichtung in Fluggastrecht-Angelegenheiten in Anspruch nehmen. Die von der Bundesregierung anerkannten privatrechtlich organisierten Schlichtungsstellen für Fluggastrechte müssen sich nach den Vorgaben der §§57 ff. LuftVG richten.

Danach kostet das Schlichtungsverfahren gemäß §57a LuftVG i.V.m. Art. 2 Justizverwaltungskostenordnung Nr. 900 die Verfahrensgebühr in Höhe von 290,00 Euro. Die Gebühr von 290 EUR für die Schlichtung ist jedoch grundsätzlich von der Fluggesellschaft zu tragen, es sei denn der Fluggast hat das Schlichtungsverfahren missbräuchlich in Anspruch genommen.

Voraussetzung für die Schlichtung im Flugverkehr in Rechtsstreitigkeiten über Flugverspätung, Flugannullierung oder Gepäckverspätung ist zudem, dass

  1. grundsätzlich deutsche Gericht zuständig sind;
  2. der Anspruch noch nicht bei Gericht rechtshängig ist;
  3. der Anspruch noch nicht durch eine andere Schlichtungsstelle für Fluggastrechte gem. §57 oder §57a LuftVG entschieden worden ist;
  4. die Streitigkeit noch nicht durch einen Vergleich der Parteien beendet worden ist;
  5. der Anspruch mehr als 10 EUR beträgt;
  6. der Anspruch bereits gegenüber der Fluggesellschaft geltend gemacht worden ist und eine Frist von 30 Tagen bereits verstrichen ist.

Über die Schlichtungsstellen informiert die Bundesregierung.

Beantwortet von (4,100 Punkte)
Bearbeitet von
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Die Schlichtungsstelle kann man vergessen. Die sind von den Airlines unterwandert und wollen Fluggäste für dumm verkaufen. Wieso sollte ich ZU GUNSTEN der Fluggesellschaft auf GESETZLICH ZUSTEHENDE ANSPRÜCHE verzichten? Weil die Gerichte entlastet werden sollen? Na toll, dann Gute Nacht Deutschland, wenn jetzt alle nach der Pfeife derer tanzen, die sonst verklagte werden müssten.
Ja, die Leute verstehen eben nicht, dass eine SCHLICHTUNG eben gerade nicht die parteiische Anspruchsdurchsetzung (wie beim Anwalt), sondern ein Verfahren ist, um die Sache (egal wie) beizulegen. Die Schlichtung hilft nur den Airlines. Verbraucher sollen durch ein halbseidenes Verfahren auf einen Großteil ihrer gesetzlich festgelegten Forderungen verzichten. Na klar machen da die Fluggesellschaften gerne mit. Statt 400, 600 oder 800 EUR (was die Airline nach Gesetz schuldet), müssen die dann in der Schlichtung einen 50-EUR-Fluggutschein geben.

Wer als Verbraucher so treudoof ist und sich damit zufriedengibt, sollte vielleicht lieber gleich ganz die Finger von gesetzlichen Ansprüchen lassen. Das beste ist, dass das Schlichtungsverfahren sogar gefährlich sein kann (Fristen! verpassen) und am Ende nicht mal ein rechtskräftiger Titel besteht. Wenn die Airlines gerade mal keinen Bock auf den Schlichterspruch hat, kann man dagegen nichts machen.

Das ist echt Kasperltheater für Doofe.
Inzwischen gibt es ja Schlichtungsstellen wie Sand am Meer. Ich frag mich nur, warum alle Verbraucher denen die Bude einrennen? Verzichtet hier jeder schon vorweg freiwillig auf gesetzliche Entschädigungen?

Wofür gibt es denn die Gesetze, in denen schwarz auf weiß steht, was man bekommt? Damit man dann die hälfte als Gutschein annimmt!?

Seltsame Welt!
Nein, so viele Schlichtungsstellen gibt es in FLuggastrecht Sachen nicht. Die SOEP ist eigentlich die einzig große, soweit ich das überblicken kann.
Bei der Schlichtungsstelle soll im Vorstand ja ein Bahn Manager sitzen. Die Vorstände bei den Fluggesellschaften, der Bahn und die Politiker wechseln doch dauernd hin und her. Hält die Bundesrepublik Deutschland nicht noch Anteile an der Lufthansa?

Ja, wer als Verbraucher gegen die Fluggesellschaften vorgehen will, braucht einen langen Atem!
+44 Punkte

Wir hatten eine ziemlich heftige Flugverspätung mit der Ryanair von über 73 Stunden. Da wir mit zwei Kleinkindern unterwegs waren, haben wir den Fall auch vor Gericht gebracht. Die Ryanair hat uns einfach nicht beachtet. Wir haben weder am Flughafen, noch im Nachhinein von der Ryanair irgendwelche Unterstützung bekommen.

Daher hatten wir uns zu Hause in Deutschland an die Verbraucherzentrale gewendet. Der Experte für Flugrecht der Verbraucherzentrale hat uns wirklich gut beraten. Er wusste aber bei den speziellen Fragen wegen der mehrmaligen Umbuchung und der verweigerten Entschädigung auch nicht genau, was wir rechtlich alles für Möglichkeiten hatten. Dann haben die uns an die Schlichtungsstelle für Flugverkehr weiterverwiesen. Die Schlichtungsstelle hat uns gesagt, dass sie den Fall nicht übernehmen können, da Ryanair von vornherein nicht in Deutschland verklagt werden kann.

Wir haben dann die Kanzlei Bartholl aus Berlin genommen. Die haben Ryanair verklagt. Im Endeffekt musste Ryanair zahlen, was uns eigentlich sowieso zustand.

Aus unserer Erfahrung müssen wir zugeben, dass das Schlichtungsverfahren reine Zeitverschwendung war. Da hätten wir besser gleich loslegen sollen. Aber die Fluggesellschaften wissen wohl, wie sie Passagiere mit der Salamitaktik schön hinhalten können.

Beantwortet von (3,310 Punkte)
+44 Punkte
Ryanair soll ja jetzt angeblich bei der SOEP mitmachen. Habe aber auch noch keinen Fall gehört, wo mal jemand seine Entschädigung von der Ryanair bekommen hätte.
+41 Punkte
Wenn die Schlichtung bei der Schlichtungsstelle Flugverkehr schon 290 Euro kostet, kann man ja besser gleich einen Anwalt einschalten. Denn es ist ja bekannt, dass alle Fluggesellschaften sich weigern, irgendwie auf Fluggäste zuzugehen und nur DIE HARTE TOUR verstehen.
Beantwortet von (3,560 Punkte)
+41 Punkte
Nee, die Schlichtung kost nix. Ist aber dafür auch nix wert.
+38 Punkte
Ein Anruf bei der jeweiligen Schlichtungsstelle sollte offene Fragen klären.
Beantwortet von (2,810 Punkte)
+38 Punkte
Ja toll unseren Fall haben sie nicht angenommen. Würde angeblich nicht unter irgendeinen Paragraphen des Luftverkehrsgesetzes fallen.
+35 Punkte

Gerade in Angelenheiten im Fluggastrecht bei der Anspruchsverfolgung von Ansprüchen wegen einer Flugverspätung oder Annullierung sollten Fluggäste sich zunächst grundsätzlich darüber im Klaren sein, was denn eigentlich eine SCHLICHTUNG ist. Immer wieder treten Rechtsuchende auch an unsere Kanzlei heran und teilen mit, sie wären von der Arbeit der Schlichtungsstelle enttäuscht bzw. diese habe "nichts gebracht". Dies hat häufig weniger mit der Arbeit der Schlichtungsstelle, als vielmehr mit der fehlerhaften Vorstellung und Erwartung der Fluggäste über die Arbeit der Schlichtungsstelle zu tun.

Eine SCHLICHTUNG zielt auf eine gütliche Einigung des Rechtsstreits ab. Viele Richter bemühen häufig den Erfahrungssatz, dass bei einem guten Vergleich beide Parteien gleich enttäuscht seien. Da ist viel Wahres dran, denn eine SCHLICHTUNG oder ein VERGLEICH setzt das Nachgeben von beiden Parteien voraus. Wer jedoch von vornherein nicht gewillt ist, auf einen Teil seiner Ansprüche zu verzichten, ist mit einer Schlichtung völlig fehl am Platze.

Denn dann wäre eine ANSPRUCHSDURCHSETZUNG bzw. die RECHTSVERFOLGUNG durch einen Rechtsanwalt das gangbare Mittel. Ein rechtsanwalt wird einseitig und parteiisch zu Gunsten eines Fluggastes dessen Ansprüche durchsetzen.

Beantwortet von (2,410 Punkte)
+35 Punkte
+33 Punkte
Die wichtigste Voraussetzung ist sicherlich, dass die in Anspruch zu nehmende Fluggesellschaft auch bereit zur Schlichtung ist. Das wird bei den meisten Fluggesellschaften nicht der Fall sein. Jedenfalls werden die Airlines sich nur vordergründig einer Schlichtung stellen, um sich "billig" aus der Angelegenheit stehlen zu können. Fluggastrechte sind den Fluggesellschaften seit Inkrafttreten der Fluggastverordnung Nr. 261/2004 ein Dorn im Auge. Und nur dank hartnäckiger und aufgeklärter Fluggäste konnten die Fluzggastrechte nach nunmehr fast 10 Jahren wesentlich gestärkt werden!
Beantwortet von (4,310 Punkte)
+33 Punkte
+32 Punkte

Wir haben die Schlichtungsstelle auch mehrfach angeschrieben, aber erst nach dem 4. Schreiben eine Antwort erhalten. Die Schnellsten sind sie dort sicherlich nicht. Also ich dann mit dem Mediator gesprochen habe, meinte der, dass viele Schlichtungen so ausgehen, dass die Airlines die halbe SUmme der Entschädigung zahlen oder etwas mehr drauf legen, wenn sie die Summe als Fluggutschein geben.

Da habe ich gleich abgewunken. Wieso sollte ich auf mehr als 1200 EUR verzichten, wenn die EU-Gesetze die Sache schwarz auf weiß klipp und klar vorschreiben. Zu verschenken habe ich nichts. Und wie man hört, nutzen die Airlines die Schlichtung auch einfach nur aus, um sich billig davonzustehlen.

Mit mir nicht: cool

Beantwortet von (3,750 Punkte)
+32 Punkte
+29 Punkte

Zunächst ist zu prüfen, ob die Schlichtungsstelle Flugverkehr überhaupt für die Angelegenheit zuständig ist. Die Zuständigkeit ist beschränkt auf Angelegenheiten, in denen ein Gerichtsstand in Deutschland begründet werden kann.

Da es in Fluggastrecht Angelegenheiten den Verbrauchergerichtsstand nicht gibt und somit die Fluggesellschaft nicht vom Wohnsitz des Klägers aus verklagte werden kann, ist zunächst zu prüfen, an welchem Gericht der Gerichtsstand begründet werden kann.

Kann ein Gerichtsstand an einem deutschen Gericht begründet werden, ist die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte zuständig.

Beantwortet von (2,940 Punkte)
+29 Punkte
+19 Punkte

Ich würde von einer Schlichtung absehen. Wir hatten eine Rechtsstreitigkeit mit Ryanair. Da die Ryanair auf unsere Versuche, die zu kontaktieren und die Sache ohne Anwalt zu lösen, einfach alles abblockte, hatten wir auch überlegt, die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte einzuschalten. Nach einem Gespräch mit einem Schlichter war ich aber schnell davon überzeugt, dass eine Schlichtung in unserem Fall nichts gebracht hätte: Ersten wollten wir nicht auf einen Großteil unserer Forderungen verzichten (was ja eine Voraussetzung einer Schlichtung ist) und zweitens wollten wir nicht noch einmal 3 Monate ohne Ergebnis ins Land ziehen lassen.

WICHTIGER TIP: Die Schlichtungsstelle berät euch nicht rechtlich. Habt vor allem die VERJÄHRUNGSFRISTEN im Auge. Viele Fluggesellschaften versuchen, Fluggäste- auch über die Schlichtungsstelle hinzuhalten, so dass die Klagefristen verpasst werden. Also, Augen auf und VORSICHT!

Beantwortet von (4,910 Punkte)
+19 Punkte
+19 Punkte

Ich würde von dem "ZWISCHENSCHRITT" der Einschaltung der Schlichtungsstelle für Fluggastrechte Deutschland absehen. Das bringt eh nichts. Erstens sind die Fluggesellschaften zu einer ehrlichen und wahren Schlichtung gar nicht bereit. Das sieht man ja bereits daran, dass es sonst gar nicht zu einer Schlichtung kommen müsste. Und zweitens kenne ich NICHT EINEN EINZIGEN FALL einer erfolgreichen Schlichtung, in der die Fluggäste mal wirklich die ihnen zustehende Entschädigung erhalten hätten.

Also, ich denke, es ist reine Zeitverschwendung und man sollte besser gleich zum Anwalt, zumal die Airline ja auch die Anwaltskosten zahlen muss.

Beantwortet von (6,420 Punkte)
+19 Punkte
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