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Ich hatte in der Wirtschaftswoche gelesen, dass die Europäische Kommission für die Entschädigung von 250, 400 bzw. 600 Euro für Flugverspätungen die VO 261/2004 überarbeitet hat. Dabei sollen für Flugverspätungen jetzt neue Regeln gelten, u.a. statt 3 Stunden Flugverspätung müssen jetzt 5 Stunden Verspätung vorliegen. Stimmt das? Wo kann ich das neue Gesetz finden? Heißt die neue Fluggastverordnung 261/2004 dann immer noch so oder heißt es dann VO 261/2014?

Für welche Flüge gelten die neuen Regelungen? Für alle Flüge ab 1.1.2014? Gibt es irgendwo einen Artikel, der die neuen Regelungen vorstellt?
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
+17 Punkte

2 Antworten

0 Punkte

Lieber Fragensteller,

Grundsätzlich betrifft der von Ihnen geschilderte Sachverhalt die Fragen der (1) Verspätungsänderungen und des (2) in Kraft Tretens der VO.

 

1.         Verspätung

Die Verspätungen ändern sich wie folgt (links aktuelle VO/rechts neue Fassung):

Beispiel 1:

Aktuelle VO

Neue VO

Fall:

Familie Muster fliegt von Berlin nach Genf. Geplante Ankunftszeit in Barcelona ist 18:00 Uhr. Aufgrund eines technischen Gebrechens erreicht das Flugzeug Genf erst um 22:15 Uhr.

Fall:

Familie Muster fliegt von Berlin nach Genf. Geplante Ankunftszeit in Barcelona ist 18:00 Uhr. Aufgrund eines technischen Gebrechens erreicht das Flugzeug Genf erst um 22:15 Uhr.

Ergebnis aktuelle VO

Ergebnis neue VO

Familie Muster steht gemäß der Verordnung 261/2004 Art. 7 Abs. 1 a) ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400 EUR zu.

Familie Muster steht, nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission, kein Ausgleichs-anspruch zu.

 

Beispiel 2:

Aktuelle VO

Neue VO

Fall:

Familie Muster fliegt von Berlin nach Barcelona. Geplante Ankunftszeit in Barcelona ist 20 Uhr. Aufgrund eines technischen Gebrechens erreicht das Flugzeug Barcelona erst um 23:15 Uhr.

Fall:

Familie Muster fliegt von Berlin nach Barcelona. Geplante Ankunftszeit in Barcelona ist 20 Uhr. Aufgrund eines technischen Gebrechens erreicht das Flugzeug Barcelona erst um 23:15 Uhr.

Ergebnis aktuelle VO

Ergebnis neue VO

Familie Muster steht gemäß der Verordnung 261/2004 Art. 7 Abs. 1 b) ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400 EUR zu.

Familie Muster steht, nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission, kein Ausgleichs-anspruch zu.

 

Beispiel 3:

Aktuelle VO

Neue VO

Fall:

Familie Muster fliegt von Berlin nach New York. Geplante Ankunftszeit in New York ist 20 Uhr. Aufgrund eines technischen Gebrechens erreicht das Flugzeug New York erst um 23:30 Uhr.

Fall:

Familie Muster fliegt von Berlin nach New York. Geplante Ankunftszeit in New York ist 20 Uhr. Aufgrund eines technischen Gebrechens erreicht das Flugzeug New York erst um 23:30 Uhr.

Ergebnis aktuelle VO

Ergebnis neue VO

Familie Muster steht gemäß der Verordnung 261/2004 Art. 7 Abs. 1 c) ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 EUR zu.

Familie Muster steht, nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission, kein Ausgleichs-anspruch zu.

 

2.         In Kraft treten der neuen VO

Die Verordnung ist bisher nur eine kommentierte Fassung der aktuellen Verordnung. Darüber hinaus wird diese noch bearbeitet und abgestimmt. Schon jetzt ergeben sich Streitigkeiten bezüglich früheren EuGH-Entscheidungen, weshalb von einem in Kraft treten der neuen Verordnung noch kein Datum feststeht. Hier ist die Verordnung nachzulesen.

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Hallo lieber Fragesteller,

Vorerst kann Entwarnung bezüglich der neuen Fluggastrechteverordnung gegeben werden.

Lange sah es danach aus, als wenn die Novellierung der Fluggastrechteverordnung zu einem großen Erfolg der Luftfahrtgesellschaften würde und dieser Erfolg auf dem Rücken der Fluggäste ausgetragen werden würde. Dabei wurde das eigentliche Ziel der Verordnung - Airlines motivieren, Verspätungen und Annullierungen entgegenzuwirken- vollkommen missachtet.

Anfang Juni 2014 war dann jedoch aus Brüssel zu hören, dass der Vorschlag für die Neuerung der Verordnung vorerst vom Tisch sei. Dies lies die griechische Ratspräsidentschaft verlauten. Italien übernimmt in der zweiten Jahreshälfte die Präsidentschaft und auch dort sei man zögerlich, dieses Thema nochmal neu aufzurollen. Nach massiver Kritik konnte die nötige Mehrheit im Parlament nicht mehr erreicht werden. Offiziell schiebt man den Spaniern und Briten
die Schuld für das Scheitern in die Schuhe: Diese hätten sich nicht über den Status des Flughafens von Gibraltar einigen können, heißt es.

Einen Beschluss in irgendeiner Weise gibt es noch nicht. Es bleibt also abzuwarten.
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