3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,816 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
+22 Punkte
Ich habe mit zwei Arbeitskollegen auf einem Flug mit Lufthansa von Berlin über Frankfurt am Main nach London Heathrow wegen einer Flugverspätung von ungefähr 1 Stunde und 55 Minuten meinen Anschlussflug nach Zwischenlandung in Frankfurt verpasst. Wir wurden umgebucht und sind mit ca. 5 Stunden Verspätung in London angekommen.

Ich habe gelesen, dass nach der neuen VO 261/04 seit 2014 jetzt eine Flugverspätung von 5 Stunden (und nicht mehr 3 Stunden) gilt? Gelten die neuen europäischen Regeln bei Flugverspätungen bereits ab 1.1.2014 oder gilt weiterhin die 3-Stunden-Regelung, nach der bei einer Flugverspätung von 3 Stunden eine Entschädigung gezahlt werden muss?

Ab wann gilt die neue Fluggast VO 2014? Wo kann ich die neuen Fluggastrechteverordnung finden? Gibt es einen Link?
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
wieder getaggt von
+22 Punkte

11 Antworten

+6 Punkte

Ich kann die anderen Poster hier nur bestätigen: Die Fluggesellschaften verkaufen gutgläubige Verbraucher wirklich als dumm. Bei mir ging es um eine Flugverspätung mit der Air Berlin. Ich habe wirklich mehrmals versucht, versöhnlich die Sache mit der Air Berlin zu lösen. ES HILFT ALLES NICHTS! Ich kann mich nur allen Postern hier anschließen: Die Airlines lachen sich kaputt über "freundliche und harmonisch gestimmte" Fluggäste. Man ist bei den Airlines nicht guter Kunder, sondern lästiger, unliebsamer und unbequemer Bittsteller, den es loszuwerden gilt. 

Leider war ich so blöd, es erst einmal mit drei eigenen Briefen im Gütlichen mit der Air Berlin regeln zu wollen. Natürlich habe ich- wie alle hier- die üblichen Textbaustein-Mails erhalten. Es ist traurig, aber es ist wirklich immer das gleiche. Wer nur einen Hauch von Entgegenkommen oder Verhandlungsbereitschaft signalisiert, wird von den "Kundenbearbeitern" der Airlines schamlos ausgenutzt. Das werten die nicht als Entgegenkommen oder Bereitschaft, die Sache ohne Rechtsstreit zu lösen, sondern als Eingeständnis dummer, unerfahrener und unwissender Verbraucher, die man dann schamlos ausnutzen kann. Und solche aus Sicht der Fluggesellschaften dummen Verbraucher kann man eben mit solchen Antwortbriefen schön hinhalten und die Sache aussitzen:

Air Berlin Flugverspätung Musterbrief

 

Ich schäme mich fast, dass ich auch kurz gezweifelt habe, ob ich mit dem Fall überhaupt weitermache. Ich dachte (zum Glück nur kurz), dass es irgendwie keinen Sinn macht. ABER GENAU DAS WOLLEN DIE AIRLINES!! Ich wäre fast drauf reingefallen. Aber nachdem ich in den Foren gelesen hatte, dass die Fluggesellschaften das immer nach Schema F mit jedem Flugpassagier so machen, war mein Kampfgeist geweckt. So naiv, kritiklos und treudoof, wie mich die Fluggesellschaften vielleicht haben wollen, bin ich nicht.

Ich habe Air Berlin dann ein letztes Schreiben geschickt und NATÜRLICH keine Antwort bekommen. Dann habe ich mich informiert und einen guten Fachanwalt für Flugrecht rausgesucht. Es gibt verschiedene Empfehlungen, aber ich habe auf der Seite EU Passagierrechte die Liste der besten Anwälte gefunden und die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl BLS aus Berlin wird dort am besten bewertet. 

 

Wir haben dann die Kanzlei für Reiserecht in Berlin eingeschaltet. Und es ist kaum zu glauben, aber nach sage und schreibe 3 Wochen hat uns die Air Berlin 1800 EUR gezahlt und die Rechtsanwaltskosten mussten die auch noch drauflegen. ICH KANN ALLEN NUR RATEN, SOFORT ZU EINEM FACHANWALT FÜR REISERECHT zu gehen. Fluggesellschaften ignorieren Verbraucher, die selbst tätig werden. Die nehmen euch nicht ernst. Erst wer wirklich zum Anwalt geht und denen zeigt, dass man es wirklich ernst meint, den nehmen die auch ernst:

Beantwortet von (6,030 Punkte)
+6 Punkte
+4 Punkte

Ich möchte hier unseren Fall mit der EasyJet mal kurz schildern, denn auch unser Fall zeigt, dass man mit dem richtigen Anwalt an sein Ziel kommt. Mein Mann und ich hatten einen Flug mit der EasyJet gebucht. Nach einer langen Flugverspätung haben wir von EasyJet 2 x 400 Euro gefordert. Die haben auf unsere E-Mail gar nicht geantwortet. Dann habe ich einen Brief per Einschreiben International gesendet. Dann kam endlich eine Antwort, aber natürlich eine Ablehnung:

Von: customer.service@easyjet.com
Gesendet:
An:
Betreff: easyJet Kundenebetreuung << Reference ID: 10xxx >>

Sehr geehrte Frau Hofmann,

vielen Dank, dass Sie easyJet kontaktiert haben.

Vor allem möchte ich mich für die Verspätung Ihres Flugs und alle damit verbundenen Unannehmlichkeiten ganz herzlich entschuldigen. Beachten Sie bitte, dass Sicherheit unsere höchste Priorität ist. Wir versuchen immer unsere Maschinen sorgfältig zu überprüfen, was in diesem Fall zur Folge hatte, dass Ihr Flug verspätet war. Wie Sie richtig bemerkt haben, können die Passagiere bei Verspätung des Flugs aufgrund der europäischen Verordnung Nr. 261/2004 Anspruch auf Schadenersatz machen.

Wir ergreifen immer sofortige Maßnahmen, um alle Probleme zu beheben aber in diesem Fall wurden sie als außergewöhnliche klassifiziert, was bedeutet, dass wir keinen Einfluss auf sie hatten. Wir waren nicht im Stande, sie vorauszusehen.

In diesem Fall kann die Entschädigung nicht ausgezahlt werden.

Ich hoffe, dass ich Ihr Anliegen erklärt habe und dass Sie Verständnis dafür haben, dass der Flug nur zu Ihrem Wohl verspätet war.

Mit freundlichen
Bartlomiej
easyJet Kundenebetreuung

Danach war der Fall für EasyJet beendet, obwohl ich noch mehrmals geantwortet und darum gebeten habe, mir doch mal genau zu sagen, was denn Hintergrund für die Flugverspätung war. Aber es kam nichts mehr. Dann habe ich bei Stelle angerufen, aber die sagten, dass sie nicht weiterhelfen können, wenn wir nicht bereit wären, auf einen Großteil der uns zustehenden Gelder zu verzichten. Das wollten wir auf keinen Fall, weil wir uns von der EasyJet einfach auch ungerecht behandelt fühlten. Die haben uns dann die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl aus Berlin empfohlen, das wären Fachanwälte und die hätten jahrelange Erfahrung. Wir haben dann im Internet gegoogelt und es gab sehr viele zufriedene Stimmen über die Arbeit der Rechtsanwälte. Also haben wir unseren Fall auch dort eingereicht. Ich hatte ehrlich gesagt eigentlich schon die Hoffnung aufgegeben, überhaupt irgendwas zu bekommen. Aber nach nur 5 Wochen hatten wir WIRKLICH die 800 Euro OHNE IRGENDWELCHE ANWALTSGEBÜHREN zahlen zu müssen, denn die hat die EasyJet übernommen. Das war echt der Hammer: Erst lehnt EasyJet alles ab und dann schaffen die Anwälte es irgendwie, dass wir die kompletten 800 Euro doch bekommen. Das beste ist, dass wir nicht einmal die Anwaltskosten zahlen mussten:

 

An Rechtsanwalt Jan Bartholl

Ihr Az.:
Unsere Referenznummer: 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach einer sorgfältigen Prüfung Ihres Anliegens konnten wir feststellen, dass die Maschine (Flug EZYxxx) am xxx mit einer Verspätung von x Stunden xx Minuten gelandet ist. Einige Faktoren, die zur Verspätung beigetragen haben, können nicht als außergewöhnlich eingestuft werden. Der Flug gehört zur Kategorie B – mehr als 1500 km, weniger als 3500 km. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, gem. VO (EG) Nr. 261/2004 die Entschädigung i.H.v. 800 EUR (400 EUR pro Person) einzuräumen. 

Die Überweisung  wurde wunschgemäß auf das im o.g. Schreiben benannte Konto veranlasst. Wir haben uns eine Erstattungsfrist von 20 - 30 Werktagen notiert. 

Ihre Mandanschaft hat den verspäteten Flug in Anspruch genommen deswegen der Flugpreis wird nicht erstattet.

Hinsichtlich der Kosten Ihrer Inanspruchname möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir bereit sind diese zu begleichen sobald uns die ensprechende Kostennote eingereicht wird.

Die von Ihnen gewünschte personbezogene Informationen werden wir nur vom Gericht bzw. vom zuständigen Amt offenbaren. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michal Gajewski

easyJet Regulatory Support Team

 

 

Beantwortet von (6,380 Punkte)
Bearbeitet von
+4 Punkte
+2 Punkte

Jetzt poste auch ich mal hier unseren LUFTHANSA Fall. Ich habe mich so über Lufthansa geärgert, dass ich anderen Passagieren mit meinem Fall zeigen will, dass man auch Riesen-Konzernen Paroli bieten kann, wenn man will.

Meine Frau und ich wurden von Lufthansa auf unserem Flug einfach nach einer verspäteten Zwischenlandung sitzen gelassen. Es hieß, dass der andere Flieger nicht warten konnte und der nächste leider einen technischen Defekt hatte. Wir hatten extra Business Klasse gebucht, wurden dann aber umgebucht und in der Economy geflogen. Dazu sagten die Lufthansa Mitarbeiter lapidar, die Business wäre eben leider ausgebucht. Wir sind in Frankfurt mit fast 32 Stunden Verspätung angekommen.

Wieder daheim habe ich sofort einen Brief an Lufthansa geschrieben. Ich war zu dem Zeitpunkt noch unwissend und hatte noch nicht aus diversen Foren (wie auch hier) in Erfahrung gebracht, dass Lufthansa - wie wohl alle europäischen Fluggesellschaften - starrsinnig und kompromisslos gegen Flugpassagiere eine Verzögerungstaktik anwendet. Ich bin natürlich auch erst darauf reingefallen. Es gab ein nettes Schreiben von Lufthansa, bei dem man sich auf einen technischen Defekt und eben den Entlastungsnachweis gemäß EU-Verordnung 261/2004 berief. Nachdem ich nicht weiter kam, habe ich mich in diversen Foren schlaugemacht und gemerkt, dass man als Flugpassagier alleine nie eine Chance gegen die Fluggesellschaften hat. Ich habe dann die hier auch empfohlene Kanzlei Bartholl BLS aus Berlin beauftragt, unsere Rechte gegen Lufthansa wahrzunehmen.

Und es war auch bei uns, wie von vielen hier bereits geschildert. Herr Bartholl hat mit Lufthansa ausgehandelt, dass Lufthansa uns beiden jeweils 600 EURO zahlt, also insgesamt 1200 EURO und die Anwaltskosten übernimmt. Ich hoffe, dass unser Fall vielen betroffenen Flugpassagieren und Kunden von Lufthansa ein Beispiel sein kann, dass man gegen großen und mächtigen Flugkonzernen nicht gleich aufgeben und kapitulieren muss. Wer mutig und beherzt mit Hilfe eines kompetenten Rechtsanwalts an der Seite für seine Rechte kämpft, wird an sein Ziel kommen:

 

Beantwortet von (5,210 Punkte)
+2 Punkte
0 Punkte

@ A380toddler und @ ALLE:

Wegen der Rechtsanwaltskosten hatte ich auch erst einiges Bauchweh. Ist aber ohnehin zweitrangig, da IMMER DIE AIRLINE die Rechtsanwaltskosten übernehmen muss. Wir sind zwar rechtsschutzversichert, hatten aber eine hohe Selbstbeteiligung von 250 euro pro Schadenfall. Daher hatte ich mich vorher bei der Versicherung erkundigt. Die sagten, dass die Rechtsanwaltskosten übernommen würden, aber blablabla. Die Dame unseres Versicherers wollte mich dann auch gleich an einen Anwaltsheini vom Versicherer durchstellen. Ich habe das abgelehnt und auf meinem Recht bestanden, dass ICH DEN ANWALT AUSSUCHEN darf. Da hat sie dann kleinlaut zugegeben, dass "auch das kein Problem wäre" cheeky

Wir haben nachher sohgar unsere Selbstbeteiligung von 250 euro wieder gekriegt. Ich würde euch raten, dem Anwalt schon im Voraus genau zu sagen, dass ihr die Entschädigung wegen der Flugverspätung PLUS Anwaltskosten PLUS die Kohle vom Selbstbehalt bei der Rechtsschutzversicherung haben wollt. Die Kanzleien wissen dann, welche Positionen sie bei der Airline vorlegen.

Bei uns hat es mühelos geklappt. Ich kann nicht wirklich ssagen, was die Anwälte der Kanzlei gemacht haben. Ich habe aber einen guten Eindruck gehabt und fühlte mich gut aufgehoben. Meine Empfehlung: Rechtsanwaltskanzlei Jan Bartholl BLS aus Berlin. Spezialisiert auf europäisches Flugrecht und total bequem, ein Anruf, eine Mail mit den Unterlagen und schon war die Kohle da. Ich würde auch immer einen Fachanwalt für Reiserecht vorziehen, als es vom Wald- und Wiesenanwalt vor der Haustür machen zu lassen. Der Fachanwalt kennt jeden Winkelzug und jeden Trick aus dem EffEff und kann dann im Falle des Falles der Joker sein (ein Anwalt der so was nicht immer macht ist doich den Fluggesellschaftern hiflflos ausgeliefert).

Bei uns: 2 x 600 Euro PLUS 250 Euro Selbstbeteiligung. Was die Lufthansa unserem Anwalt zahlen musste, weiß ich gar nicht. Hab ich gar nicht mehr nachgefragt. War ja auch egal, weil wir unsere Kohle auf jeden Fall erhalten hatten laugh

Ach ja, Lufthansa hat natürlich vorher auch wieder elendig lange versucht uns zu verar... Es hieß dann immer wieder, dass ein völlig unverhersehbarer technische Defekt an der Maschine zur sehr bedauerlichen Verspätung geführt hätte. Wers glaubt ... cool

Als unser Anwalt sich dann eingeschaltet hat, war Lufthansa dann ganz plötzlich handzahm und hat folgsam und anständig die 1200 Euro gezahlt. Aber vorher mussten die in 3 Briefen !!!!!! erstmal ordentlich losziehen und wollten mir weismachen, dass wir keine Chance auf Entschädigung hätten. Die versuchen echt alles ... ALLES ... um unbescholtenen und unwissenden Passagieren Sand in die Augen zu streuen. Nachher mit Anwalt heißt es dann immer lammfromm: Haben wir ja so nicht gemeint... blablabla Es ist nur leider echt kläglich, dass wohl Tausende von Passagieren den Ausreden und Märchen der Fluggesellschaften glauben. Wieso weiß ich auch nicht. Ist denn heute keiner mehr Manns genug, so einen unsinn mal zu hinterfragen!??????????? 

Dieses Schreiben der Lufthansa hier hat uns die Kanzlei geschickt:

 
Beantwortet von (4,370 Punkte)
0 Punkte
0 Punkte

Fluggäste aller EU Länder ERHEBT EUCH!

Ich bin so aufgebracht wegen dem Verhalten der Fluggesellschaften Eithad und Air Berlin, dass ich mich hingesetzt habe und sogar mal einen Kommentar hier poste. Die wollten uns wegen einer Überbuchung in Abu Dhabi für dumm verkaufen. Beim Abflug sdagte man uns am checkin, dass uns die Bordkarten in Abu Dhabi gegeben würden, weil hier noch irgendeine Nummer im System fehlte. Das war natürlich nicht so: In Abu Dhabi konnten die unfähigen Mitarbeiter erst keine Borkdarte ausstellen. Und als wir dann unsere Bordkarten bekommen sollten, war plötzlich klar, dass der Flug überbucht war. Also wurden wir einfach auf einen Flug 7 Stunden später umgebucht. Wir sind dann wegen einer Verspätung sogar mit 11 Stunden Flugverspätung angekommen.

Meine Frau hat sich die Mühe gemacht und ausführliche Briefe an Air Berlin und an Etihad geschrieben. Die Etihad hat es nicht für nötig gehalten, sich zu melden. Air Berlin hat uns einen Gutschein über 120 EUR angebotwen. Unfassbar, aber wahr: Meine Frau hat alles immer wieder aufgeschrieben, erklärt und immer wieder bei Air Berlin angerufen. Nichts haben die unternommen. Dann haben wir einen Fachanwalt für Reiserecht eingeschaltet und es war bei uns wie bei vielen Leuten, die hier ihre Erfahjrungen posten: Erst dann hat man uns ernst genommen und "aus Kulanz" und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" 1452,00 Euro bezahlt.

Es ist traurig, aber wahr. Man kann das Verhalten der Fluggesellschaften auf einen Nenner bringen:

Freundliche und bemühte Flugpassagiere bedeuten den Airlines nichts. Die sehen in gutgemeinten Schreiben von Passagieren nur naive und arglose Verbraucher, die es übers Knie zu hauen gilt. Wer sich selbst um die Entschädigung bei einer Flugverspätung bemüht, wird bitter enttäuscht und von den Airlines nicht ernst genommen.

Wer sich so erniedrigt und entwürdigend behandeln lässt, lässt sich wohl auch leichter als bescheidener und vertrauensseliger Verbraucher in einem Schlichtungsverfahren auf dem Präsentierteller übervorteilen. Solchen arglosen Kunden wird dann unter großem Tamtam großzügig ein Fluggutschein über ein paar Hundert Euro überreicht, aber natürlich nur als Ausnahme, so dass der Verbraucher auch noch meint, er hätte irgendwie einen Vorteil. Stattdessen lachen sich die Flugmanager bei der Schlichtungsstelle schlapp und danken der Bundesregierung wahrscheinlich noch auf Jahre für eine solch schöne Plattform.

Es ist wirklich unfassbar, aber ohne Drohung durch den Anwalt und nur kurz vor dem Gerichtsverfahren geben Fluggesellschaften klein bei, weil sie dann erkennen, dass der nette Verbraucher es wohl doch ernst meint. Dann wird eben ausbezahlt, was ja auch nicht wehtut, weil es einer von Millionen ist. 

Man wird es mir nicht übelnehmen, aber da zweifel ich schon an der Kompetenz einiger Manager in den Vorstandsetagen der Fluggesellscjhaften. Glauben die wirklich, dass alle Verbraucher so treudoof sind? 

Leute, nehmt euer Recht in die Hand und zeigt denen, dass es SO NICHT GEHT!

Eigentlichw ollte ich ja Air Berlin und vor allem Etihad ,meiden, was aber gar nicht so leicht ist, wenn man immer in Asien geschäftlich unterwegs ist. Das nächste Mal weiß ich auf jeden Fall, wie ich vorgehe: Ohne Gnade sofort vor den Kadi!

Beantwortet von (7,220 Punkte)
0 Punkte
0 Punkte
Nein, die neue VO 261/2004 ist noch nicht durch das Gesetzgebungsverfahren gelangt. Es gilt weiterhin, dass Flugpassagiere bei mehr als 3 Stunden Flugverspätung eine Entschädigung geltend machen können. Die neuen Regeln von 5 Stunden Verspätung, 9 Stunden oder sogar 12 Stunden Flugverspätung treten erst in Kraft, wenn das Gesetzgebungsverfahren der neuen Fluggastverordnung Nr. 261/2004 abgeschlossen ist. Das kann noch etwas dauern.
Beantwortet von (5,750 Punkte)
0 Punkte
0 Punkte
Nein, noch gilt die überarbeitete Verordnung 261/2004 noch nicht. Sie ist noch immer im gesetzgebungsverfahren. Und jetzt stehen im mai 2014 Europawahlen an. Da wird sich wohl vorher wenig tun.

Sobald der EU-Ministerrat abgestimmt hat bzw. besser: entschieden hat, wird die neue VO 261/2004 wahrscheinlich recht schnell in Kraft treten. Bis dahin gilt die bisherige Rechtslage.

3 Stunden Flugverspätung am letzten Zielort und nicht 5 Stunden, 9 Stunden oder sogar 12 Stunden Verspätung.
Beantwortet von (5,750 Punkte)
0 Punkte
0 Punkte

Leute, leute , was man hier immer lesen muss: Eigentlich ist es doch sooo einfach!

Die meisten hier verstehen nicht, dass der Erfolg, um an die Entschädigung aus der VO 261/2004 zu kommen, bei ihnen selbst liegt:

Wer mutig und selbstsicher gegenüber einer Fluggesellschaft auftritt, hat schon fast gewonnen. Die Fluggesellschaften versuchen zwar auch kundige Flugpassagiere irgendwie hinzuhalten und loszuwerden. Aber erfahrene Claim-Manager bei den Airlines wissen sofort, mit wem sie es zu tun haben: abgeklärten und informierten Flugpassagieren, die es ernst meinen ODER zaghaften und unsicheren Verbrauchern, die sich leicht an der Nase herumführen lassen! Wer einen Beschwichtigungsbrief mit netten Entschuldigen und vielleicht einem Fluggutschein erhält, wird vom Claim-Management der Fluggesellschaft eben als Weichei crying eingeordnet, mit dem man es machen kann. Wer die Entschädigung voll ausgezahlt bekommt, kann sich auf die Schulter klopfen, und hat Entschiedenheit und Rückgrat bewiesen yescool

 

Wer unentschlossen und zögerlich an die Fluggesellschaft schreibt, ob die denn vielleicht wenigstens ein bisschen Geld überweisen könnten, der scheitert GARANTIERT. Mitarbeiter der Kundendienste bei den Fluggesellschaften sind da drauf trainiert, Schwächen bei Flugpassagieren auszumachen und die an der Nase herumzuführen. Wer schon alleine freundlich und bettelnd rumschwadroniert, wird bei denen nicht ernst genommen. Die haben doch nichts zu verschenken. Glaubt ihr ernsthaft Fluggesellschaften zahlen euch die Kohle mal eben so freiwillig??! Auch wenn die Entschädigung glasklar gesetzlich festgelegt ist, wissen die Fluggesellschaften, bei wem man es sich erlauben kann. Eben bei zartbesaiteten und total scheuen Leuten. Die kann man eben schon mit einem kurzen Schreiben für 55 Cent Briefmarke abspeisen.

Wer sich auskennt, weiß den Weg:

1. Schreiben an Fluggesellschaft

(dass die die Entschädigung zahlen (Bankverbindung angeben) und eine Frist setzen, bis wann die Airline gezahlt haben muss, sonst drohen, dass Rechtsanwalt eingeschaltet wird; hier in diesem Beitrag: Richtig mahnen Ich will mein Geld! wird genau beschrieben, wie man vorgehen muss)

 

2. Per Einschreiben an die Fluggesellschaft schicken

(um beweisen zu können, dass die es auch wirklich erhalten haben)

 

3. Rührt sich die Fluggesellschaft nicht (wie wohl immer) oder schreiben die irgendeinen Entschuldigungsbrief, sofort Rechtsverfolgung nach ZPO aufnehmen: wer sich auskennt, schickt sofort Mahnbescheid, wer so was noch nie gemacht hat, gibt die Sache einem erfahrenen Rechtsanwalt in die Hände.

So ein Rechtsanwalt zaubert ja auch nicht. Nur: Wenn ein Anwalt sich meldet, ist die Botschaft klar: Der Verbraucher meint es ernst und blendet nicht. Und so ein Forderungsbrief vom Anwalt macht schon Eindruck: Da weiß jede Fluggesellschaft, was die Stunde geschlagen hat. Und genau deswegen zahlen die Fluggesellschaften die Entschädigung auch meistens erst dann, weil sie dann wissen, dass der Flugpassagier die Sache nicht auf sich beruhen lässt.

Eigentlich seltsam, dass so wenige leute bescheid wissen und sich irgendwie immer durchwuseln wollen. Bei nem Rechtsstreit zählt immer HALTUNG, KONSEQUENZ UND STANDHAFTIGKEIT: Wer schon gebückt in so einen Streit reingeht, kann ja nur verlieren. Und wer seine Drohungen, einen Rechtsanwalt nach Verstreichen der gesetzten Frist, nie wahrmacht, wird natürlich nicht mehr ernst genommen. 

Beantwortet von (6,750 Punkte)
0 Punkte
0 Punkte

Lieber Fragesteller,

zu der neuen bzw. novellierten europäischen Fluggastrechteverordnung gibt es noch keinen Beschluss!

Lange sah es danach aus, als wenn die Novellierung der Fluggastrechteverordnung zu einem großen Erfolg der Luftfahrtgesellschaften würde und dieser Erfolg auf dem Rücken der Fluggäste ausgetragen werden würde. Dabei wurde das eigentliche Ziel der Verordnung - Airlines motivieren, Verspätungen und Annullierungen entgegenzuwirken- vollkommen missachtet.

Anfang Juni 2014 war dann jedoch aus Brüssel zu hören, dass der Vorschlag für die Neuerung der Verordnung vorerst vom Tisch sei. Dies lies die griechische Ratspräsidentschaft verlauten. Italien übernimmt in der zweiten Jahreshälfte die Präsidentschaft und auch dort sei man zögerlich, dieses Thema nochmal neu aufzurollen. Nach massiver Kritik konnte die nötige Mehrheit im Parlament nicht mehr erreicht werden. Offiziell schiebt man den Spaniern und Briten
die Schuld für das Scheitern in die Schuhe: Diese hätten sich nicht über den Status des Flughafens von Gibraltar einigen können, heißt es.

Seitdem ist es ruhig geworden um die Reform. Es bleibt abzuwarten und zu hoffen, dass die Änderungen nochmals sorgfältig überdacht werden, bevor es zu einer Änderung kommt.

Beantwortet von (2,580 Punkte)
0 Punkte
0 Punkte

Guten Tag,

 

es stimmt, dass es Pläne der EU-Kommission gibt, die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 zu reformieren. Dies würde nach den bisher bekannten Plänen auch beinhalten, dass Ausgleichsleistungen wegen einer Flugverspätung nicht mehr bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden, sondern je nach Distanz erst ab fünf, neun oder sogar 12 Stunden gefordert werden könnten. Weiterhin könnten auch die Unterstützungsleistungen, insbesondere die Hotelunterbringung bei mehrtägiger Wartezeit, zu Ungunsten der Fluggäste reformiert werden.

Allerdings gibt es bis jetzt nur diese Planungen. Es ist weder eine konkrete Umsetzung abzusehen noch kann man eine formulierte „neue“ Verordnung einsehen, da diese nicht existiert. Eine spätere Umsetzung dieser Pläne ist natürlich nicht ausgeschlossen, bis dahin gilt aber nach wie vor die bisher geltende Verordnung Nr. 261/2004. Nach dieser Verordnung bemessen sich daher auch die Ansprüche, die Sie in Ihrem Fall haben.

 

Wie sehen diese aus?

Ihr ursprünglicher Flug war „lediglich“ um knapp zwei Stunden verspätet. Dies reicht für eine Ausgleichszahlung normalerweise nicht aus. Worauf es jedoch ankommt, ist, dass Sie wegen dieser Verspätung ihren Anschlussflug verpasst haben und daher am Endziel Ihres Fluges insgesamt fünf Stunden zu spät ankamen. Dies reicht für einen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung in Höhe von 250€ pro Ticket aus. Dagegen könnten allenfalls außergewöhnliche Umstände sprechen, auf die sich ein Luftfahrtunternehmen berufen kann, diese müsste es jedoch belegen.

 

Auch die übrigen Ansprüche, die Sie bei einer Verspätung eines Fluges haben, bleiben deswegen gleich. Diese sind gemäß Art. 9 der VO 261/2004:

- Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit

- Hotelunterbringung, falls ein unfreiwilliger Aufenthalt über Nacht notwendig ist inklusive Beförderung zu diesem Hotel

- die Möglichkeit, gratis zwei Telefongespräche, E-Mails, Telexe oder Faxe zu verschicken

 

Alle weiteren Möglichkeiten durch die Verordnung, etwa bei Annullierung eines Fluges, bleiben Fluggästen natürlich ebenfalls bestehen.

 

Also: Lassen Sie sich nicht durch Meldungen verunsichern, dass „bald“ eine Reform der EU-Fluggastrechteverordnung zu erwarten sei. Niemand kann sagen, wann dies passieren wird und solange das der Fall ist, sind auch alle Fälle nach der bisher geltenden Verordnung Nr. 261/2004 zu behandeln.

 

Urteile zur bisherigen und bis auf weiteres künftigen Rechtslage:

 

EuGH Luxemburg – Urteil vom 19.11.2009, Az. C-402/07

(zu finden mit der Google-Suche unter „C-402/07 reise-recht-wiki“)

 

Liegt eine große Verspätung ab drei Stunden vor, so sind die betroffenen Passagiere bei der Frage nach möglichen Ausgleichleistungen genau so zu behandeln, als wäre ihr Flug annulliert worden. Sie haben daher ebenfalls einen Anspruch auf einen streckenabhängige Ausgleichszahlung.

 

EuGH Luxemburg – Urteil vom 26.02.2013, Az. C-11/11

(zu finden mit der Google-Suche unter „C-11/11 reise-recht-wiki“)

 

Liegt die Verspätung eines Fluges unterhalb der Grenze von drei Stunden, wird dadurch aber ein Anschlussflug verpasst, was zu einer Gesamtverspätung von über drei Stunden führt, so haben Fluggäste auch in diesem Fall einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Denn für Fluggäste ist entscheidend, wann sie am eigentlichen Ziel ankommen und nicht, wann sie an Zwischenstops sein werden.

Beantwortet von (4,570 Punkte)
Bearbeitet von
0 Punkte
...