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Meinem Partner und mir ist vor 2 Jahren folgendes passiert;

wir wollten aus unserem Alltag raus und etwas Neues erleben. Da wir beide große Wasser-/Meeres-Fans sind, dachten wir uns, wir machen mal eine Kreuzfahrt. Nachdem unsere Entscheidung gefallen war, buchten wir schon kurze Zeit später eine Karibik-Kreuzfahrt! Abfahrtshafen sollte Genua (eine Stadt in Italien) sein. Da wir aber zunächst erst nach Genua kommen mussten, überlegten wir uns, ob wir mit dem Zug oder mit dem Bus anreisen. Fliegen kam für uns nicht in Frage, weil ich panische Angst vorm fliegen habe und deshalb geht’s nicht. Aufgrund der Kosten entschieden wir uns für die Busvariante, also buchten wir noch zur Anreise zusätzlich noch die Busfahrt nach Genua hinzu (nur als Info: im Reiseprospekt war neben dem Reiseverlauf auch die Möglichkeit der Zug- bzw. Busanreise aufgeführt). Da das alles eine äußert kostspielige Sache war, buchten wir selbstverständlich noch eine Reiserücktrittsversicherung hinzu, schließlich kann man ja nie wissen!
Kurz darauf erhielten wir eine Buchungsbestäigung der Reise (Bus und Karibikfahrt).

Beim strahlenden Sonnenschein ging es endlich los! Wir wurden von Freunden zum Busbahnhof gebracht, von wo aus die lange Reise starten sollte. Der Bus war sehr gemütlich und es war wirklich angenehm. Auch die anderen Fahrgäste waren sehr herzlich und nett und wir konnten schnell Kontakt zu einem anderen Paar knüpfen.

Plötzlich kämpfte mein Partner mit Atemnot!
Wir dachten zunächst, dass es an der Hitze lag -auch wenn es im Bus angenehm war. Doch es wurde schlimmer und schlimmer, und irgendwann fing er an sich an seine linken Brust zu fassen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt läuteten bei mir wirklich alle Alarmglocken! Der Bus hielt sofort an der nächsten Raststätte an und wir alarmierten umgehend den Notarzt. Irgendwann kam der Notarzt und wir wurden ins nächst gelegene Krankenhaus gebracht. Der Bus fuhr natürlich weiter Richtung Genua, natürlich ohne uns.

Wie sich später im Krankenhaus herausstellte, hat mein Partner tatsächlich einen kleinen Herzinfarkt erlitten. Zum Glück hatte dieser keine gravierenden Folgen für meinen Partner gehabt. Er konnte sich rasch erholen.
Die Reise war natürlich futsch. Kurze Zeit später beanspruchten wir natürlich die Reiserücktrittsversicherung! Jedoch lehnte diese eine Einstandspflicht ab, da ihrer Meinung nach, die Reise nicht erst ab dem Start der Kreuzfahrt beginnt sondern schon mit Antritt der Busfahrt. Somit seien wir sehr ein „angetreten“. Eine Kostenübernahme seitens der Versicherer erfolgt damit nicht.

Wir dachten, die Reise würde erst ab dem Zeitpunkt beginnnen, wenn wir auf dem Kreuzfahrtschiff „eingecheckt“ haben?
Begann in unserem Geschehen die Reise schon bereits mit dem Antritt der Busfahrt? Sollen wir gerichtlich gegen die Reiserücktrittsversicherung vorgehen?
Gefragt in Rechtsberatung von
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Du wolltest mit deinem Ehemann eine Kreuzfahrt ab Genua machen. Dabei habt ihr die Anreisemöglichkeit per Bus gewählt. Im Bus hatte dein Ehemann aber einen Herzinfarkt erlitten, deswegen konntet ihr eure Reise nicht antreten. 

jetzt wolltet ihr das Geld für die Reise von der Reiserücktrittsversicherung ersetzt verlangen. Dies lehnt diese ab, da sie der Meinung ist, dass ihr mit der Busfahrt die Reise schon begonnen habt. 

 Du fragst dich nun, ob das Verhalten von der Versicherung richtig war und die Reise tatsächlich mit der Busfahrt als angetreten gilt.

Ich habe dazu ein Urteil gefunden:

LG München, Az.: 25 O 15162/03

Wer eine Reise erst einmal angetreten hat, kann eine bestehende Reiserücktrittsversicherung nicht mehr auf Erstattung des Reisepreises in Anspruch nehmen. Dies gilt bereits bei der Anreise, wenn diese Bestandteil des Reisevertrags ist. Das musste ein Ehepaar erfahren, das sich auf eine Kreuzfahrt freute. Auf der Busfahrt zum Starthafen Genua, erlitt die Frau einen Herzinfarkt. Die Reiserücktrittsversicherung erstattete den Reisepreis nicht, da die Reise mit der Busfahrt zum Genueser Hafen bereits angetreten war. Eine Reise gilt als angetreten, wenn die erste gebuchte Reiseleistung zumindest teilweise in Anspruch genommen wurde. Danach greift nur noch eine Reiseabbruchversicherung

Das Problem bei euch ist, nun dass eben diese Busanreise ausdrücklich Teil der gesamten Pauschalreise war, da dies eben genauso vereinbart wurde. 

Somit gilt die Reise bei entsprechender Vereinbarung im Reisevertrag tatsächlich schon mit der Busfahrt als angetreten. Ich denke daher, dass ihr leider keinen Anspruch gegen die Versicherung habt. 

Dieser Beitrag stellt jedoch nur eine Rechtseinschätzung dar. Einen Rechtsrat kann Ihnen wohl nur ein Anwalt geben. 

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