Die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte kann jemand einschalten, der Lust hat, sich mit irgendwelchen Fluggutscheinen und warmen Worten von Fluggesellschaften abspeisen zu lassen. Ansonsten kann ich Leuten, die es ernst meinen nur raten: Sofort mit der harten Keule an die Fluggesellschaften ran. Auch wenn es sich hart anhört, aber die Airlines verstehen nur die eine Gangart und die heißt, sofort mit Anwalt Ansprüche einfordern!
Ansonsten nehmen die euch nicht ernst.
Wie bei unserem Fall: TUIfly hat bei unserem Flug eine Flugverspätung von 23 Stunden und 42 Minuten gehabt und uns unsere Entschädigung verweigert. Angeblich wäre das Wetter Schuld gewesen. Ich habe im Internet gelesen, dass Fluggesellschaften und auch TUIfly es immer darauf anlegen, Passagiere zu frustrieren. Die berufen sich immer auf den Entschuldigungsgrund WETTER und sagen, dass der Flug wegen schlechtem Wetter verspätet war, wie bei uns eben.
Wir hatten dann noch die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte eingeschaltet, aber das hätten wir uns auch gleich sparen können, da nichts dabei rum kam. Die Schlichtungsstelle antwortete erstmal eine Ewigkeit nicht und dann dauerte es nochmal wochenlang, bis das ganze startete. Heraus kam, dass die TUIfly (wie gnädig ) bereit gewesen wäre, uns einen Fluggutschein über 100 EUR pro Person zu geben. Und das für knapp 24 Stunden Flugverspätung.
Meine Frau wollte eigentlich den Fluggutschein annehmen, aber ich bin immer noch klipp und klar der Meinung, dass die Fluggastrechte doch schwarz auf weiß im Gesetz stehen. Wenn dort steht, dass TUIfly uns 800 EUR zahlen muss, aus welchem Grund soll ich mich dann mit weniger zufrieden geben? Hinzu kam noch, dass die TUIfly Mitarbeiter uns am Flughafen einfach dermaßen dreist ignoriert haben, dass ich mir das nicht bieten lassen wollte. Die Fluggesellschaften versuchen offenbar immer, treudoofe und unwissende Flugpassagiere an der Nase herumzuführen. Ich konnte meine frau dann üpberreden, einen Anwalt einzuschalten.
Die Kanzlei Bartholl aus Berlin hat die Sache (OHNE WARTEZEIT!!!) sofort übernommen. Unterlagen hinschicken und ab ging die Post. Jetzt habe ich am Mittwoch Post von Herrn Bartholl bekommen, dass TUIfly die 800 EUR ALSO DOCH bezahlt und das Geld schon überwiesen hat
FAZIT FÜR ALLE, DIE SICH NICHT FÜR BLÖD VERKAUFEN LASSEN WOLLEN: Ihr kommt an die Entschädigung aus der Fluggastverordnung. Lasst euch bloß nicht von der Einschlaftaktik der Fluggesellschaften einlullen. Die lassen euch gnadenlos ins Leere laufen und nehmen euch nur ernst, wenn ihr mit einem Rechtsanwalt vorgeht (und nicht nur mit einem Anwalt droht - bringt auch nichts, habe ich zig Mal versucht, ohne Erfolg)! Die Anwaltskosten müssen die dann noch zusätzlich zu den 800 EUR zahlen.
Aber das scheint den Fluggesellschaften eagl und ist für wohl immer noch ein Supergeschäft. Herr Bartholl sagte mir, dass die wenigsten Fluggäste ihre Rechte überhaupt kennen (geschweige denn ernsthaft verfolgen und durch einen Anwalt durchsetzen) würden. Da sind unsere 800 EUR wohl Peanuts. Trotzdem sind wir froh, endlich unsere uns gesetzlich zustehende Entschädigung bekommen zu haben!
Hier noch zur allgemeinen Belustigung das Schreiben der TUIfly, in dem von schlechtem Wetter plötzlich nicht mehr die Rede ist :
TUIfly GmbH
Flughafenstraße 10
30855 Langenhagen
Renate Strüp
Kundenservice TUIfly
+49 (0) 511 / 567-8994
+49 (0) 511 / 567-2708
kundenservice@tuifly.com
Vorgang Nr. HLX-xxx
Ihr Zeichen:
Sehr geehrter Herr Bartholl,
wir kommen zurück auf unseren Zwischenbescheid und Ihr Schreiben, mit dem Sie uns die Vertretung Ihrer Mandantschaft anzeigen.
Ihre Mandantschaft hat sich bei der Wahl ihres Fluges für uns entschieden und uns damit ihr Vertrauen zum Ausdruck gebracht. Umso mehr bedauern wir, dass ihre Reiseplanung durch die von Ihnen geschilderte Verspätung beeinträchtigt wurde.
Wegen der Verspätung berufen Sie sich auf die am 17.02.2005 in Kraft getretene EU-Verordnung Nr. 261/2004. Diese Verordnung ist eine gemeinsame Vereinbarung der EU-Länder, die die Ansprüche der Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, Annullierung und Flugverspätung regelt. Eine Überarbeitung und Anpassung der EU-Verordnung ist bisher noch nicht erfolgt.
Dennoch möchten wir Ihrer Mandantschaft einen Ausgleich für ihre Unannehmlichkeiten bieten und sind bereit, einen Ausgleich in Höhe von insgesamt 800,-- € (400,-- € pro Person) zu leisten. Der Betrag wird Ihrem angegebenen Konto gutgeschrieben.