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Ich habe gelesen, dass die Bundesregierung eine Schlichtungsstelle für Rechtsstreitigkeiten über Flugverspätung mit der Fluggesellschaft eingerichtet hat. Ich habe gelesen, dass die Schlichtungsstelle aber nicht für alle Fälle zuständig ist und die Schlichtung etwas kostet. Welche Voraussetzungen gibt es für die Schlichtung? Wie teuer ist die Schlichtung?
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
wieder getaggt von
+69 Punkte

28 Antworten

+15 Punkte

Zuerst sollten Sie sich die Voraussetzungen für das Schlichtungsverfahren ansehen. Wenn alle Voraussetzungen in Ihrem Fall gegeben sind, senden Sie der Schlichtungsstelle einfach die gesamten Unterlagen samt Briefen, etc. Die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte wird dann durch einen Schlichter das Schlichtungsverfahren eröffnen und Sie informieren.

Beantwortet von (6,790 Punkte)
+15 Punkte
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Die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte sollte man nach einem Bericht vom Focus in der letzten Woche eher meiden. Der Focus schreibt, dass im Vorstand der Schlichtungsstelle sogar Airline-Chefs sitzen. Da kann man sich ja leicht vorstellen, wessen Positionen und vor allem wessen Interessen die wirklich wahrnehmen. Das ist ein schönes Theater für gutgläubige Passagiere, die annehmen, die Schlichtungsstelle Flug würde ihre Ansprüche gegenüber den Airlines vertreten. Pustekuchen. Die ziehen die Sache nur unnötig in die Länge und nach mehreren Monaten hat man dann eine einseitige parteiische Schlichtung zu Gunsten der Fluggesellschaft und steht wieder bei Null. Das kann man sich sofort sparen.

Wer von Vornherein weiß, dass der der Airline nicht die Hälfte der Ansprüche schenken will, sollte am besten gleich zu einem Fachanwalt gehen.

Ein gutes übersichtliches Anwaltsverzeichnis gibts bei der EU-Seite für Passagierrechte.

Beantwortet von (5,540 Punkte)
+15 Punkte
Bei der Schlichtungsstelle soll im Vorstand ja ein Bahn Manager sitzen. Die Vorstände bei den Fluggesellschaften, der Bahn und die Politiker wechseln doch dauernd hin und her. Hält die Bundesrepublik Deutschland nicht noch Anteile an der Lufthansa?

Ja, wer als Verbraucher gegen die Fluggesellschaften vorgehen will, braucht einen langen Atem!
+13 Punkte

Ich verstehe nicht, wieso alle immer SCHLICHTEN wollen? Wieso sollte ich auf einen Teil meiner Forderungen verzichten, wenn die Gesetzeslage KLIPP UND KLAR ist? Die Airlines müssen am Ende sowieso ALLES zahlen. Bei mir hatten sie auch die Anwaltskosten und alle andere Kosten gezahlt. Mir kam es eh nur auf die 400 EUR an. Wieso hätte ich auf einen Teil verzichten sollen?

Ich habe die Sache gleich einem Fachanwalt übergeben, nachdem sich Vueling 8 Wochen auf meine Schreiben einfach nicht gemeldet hat. Und siehe da: Der Anwalt hat es tatsächlich geschafft, dass die gezahlt haben. Nach 2 Monaten hatte ich die 400 Euro auf meinem Konto und den Anwalt hat die Vueling auch noch zahlen müssen. Ich verstehe immer noch nicht, weshalb die es echt darauf anlegen, dass immer erst ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss.

Hier können Sie einige Nachrichten der Vueling sehen, die mir mein Anwalt zugeschickt hat:

Vueling Flugverspätung Entschädigung

Vueling Flugverspätung Umbuchung Email

Vueling Faxnummer

Beantwortet von (7,080 Punkte)
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+11 Punkte

Leute, wer es noch nicht gemerkt hat, hier nochmal zum Mitschreiben:

Die SCHLICHTUNGSSTELLE ARBEITET FÜR DIE FLUGGESELLSCHAFTEN, nicht gegen sie. Wer sich von den Airlines übers Ohr hauen lassen will, rennt zur Schlichtungsstelle. Die "SCHLICHTEN" dann, indem sie die Fluggesellschaften beknieen, dem lieben Fluggast doch ach bitte, bitte, bitte einen Gutschein zu geben.

Wer sich nicht derart herablassen will, schaltet einen Fachanwalt für Flugrecht ein und fordert seine berechtigten gesetzlichen Ansprüche.

cool

Beantwortet von (6,390 Punkte)
+11 Punkte
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Die Koalition aus CDU und FDP hat das Gesetz zur Schlichtung eingebracht. Wer sich ansieht, wie die FDP im hessischen Landtag (Lufthansa hat die "Heimatbasis" am Flughafen Frankfurt) Politik zu Gunsten der Lufthansa und anderer großer Fluggesellschaften macht, den wundert nichts mehr.

Jetzt soll ein hoher Manager der Fluggesellschaften in den Vorstand der Schlichtungsstelle für Fluggastrechte.

NACHTIGALL, ICK HÖR DIR TRAPPSEN!

Und so einer Schlichtungsstelle soll ich meinen Rechtsstreit anvertrauen? Da kann mich ja gleich ein Lufthansa-Rechtsanwalt vor Gericht gegen die Lufthansa vertreten.

Beantwortet von (6,020 Punkte)
+10 Punkte
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ACHTUNG, die Frau von der Schlichtungsstelle hat mir persönlich eben im Telefonat gesagt, dass deren Schlichtungssprüche völlig unverbindlich für die Fluggesellschaft sind. Die müssen sich also nach so einem Schlichtungsverfahren nicht an die Vereinbarungen halten.

Da steht man dann ja nach dem Schlichtungsverfahren genau da, wo man vorher gestanden hat, wenn die Airline die Zahlung verweigert. Wofür dann das ganze Theater einer Schlichtung in Fluggastrechten?

Da kann man ja gleich direkt zu Gericht.
Beantwortet von (6,610 Punkte)
+8 Punkte
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Leute, die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte SCHLICHTET. Das ist das Gegenteilt von Rechtsdurchsetzung oder Interessenwahrnehmung zu euren Gunsten.

SCHLICHTUNG bedeutet, die machen mit der Fluggesellschaft ein halbgares Vergleichsangebot aus und legen euch das zum Fraß vor. Friss oder stirb.

Wenn ihr euch von der Fluggesellschaft schlecht behandelt fühlt oder eure Ansprüche verfolgen und durchsetzen wollt, müsst ihr einen Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen oder gerichtlichen Interessenvertretung oder Prozessvertretung beauftragen. Der Rechtsanwalt nimmt einseitig, parteiisch und ausschließlich zu euren Gunsten EURE RECHTE wahr.

DAS MACHT DIE SCHLICHTUNGSSTELLE NICHT.

Also, merken:

Wer irgendeinen hampelmann schlechten Vergleich mit der Fluggesellschaft will, bei dem er auf seine wahren Rechte aus dem Gesetz verzichtet, schaltet die Schlichtungsstelle ein.

Wer seine klaren gesetzlichen Ansprüche KOMPLETT durchsetzen will, geht zum Anwalt.
Beantwortet von (5,050 Punkte)
+7 Punkte
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Die Leute verstehen offenbar nicht, dass die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte bei Flugverspätungen keine billige oder preiswertes Durchsetzungsstelle oder Behörde vom Staat ist, die mal eben die Passagieransprüche durchsetzt, sondern eine VON DEN AIRLINES unterwanderte PRIVATE Stelle. Da kann man gleich die Rechtsabteilung der Airlines mit der "Interessenvertretung" bertrauen.

Die Leute vertrauen heutzutage auch jedem, der sich eine glänzende Medaille umhängt und Doktor Besserwisser nennt.

crying

Beantwortet von (7,150 Punkte)
+5 Punkte
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Ich hatte wegen unserer Condor Verspätung auch bei der Schlichtungsstelle Flug angerufen. Die haben mir gleich am Telefon gesagt, dass man sich bemühen werde, eine gütige Einigung zu erreichen. Auf Nachfrae musste man mir dann zugeben, dass man nicht allzu viele Erfahrungswerte habe und die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Airlines so ungefähr 25% bis 35% der Entschädigung in der Schlichtung anbieten würden.

Das ist für mich keine Grundlage. Wenn das Gesetz klar regelt, dass uns 1200 EUR zustehen, soll die Fluggesellschaft die auch zahlen. Ich sehe absolut keinen Grund, weshalb ich der Fluggesellschaft 65 oder sogar 75 % der Summe schenken sollte.

 

Daher sind wir jetzt zu der von der Schlichtungsstelle Flug empfohlenen Kanzlei gewechselt.

Beantwortet von (6,330 Punkte)
+5 Punkte
+5 Punkte

Bloß die Finger weg von der Schlichtungsstelle. OK, wer sich bei einer gesetzlich zustehenden Entschädigung über 1200 EUR mit einem 50 EUR Gutschein zufrieden gibt, sollte vielleicht doch zur Schlichtungsstelle. Genau das ist nämlich meist das Ergebnis einer "Schlichtung". Schlichtung heißt nichts weiter, als dass der Fluggast klein bei gibt und die Airline schön in Ruhe lässt. 

Wer jedoch die volle Entschädigung erhalten will, die ihm nach dem Gesetz zusteht, sollte meinen folgenden Erfahrungsbericht lesen:

Unser Condor Flug von Santo Domingo (Dominikanische Republik) nach Frankfurt hatte fast 13 Stunden Verspätung. Condor hat dann nur einen Zettel ausgeteilt, auf dem stand:

 

Sehr geehrter Fluggast, bedauerlicherweise kann Ihr Flug nach Frankfurt nicht wie geplant durchgeführt werden. Hierführ entschuldigen wir uns bei Ihnen. Aufgrund der außerordentlichen Witterungsbedingungen am Frankfurter Flughafen kam es im gesamten Flugverkehr zu größeren Verspätungen. Dieser Umstand war für Condor weder vorhersehbar, noch beeinflussbar. Wir haben alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um Behinderungen und Beeinträchtigungen für Sie so gering wie möglich zu halten.

 

Das war schon sehr komisch, dass die in Sekundenschnelle mit so einem Vordruck bei der Hand waren. Zumal das Wetter völlig normal war und auch sonst keine anderen Flugverspätungen festzustellen waren. Das hat unser Misstrauen geweckt. Daher habe ich mich im Internet mal schlau gemacht und bin- wie wohl viele hier im Forum- auf Beiträge anderer Condor-Kunden gestoßen. Condor wiegelt immer erst ab. Man muss sich nur mal einige Kommentare durchlesen: Es ist immer dasselbe. Die wollen „lästige“ Kunden einfach durch einfach Schreiben loswerden.

 

Ich war leider zu dumm und habe gutgläubig erstmal versucht, selbst eine Entschädigung bei der Condor einzufordern. Die Antwortschreiben waren reinste Zeitverschwendung, weil die Condor NIE, wirklich bei NIEMANDEM ein Einsehen hat. Die prüfen die Fälle gar nicht. JEDER, WIRKLICH JEDER, der ohne Anwalt dort antanzt, erhält dieselben Textbausteinschreiben.

Blöderweise bin ich dann auch noch zur Schlichtungsstelle Flug gegengen, da ich dachte, die können uns günstig helfen, an unser Geld zu kommen. Das hätte ich lieber gleich sein lassen sollen. Die Fluggesellschaften wie Condor lachen über die Schlichtungsstelle. Da bekommt man dann einen Fluggutschein für 50 EUR statt wie es einem gesetzlich zusteht 1200 EUR in Geld!

Ich bin dann leider viel zu spät auf die Dienste der Kanzlei Bartholl aufmerksam geworden. Ich hätte mir viel Zeit und Ärger ersparen können, wenn ich die Kanzlei sofort eingeschaltet hätte. Leider ist man erst hinterher schlauer. Schon nach 5 Wochen, nachdem ich Herrn Bartholl gesprochen hatte und er die Sache freundlicherweise übernommen hatte, haben mir die Condor-Anwälte ein Angebot gemacht: Erst hieß es: 600 EUR. Das habe ich nicht akzeptiert.

 

Herr Bartholl hat dann freundlicherweise nochmal für uns nachverhandelt und ich habe ihm auch gesagt, dass wir mit ihm durch alle Instanzen ziehen, koste es, was es wolle. Und genau so muss man gegen die Condor vorgehen. Auch wenn es einigen sträubt: Die Airlines verstehen nur die harte Tour. Und hart heißt, dem Anwalt alle Verfügungsgewalt geben, so dass der alles für einen durchsetzen kann. Bei uns kam dann schließlich unsere gesetzliche Entschädigung von 1200 PLUS die Anwaltskosten raus.

Hätte ich vorher gewusst, dass es so gute Kanzleien wie die Rechtsanwälte Bartholl BLS gibt, hätte ich mir viel Ärger und Zeit sparen können. Ich weiß auch nicht, weshalb ich erst nach so langer Zeit selbst nachgesehen habe. Ich war wohl etwas zu gutgläubig und dachte, ich könnte selbst gegen die Condor erfolgreich sein.

Mein Tip: Sofort zu Experten gehen. Die regeln so etwas mit der gebotenen Härte und mit Stehvermögen. Man bekommt ALLES Geld und die Rechtsanwaltsgebühren muss die Fluggesellschaft zahlen.

 
Beantwortet von (6,540 Punkte)
+5 Punkte
Zu welcher Schlichtungsstelle sind sie gegangen?
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