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Auf einem Flug von Berlin über Frankfurt am Main nach Malaga ist der größere unserer Reisekoffer nicht angekommen. Erst sagte man uns, dass der Koffer wohl am nächsten Tag nachgeliefert würde. Als wir dann aber zum Flughafen gefahren sind, sagte man, dass der Koffer noch nicht gefunden werden konnte. Wir haben fast jeden Tag bei der Servicegesellschaft am Flughafen Malaga angerufen, aber die waren nicht sehr interessiert. Wir wurden immer wieder vertröstet. Der Urlaub war dadurch in der ersten Woche katastrophal. Da genau in dem größeren Koffer nahezu alle wichtigen Dinge für unsere kleine Tochter und mich waren, fielen fast alle Urlaubsplanungen ins Wasser. Was soll man ohne Bikini, ohne Kosmetika, ohne ipad, ohne Aufladekabel, ohne Bücher, ohne ALLES machen? In den ersten zwei Tagen haben wir uns irgendwie ausgeholfen, aber am dritten Tag ging es nicht anders. Wir haben uns die wichtigsten Sachen neu gekauft. Kleidung, Kosmetika, Badeutensilien, Aufladegeräte, Batterien, etc. Unser Koffer kam 2 Tage vor Abflug dann an. Die Reiseleitung von TUI vor Ort sagte uns nur, dass man 500 EUR anbieten wolle. Aber das deckt nicht annähernd die Kosten der Sachen, die wir kaufen mussten, gar nicht zu reden von den Strapazen im Urlaub und im Hotel. Wir haben den Zettel nicht unterschrieben.

Jetzt haben wir ein Schreiben an die Fluggesellschaft geschickt und das ganze Geld (also insgesamt 1854,22 Euro) verlangt. Die melden sich aber einfach nicht mehr und schalten auf stur. Und TUI schreibt uns, dass man alles bedauert, aber noch Nachforschungen anstellen müsse.

Wir befürchten jetzt, dass man uns einfach nur hinhalten und für dumm verkaufen will.

Welche Ansprüche können wir geltend machen? Muss uns die Fluggesellschaft alles bezahlen oder der Reiseveranstalter? Wer kennt einen guten Fachanwalt für Gepäckverspätung oder wie heißt das Rechtsgebiet (Gepäckrecht)?
Gefragt in Gepäckverspätung von
Bearbeitet von
+35 Punkte

28 Antworten

+15 Punkte

Welche Fluggesellschaft hattet ihr?

Für eure Schäden und Kosten haftet nicht nur die Fluggesellschaft, sondern zusätzlich auch der Reiseveranstalter (in eurem Fall wohl TUI Deutschland GmbH). Die müssen euch beide die Schäden ersetzen. Beachtet UNBEDINGT die kurzen Fristen bei Gepäckverspätung!

Es gibt kaum Kanzleien, die sich auf Gepäckrecht spezialisiert haben. Die rennommierteste Kanzlei für Gepäckschadensregulierungen ist wohl Bartholl BLS aus Berlin. Einfach mal anrufen und nachfragen:

Fachanwalt für Gepäckverspätung

Hier im Forum gibt es auch einige Beiträge zu der Kanzlei und auch von Rechtsanwalt Bartholl selbst:

Hat jemand Erfahrung mit der Kanzlei Bartholl aus Berlin?

Beantwortet von (6,680 Punkte)
+15 Punkte
Wir hatten Probleme mit EasyJet wegen der Zahlung der Flugentschädigung. Ich hatte vorher alles probiert, aber es hatte nichts geholfen. Den ganzen Aufwand hätte ich mir gleich sparen können, denn es scheint als würden die Fluggesellschaften nur zahlen, wenn man mit einem Rechtsanwalt auftaucht. Bei uns wars jedenfalls so. Vorher 4 Monate kein rühren und dann 2 Wochen nachdem der Anwalt geschrieben hatte, sofort alles gezahlt. Kann Bartholl und Partner aus Berlin empfehlen (hatten Bartholl selber und Rechtsanwalt Oliver Schafeld)
+21 Punkte

Wir hatten wegen einer Flugverspätung (Flug in unseren Weihnachtsurlaub mit den Schwiegereltern) Ärger mit der Condor. Ich habe denen zig Mal geschrieben, habe aber immer wieder die hier auch zitierten Textbausteinantworten erhalten. Dann habe ich beim Luftfahrtbundesamt angerufen. Die haben mir gesagt, dass in Deutschland jeder Fluggast die ANsprüche auf Entschädigung durch einen Rechtsanwalt auf dem Zivilrechtswege verfolgen muss.

Da ich nicht wusste, wen man einschalten sollte, habe ich im Internet nach einem Fachanwalt für Fluggastrechte gesucht. Viele Flugpassagiere, die ähnliche Probleme wie wir hatten, empfahlen die auf europäisches Flugrecht spezialisierte Kanzlei Bartholl aus Berlin. Ich hatte erst Bedenken wegen der Entfernung. Aber es war völlig unproblematisch. Die Verbraucherzentrale hier vor Ort kannte Herrn Bartholl und hat die Einschaltung empfohlen. Ich habe dann dort angerufen und die vertreten Flugpassagiere tatsächlich bundesweit und wohl auch im Ausland. Dann habe ich den ganzen Vorgang zugesandt.

Herr Bartholl hat es tatsächlich geschafft, gegenüber den Anwälten von Condor 2400 Euro rauszuholen. Zwar wollten die erst gar nichts und dann nur 1200 Euro zahlen, aber durch die Bemühungen von Herrn Bartholl wurde unsere Geduld letztlich belohnt.

Wir sind wirklich superglücklich, dass wir durch die Empfehlung der Verbraucherzentrale die Kanzlei Bartholl gefunden haben. Wir haben sonst nie irgendwelche Rechtsstreitigkeiten und wussten überhaupt nicht, wen man da als Experten fragen kann.

DANKE nochmal an Herrn Bartholl!

yes

Beantwortet von (7,410 Punkte)
+21 Punkte
Ich habe lange nach einem guten Fachanwalt für Reiserecht gesucht (wir hatten zusätzlich zur ärgerlichen Verspätung mit KLM auch noch eine Gepäckverspätung, also etwas kompliziert das ganze). Die beste Kanzlei für sowas ist

Rechtsanwaltskanzlei BARTHOLL & Partner aus Berlin (10789 Berlin)

Es gibt viele Kanzleien Bartholl (einige schreiben Bartholi Bartoli etc) zB in Kiel, Hamburg, Münster, Köln, aber die Kanzlei für Reiserecht sitzt in Berlin, habe bei denen schon angerufen. Ich werde denen den Fall schicken und werde mal sehen, dass es endlich vorangeht.

Ich berichte.
+12 Punkte

Hallo, ich hatte jetzt zwar keinen Fall von Gepäckverspätung, aber ich kann im gesamten Flugrecht die Kanzlei, die ich hatte nur empfehlen:

Meine Erfahrungen mit der Kanzlei Bartholl habe ich hier geschildert:

Condor lehnt Entschädigung bei Flugverspätung wegen außergewöhnlicher Umstände ab - was können wir tun?

Ich kann Rechtsanwalt Bartholl nur empfehlen. Selbst einen schwierigen Fall wie meinen hat er für mich optimal gelöst. Ich habe mit der Fluggesellschaft durch die Hilfe der Kanzlei Bartholl einen Vergleich geschlossen, der mir meine Entschädigung sicherte. Mehr wollte ich gar nicht, so dass ich mehr als zufrieden war. Die Condor hat dann auch noch die Rechtsanwaltsgebühren gezahlt. Mehr geht nicht.

Ich habe hier im Forum gelesen, dass einige bemängelten, dass sie bei der Kanzlei Bartholl nicht angenommen worden wären. Das kann ich nicht bestätigen. Bei mir dauerte es nur 2 Tage bis ich auf meine Anfrage eine Antwort erhielt und mein Fall wurde nach nur 4 Tagen akzeptiert. Also, viel schneller wird man bei einer rennommierten Rechtsanwaltskanzlei wohl kaum drankommen.

Beantwortet von (7,450 Punkte)
+12 Punkte
+9 Punkte

wir hatten genauso einen Fall mit Air Berlin. Auf einem Flug nach Spanien haben wir drei Koffer am checkin an die Air Berlin gegeben. In Spanien waren plötzlich nur 2 Koffer da: es fehlte natürlich genau unser großer Koffer, in dem wir alle wichtigen Sachen (medikamente, Kontaktlinsen, Brille, Laptop, ipad Hülle, Handyladegerät, usw) reingepackt hatten. Super! So standen wir da mit fast nichts. Die Sachen meiner kleinen Tochter konnte ich mir schlecht anziehen.

Die Mitarbeiterin der Air Berlin am Flughafen sagte uns, dass der Koffer wahrscheinlich mit dem nächsten Flieger am nächsten Tag nachgeliefert wird. Wir haben dann am nächsten Tag immer wieder dort angerufen, aber man sagte uns dass der Koffer leider noch nicht gekommen wäre. Am nächsten tag ging es wieder so weiter. Wir konnten am 3. Tag nicht mehr ohne die Sachen auskommen und sind dann shoppen gegangen. Was soll man machen? Ich kann nicht 3 Tage in den gleichen Klamotten rumlaufen und dann noch in Spanien bei brüllender Hitze. 

Als auch nach einer woche der Koffer noch nicht da war, haben wir alle Sachen dort unten neu gekauft. Insgesamt haben wir fats 800 eur ausgegeben. In Deutschland zurück hat sich Air Berlin dann gemeldet und gesagt, sie könnten leider keine Entschädigung zahlen, da angeblich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen drinsteht, dass Fluggesellschaften für so was nicht haften. Wir haben uns dann noch einige Male beschwert, aber mehr als ein Fluggutschein über 120 EUR wollte man uns partout nicht anbieten.

Nachdem ich mich in verschiecdenen Foren erkundigt hatte, dass uns auf jeden Fall viel mehr zusteht, habe ich dann die empfohlene Rechtsanwaltskanzlei Bartholl in Berlin beauftragt. Und es kam wie es offenbar immer bei Fluggesellschaften ist, wenn sich ein Anwalt mit denen streitet. Plötzlich hat die Air Berlin nach den Verhandlungen mit unserem Rechtsanwalt doch 800 Euro bezahlt. 

Ich verstehe die Fluggesellschaften nicht: Glauben die echt, dass alle Flugpassagiere so blöd sind und sich mit einem Fluggutschein abspeisen lassen? Und statt uns eine angemessene Entschädigung zu zahlen, muss Air Berlin jetzt die vollen über 800 eur zahlen plus Anwaltskosten. Das hätten die sich auch sparen können. Aber offenbar wollen Airlines so was nicht verstehen... crying

Beantwortet von (6,310 Punkte)
+9 Punkte
+6 Punkte
Ihr könnt alles an Schadensersatz verlangen, weil ihr mehrere Personen ward. Ansionsten darf man pro Person nur ca. 1300 EUR an Entschädigung erwarten.
Beantwortet von (6,900 Punkte)
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Die Airlines sind doch bekannt dafür, dass sie immer blocken, was das Zeug hält.

HARTNÄCKIGKEIT heisst das Geheimrezept. Und wenn die nicht spurten, muss man eben auch mal den Satz wahrmachen: "... werden wir unseren Rechtsanwalt mit der Sache beauftragen ...". Die Fluggesellschaften lesen solche Sätze doch in jedem Schreiben. Und die wissen nur zu genau, dass die Passagiere BLUFFEN.

Wer hat denn den Mumm und schaltet wirklich einen Anwalt ein? Genau! Deswegen sind ja auch die Foren hier vollgepostet. Weil sich alle aufregen, aber keiner wirklich was macht.

Ich habe echt respekt vor meinem Kollegen. Der hat mit seiner Familie eine Verspätung bei der Air fRance gehabt und hat das voll durchgezogen. Die haben bis vors Amtsgericht Frankfurt geklagt und haben sogar gewonnen. So muss man es eben machen. Sonst nutzen die Fluggesellschaften zögerndes und zaghaftes Vorgehen schamlos aus.

Es wäre echt gut, wenn es mal eine Sammelklage gegen Fluggesellschaften geben würde. Dann könnte man sich zusammentun und denen mal zeigen, dass man so mit Kunden nicht umgehen darf. So wie mit den Tabakkonzernen in den USA. Die mussten dann auch irgendwie 35 Milliarden Dollar zahlen. Aber in Europa glauben die meisten Fluggesellschaften, dass sie mit ihren Flugpassagieren umspringen können, wie sie lustig sind.

Ich finde es schon heftig, wie HÖRIG die meisten Flugpassagiere sind. Die betreten den Flughafen und geben ihre Mündigkeit und ihr Rückgrat an der Tür ab. Wer schon mal gesehen hat, wie sich die Flugpassagiere ergeben in hundert Meter lange Schlangen vor die Schalter drängen, um einchecken zu DÜRFEN (!!!) für Flüge, die sie schon bezahlt haben, um dann am Check-In demütig auch ja nicht mehr als 20 kg auf die Waage zu stellen und sich dann von den Flughafenmitarbeitern am Security Check entwürdigend und entehrend die Taschen, Hosen und den KÖRPER (!!) durchwühlen und betatschen zu lassen. Dann setzen sich alle schön brav vor die Gates und warten stundenlang, dass sie alle ins Flugzeug gepresst werden. In irgendeine kleine Box mit gesundheitsschädlicher Luft zusammengepfercht.

Und wer dann auch nur mal aufmuckt, wenn er bei den Strapazen und einer heftigen Flugverspätung erschöpft nicht mehr kann, kriegt gleich einen drauf von den Airline Mitarbeitern. 

Die Flugwelt ist echt ne extrem menschenverachtende Branche. So geht man nicht mit MENSCHEN um. Und so etwas muss sich kein Mensch gefallen lassen. Dafür gibt es Gesetze. 

Dass die Fluggesellschaften dann noch nicht mal die absoluten Minimalentschädigungen für ihre Kunden zahlen wollen, zu denen sie völlig glasklar PER GESETZ verpflichtet werden, ist beschämend. Aber es geht eben rein um den Mammon. Hauptsache Gewinn. Egal, wer auf der Strecke bleibt.

Beantwortet von (8,450 Punkte)
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@Kuelti / @Frage:

Unsere Erfahrung mit der Kanzlei Bartholl BLS aus Berlin: TOP! Die nehmen zwar als Fachkanzlei für Reiserecht nicht alle Fälle an. Wer aber das Glück hat, angenommen zu werden, hat beste Karten, die Entschädigung von der Fluggesellschaft zu bekommen. 

Kleiner Tip, die sind nicht einfach zu finden, weil der Name der Kanzlei schwer ist und es mehrere Kanzleien Bartholl gibt: Am leichtesten googeln unter "Kanzlei Bartholl BLS Berlin" oder "Fachanwalt für Reiserecht", da müssten die an dritter oder vierter Stelle stehen: Webseite heißt www.ra-janbartholl.de Verstehe nicht, wieso die so einen schwierigen Firmennamen nehmen müssen. Kann sich ja keiner merken.

Nach unserer wenig erfreulichen Nacht am Flughafen Madrid habe ich das meinem Kollegen erzählt, der mir sofort die Kanzlei Bartholl empfohlen hat. Er hatte auch einen Fall vor 4 Jahren mit British Airways und Herr Bartholl hat den für ihn gewonnen. Ich habe mich dann bei der Kanzlei gemeldet.

Es dauerte zwar etwas, bis die sich gemeldet hatten, aber dann kam nach einem Tag sofort die Übernahmeerklärung. Ich habe einfach die Papiere hingeschickt und nach ungefähr 6 Wochen erhielt ich Bescheid, dass die Iberia die 2400 Euro zahlen wird. Es hat dann zwar nochmal 4 Wochen gedauert bis der Scheck aus Spanien ankam, aber dann hatten wir endlich das Geld. Das Warten hat sich gelohnt und unser Ärger wurde durch die 2400 euro doch etwas erträglicher, da wir das Geld gleich für den nächsten Urlaub nutzen konnten und so eine Mega-Ersparnis hatten.

Beantwortet von (7,220 Punkte)
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Ich kann Betroffenen, die versuchen ihre Flugpassagier Entschädigung von der Fluggesellschaft einzuklagen nur raten, direkt zu einem Fachanwalt zu gehen.

Ich habe sehr gute Erfahrung mit den Anwälten der Kanzlei Bartholi aus Berlin gemacht. In meinem Fall wurde die Entschädigung für meine Frau und meinen Sohn und mich (insgesamt 1800 EUR) sehr erfolgreich von den Anwälten dort durchgesetzt. Ich fand, dass die Kanzlei sehr professionell und zielgerichtet gearbeitet hat. Kein unnötiger Papierkram, alles ganz einfach und formlos per Mail. Eigentlich so, wie ich es mir gewünscht habe: Ich will nichts mit der Sache zu tun haben, bis mein Geld von der Fluggesellschaft gezahlt wurde.

Ich lobe mir solche Kanzleien, die einfach und unkompliziert arbeiten und dann auch noch ihre eigenen Anwaltskosten bei der Beklagten reinholen (müssen). Da bin ich fast schon froh, nicht als Anwalt arbeiten zu müssen, wenn man das Brot für seine Arbeit auch noch bei der anderen Seite reinholen muss cheeky Wie man so liest, soll das ja in manchen Fällen ein Verlustgeschäft für Anwälte sein.

ACHTUNG! Es gibt eine Menge von Kanzleien die als Fachanwälte für Reiserecht auf diese europäischen Flugpassagierrechte VO 261 04 spezialisiert sind. Es ist nicht leicht zu durchschauen, wer jetzt zu wem gehört und mit wem zusammenarbeitet. Einige haben eigene Webseiten, andere arbeiten mit Inkassobüros zusammen.

Ich kann die Fachkanzlei Bartholl empfehlen: Einfach suchen unter "Rechtsanwalt Bartholl BLS Berlin" (am besten mit Berlin, weil es mehrere Kanzleien Bartholi gibt). Deren Adresse lautet www.rechtsanwalt-bartholl.de

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Hallo zusammen,

 

bevor die Ansprüche festgelegt werden muss erstmal geklärt werden, wer überhaupt (A) Ansprechpartner ist: Die Fluggesellschaft, oder der Reiseveranstalter? Da ihr weiter als Familie recht viele Ausgaben hattet stellt sich nicht nur die Frage, welche (B) Ansprüche ihr infolge der Gepäckverspätung habt, sondern auch, ob es (C) Haftungsgrenzen gibt.

 

(A) Der richtige Ansprechpartner

Wer Anspruchsgegner, oder auch „Passivlegitimierter“ ist, hängt davon ab, ob ein Pauschalreisevertag, oder ein Nur-Flug-Vertrag (Individualreise) abgeschlossen wurde.

Bei einer Pauschalreise wird ein ganzes Paket an Reiseleistungen (Flugbeförderung, Unterkunft, Verpflegung, etc.) bei einem Reiseveranstalter gebucht. Dieser ist dann auch der richtige Anspruchsgegner bei Mängeln jeder Art, darunter auch bei Problemen mit dem Gepäck. Anspruchsgrundlage ist das Pauschalreiserecht der §§ 651 a-m BGB.

Bei einem Nur-Flug-Vertrag (Individualreise) bucht der Passagier die Flugbeförderung unabhängig von anderen Reiseleistungen. Anspruchsgegner: Die Fluggesellschaft. Bei Gepäckschäden jeder Art (Beschädigung, Verlust, Verspätung) kann sich der Betroffene auf seine Rechte aus dem Montrealer Übereinkommen berufen.

 

(B) Ansprüche bei einer Gepäckverspätung

Die bestehenden Ansprüche sind abhängig von der vorliegenden Vertragsart. Zusammengefasst bestehen folgende Ansprüche:

1.) Pauschalreise

- Schadensersatz für Kosten für die Ersatzeinkäufe gem. § 651f Abs. 1 BGB

- prozentuale Reisepreisminderung für jeden Tag, an dem das Gepäck nicht zur Verfügung stand gem. § 651 d BGB

- Schadensersatz für vergangene Urlaubsfreude ab einer Gepäckverspätung von 6 Tagen bei tatsächlich erheblicher Beeinträchtigung gem. § 651f Abs. 2 BGB

 

2. Nur-Flug-Vertrag

- Schadensersatz für Schaden, der durch Verspätung entstand (notwendige Ersatzeinkäufe) gem. Art. 19 Montrealer Übereinkommen

Anmerkung: Das Montrealer Übereinkommen ist nur auf den Ersatz materieller Schäden gerichtet und kennt keinen Schadensersatz infolge vergangener Urlaubsfreude oder nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Pauschalreisende sind in diesem Aspekt bessergestellt.

 

Ersatzfähig sind grundsätzlich nur solche Einkäufe, die auch notwendig waren - übermäßige, unangemessene Ausgaben müssen nicht ersetzt werden. Vgl. hierzu AG Frankfurt, Urteil vom 13.06.2013, Az. 29 C 2518/12 (19) (zu finden als erstes in der Ergebnisliste nach der google-Sucheingabe „29 C 2518/12 (19) reise-recht-wiki“): Der Klägerin wurde u. a. der Kostenersatz für Abendschuhe und eine Strandtasche verwehrt.

 

 

(C) Haftungsgrenzen

Die jeweilige Anspruchsgrundlage bestimmt auch die Haftungsgrenze

1.) Pauschalreise

Bei Pauschalreiseverträgen ist die Haftungsgrenze des § 651h BGB zu beachten: Möglich ist eine vereinbarte Haftungsbeschränkung auf das Dreifache des Reisepreises. Darüber hinaus kann sich der Reiseveranstalter auch auf die Haftungsbeschränkungsregeln des Montrealer Übereinkommens (siehe als nächstes) berufen.

 

2.) Nur-Flug-Vertrag

Hier gilt die Haftungsgrenze des Art. 22 Abs. 2 Montrealer Übereinkommen von 1.131 Sonderziehungsrechten je Reisender (!) – Es sind die jeweils erlittenen Schäden also getrennt je Reisenden zu betrachten, und für jeden Betroffenen eine einzelne Haftungsgrenze anzusetzen, auch wenn die Reisenden sich ein Gepäck teilten.

 

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@golem: Wieso beschwerst du dich über die Berichte einzelner Betroffener? Du musst sie ja nicht lesen. Mir helfen solche Berichte über einen "echten Fall", der sich tatsächlich so abgespielt hat und bei dem ich sehen kann, dass eine Entschädigung von einem Anwalt durchgesetzt worden ist, mehr, als nur irgendwelche Bewertungen wie: "Toller Anwalt".

 

Ich habe mir mal die größten Bewertungsportale im Netz durchgesehen. Wenn man nach "Kanzlei für Reiserecht" oder auf Reiserecht spezialisierten Kanzleien sucht, gibt es nur wenige. Die meisten spezialisieren sich auf Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht usw. Reiserecht findet man so gut wie gar nicht. Und wenn man Rechtsanwalt für Flugrecht oder Rechtsanwalt für Fluggastrechte sucht, finden sich auch nur wenige.

Am häufigsten wird die "Kanzlei Bartholl BLS" aus Berlin genannt. Die schneiden bei den Bewertungen auch sehr gut ab. Was gut ist: Die haben eine GegnerlisteDa kann man sehen, gegen wen die schon Verfahren gewonnen haben und da findet sich neben dem Who is Who der Fluggesellschaften nahezu jeder große Reiseveranstalter und fast jede europäische Fluggesellschaft. Danach zu urteilen, scheinen die sehr viele Erfolge erzielt zu haben.

 

Wie findet man den richtigen Rechtsanwalt?

Vor der Frage steht wohl jeder, dem seine berechtigte Entschädigung vorenthalten wird. Und wer rennt schon monatlich zum Anwalt. Also ist man unsicher. Daher finde ich es erstmal nicht gut, dass hier einige, die einfach nur Fragen stellen, gleich so angegriffen werden.

Für mich gilt: BEWERTUNGEN durchlesen: Auch wenn - wie bei Amazon - sich immer einige Trolle unter den Bewertern finden, die entweder viel zu schlecht bewerten und alles runtermachen wollen oder viel zu gut bewerten, so stimmt doch die "Schwarmintelligenz" und der Großteil der Bewertungen. Und wenn die Tendenz bei Bewertungen gut ist, wird die Anwaltskanzlei ganz sicher nicht schlecht sein.

Wer Zeit und Muße hat, kann sich auch Veröffentlichungen von Rechtsanwälten durchlesen. Aber ich stoße da an meine Grenzen. Bevor ich zum Arzt gehe, lese ich mir auch nicht dessen Doktorarbeit durch. Aber es soll ja Kontrollfreaks geben cheeky

Viele TOP Anwälte mit exzellenten Ergebnissen scheinen ihre erfolgreiche Arbeit gar nicht richtig zu darzustellen. Keine Ahnung woher das kommt. Entweder sind die zu beschäftigt und haben keine Zeit oder die wissen nicht wie mans macht!?

Beantwortet von (6,680 Punkte)
+7 Punkte
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