3,739 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,816 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
+97 Punkte

Wir hatten bei Condor mit zwei Familien (vier Erwachsene und fünf Kinder) Flüge für unseren Urlaub auf der Dominikanischen Republik gebucht. Der Flug von Frankfurt am Main nach Punta Cana ist erst mit einer Flugverspätung von fast 12 Stunden gestartet. Für uns war der Urlaubsbeginn damit völlig verdorben. Jetzt habe ich gemeinsam mit meinem Bekannten die Condor angeschrieben und für uns eine Entschädigung wegen der Flugverspätung und Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit und entgangener Urlaubsfreude geltend gemacht. Die Condor hat erst nur geantwortet:

Sehr geehrter Herr Hofmann,
 
vielen Dank für Ihr Schreiben.
 
Ihr Anliegen liegt unserer Kundenbetreuung bereits vor.
 
Aufgrund des nicht unerheblichen E-Mail Aufkommens und der sorgfältigen Betrachtung jedes Falles kann es in
Ausnahmefällen zu einer verlängerten Bearbeitungszeit kommen. Die derzeitige Bearbeitungszeit beträgt 8-10
Wochen.
 
Wir bitten Sie daher um Geduld. Die Kollegen werden sich bei Ihnen melden.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Svenja Janke
 
 
Klicken Sie mit der rechten Maustaste hier, um Bilder herunterzuladen. Aus Datenschutzgründen hat Outlook das
automatische Herunterladen dieses Bilds aus dem Internet verhindert.
 
 
Condor Flugdienst GmbH
Customer Contact Center
Thomas-Cook-Platz 1
61440 Oberursel
GERMANY
E-Mail: reservation@condor.com
Fon: +49 (0) 1 80 6 767 767 (0,20 €/Anruf)*
* 0,20€/Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,60€/Anruf
 
Wir lieben Fliegen.
 
Damit wir Ihr Anliegen zuordnen können, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie Ihrer Antwort bitte alle bisherigen
Mails beifügen.
 
Telefonisch erreichen Sie uns täglich - rund um die Uhr.
Condor Flugdienst GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Heiner Wilkens.
Geschäftsführung: Ralf Teckentrup (Vorsitzender), Uwe Balser, Dr. Ulrich Johannwille.
Sitz: Kelsterbach, Registergericht und Handelsregister Nr.: Amtsgericht Darmstadt Nr. 83385.
Condor Flugdienst GmbH, President Supervisory Board: Heiner Wilkens.
Executive Board: Ralf Teckentrup (President), Uwe Balser, Dr. Ulrich Johannwille.
Registered Office: Kelsterbach/Germany, register court and number: Amtsgericht Darmstadt Nr. 83385.
 
Dann haben wir Condor zwei Mal angemahnt. Als Antwort kam nur zurück:
 
Sehr geehrter Herr Hofmann,
 
vielen Dank für Ihr Schreiben.
 
Wie gewünscht, haben wir Ihr Anliegen intern an die zuständige Abteilung weitergeleitet.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Janina Facchin
 
Condor Flugdienst GmbH
Customer Contact Center
Thomas-Cook-Platz 1
61440 Oberursel
GERMANY
E-Mail: reservation@condor.com
Fon: +49 (0) 1 80 6 767 767 (0,20 €/Anruf)*
* 0,20€/Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,60€/Anruf
Wir lieben Fliegen.
 
Dann haben wir denen eine letzte Frist gesetzt und mit Anwalt gedroht. Jetzt haben wir wieder so eine blöde Antwort erhalten:
 
Sehr geehrter Herr Hofmann,
 
vielen Dank, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, an uns zu schreiben.
 
Um Ihr Anliegen möglichst schnell bearbeiten zu können, bitten wir Sie auf unserer Homepage das Formular
"Reklamation zum durchgeführten Flug" auszufüllen.
 
Damit ist gewährleistet, dass wir alle notwendigen Informationen vorliegen haben. Sie finden das Formular unter:
www.condor.com --> Kontakt (im unteren Bereich der Seite) und dann unter der Überschrift -Buchung & Flug- unter
Punkt "Reklamation zum durchgeführten Flug".
 
Wir benötigen von Ihnen:
 
- die vollständige Anschrift des Reisenden
- Flugscheine
- Buchungsbestätigung mit Reisepreis und -dauer
- ggf. Belege und Quittungen über entstandene Kosten
Selbstverständlich können Sie uns alle Unterlagen auch per Post senden an:
 
Condor Flugdienst GmbH
Beschwerdemanagement
Thomas-Cook-Platz 1
61440 Oberursel
 
Bei der Versendung per Post verlängert sich jedoch die Bearbeitungszeit aufgrund notwendiger Systemerfassung.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung ungeachtet des gewählten Sendeweges durchaus mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Vielen Dank.
 
Mit freundlichen Grüßen
Falko Mikolasczyk.
 
Wir haben bereits gelesen, dass die Condor immer wieder versucht, Fluggäste mit solchen Antworten hinzuhalten. Wir wollen uns nicht an der Nase herumführen lassen und auf jeden Fall die Sache weiterverfolgen. Habt ihr Tipps, wie wir am besten vorgehen? Kennt jemand einen richtig guten Rechtsanwalt, der uns gegen Condor vertreten könnte? Habt ihr schonmal gegen Condor geklagt?
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
wieder getaggt von
+97 Punkte

83 Antworten

+8 Punkte

Hallo Chow64:

Meine Bewertung bezog sich auf die

Rechtsanwaltskanzlei Bartholl & Partner aus Berlin

nicht auf die aus Hamburg.

Ich habe die Bewertung aus Versehen erst in den Kommentar gestellt, muss aber hier rein. Also nochmal:

Ich kann die Anwälte der Kanzlei Bartholl aus eigener Erfahrung empfehlen. Unsere Fluggeschichte hat sich zwar leider über fast ein halbes Jahr hingezogen. Aber das Ergebnis hat uns zufrieden gestellt. Ende gut, alles gut cheeky Die British Airways hat uns den vollen Schadensersatz gezahlt und die Rechtsanwaltskosten wurden bis auf 39,90 Euro auch von der British Airways bezahlt.

Beantwortet von (5,680 Punkte)
+8 Punkte
Ja, hatten wir auch. Gute Kanzlei mit freundlichen Anwälten. Unsere Sache hat Frau Rechtsanwältin Zastrow-Simon betreut.
Wie lange hat das bei Euch eigentlich insgesamt gedauert?
+8 Punkte

Leute passt bloss auf! Lasst die Finger von irgendwelchen Gutscheinen. Die Fluggesellschaft Condor hat uns auch einen Fluggutschein angeboten. Wir waren damals zu faul die Sache irgendwie weiter zu verfolgen. Jetzt zahlen wir dafür die Rechnung.

Condor sagt uns plötzlich, dass der Gutschein leider nicht einlösbar wäre, da er auf eine Buchungsklasse beschränkt ist und in der Klasse angeblich keine Verfügbarkeit mehr da wäre.

Der Gutschein ist somit WERTLOS! Das schreiben ja auch ganz viele andere in den Foren. Erst stellen die Fluggesellschaften munter Fluggutscheine aus, um dann plötzlich von nichts mehr wissen zu wollen. Die wissen genau, warum man die Leute mit Fluggutscheinen lockt. Gutscheine sind nichts als Schall und Rauch. Wenn ihr eure Gutscheine einlösen wollt, heißt es: Tut uns leid! 

Leider waren wir zu blöd und sind auf den Gutschein reingefallen. Ich habe auf jeden Fall eins für die zukunft gelernt:

NUR BARES IST WAHRES cool

Beantwortet von (4,400 Punkte)
+8 Punkte
NUR BARES IST WAHRES!

Genau so ist es. Wer ist denn auch so verrückt, anstelle eines gesetzlichen Anspruchs auf Geld (!!!!!!) einen Gutschein zu akzeptieren. Na, da schreibe ich dann ab jetzt auch allen Leuten, die mir ihre Rechnungen schicken, ich stelle euch ab jetzt einen Gutschein über den Betrag aus. Könnt ihr dann bei mir irgendwann mal einlösen...

Sachen gibts, die gibts gar nicht.
+7 Punkte

Fluggutscheine und Gutscheine aller Art sind aus rechtlicher Sicht immer mit Vorsicht zu genießen und ohne Einverständnis der Verbraucher nicht erfüllungstauglich!

Zunächst haben Sie grundsätzlich eine Forderung (also einen Anspruch aus einem Gesetz, z.B. der EG VO Nr. 261/2004) gegen einen Anspruchsgegner (meistens die Fluggesellschaft). Der Anspruch auf Ausgleichszahlung und Entschädigung wegen einer Flugverspätung gegen eine Fluggesellschaft über 250, 400 oder 600 Euro pro Person nach Art. 7 iVm 5 der VO 261/2004 lautet gesetzlich auf Geldzahlung (also "Barzahlung, elektronische oder gewöhnliche Überweisung"wie Art. 7 Abs. III VO 261/2004 eindeutig und klar gesetzlich festlegt. Nur mit dem SCHRIFTLICHEN EINVERSTÄNDNIS DES FLUGGASTS darf eine Fluggesellschaft die gesetzliche Schuld in Form von Reisegutscheinen, Fluggutschein oder Gutschein für einen Flug leisten.

Warum lieben Fluggesellschaften Fluggutscheine?

Ganz einfach: Der Bilanzierungsvorteil (Mischkalkulation durch eigene Erbringung von Dienstleistungen zum tatsächlichen Preis und nicht höhere Geldleistung zum "gesetzlichen Nominal- / Nennwert") ist enorm. Hinzu kommt, dass Verbraucher die Möglichkeiten der Einlösung häufig zu optimistisch einschätzen. Unter größter Vorfreude auf den nächsten Urlaub im nächsten Jahr akzeptieren Verbraucher vorschnell Gutscheine und Fluggutscheine. Kommt dann in einem Jahr etwas dazwischen, steht der Verbraucher dumm da. Eine Geldzahlung kann er nicht mehr fordern. Und der Fluggutschein ist dann wertlos. Zudem schummeln Fluggesellschaften häufig irgendwelche - rechtlich mehr oder weniger zweifelhafte - Voraussetzungen zur Einlösung von Fluggutscheinen ein. Das Landgericht Berlin urteilte gegen die Ryanair Ltd., dass eine Einlösungsfrist (Antritt des Fluges innerhalb von 6 Monaten (186 Tagen oder 12 Monaten)) rechtswidrig ist (LG Berlin, Urt. v. 5.8.2009, Az 4 O 532/08).

Air France bot in einem Fall Flugpassagieren "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen nicht erstattbaren Reisegutschein über 350,00 EUR an. Alternativ bot die Air France ihnen pro Person einen Barbetrag von 100,00 EUR an". Letztlich hat die Air France vor Gericht verloren und musste jeweils die gesetzlich festgelegten 250,00 EUR pro Person zahlen: AG Bremen, Urt. v. 18.1.2013, Az 4 C 0516/11.

Richtig machten es auch Flugpassagiere, die von der US Airways Geldzahlung verlangten und angebotene Fluggutscheine ablehnten: "Außergerichtliche Vergleichsversuche, die unter anderem eine Entschädigung in Form von Fluggutscheinen beinhalteten, scheiterten, da die Flugreisenden Barzahlung begehrten" und auch gerichtlich zugesprochen bekamen: 5 x 600,00 EUR = 3000,00 EUR (vgl. AG Frankfurt am Main, Urt. v. 7.10.2010, Az 29 C 1352/10 (46).

Wer sich mit dem Angebot der Fluggesellschaft auf Leistung der Schuld durch Gutschein oder Fluggutschein einverstanden erklärt, akzeptiert ein (weitaus schlechteres ungünstigeres) Aliud zum gesetzlichen Geld-Anspruch und stellt sich rechtlich - ohne Not und Anlass sehr viel schlechter. Flugpassagiere sollten sich gut überlegen, ob sie einen Fluggutschein an Stelle der Überweisung/Geld von Seiten der Fluggesellschaft akzeptieren. Kommt es bei der Einlösung des Gutscheins (die ja häufig zeitlich viel später liegt) zu Problemen, setzt sich der Rechtsstreit mit noch größeren Schwierigkeiten (und größerem Aufwand, höheren Kosten, schlechteren Erfolgsaussichten) fort. 

Jeder Fluggast sollte sich die Worte der Richter des Landgericht Frankfurt am Main zu Herzen nehmen: (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.10.2006, Aktenzeichen 3-2 O 51/06 gegen Air France): "Auf eine Befriedigung aus den Gutscheinen brauchen sich die Kunden jedoch nicht verweisen zu lassen. Der Anspruch aus Art. 7 VO 261/2004 stellt seinem Zweck nach einen pauschalierten Schadensersatzanspruch dar, dessen Durchsetzung in der Regel nicht durch eine weitere Flugleistung des Anspruchsgegners abgegolten werden kann, da dies den Fluggast in seiner Wahlfreiheit zu sehr einschränkte. Diese Wertung kommt auch im Erfordernis des schriftlichen Einverständnisses der Fluggäste zur Leistung der Ausgleichszahlung in Form von Gutscheinen nach Art. 7 Abs. 3 VO  261/2004 zum Ausdruck, das hier nicht vorliegt. Die Gutscheine waren demnach nach der Wertung des europäischen Gesetzgebers bereits nicht erfüllungstauglich".

Beantwortet von (5,740 Punkte)
+7 Punkte
+6 Punkte

Meine Frau und ich hatten erst einen Anwalt hier in Neuss beauftragt. Das war aber leider gar nichts. Es ging nicht voran und wir hatten auch den Verdacht, dass der gute Mann sich nicht im europäischen Flugrecht auskannt. Mit Zustimmung der Rechtsschutzversicherung konnten wir dann wechseln und wurden dann von der Rechtsanwaltskanzlei Bartholl aus Berlin betreut. Das war eine andere Liga. Die haben der Air France eine kurze Frist gesetzt und als die nicht eingehalten wurde, gab es Nachverhandlungen. Am Ende hat die Air France uns die 1200 euro und die 540 Euro Schadensersatz gezahlt. Ich würde jedem raten bei solchen Fällen Fachanwälte einzuschalten. Die kennen sich aus. Herr Bartholl nannte mir im ersten Telefongespräch sogar die Namen der Mitarbeiter der Air France und die Namen der Anwälte der Air France in Deutschland. Da merkt man sofort, dass das ein eingeschworener Kreis von Experten ist. Ist ja immer so: Je spezieller etwas wird, umso weniger Experten gibt es auf beiden Seiten. Man muss etwas Glück haben, um den richtigen Anwalt zu finden.

Mit Durchhaltevermögen und den richtigen Anwälten kann man auch gegen große Fluggesellschaften gewinnen. Es war eine bereichernde Erfahrung für mich. Ich habe viel gelernt und würde ganz genau so nochmal gegen die Air France vorgehen.

Wenn ihr Fragen habt, könnt ihr mir mailen.

Beantwortet von (6,950 Punkte)
+6 Punkte
+5 Punkte

Hallo:

Herr Rechtsanwalt Jan Bartholl hatte für unsere Gruppe (wir waren 4 Mädels und es war eine Flugverspätung bei einem Ibiza Flug) die Entschädigung für uns von der Condor eingeklagt. Für uns ist der Fall super gelaufen! Ich habe Herrn Bartholl alle Unterlagen zugeschickt und die Sache dann mit ihm besprochen. Er hat alles sehr genau erklärt und den Fall dann für uns gewonnen. 

Ich kann die Kanzlei empfehlen und meine Freundinnen empfehlen genauso. Herr Bartholl hat uns sehr nett beraten und hat es geschafft, dass Condor uns nicht nur 400 € pro Kopf, sondern zusätzlich noch 408,07 € gezahlt hat. Wir waren völlig überrascht, dass wir mehr bekommen haben, als wir eigentlich haben wollten. Ganz nebenbei sieht Herr Bartholl auch noch richtig gut aus devil

Viel Glück an alle anderen hier und viele liebe Grüße

Beantwortet von (7,090 Punkte)
+5 Punkte
+4 Punkte
Die Kanzlei Bartholl hat meinem Mann und mir bei einer Entschädigung gegen Lufthansa erfolgreiche geholfen. Durch die Anwälte haben wir von Lufthansa 1438,56 € erhalten. Das war mehr, als wir erwartet hatten.

Wir können die Kanzlei empfehlen.

Marion Seidel
(marion64.s@web.de)
Beantwortet von (7,460 Punkte)
+4 Punkte
+4 Punkte

Als wir am Flughafen davon erfuhren, dass unser Flug storniert war, waren wir natürlich erstmal total hilflos. Wir wusste ganz ehrlich nicht einmal, dass wir überhaupt irgendwelche Rechte gegen Lufthansa hatten. Diese Plakate über Flugpassagierrechte der EU hängen zwar überall am Flughafen aus. Aber in der konkreten Situation und irgendwie auch der ganzen Aufregung und Panik, nimmt man die gar nicht wahr.

Als wir dann aus dem urlaub wieder zurück waren, habe ich mich dann im Internet erkundigt. Ich war ganz schön überrascht, dass uns eine Entschädigung gegen Lufthansa über 1200 € zusteht und Lufthansa auch noch unser Essen am Flughafen über 22,72 € zahlen müsste. Ich habe Lufthansa dann angeschrieben, aber immer nur die üblichen Ablehnantworten erhalten.

Es scheint sich für Fluggesellschaften auszuzahlen, unkundige Bürger (wie meinen Mann und mich) erstmal mit beeindruckend klingenden Schreiben von ihren Rechten abzuhalten. Gut für Lufthansa ist es natürlich auch, wenn man nichts sagt. Wir haben am Flughafen nie auch nur ein einziges Wörtchen von den Lufthansa-Mitarbeitern gehört, dass uns eine Entschädigung zustehen könnte. Nee, es hieß immer nur: Wenn Sie Glück haben, können wir sie umbuchen auf den und den Flug. Darüber waren wir auch schon ganz glücklich, da wir ja unseren Urlaub starten wollten.

Ich glaube, dass sehr viele Bürger gar keine Ahnung von ihren Rechten und dem Gesetz haben. Als ich dann erfuhr, dass wir 1200 € von Lufthansa fordern können, wollte ich die auch haben. Warum auch nicht? Wenn das Gesetz uns 1200 € für den ganzen Stress und den Ärger zuspricht, möchte ich mein gesetzliches Recht auch haben. Lufthansa hat sich aber geweigert zu zahlen.

Ganz schnell ging es dann aber, nachdem unser Anwalt denen geschrieben hatte. Plötzlich hat uns die Lufthansa dann 1438,56 € überwiesen (da waren auch noch die Anwaltskosten zu den 1200 € gekommen). Die werden wohl wissen warum cheeky

 

Beantwortet von (7,460 Punkte)
+4 Punkte
+2 Punkte

Meine Empfehlung:

Kanzlei Bartholl und Partner aus Berlin.

(Es gibt mehrere Rechtsanwaltskanzleien, die Bartholl & Partner heißen. Ich habe die Kanzlei gefunden, wenn man nach "Rechtsanwalt Jan Bartholl" oder "Fachkanzlei Flugrecht Bartholl" googelt).

TOP Kanzlei mit guten und netten Anwälten. Meine Versicherung hat mir die Kanzlei zum Glück vermittelt. Sofort Termin. Alles ging total einfach. Mail mit den Unterlagen hinsenden und schon haben die sich gemeldet und mir gesagt, was wir machen und wie wir vorgehen. Ich muss allerdings zugeben, dass die Fluggesellschaft und der Versicherer der Fluggesellschaft sich gaaanz schön lange Zeit gelassen haben. Daher war meine Sache erst nach mehreren Monaten zu Ende. Ob das immer so ist weiß ich nicht.

Beantwortet von (6,170 Punkte)
+2 Punkte
+1 Punkt

Hallo zusammen: Unser Fall betraf eine Gepäckverspätung und zusätzlich noch einen Gepäckverlust des kleineren Koffers mit der Air Berlin. Wir haben ewig mit Air Berlin und dieser Firma Dolfi 1920 versucht, die Geschichte zu lösen. Das Ergebnis war ein Gutschein über 50 Euro und die Reparatur unseres Koffers, wenn wir ihn den dort auch noch einliefern.

Irgendwann wurde es uns zu blöd. Wir fühlten uns dort immer als Bittsteller. Nie wurde uns wirklich geholfen. Wir haben uns dann entschlossen, einen Fachanwalt für Gepäckrecht einzuschalten. Unser Rechtsschutzversicherer hat uns sofort geholfen. Wir haben dann alle Unterlagen an die Kanzlei Bartholl Legal Services nach Berlin geschickt und die haben sich bei uns gemeldet. Ich habe dann mit der Rechtsanwältin und sogar einmal mit Herrn Bartholl persönlich gesprochen. Die Anwälte haben sich wirklich sehr um uns gekümmert. Das war kein Vergleich zu Air Berlin oder Dolfi 1920.

Die Anwälte haben dann mit dem Rückversicherer oder Haftpflichtversicherer der Air Berlin verhandelt und für uns SAGENHAFTE 2870,55 € ausgehandelt. Da waren wir richtig baff. Wir hatten ein gutes Gefühl bei den Anwälten, aber das die so gut sind, hatten wir nicht erwartet.

Es hat zwar etwas gedauert aber nach 11 Monaten konnten wir uns dann endlich über das Geld freuen und damit gleich den nächsten uröaub buchen cheeky

 

Beantwortet von (5,890 Punkte)
+1 Punkt
+1 Punkt

Condor wollte uns erst einen Fluggutschein ausstellen. Ich habe etwas gezögert, weil wir nicht ganz genau wussten, ob wir nächstes Jahr nochmal mit Condor in Urlaub fliegen. Da hätte uns ein Gutschein dann nichts genutzt. Außerdem ist Geld ja immer noch schöner. Hab mich dann umgehört und die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl eingeschaltet (Achtung bei Suche übers Internet, es gibt viele Rechtsanwälte Bartholl, die Fachanwälte für Flugrecht heißen BARTHOLL LEGAL SERVICE Sophie-Charlotten-Str. 9, 14059 Berlin Charlottenburg).

coolcoolcoolyes Jetzt haben wir unser Geld und zwar über 4200 Euro (surprise) statt eines blöden Gutscheins. Mann bin ich froh, dass ich das gemacht habe. Hinterher ist man ja immer schlauer, aber wie soll Otto Normalverbraucher das wissen, dass Condor erst mit einem Fluggutschein lockt??? Ich dachte ein Gutschein ist ja so schlecht nicht. Nie im Leben hätte ich gedacht, dass Condor uns über 4200 Euro zahlen muss. 

Ich rate euch echt, sowas von Anwälten überprüfen zu lassen. Fluggesellschaften scheinen die Dummheit der Verbraucher echt auszunutzen. Fast wäre ich auch hereingefallen.

Hier die Geldnachricht von Condor an unseren Anwalt:

Beantwortet von (4,460 Punkte)
+1 Punkt
...