3,739 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,816 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
+97 Punkte

Wir hatten bei Condor mit zwei Familien (vier Erwachsene und fünf Kinder) Flüge für unseren Urlaub auf der Dominikanischen Republik gebucht. Der Flug von Frankfurt am Main nach Punta Cana ist erst mit einer Flugverspätung von fast 12 Stunden gestartet. Für uns war der Urlaubsbeginn damit völlig verdorben. Jetzt habe ich gemeinsam mit meinem Bekannten die Condor angeschrieben und für uns eine Entschädigung wegen der Flugverspätung und Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit und entgangener Urlaubsfreude geltend gemacht. Die Condor hat erst nur geantwortet:

Sehr geehrter Herr Hofmann,
 
vielen Dank für Ihr Schreiben.
 
Ihr Anliegen liegt unserer Kundenbetreuung bereits vor.
 
Aufgrund des nicht unerheblichen E-Mail Aufkommens und der sorgfältigen Betrachtung jedes Falles kann es in
Ausnahmefällen zu einer verlängerten Bearbeitungszeit kommen. Die derzeitige Bearbeitungszeit beträgt 8-10
Wochen.
 
Wir bitten Sie daher um Geduld. Die Kollegen werden sich bei Ihnen melden.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Svenja Janke
 
 
Klicken Sie mit der rechten Maustaste hier, um Bilder herunterzuladen. Aus Datenschutzgründen hat Outlook das
automatische Herunterladen dieses Bilds aus dem Internet verhindert.
 
 
Condor Flugdienst GmbH
Customer Contact Center
Thomas-Cook-Platz 1
61440 Oberursel
GERMANY
E-Mail: reservation@condor.com
Fon: +49 (0) 1 80 6 767 767 (0,20 €/Anruf)*
* 0,20€/Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,60€/Anruf
 
Wir lieben Fliegen.
 
Damit wir Ihr Anliegen zuordnen können, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie Ihrer Antwort bitte alle bisherigen
Mails beifügen.
 
Telefonisch erreichen Sie uns täglich - rund um die Uhr.
Condor Flugdienst GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Heiner Wilkens.
Geschäftsführung: Ralf Teckentrup (Vorsitzender), Uwe Balser, Dr. Ulrich Johannwille.
Sitz: Kelsterbach, Registergericht und Handelsregister Nr.: Amtsgericht Darmstadt Nr. 83385.
Condor Flugdienst GmbH, President Supervisory Board: Heiner Wilkens.
Executive Board: Ralf Teckentrup (President), Uwe Balser, Dr. Ulrich Johannwille.
Registered Office: Kelsterbach/Germany, register court and number: Amtsgericht Darmstadt Nr. 83385.
 
Dann haben wir Condor zwei Mal angemahnt. Als Antwort kam nur zurück:
 
Sehr geehrter Herr Hofmann,
 
vielen Dank für Ihr Schreiben.
 
Wie gewünscht, haben wir Ihr Anliegen intern an die zuständige Abteilung weitergeleitet.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Janina Facchin
 
Condor Flugdienst GmbH
Customer Contact Center
Thomas-Cook-Platz 1
61440 Oberursel
GERMANY
E-Mail: reservation@condor.com
Fon: +49 (0) 1 80 6 767 767 (0,20 €/Anruf)*
* 0,20€/Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,60€/Anruf
Wir lieben Fliegen.
 
Dann haben wir denen eine letzte Frist gesetzt und mit Anwalt gedroht. Jetzt haben wir wieder so eine blöde Antwort erhalten:
 
Sehr geehrter Herr Hofmann,
 
vielen Dank, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, an uns zu schreiben.
 
Um Ihr Anliegen möglichst schnell bearbeiten zu können, bitten wir Sie auf unserer Homepage das Formular
"Reklamation zum durchgeführten Flug" auszufüllen.
 
Damit ist gewährleistet, dass wir alle notwendigen Informationen vorliegen haben. Sie finden das Formular unter:
www.condor.com --> Kontakt (im unteren Bereich der Seite) und dann unter der Überschrift -Buchung & Flug- unter
Punkt "Reklamation zum durchgeführten Flug".
 
Wir benötigen von Ihnen:
 
- die vollständige Anschrift des Reisenden
- Flugscheine
- Buchungsbestätigung mit Reisepreis und -dauer
- ggf. Belege und Quittungen über entstandene Kosten
Selbstverständlich können Sie uns alle Unterlagen auch per Post senden an:
 
Condor Flugdienst GmbH
Beschwerdemanagement
Thomas-Cook-Platz 1
61440 Oberursel
 
Bei der Versendung per Post verlängert sich jedoch die Bearbeitungszeit aufgrund notwendiger Systemerfassung.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung ungeachtet des gewählten Sendeweges durchaus mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Vielen Dank.
 
Mit freundlichen Grüßen
Falko Mikolasczyk.
 
Wir haben bereits gelesen, dass die Condor immer wieder versucht, Fluggäste mit solchen Antworten hinzuhalten. Wir wollen uns nicht an der Nase herumführen lassen und auf jeden Fall die Sache weiterverfolgen. Habt ihr Tipps, wie wir am besten vorgehen? Kennt jemand einen richtig guten Rechtsanwalt, der uns gegen Condor vertreten könnte? Habt ihr schonmal gegen Condor geklagt?
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
wieder getaggt von
+97 Punkte

83 Antworten

+2 Punkte

Also mein Lufthansa Streit ist für mich durch meinen Anwalt gut gelöst worden. Ich habe von Lufthansa 605 € bekommen. Ich hatte auf meinem Flug zuerst eine Flugverspätung und dann leider noch eine (allerdings kurze) Gepäckverspätung. Lufthansa hat mein Anliegen immer abgewiesen mit dem Hinweis, dass ein technischer Fehler bzw. eine technische Störung vorlag. Ja, schön und gut, mag ja sein aber trotzdem muss Lufthansa mir dann meine Entschädigung zahlen, was die partout nicht machten.

Ich finde es sehr ärgerlich, dass Fluggesellschaften Rechte von Verbrauchern, die IM GESETZ festgeschrieben stehen, einfach ignorieren. Das ist pure Schikane. Fluggesellschaften stellen sich einfach stur und man ist n richtig aufgeschmissen. Ich wusste auch nicht, was ich tun sollte aber mein Kampfes-Wille war da geweckt. Nur weil ich juristischer Laie bin, heisst das ja nicht, dass ich meine gesetzlichen Rechte wegschenken muss.

Ich bin zu meinem Versicherer und habe denen eingebläut, mir einen Fachanwalt für Reiserecht zu geben, der der Beste ist. Erst wollte der Versicherer mir den Anwalt hier in der Stadt vermitteln, ich habe aber auf meinem Recht bestanden, einen Fachanwalt zu bekommen, der sich auskennt.

Fachanwalt für Reiserecht

Der hat dann die Lufthansa angeschrieben und plötzlich hieß es, ja wir zahlen die 605 €. Einerseits habe ich mich natürlich gefreut, das Geld endlich zu bekommen, andererseits ist das natürlich die Bestätigung, was Lufthansa für ne Masche abzieht: Solange die Verbraucher selbst hilflos anklopfen, stellen wir uns stur. Sobald Gefahr durch einen Fachanwalt droht, wird gezahlt angryangry Nennt man das Verbraucherservice?

Lufthansa Verspätung Entschädigung

 
Beantwortet von (3,280 Punkte)
+2 Punkte
+1 Punkt

SunExpress Entschaedigung Musterbrief

Das schlimme bei uns war, dass die SunExpress einfach nichts gemacht hat. Was soll man da machen? Da steht man völlig hilflos und weiß nicht weiter. Ich hatte den in meiner Verzweiflung einen letzten Brief per Einschreiben geschickt, aber das hat die nicht die Bohne interessiert.

Unsere Freunde (die auf dem Urlaub mit waren) hatten einen guten Tip für eine Anwaltskanzlei. Denen haben wir dann die Sache übergeben. Es klappte alles sehr gut für uns, wobei ich nicht weiß, wie andere Fälle sind und ob wir nur Glück hatten!? Ich habe die Sache erstmal mit dem Rechtsanwalt besprochen, dann haben wir denen alle Unterlagen geschickt. Meine Frau und ich mussten dann noch die Vollmacht, die Mandatsvereinbarungen und die Vergütungsvereinbarungen unterschreiben und dort hinsenden, dann ging es recht schnell. Ich kann mich nicht genau erinnern aber länger als 2 Monate hat das nicht gedauert. 

Ich habe im Fernsehen eine Reportage gesehen, dort haben sie gezeigt, dass die Mitarbeiter bei den FLuggesellschaften darauf geschult werden, auf stur zu stellen und alle Kundenanfragen erstmal falsch oder gar nicht zu beantworten. Die Kunden sollen immer glauben, dass sie keine Rechte hätten. In der Reportage wurde sogar mit verdeckter Kamera gefilmt und ein Vorgesetzter von den Fluggesellschaft-Mitarbeitern sagte denen, sie sollten den Kunden einfach sagen, NEIN, sie haben keine Rechte. Mehr nicht. 

Genauso war es bei uns auch. Ich war total verunsichert dass die SunExpress sich überhaupt nicht gemeldet hatte. Zum Glück haben wir unsere Entschädigung bekommen. Aber ich befürchte dass viele andere ihr Geld nicht sehen. Wofür taugen diese EU-Gesetze eigentlich?

Beantwortet von (2,980 Punkte)
+1 Punkt
+1 Punkt

Iberia hat uns das schöne Märchen aufgebunden, dass unsere wirklich ärgerliche Flugverspätung in Madrid auf einen Streik zurückzuführen wäre. Ich hatte das erst geglaubt. Erste Zweifel kamen dann auf, nachdem andere Reisende am Flughafen nach 4 Stunden warten erneut nachgefragt hatten, warum es nicht weitergeht. Plötzlich war von Streik nicht mehr die Rede, sondern es hieß an der Maschine läge ein technischer Defekt vor, der erst behoben werden müsste. Sehr seltsam. Es war sehr ärgerlich, den ganzen Tag am Flughafen verbringen zu müssen.

Als wir aus dem Urlaub wiederkamen hat mir ein anderer Reisender eine mail zugeschickt und gesagt, er wird von der Iberia 600 € Entschädigung wegen der Flugverspätung verlangen. Da Iberia uns wirklich nicjt gut behandelt hat, habe ich mich dem angeschlossen und auch für mich und meine Frau 1200 € Entschädigung angefordert. Iberia hat nichts gemacht. Ich habe dann nochmal mit einem Einschreibebrief gemahnt: wieder nichts. Fast hätte ich die Sache aus den Augen verloren, zum Glück habe ich dann nach 8 Monaten nochmal dran gedacht und meine Frau  und ich haben uns dann entschlossen, einen Anwalt einzuschalten. 

Es war in unserem Fall so wie alle anderen hier auch schreiben. Erst hat die Iberia einfach nichts gemacht, als unser Anwalt dann für uns gegen Iberia vorging, gab es innerhalb von einem Monat die Zusage, dass 1200 € sofort gezahlt werden und nach einigen weiteren Wochen hatten wir dann den Scheck von der Iberia im Briefkasten.

Iberia Flugverspaetung

Ich weiß heute dass ich irgendwelchen Aussagen der Iberia keinen Glauben mehr schenken würde. Die Fluggesellschaften scheinen ihre Mitarbeiter darauf zu trimmen, Verbrauchern Sand in die Augen zu streuen und gezielt irgendwelche Ausreden zu verbreiten. Ziel ist es immer, die Verbraucher in die Irre zu führen, damit auch ja niemand auf die Idee kommt und die gesetzlich festgeschriebene EU-Gesetz Entschädigung bei Flugverspätungen einklagt. Schade, dass dxie so mit Kunden umgehgen.

Beantwortet von (2,140 Punkte)
+1 Punkt
+1 Punkt

Also, hier nochmal für alle zum Mitschreiben:

JA, die Fluggesellschaft muss dem Fluggast die VORGERICHTLICHEN RECHTSANWALTSKOSTEN gemäß RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) erstatten.

MCCoolway hat sich ja schonmal die Mühe gemacht und hier im Forum schon eine Liste von vielen guten Urteilen verschiedenster Gerichte in Deutschland gepostet, die alle immer das gleiche entschieden haben: Die Fluggesellschaft hat zusätzlich zur Entschädigung und Ausgleichszahlung pro Nase auch die Anwaltskosten zu zahlen.

Leider lassen sich offenbar immer wieder Fluggäste von den Tricks und Nebelkerzen der Airlines blenden und fragen unterwürfig und völlig verängstigt nach den Anwaltskosten. In Deutschland muss der Anspruchsgegner, dem gegenüber berechtigterweise Forderungen geltend gemacht werden, die ausgelösten Rechtsverfolgungskosten (sprich: üblicherweise Rechtsanwaltskosten + Mahnverfahrenskosten + Gerichtskosten) nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG = früher BRAGO) erstatten. Dieser Grundsatz ist gesetzlich in §91 ZPO festgelegt, wonach die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits, insbesondere die dem Gegner erwachsenden Kosten, zu erstatten hat. Die Vorschrift des §91 ZPO dient dem Grundsatz der sog. Kostengerechtigkeit.

So sehen es auch die Gerichte in Deutschland:

 

  1. AG Bremen, Urteil vom 12.06.2014, Aktenzeichen: 9 C 72/14 (Urteil gegen Ryanair Ltd.)
    Urteil einfach googeln: "AG Bremen 9 C 72/14 Reise-Recht-Wiki.de"

    Die Fluggesellschaft hat dem Fluggast die zur vorgerichtlichen Geltendmachung eines Ausgleichszahlungsanspruchs erforderlichen Rechtsanwaltskosten unabhängig von einer vorangehenden Inverzugsetzung zu erstatten.

    Zwar ist der immaterielle Anspruch auf Ausgleichszahlung kein originärer Schadensersatzanspruch. Diesbezügliche vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten können aufgrund der zugrunde liegenden vertraglichen Pflichtverletzung gleichwohl eine Schadensposition im Sinne der §§ 631, 634 Nr. 4, 280 Abs. 1, 249 BGB sein (Palandt, 73. A., § 249, Rn. 56; Einf. v. § 631, Rn. 17e; § 634, Rn. 8; BGH NJW 2003, 3766). Es handelt sich regelmäßig um erforderliche und zweckdienliche Kosten der Rechtsverfolgung (Palandt, 73. A., § 249, Rn. 57; Woitkewitsch MDR 2012, 500 m.w.N.). Denn der Fluggast steht als Verbraucher einem international agierenden Unternehmen (hier: Ryanair Ltd. aus Irland) gegenüber; die materielle Rechtslage - neu gesetztes EU Recht - befindet sich in stetiger Rechtsfortbildung. Somit bedarf der Anspruchsteller anwaltlicher Unterstützung. Die infolge der Mandatierung freiwillig getätigten Aufwendungen stellen sich als zurechenbar veranlasste Schadensposition dar.

  2. AG Bremen, Urteil vom 12.06.2014, Aktenzeichen: 9 C 72/14 (Urteil gegen Ryanair Ltd.)
    Urteil einfach googeln: "AG Bremen 9 C 72/14 Reise-Recht-Wiki.de"

    Der Anspruch auf Erstattung von angefallenen Rechtsanwaltskosten gem. RVG besteht unabhängig davon, ob der Fluggast die Fluggesellschaft vor Einschaltung des Rechtsanwalts in Verzug gesetzt hat oder nicht.

     

    Nach Ansicht des erkennenden Gerichts sind vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nicht erst ab dem Zeitpunkt der wirksamen Inverzugsetzung erstattungsfähig (a.A.: Amtsgericht Rüsselsheim, Urteil vom 18.07.2013, 3 C 219/12Amtsgericht Rüsselsheim, Urteil vom 21.01.2014, 3 C 2973/13 (32)AG Charlottenburg, Urteil vom 17.01.2014, 234 C 237/13Amtsgericht Hannover, Urteil vom 03.07.2013, 564 C 267/13Amtsgericht Geldern, Urteil vom 06.05.2014, 4 C 117/14AG Köln, Urteil vom 09.05.2014, 147 C 60/14 n.v.: Anspruch nur gemäß § 286 BGB). Zw

Beantwortet von (5,740 Punkte)
+1 Punkt
+1 Punkt

So sehen es auch die Gerichte in Deutschland:

 

  1. AG Bremen, Urteil vom 12.06.2014, Aktenzeichen: 9 C 72/14 (Urteil gegen Ryanair Ltd.)
    Urteil einfach googeln: "AG Bremen 9 C 72/14 Reise-Recht-Wiki.de"

    Zwar folgt der Zahlungsanspruch aus einer gesetzlichen Verordnung (so argumentativ das AG Köln, Urteil vom 09.05.2014, 147 C 60/14 n.v.). Da alle Sekundäransprüche aus dem Gesetz folgen, ist dieser Umstand jedoch unerheblich. Entscheidend ist, dass die Entschädigungszahlung auf einer Vertragsverletzung beruht. Denn das Luftfahrtunternehmen schuldet die Beförderung zu den vereinbarten Zeiten; die planmäßige Ankunft ist als werkvertraglich geschuldeter Leistungserfolg zu klassifizieren (vgl. Palandt, 73. A., Einf. v. § 631, Rn. 17a m.w.N.). Auch wenn die pünktliche Ankunft im Sinne eines absoluten Fixgeschäfts nicht geschuldet sein sollte (vgl. BGH NJW 2009, 2743) zeigt die Existenz der Fluggastrechteverordnung in ihrer Interpretation durch den EuGH – große Kammer - (NJW 2013, 1291), dass die erhebliche Ankunftsverspätung am Zielort zweifelsfrei als vertragliche Pflichtverletzung zu bewerten ist.

    An sich müsste ein gegen die Vorschriften der Fluggastrechteverordnung verstoßendes Luftfahrtunternehmen von sich aus Ausgleichszahlung leisten oder zumindest auf die entsprechenden Rechte des schlecht beförderten Kunden hinweisen. Würde ein Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten erst nach ergebnisloser Mahnung zugesprochen, setzte man - fälschlicherweise - einen präzise informierten und an sich nicht schutzbedürftigen Fluggast voraus. Denn der Fluggast könnte - ohne anwaltliche Hilfe - das Luftfahrtunternehmen nur dann in Verzug setzen, wenn er die EG Verordnung 261/2004 und die Rechtsprechung des EuGH zur Gleichstellung von Annullierung und Verspätung im Detail kennen würde; überdies würde dem Fluggast abverlangt, den Kontakt zu der – international agierenden – Fluglinie, die ihren Sitz regelmäßig im Ausland unterhält, herzustellen. Der Verbraucher weiß nach einer Schlechtleistung in der Regel aber nur, dass ihm gewisse Rechte zustehen könnten; um diese konkret prüfen und ggf. beziffern zu lassen, sucht er anwaltliche Hilfe.

    Es ist daher typisch, dass das erste Anspruchsschreiben des Fluggastes von anwaltlicher Seite aus erfolgt. Hat das Luftfahrtunternehmen zum Zeitpunkt der Mandatierung von sich aus keine Zahlung angeboten, hat es bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die entsprechenden Kosten grundsätzlich zurechenbar veranlasst.

    Wertungsmäßig vergleichbar erscheint der Schadens- oder Schmerzensgeldanspruch des durch eine unerlaubte Handlung Geschädigten: Die vorgerichtlichen Anwaltskosten sind nach einem Verkehrsunfall (verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung gemäß § 7 StVG) auch ohne vorangehende Inverzugsetzung regelmäßig erstattungsfähig.

    Ein Luftfahrtunternehmen, das die Erstattung vorgerichtlicher Kosten vermeiden möchte, kann nach einer erheblichen Flugverspätung von sich aus Ausgleichszahlung leisten.

    Das Verschulden der Beklagten wird vermutet (§ 280 I 2 BGB).

  2. TIP: Wer auf Nummer sicher gehen will, setzt die Fluggesellschaft vor Einschaltung des Rechtsanwalts mit einem Schreiben in Verzug. Das ist zwar nicht nötig, schadet aber auch nicht. Dazu kann einfach ein Musterschreiben für Flugverspätung aufgesetzt werden, welches man dann per Einschreiben mit Rückschein (!!! um den Zugang nachzuweisen) an die Fluggesellschaft schickt. Im Schreiben eine Zahlungsfrist setzen (so ungefähr 14 Tage) und nach Ablauf der Frist ist die Fluggesellschaft dann in Verzug und man kann ohne Probleme einen Rechtsanwalt einschalten.

  3.  

    AG Duisburg, Urteil vom 09.04.2014, Aktenzeichen: 52 C 2806/13

    Rechtsanwaltskosten müssen den Fluggästen erstattet werden.

  4. AG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2014, Aktenzeichen: 22 C 374/14

    Die den Fluggästen entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten müssen erstattet werden.

 

Beantwortet von (5,740 Punkte)
+1 Punkt
+1 Punkt
  1.  

    AG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2014, Aktenzeichen: 22 C 374/14

    Die den Fluggästen entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten müssen erstattet werden.

     

    AG Frankfurt am Main, Urteil vom 07.03.2014, Aktenzeichen: 30 C 3855/13 (68)

     

    Die vorgerichtliche Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs mit Rechtsanwaltsschreiben war zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich, gerade weil die Beklagte zuvor auf das Schreiben der Kläger hin eine Zahlung abgelehnt und die Schadensregulierung verzögert hatte (Palandt/Grüneberg, BGB (73. Aufl. 2014), § 249 Rn. 57). Trotz der Zahlungsverweigerung der Beklagten war die vorgerichtliche Geltendmachung auch erfolgversprechend, da die Geltendmachung durch einen Rechtsanwalt mit rechtlichen Ausführungen zur Begründetheit des Anspruchs ein anderes Gewicht und größere Überzeugungskraft hat als die Geltendmachung durch einen Laien. Für die Erfolgsaussichten der vorgerichtlichen Geltendmachung durch einen Rechtsanwalt streitet auch, dass der Anspruch aus den oben genannten Gründen begründet war.

     

    AG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.01.2014, Aktenzeichen: 30 C 2462/13 (68)

    Die vorgerichtliche Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs mit einem Rechtsanwaltsschreiben war zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich (§ 249 BGB), nachdem die Beklagte zuvor auf das Schreiben hin nicht reagiert und die Schadensregulierung verzögert hatte (Palandt/Grüneberg, BGB [71. Aufl.] 2012, § 249 BGB Rn. 57). Es war unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu erwarten, dass der Versuch einer außergerichtlichen Regulierung mit Hilfe eines vorgerichtlichen Rechtsanwaltsschreibens Erfolg bieten würde (so OLG Hamm, Urt. v. 31.10.2005 – 24 W 23/05, NJW-RR 2006, 242).

     

    AG Hamburg, Urteil vom 10.01.2014, Aktenzeichen: 36a C 251/13

    Der Anspruch auf Ersatz außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten steht der Klägerin zu 1) zu. Der Anspruch folgt als Verzugsschadensersatzanspruch aus §§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 BGB. Die Beklagte hatte den Anspruch mit ihrem Schreiben ernsthaft und endgültig zurückgewiesen und war damit gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB in Verzug geraten. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts durch die Klägerin zu 1) war eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung.

     

    AG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.2013, Aktenzeichen: 53 C 6463/13

    Die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten stehen dem Kläger unter dem Gesichtspunkt des Verzuges gemäß § 280 Abs. 2, 286 BGB zu.

 

Beantwortet von (5,740 Punkte)
+1 Punkt
+1 Punkt

@Welle

@Flieger3

@alle

Ich würde mich durch solche Antworten von Condor nicht einschüchtern lassen. Die Aufgabe der Mitarbeiter von Condor scheint ja darin zu bestehen, Flugpassagiere erstmal ruhig zu stellen. Wer dann von der Entschädigung nicht ablässt und zeigt, dass er gewillt ist, auch weiter vorzugehen oder sogar einen Rechtsanwalt einzuschalten, bekommt wohl manchmal einen Gutschein von Condor. Aber warum sollte man sich mit einem Fluggutschein zufrieden geben. Das Gesetz sagt doch eindeutig, dass die Fluggesellschaft das Geld zahlen muss. Da besteht doch gar kein Grund, einen Gutschein anzunehmen. Was soll das auch schon sein: ein Gutschein!?? Da verspricht Condor, einen irgendwann vielleicht mal (auf deren Gnaden) mitzunehmen, wenn gerade Plätze frei sind. Wer das Geld nimmt, ist in jedem Fall besser dran: Mit dem Geld ist man frei und kann damit machen, was man will und ist nicht auf Condor-Flüge beschränkt. Gesetz ist Gesetz und da muss auch Condor sich dran halten.

In unserer Verspätungsgeschichte war es sogar so, dass Condor uns zunächst auf einen Tag später umgebucht hatte und dann am nächsten Tag der bereits umgebuchte Flug nochmal abgesagt wurde, weil angeblich die Arbeitszeit der Crew überschritten war. Dann mussten wir nochmal 11 Stunden warten und wurden erst dann zurückgeflogen.

Unser Anwalt sagte uns zu unserer Überraschung, dass wir dann die Entschädigung sogar 2 x verlangen können, weil wohl jeden einzelne Buchung zählt. Wir haben die Sache mit einem Anwalt durchgezogen, weil ich schon ahnte, dass Condor wieder das Herauszögern wollte. Hat super geklappt, 6500 € (wovon allerdings noch die Anwaltskosten abgezogen wurden) haben wir bekommen. Der Hammer cheekysurpriseyes  Da kann man sich ja fast schon über die FLugverspätung freuen, auch wenn es aber echt ärgerlich war angel

@Derrick: Hab hier auch nochmal das letzte Schreiben der Condor gepostet. Ist was identisch wie deins. Ich schätze das schickt die Condor jedem, der mit Anwalt durchzieht.

Condor Entschaedigung Gutschein

Beantwortet von (1,610 Punkte)
+1 Punkt
0 Punkte

Lieber Fluggast,

in Ihrem Fall sind Sie von Frankfurt am Main nach Punta Cana mit einer Flugverspätung von fast 12 Stunden gestartet. Bei einer so erheblichen Flugverspätung wird man wohl bereits von einer Annullierung des ursprünglichen Fluges ausgehen. Eine Annullierung liegt vor, wenn der ursprüngliche Start aufgegeben wird. Vergleichen Sie dazu die folgenden Urteile:

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10( bei Google einfach zu finden unter: „C-83/10 reise-recht-wiki“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

BGH, X ZR 34/14 (bei Google einfach zu finden unter "reise-recht-wiki")

Der BGH hatte entschieden, dass auch eine zeitliche Flug-Verlegung nach hinten einer Nichtbeförderung gleichkomme und dem Kunden dann Ausgleichszahlungen zustehen könnten.

Bei einer Annullierung kann Ihnen ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus der europäischen Fluggastrechteverordnung zustehen. Ein solcher entfällt lediglich, wenn im Sinne des Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004/EG Ursache der Verspätung waren. Die Fluggesellschaft muss beweisen, dass ein außergewöhnlicher Umstand vorlag. Ein außergewöhnlicher Umstand kann zum Beispiel bei Streik des Bodenpersonals oder bei schlechten Wetterbedingugnen vorliegen.
Aus Ihren Ausführungen geht leider der Grund für die Verspätung nicht hervor.

Die Höhe der Ausgleichszahlungen ist ebenfalls in der europäischen Fluggastrechte Verordnung geregelt. Diese ergibt sich aus der zurückgelegten Entfernung. Zwischen Frankfurt am Main und Punta Cana liegt eine Entfernung von ca. 7.522, 55 km vor. Bei einer solchen Entfernung stehen Ihnen je Fluggast 600 Euro zu.

Es ist natürlich durchaus möglich, dass Condor versuchen möchte sich Ihren Ansprüchen zu entziehen. Jedoch sollten Sie dies nicht einfach so auf sich beruhen lasse. Sie können nochmals versuchen sich an Condor zu wenden und Ihren Anspruch geltend zu machen. Sollte dies jedoch genauso erfolglos bleiben wie Ihre bereits aufgesetzten Schreiben, dann sollten Sie tatsächlich die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen.

 

 

Beantwortet von (7,200 Punkte)
0 Punkte
0 Punkte
DANKE DANKE DANKE yessmileysmileyheart an alle aus der community hier!
 
Nur durch euch haben wir unsere Entschädigung von Condor endlich ausgezahlt bekommen und nur durch eure netten Infos haben wir jetzt 1586 € Urlaubsgeld mehr! Ihr seid Super! Wir hatten mit Condor den Urlaub über Neckermann gebucht. Leider eine Flugverspätung auf dem Rückflug nach Frankfurt am Main gehabt. Zuerst hat Condor auf unseren Beschwerdebrief wegen der Entschädigung nur 75 € angeboten:
 
Sehr geehrter Herr XXX,
sehr geehrte Reisegäste,
wir bedauern sehr, dass Sie von einer Flugverspätung betroffen waren und bitten für die Ihnen dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten um Entschuldigung. Da Sie im Rahmen Ihrer gebuchten Pauschalreise verspätet am Zielort angekommen sind, haben Sie Anspruch auf Reisepreisminderung. Das Reiserecht sieht für die ersten vier Verspätungsstunden keine finanzielle Entschädigung vor. Ab der fünften und jede weitere Verspätungsstunde erfolgt eine Minderung von 5% des Tagessatzes (Tagessatz = Reisepreis : Reisedauer). Ihre Reisepreisminderung liegt somit bei 75,00 € für 2 Personen. Einen Scheck über diesen Betrag erhalten Sie in Kürze mit separater Post.
 
Wir würden uns freuen, Sie bald wieder an Bord der Condor begrüßen zu dürfen. 
 
Mit freundlichen Grüßen
Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung II
Karl-Hermann-Flach Str. 36
61440 Oberursel
GERMANY
 
Wir dachten schon, dass es dann eben bei den 75 € bleibt und wollten schon alles beiseitelegen. Nur durch die community hier yessmiley haben wir durch eure posts rausgefunden, dass uns ja noch viel mehr zusteht und nicht nur die Reisepreiminderung von 75 €. Das nennt man wohl "Trick 3 Verwirrung schaffen"
 
 
Trick 3: Verwirrung schaffen (bei web.de Fluggastrechte: Wie Airlines tricksen, um sich vor Zahlungen zu drücken)
 
Fluggesellschaften versuchen Kunden manchmal auch gezielt hinters Licht zu führen. "Wir kennen Antwortschreiben, die sind völlig inhaltslos. Da wird sieben Seiten lang über europäisches Recht geschrieben und mit abstrakten Rechtsbegriffen verwirrt. Und am Ende des Schreibens teilt man mit, dass die Airline nicht verpflichtet sei, die Ausgleichszahlung zu leisten. Es sind eben Nebelkerzen der Airlines", erzählt Bartholl. Es werde zudem tunlichst vermieden, sich auf einen Grund für die Verspätung festzulegen. Nur ganz selten werde die Ursache für die Verspätung oder Annullierung genannt.
 
 
Zum Glück hatten wir durch euch rausgefunden, dass dies die typische Masche der Condor ist. Eure Tips haben uns geholfen und bestärkt, zu einem Fachanwalt zu gehen. Unser Anwalt sagte uns, dass die Reisepreisminderung natürlich Quatsch und eine Nebelkerze ist, um uns von unserer gesetzlichen Entschädigung abzulenken. 
Der Anwalt riet uns, einfach nochmal an Condor zu schreiben und eine ganz kurze Frist zu setzen (10 Tage). Wenn die Frist dann verstreicht und Condor immer noch nicht gezahlt hat, können wir dann den Anwalt einschalten und die Condor ist in Verzug. Dann haben wir nochmal an Condor geschrieben und schon kam ein Fluggutschein von Condor (wie viele andere hier auch schon berichtet haben), was ja wohl ein Schuldanerkenntnis erster Güte ist. Aber Condor weiß, eben, wie mans macht:
 
Sehr geehrter Herr XXX,
sehr geehrte Reisegäste,
wir bedauern sehr, dass Ihr Flug nicht planmäßig durchgeführt werden konnte. Für die Unannehmlichkeiten, die Sie dadurch hatten, möchten wir uns in aller Form bei Ihnen entschuldigen. Unerwartete Flugänderungen sind für alle Beteiligten eine organisatorische Herausforderung. Wir versuchen daher grundsätzlich alles, den Reiseablauf für Sie so gut und sicher wie möglich zu gestalten. Obwohl nach Informationen unserer Fachabteilungen alle vertretbaren Maßnahmen ergriffen wurden, konnte Ihr Flug nicht planmäßig stattfinden. Als Entschädigung senden wir Ihnen, aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, einen Reisegutschein über 1200,00 € für zwei Personen. Der für Sie hinterlegte Gutschein-Code 43TOZ88RW3L0PRYZ ist drei Jahre gültig und übertragbar. Er gilt für die Buchung eines Condor-Fluges mit DE-Flugnummer. Sie können den Gutschein bei Ihrer nächsten Buchung auf unserer Internetseite www.condor.com online eingeben oder in Ihrem Reisebüro vorlegen. Wir bitten nochmals um Entschuldigung für die Verzögerung Ihres Fluges und würden uns freuen, Sie bald wieder an Bord der Condor begrüßen zu dürfen. 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung II
Karl-Hermann-Flach Str. 36
61440 Oberursel
GERMANY
 
Ich habe denen dann geschrieben, dass wir Geld wollen und keinen Gutschein. Diese Gutscheine sind nur sehr beschränkt einsetzbar (DE-Flugnummer usw.). Da bleiben so gut wie keine Flüge übrig und wenn man nur ganz bestimmte Flüge buchen kann, bringt mir ein Gustchein gar nichts. Außerdem wurde mir klar, dass das Ganze ja auch ein Ablenkungsmanöver ist: Viele denken sich wohl, ich nehme lieber den Gutschein, bevor ich mich weiter streiten muss. Warum? Das Gesetz spricht eine klare Sprache: Condor muss Geld zahlen und nicht einen Flug-Gutschein! Trick 4: Gutschein als Lockmittel (web.de Fluggastrechte: Wie Airlines tricksen, um sich vor Zahlungen zu drücken)
 
Sehr geehrter Herr XXX,
wir kommen zurück auf Ihre Zuschrift. Mit Bedauern haben wir dieser entnommen, dass Sie mit unserer Antwort nicht einverstanden sind. Wir sind Ihrem Anliegen sorgfältig nachgegangen und haben aufgrund der uns daraufhin vorliegenden Informationen unsere Entscheidung getroffen. Auch unter Einbeziehung Ihres erneuten Schreibens ergeben sich keine neuen Gesichtspunkte, die es ermöglichen weiteren Forderungen zu entsprechen.
 
Bitte haben Sie dafür Verständnis.
 
Mit freundlichen Grüßen
Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung II
Karl-Hermann-Flach Str. 36
61440 Oberursel
GERMANY
 
NEIN, Verständnis habe ich für Gesetzesbrüc
Beantwortet von (2,620 Punkte)
0 Punkte
+3 Punkte

@alle: Schuldigung, meine Antwort war eben irgendwie abgerissen worden:

NEIN, Verständnis habe ich für Gesetzesbrüche nicht das geringste! Daher sofort zum Anwalt – und wie so viele andere hier auch schreiben, war es bei uns genauso, die Condor wartet einfach ab, ob Verbraucher es wirklich ernst meinen oder nur mit dem Anwalt bluffen. Wer es ernst meint, wie wir, kommt auch an seine Entschädigung. Condor scheint bei renommierten Rechtsanwaltskanzleien sofort zu zahlen. Wir haben nach nur 3 Wochen von unserem Anwalt die Nachricht gekriegt, dass Condor jetzt plötzlich doch unsere Entschädigung und sogar einen Bonus zahlen will.
 
Beantwortet von (2,620 Punkte)
+3 Punkte
...