Hallo,
Ihr Flug bei Ryan Air hatte zu Neujahr eine Verspätung von 4 Stunden, woraufhin Ihnen bestätigt wurde, dass Sie innerhalb von 28 Arbeitstagen 250 € Entschädigung bekommen.
Die sind nun allerdings rum, ohne dass Sie Geld erhalten haben. Sie haben allerdings das Dokument des Mitarbeiters, der Ihnen das bestätigte.
Tatsächlich können einem Fluggast im Falle einer Verspätung Ausgleichszahlungen aus der europäischen Fluggastrechte Verordnung zustehen.
EuGH, Urteil vom 04.09.2014, Az.: C-452/13 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " EuGH C-452/13 reise-recht-wiki.de“)
Der EuGH hat nun klargestellt, dass eine Verspätung beim Abflug keine Voraussetzung für die Entschädigung ist. Es kommt also allein auf die Ankunftsverspätung am Zielflughafen an. Für den Ankunftszeitpunkt ist das Öffnen einer Tür des Flugzeugs maßgebend, und nicht wie bisher von den Gerichten angenommen das Berühren des Bodens (Touch-Down) oder das Erreichen der Parkposition (on-block).
Die Höhe dieser Ausgleichszahlungen bemisst sicch nach der Entfernung:
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Bei einer Verspätung von 2 Stunden auf einer Strecke von 1500km oder weniger: 250€
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Bei einer Verspätung von 3 Stunden auf einer Strecke innerhalb der EU oder bis 3500km: 400€
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Bei einer Verspätung von 4 oder mehr Stunden auf einer Strecke außerhalb der EU von 3500km oder mehr: 600€
Ihnen steht ein Anspruch auf Zahlung von 400 Euro zu. Leider hat RyanAir noch nicht gezahlt. Ich würde Ryanair schriftlich mahnen und eine Frist setzten, bis zu der RyanAir das Geld zu zahlen hat. Sie kriegen das Geld auf jeden Fall, da es Ihnen schon bestätigt wurde. Ob Sie dann einen Zuschlag bekommen weil Sie länger auf Ihre Zahlung warten, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich bezweifele es jedoch. Wie gesgat, mahnen Sie erst einmal höflich.