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Brauche dringende Antwort dazu: "vielen Dank für Ihre Nachrichten und die erneute Zusendung Ihrer Belege für die getätigten Ersatzeinkäufe. Bitte erlauben Sie uns jedoch den Hinweis, dass wir Sie um eine Auflistung gebeten hatten, weil die Belege auf Griechisch sind. Im Falle einer Gepäckverspätung erstatten wir als Fluggesellschaft im Rahmen der gesetzlichen Haftung die Kosten für Ersatzeinkäufe. An Artikeln, die weiterverwendet werden können (Kleidung, u. Ä.), beteiligen wir uns mit 50 Prozent. Kosmetik-/ Hygieneartikel zählen zum täglichen Bedarf und müssen laufend neu gekauft werden. Daher können wir diese bei der Regulierung generell nicht berücksichtigen. Zur Vereinfachung des vorliegenden Falles haben wir uns dazu entschiedenen, Ihnen für Ihre getätigten Ersatzeinkäufe pauschal 100 Euro zu erstatten. In den nächsten Tagen erhalten Sie separat per Post einen Scheck." Ist es gerecht?? Was kann ich dagegen unternehmen? Die Kosten betragen 268€ für 3 Personen bei 4 Tage Gepäckverspätung! Danke im Voraus!
Gefragt in Gepäckverspätung von (120 Punkte)
wieder getaggt von
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1 Antwort

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Guten Tag Ganna,

schön, dass Sie inzwischen Rückmeldung von Ihrer Fluggesellschaft erhalten haben. Sie sendeten Condor erneut Ihre Belege zu und erhielten die Antwort, dass Ihnen 100 Euro von Ihren 268 Euro erstattet werden sollen.

Sie fragen sich nun, ob 100 Euro als Erstattung so ausreichend sind, oder ob Sie noch weitere Möglichkeiten haben.

> Belege

Condor wies Sie darauf hin, dass alle Belege auf Griechisch sind - haben Sie separat eine deutsche Auflistung beigelegt? Aus Ihrer Nachricht klingt es so heraus, als ob Sie Condor lediglich die griechischen Belege übersandt hätten. Das kann es der Airline auf jeden Fall erschweren herauszulesen welche Einkäufe Sie getätigt haben, und davon ausgehend wird es auch schwierig herauszufinden mit welcher Notwendigkeit diese Einkäufe verbunden waren. Haben Sie vielleicht ein Schriftstück beigelegt, welches die Brisanz Ihrer Lage durch die Reise mit Ihrem Kleinkind verdeutlicht?

> Entschädigung

An sich können Ihnen ja materielle Schäden bis zu einem Wert von 1.300 Euro erstattet werden.

Dazu könnte ein Urteil aus diesem Jahr interessant sein, bei dem eine Frau wegen einem verlorenen Koffer ebenfalls Ersatzkäufe tätigen musste und für diese schließlich Schadensersatz verlangte - geboten wurden dieser Frau, ähnlich wie Ihnen, lediglich 150 Euro:

AG Köln, Urteil vom 11.01.2016, Az.: 142 C 392/14 (einfach zu finden wenn Sie bei Google eingene Az.: 142 C 392/12 reise-recht-wiki.de)

Einen Schadenersatzanspruch nach § 651f BGB - der über den vom Reiseveranstalter angebotenen Betrag von 150 Euro hinausging - lehnte das Gericht dagegen ab. Die Urlauberin konnte nämlich nicht nachweisen, dass sie aufgrund der Ersatzkäufe eine Vermögenseinbuße - und damit einen Schaden - erlitten hatte. So hatte sie vielmehr die im Koffer eingepackten Gegenstände schonen können, als sie die neuen während des Urlaubs nutzte. Auch kann sie die Ersatzkleidung, -schuhe und -kosmetik nach ihrer Rückkehr aus dem Urlaub zu Hause weiternutzen. Ferner handelte es sich nicht um "Notkleidung" - sie hatte also nicht nur erforderliche und günstige Gegenstände wie z. B. Unterwäsche und Zahnbürste gekauft, sondern auch hochwertige Kleidung. Und die erwirbt man im Urlaub oftmals auch unter normalen Umständen als "Mitbringsel". Mangels Schaden konnte die Frau also keinen Schadenersatz verlangen.

In diesem Urteil wird noch einmal deutlich gemacht, dass lediglich Einkäufe der notwendigsten Dinge übernommen werden - und diese Notwendigkeit ist auch darzulegen.

Ausgehend von Ihrer Nachricht ist es schwierig abzuschätzen, ob Sie diese Notwendigkeit tatsächlich zum Ausdruck gebracht haben. Darüber hinaus dürften auch die griechischen Bons eine Hürde dargestellt haben. Sie haben nun die Möglichkeit diesen 100 Euro Scheck anzunehmen, oder aber sich noch einmal, und zwar dann mit detaillierteren Begründungen und einer eigenen deutschen Auflistung was Ihre Ausgaben angeht, an Condor zu wenden. Sollten diese Möglichkeiten Sie nicht zufrieden stellen seien Sie daran erinnert, dass Sie sich jederzeit an einen Anwalt wenden können.

Beantwortet von (7,340 Punkte)
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Guten Tag.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe Condor geschrieben, dass es sehr schwierig war überhaupt etwas vor Ort zu kaufen, da es sehr abgelegen war. Als Beispiel haben wir nur ein T-Shirt für meinen Ehemann gefunden, keine Unterwäsche gabs dort zu kaufen. Dieses T-Shirt zieht er nicht mehr an, da es qualitativ und vom Aussehen sehr billig ist. Ich musste per Hand waschen. Und ich habe gefragt ob ich die Quittungen übersetzen soll? Es kam aber keine Antwort dazu. Wie es ausschaut wird es leider ohne juristische Maßnahmen nicht gehen. Eine Frage habe ich noch an Sie, wer trägt die Anwaltskosten und wie stehen unsere Chancen? Danke im Voraus.
Guten Tag Ganna,
Sie können Recht haben mit Ihrer Vermutung, dass ohne juristische Maßnahmen und die Beratung durch einen Anwalt an dieser Stelle das Fortkommen schwierig werden dürfte. Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung haben könnten die Anwaltskosten zumindest teilweise von dieser übernommen werden. Ansonsten sind mögliche Kosten schwer abzuschätzen - anwaltliche Honorare varriieren. Ebenso ist eine Prognose was ihre Chancen angeht schwierig - problematisch könnte nämlich tatsächlich sein, dass Sie die griechischen Bons ohne Übersetzung an Ihre deutsche Airline gesandt haben. Ein von Ihnen gekauftes Billigtshirt entspricht ja insofern aber den Vorstellungen der Airline, da Sie für eine Erstattung derselben ja keine Luxusgüter erwerben dürfen - ob Sie dieses Tshirt nun noch tragen, oder nicht.
Möglicherweise wenden Sie sich zunächst noch einmal mit einer Übersetzung der Bons und erneuten Schilderung Ihrer Umstände zum Zeitpunkt des Kaufs von Ersatzprodukten an Ihre Airline, bevor Sie sich für den Gang zu einem Anwalt und die schwer einschätzbaren Kosten entscheiden.
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