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Hallo,

 

ich habe folgende Flüge mit Eurowings gebucht:

am 07.09. von Köln nach Boston
am 21.09. von Boston nach Köln

Am 12.08. wurde ich darüber informiert, dass beide Flüge annulliert wurden.

Für den Rückflug wurde ich jetzt umgebucht auf einen LH Flug:

Am 21.09. von Boston nach Frankfurt

Habe ich ein Recht auf Erstattung der Reisekosten von Frankfurt nach Köln?

 

Für den Hinflug hat man mir noch keine Alternative angeboten.

Mein Problem:

Landung wäre um 15:30 Uhr gewesen. Ich habe einen Anschlussflug mit Spirit nach Las Vegas gebucht, der um 19:13 Uhr geht. Ich  muss diesen Flug bekommen, da ich in Las Vegas einen wichtigen Geschäftstermin habe, der sich nicht verschieben lässt und der mit erheblichen Kosten verbunden ist (ich bin hier auch schon in vorkasse getreten; eine Erstattung ist nicht möglich).

Kann ich verlangen, auf einen Flug umgebucht zu werden, der mich den Anschlussflug erreichen lässt?

Nach meiner Recherche gibt es keinen Flug am selben Tag, bei dem dies der Fall wäre. Ich müsste also einen Tag eher fliegen. Habe ich in dem Fall ein Anrecht auf Kostenerstattung im Hinblick auf Verdienstausfall / Übernachtungskosten?

Am Telefon konnte man mir bei Eurowings bislang nicht helfen. Ich solle eine Mail schreiben - in der automatischen Antwort steht, dass eine Bearbeitung bis zu 5 Wochen dauern kann. Ich muss sagen, dass das ganze ziemlich an meinen Nerven zerrt.

 

Vielen Dank schonmal im Voraus.

 

UPDATE:

Ich wurde jetzt umgebucht auf LH420, der um 19:50 landet - das sind 4 Stunden 20 Minuten später als ursprünglich geplant. Eurowings sagt, sie können das nicht ändern, ich soll mich an Lufthansa wenden. Lufthansa sagt, sie sind nicht zuständig, ich soll mich an Eurowings wenden. Das kann doch wohl nicht wahr sein?!

 

UPDATE 2:

Es gibt keine Möglichkeit, die Umbuchung zu ändern. Ich verpasse meinen Anschlussflug mit Spirit. Der nächstmögliche Flug nach Las Vegas geht erst am nächsten Morgen, ich würde meinen Termin verpassen.

Ich habe jetzt einen Direktflug mit Condor einen Tag eher gebucht, das war nach reiflicher Überlegung immer noch die günstigste Alternative.

Was kann ich von Eurowings einklagen? Klar, den Flugpreis. Aber darüber hinaus noch weitere Kosten?

Gefragt in Flugannullierung von
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5 Antworten

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Lieber Fragesteller,

Sie haben eine Reise mit Eurowings mit der Route Köln<>Boston gebucht. Nun mussten Sie erfahren, dass Ihre Flüge annulliert wurden. Bezüglich des Hinfluges wurde Ihnen nur ein unpassender Alternativflug angeboten, sodass Sie nun selbstständig eine Buchung bei einer anderen Airline getätigt haben. Hinsichtlich des Rückfluges erhielten Sie ein Alternativangebot. Der angedachte Lufthansa Flug endet jedoch in Frankfurt, anstatt in Köln. Sie fragen sich nun, ob Sie sich die Fahrtkosen Frankfurt-Köln zurückerstatten lassen können. Des Weiteren möchten Sie wissen, ob Sie die Kosten für den selbstständig gebuchten Flug zurückverlangen können.

Da es sich bei Ihrem Anliegen um eine reine Flugbuchung handelt, ist die Fluggastrechte Verordnung heranzuziehen. Diese gemeinsame Verordnung des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments regelt die Ansprüche der Fluggäste gegenüber der Airline in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und großen Verspätung.

Zunächst müsste der Anwendungsbereich gemäß Art. 3 VO eröffnet sein. Dies ist hier zu bejahen. Der Hinflug ist vom Anwendungsbereich gedeckt, da er in einem Mitgliedsstaat beginnt. Für den Rückflug ist der Anwendungsbereich eröffnet, da er von einem Drittstaat in einen Mitgliedsstaat von einer europäischen Airline ausgeführt wird.

Zudem wurde dein Flug zweifelsohne annulliert. Eine Annullierung liegt vor, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen seine ursprüngliche Flugplanung vollständig aufgibt. (Vgl. EuGH, Urteil vom 19.11.2009, Az.: C-402/07 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: "EuGH C-402/07 reise-recht-wiki.de“). Hier hat Eurowings die Strecke aufgegeben und somit den Flug annulliert.

Aus der in Art. 5 VO geregelten Annullierung können sich nun verschiedene Anspruchsgrundlagen ergeben. In Ihrem Fall ist Art. 8 VO die passendste.

Art. 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung.

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen

a) – der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit – einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt,

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

(2) Absatz 1 Buchstabe a) gilt auch für Fluggäste, deren Flüge Bestandteil einer Pauschalreise sind, mit Ausnahme des Anspruchs auf Erstattung, sofern dieser sich aus der Richtlinie 90/314/EWG1) ergibt.

(3) Befinden sich an einem Ort, in einer Stadt oder Region mehrere Flughäfen und bietet ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einem Fluggast einen Flug zu einem anderen als dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen an, so trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen die Kosten für die Beförderung des Fluggastes von dem anderen Flughafen entweder zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit dem Fluggast vereinbarten Zielort.“

Gemäß Art. Abs. 1 a) VO können Sie die Rückerstattung der Flugscheinkosten fordern. Zudem ist auch eine Erstattung der Fahrkosten von Frankfurt nach Köln gemäß Art. 8 Abs. 3 VO möglich. Bitte beachten Sie, dass ich hier lediglich meine persönliche Meinung dargelegt habe und dies keinen Rechtsrat darstellt.

Beantwortet von (9,480 Punkte)
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Guten Tag,

Sie haben Flüge mit Eurowings von Köln nach Boston und wieder zurück gebucht. Beide Flüge wurden annuliert,und für den Rückflug wurden Sie von Boston nach Frankfurt umgebucht.

Sie fragen sich, ob Sie von Ihrer Fluggesellschaft die Reisekosten für die Fahrt zwischen Frankfurt und Köln erstattet bekommen können.

Darüber hinaus sind Sie leider auf einen Hinflug umgebucht worden, der es Ihnen nicht mehr erlaubt Ihren separat gebuchten Anschlussflug in Boston zu erreichen, und Sie dazu brachte einen Alternativflug mit Condor zu buchen. Was Sie nun von Eurowings verlangen können, fragen Sie sich.

Es könnten sich Ansprüche für Sie aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung ergeben.

> Reisekosten

Um Ihre Frage die Reisekosten betreffend beantworten zu können ist meiner Meinung nach ein Blick auf Artikel 8 EU-VO zu werfen. In Absatz 3 steht nämlich:

(3) Befinden sich an einem Ort, in einer Stadt oder Region mehrere Flughäfen und bietet ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einem Fluggast einen Flug zu einem anderen als dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen an, so trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen die Kosten für die Beförderung des Fluggastes von dem anderen Flughafen entweder zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit dem Fluggast vereinbarten Zielort.

Nach diesem Absatz ist eine Erstattung der Fahrkosten von Frankfurt nach Köln möglich.

> Anschlussflug

Was Ihren Anschlussflug angeht handelt es sich um einen Flug, den Sie nicht als direkten Anschlussflug gebucht haben, sondern separat voneinander. Eurowings musste und konnte deshalb auf diesen Anschlussflug vermutlich keine Rücksicht nehmen. Sie können sich aber, ob der Annulierung und Umbuchung, vielleicht nach Artikel 8 EU-VO dieses Flugticket erstatten lassen:

a) – der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, (...)

Damit würden Sie zumindest keinen Verlust wegen des nicht genutzten Flugscheins machen.

Beantwortet von (7,340 Punkte)
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Guten Tag lieber Fragensteller,

I. Anwendungsbereich

Wenn der Anwendungsbereich eröffnet ist, könnten Sie einen Ansprüche gemäß der EU Fluggastrechteverordnung (EG) 261/04 haben.

Die Verordnung gilt gemäß Artikel 3 EG 261/04 für Flugg äste, die auf Flugh äfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Be- stimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten.

Bei einer Flugannullierung, wie in Ihrem Fall, ergeben sich Ansprüche aus artikel 8 EG 261/04.

II. Anspruchsgrundlage

Art. 8 EG 261/04 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung (1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen a) – der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit – einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt, b) anderweitiger Bef örderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze. (2) Absatz 1 Buchstabe a) gilt auch f ür Flugg äste, deren Flüge Bestandteil einer Pauschalreise sind, mit Ausnahme des Anspruchs auf Erstattung, sofern dieser sich aus der Richtlinie 90/314/EWG 1) ergibt.

 

Beantwortet von (9,480 Punkte)
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Ich wurde sehr nett unterstützt von den Anwälten Bartholi & Partner aus Berlin (suche bei Google nach Anwalt für Flugrechte in Berlin, findest Du sofort).

Ich denke ohne Anwalt kommt man bei den Airlines eh nicht weiter. Da strampelt man sich ab und am Ende muss man doch zum Anwalt. Da mach ich lieber gleich Nägel mit Köpfen. Bei mir hats gut geklappt. Die Airline muss sowieso die Anwaltskosten zahlen, da sie im Unrecht sind.

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Meine Partnerin und ich waren sicherlich ein bisschen unbedarft. Wir dachten, dass unsere Rechte klar im Gesetz geschrieben stünden und die Fluggesellschaft bei so einer eindeutigen Sache wohl zahlen wird - WEIT GEFEHLT surprise

Nach zahllosen Briefen und mails an die Fluggesellschaft haben wir die Sache am Schluss an unsere Rechtsschutz gegeben, weil wir nicht mehr weiter wussten. Die Versicherung hat uns eine Fachkanzlei aus Berlin empfohlen und wir waren froh, dass wir uns endlich nicht mehr mit den unmöglichen Mitarbeitern der Fluggesellschaft rumärgern mussten. Als wir die Sache fast schon aus den Augen verloren hatten kam von unserem Anwalt vor zwei Wochen die Nachricht dass die Fluggesellschaft jetzt doch die 1200 € zahlt und auch die Anwaltskosten übernehmen wird. Wie hart man dafür kämpfen muss, hätte ich nie gedacht. Aber wenigsten bekommen wir jetzt die Entschädigung. Nächstes Mal gehe ich sofort zum Anwalt ohne mich stundenlang in die Telefonschleifen der Fluggesellschaften zu hängen. Sowas kostet nur Zeit und Geld und führt zu gar nichts. Ein Tip wenn ihr einen guten Anwalt braucht: Rechtsanwälte Bartholi und Partner aus Berlin.

Beantwortet von (4,440 Punkte)
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