Dein Flug mit Eurowings von Köln nach Miami wurde annuliert, und dir bis heute 2 Monate vor Abflug noch keine Alternativverbindung übermittelt.
Nach Artikel 5 Absatz 2 gilt folgendes:
(2) Wenn die Fluggäste über die Annullierung unterrichtet werden, erhalten sie Angaben zu einer möglichen anderweitigen Beförderung.
Du hast also Angaben zu einer anderweitigen Beförderung gleich bei der Information zu der Annulierung zu bekommen.
EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach zu finden unter: „C-83/10 reise-recht-wiki“)
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.
Dein Flug wurde faktisch annuliert, so informierte dich die Fluggesellschaft. Ich würde das deshalb unproblematisch annehmen, und auf die weiteren Ansprüche, die sich über die Verweisungen aus Artikel 5 ergeben können eingehen.
Nach Artikel 8 EU-VO kannst du beispielsweise denke ich auch nach anderweitigen Verbindungen verlangen:
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen
a) – der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, (...)
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
Oder, wie dir ja bereits gesagt wurde, auch die Erstattung deines Tickets verlangen.
Insofern denke ich also das es einmal so ist, dass dir Eurowings gleich mit Mitteilung der Annulierung eine Alternativverbindung hätte mitteilen müssen, so die EU-Fluggastrechteverordnung, und dass du aber außerdem, weil sich die Airline ja leider nicht meldet, selbst tätig werden und nachfragen kannst, so Artikel 8.
Bei einer Benachrichtigung 7 Monate vor einem Abflug denke ich, dass es nicht möglich ist eine Entschädigungszahlung, wie in Artikel 7 EU-VO niedergeschrieben, zu verlangen. Es gibt, laut Artikel 5, nämlich eine Grenze von 14 Tagen.