Guten Tag,
Sie haben Flüge von Köln nach Boston mit Eurowings gebucht. Diese wurden am 12.08. storniert, und Ihnen wurde zugesichert, dass Umbuchungen vorgenommen werden würden. Bis dato haben Sie bezüglich der Umbuchungen leider keine weiteren Rückmeldungen erhalten, und nun fragen Sie sich, welche Pflichten eine Fluggesellschaft dahingehend hat.
Vorliegend erfolgte die Annulierung mehr als 14 Tage im Voraus, was für Sie in erster Linie zur Folge hat, dass wahrscheinlich ein Anspruch auf mögliche Ausgleichszahlungen als Entschädigung für diese Stornierung nach Artike 5, 7 EU-VO entfällt.
Davon unberührt bleibt aber Artikel 8 EU-VO, welcher im Fall einer Annulierung ebenfalls heranziehbar ist. Sie können deshalb wählen, zwischen:
a) – der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, (...)
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
Sie haben also einen Anspruch darauf umgebucht zu werden, also Alternativflüge zur Verfügung gestellt zu bekommen. Wann beziehungsweise wie lange vor Abreise dies zu erfolgen hat wird in der EU-Fluggastrechteverordnung nicht näher ausgeführt. Urteile dazu sind leider auch nicht zu finden. Ein besonderer zeitlicher Rahmen in dem Umbuchungen stattzufinden haben ist erst einmal nicht festlegbar. Es sei deshalb davon auszugehen, dass, sollte Ihnen die Umbuchung zu kurzfristig vorgenommen werden, Sie nach wie vor den Anspruch aus Artikel 8 a) haben sich das Flugticket zurückerstatten zu lassen und auf eigene Faust neu, bei einer anderen Airline womöglich, zu buchen. Sollten Sie dies nicht tun hat die ursprüngliche Airline Sie auf jeden Fall zu befördern, und es sei Ihnen zu raten sich dazu nochmals mit Eurowings in Verbindung zu setzen, um auf eine schnellere Umbuchung zu pochen. Gerade ein Abflug in die USA ohne einen gebuchten Rückflug sicher zu wissen ist Ihnen womöglich nicht zumutbar.
Sollte Eurowings sich weiterhin nicht zu einer Umbuchung für Sie entschließen könnte es helfen sich an einen Rechtsanwalt zu wenden und von diesem die Korrespondenz mit Eurowings übernehmen zu lassen - manchmal hilft schon das und beschleunigt den Prozess.