3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,816 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
+2 Punkte
Guten Tag,

Eurowings hat unsere Flüge für Anfang Oktober von Köln nach Boston und zurück am 12.08.16  storniert. Eine Umbuchung haben wir bisher noch nicht erhalten. Beim ersten Anruf der Kundenhotline am 13.08. wurde uns gesagt, dass die Umbuchungen im Laufe der Woche stattfinden werden. Dies war nicht der Fall und beim zweiten Anruf am 20.08. wurde exakt die gleiche Angabe wieder gemacht. An der Glaubwürdigkeit dieser Aussage zweifeln wir nun sehr stark. Besonders, da wir mitbekommen haben, dass etliche Fluggäste, die wesentlich kurzfristiger von Stornierungen nach und von Boston betroffen sind, bis wenige Tage vor ihrem eigentlichen Abflug keine Umbuchung erhalten haben und immer wieder auf die nächsten Tage vertröstet wurden. Eurowings lässt Fluggäste in die USA einreisen ohne vor der Abreise eine Umbuchung für den stornierten Rückflug anzubieten, obwohl eine Einreise ohne Visum in die USA ohne Rückflugticket nicht erlaubt ist.

Meine Frage wäre nun, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, bis wann eine Fluggesellschaft eine Umbuchung nach Stornierung vornehmen kann? Ist es zulässig dass sie sich dabei bis kurz vor Reiseantritt mehrere Wochen Zeit lässt und sogar bei Reiseantritt noch keinen Rückflug zur Verfügung stellt?

Da die Annulierung mehr als 14 Tage im Voraus erfolgte, ist dahingehend keine Entschädigung möglich. Was ist jedoch wenn die Umbuchung erst weniger als 14 Tage im Vorraus stattfindet?

Haben wir als Kunden irgendwelche Rechte/Möglichkeiten um bei Eurowings eine möglichst baldige Umbuchung zu erreichen oder gegen eine kurzfristige Umbuchung erst kurz vor der Reise vorzugehen?

Haben wir rechtlich gesehen Chancen, falls wir kurz vor Reise noch keine Umbuchung haben und daher eigenständig einen alternativen Flug buchen, die dabei entstandenen Kosten zurückzufordern von Eurowings?

Vielen Dank für diese Informationen,

DM
Gefragt in Umbuchung von
Bearbeitet von
+2 Punkte

3 Antworten

+1 Punkt

Guten Tag,

Sie haben Flüge von Köln nach Boston mit Eurowings gebucht. Diese wurden am 12.08. storniert, und Ihnen wurde zugesichert, dass Umbuchungen vorgenommen werden würden. Bis dato haben Sie bezüglich der Umbuchungen leider keine weiteren Rückmeldungen erhalten, und nun fragen Sie sich, welche Pflichten eine Fluggesellschaft dahingehend hat.

Vorliegend erfolgte die Annulierung mehr als 14 Tage im Voraus, was für Sie in erster Linie zur Folge hat, dass wahrscheinlich ein Anspruch auf mögliche Ausgleichszahlungen als Entschädigung für diese Stornierung nach Artike 5, 7 EU-VO entfällt.

Davon unberührt bleibt aber Artikel 8 EU-VO, welcher im Fall einer Annulierung ebenfalls heranziehbar ist. Sie können deshalb wählen, zwischen:

a) – der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, (...)

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

Sie haben also einen Anspruch darauf umgebucht zu werden, also Alternativflüge zur Verfügung gestellt zu bekommen. Wann beziehungsweise wie lange vor Abreise dies zu erfolgen hat wird in der EU-Fluggastrechteverordnung nicht näher ausgeführt. Urteile dazu sind leider auch nicht zu finden. Ein besonderer zeitlicher Rahmen in dem Umbuchungen stattzufinden haben ist erst einmal nicht festlegbar. Es sei deshalb davon auszugehen, dass, sollte Ihnen die Umbuchung zu kurzfristig vorgenommen werden, Sie nach wie vor den Anspruch aus Artikel 8 a) haben sich das Flugticket zurückerstatten zu lassen und auf eigene Faust neu, bei einer anderen Airline womöglich, zu buchen. Sollten Sie dies nicht tun hat die ursprüngliche Airline Sie auf jeden Fall zu befördern, und es sei Ihnen zu raten sich dazu nochmals mit Eurowings in Verbindung zu setzen, um auf eine schnellere Umbuchung zu pochen. Gerade ein Abflug in die USA ohne einen gebuchten Rückflug sicher zu wissen ist Ihnen womöglich nicht zumutbar.

Sollte Eurowings sich weiterhin nicht zu einer Umbuchung für Sie entschließen könnte es helfen sich an einen Rechtsanwalt zu wenden und von diesem die Korrespondenz mit Eurowings übernehmen zu lassen - manchmal hilft schon das und beschleunigt den Prozess.

Beantwortet von (7,340 Punkte)
+1 Punkt
+1 Punkt

Ich wurde sehr nett unterstützt von den Anwälten Bartholi & Partner aus Berlin (suche bei Google nach Anwalt für Flugrechte in Berlin, findest Du sofort).

Ich denke ohne Anwalt kommt man bei den Airlines eh nicht weiter. Da strampelt man sich ab und am Ende muss man doch zum Anwalt. Da mach ich lieber gleich Nägel mit Köpfen. Bei mir hats gut geklappt. Die Airline muss sowieso die Anwaltskosten zahlen, da sie im Unrecht sind.

Beantwortet von (4,870 Punkte)
+1 Punkt
0 Punkte

Meine Partnerin und ich waren sicherlich ein bisschen unbedarft. Wir dachten, dass unsere Rechte klar im Gesetz geschrieben stünden und die Fluggesellschaft bei so einer eindeutigen Sache wohl zahlen wird - WEIT GEFEHLT surprise

Nach zahllosen Briefen und mails an die Fluggesellschaft haben wir die Sache am Schluss an unsere Rechtsschutz gegeben, weil wir nicht mehr weiter wussten. Die Versicherung hat uns eine Fachkanzlei aus Berlin empfohlen und wir waren froh, dass wir uns endlich nicht mehr mit den unmöglichen Mitarbeitern der Fluggesellschaft rumärgern mussten. Als wir die Sache fast schon aus den Augen verloren hatten kam von unserem Anwalt vor zwei Wochen die Nachricht dass die Fluggesellschaft jetzt doch die 1200 € zahlt und auch die Anwaltskosten übernehmen wird. Wie hart man dafür kämpfen muss, hätte ich nie gedacht. Aber wenigsten bekommen wir jetzt die Entschädigung. Nächstes Mal gehe ich sofort zum Anwalt ohne mich stundenlang in die Telefonschleifen der Fluggesellschaften zu hängen. Sowas kostet nur Zeit und Geld und führt zu gar nichts. Ein Tip wenn ihr einen guten Anwalt braucht: Rechtsanwälte Bartholi und Partner aus Berlin.

Beantwortet von (4,440 Punkte)
0 Punkte
...