Ihr Vater konnte aufgrund eines Unfalls bzw. notwendigen Krankenhausaufenthalt also nicht am geplanten Flug teilnehmen.
Ihrem Vater steht steht die Option offen vom Flug bzw. Reisevertrag zurückzutreten.
Als Rücktrittsgrund kommt die Erkrankung/Unfall/notwendiger Krankenhausaufenthalt in Frage.
Sie sollten jedoch zunächst im Voraus erst einmal klären, ob ihr Vater möglicher eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hatte.
Sollte dies der Fall sein, so erübrigt sich ein Vorgehen gegen die Airline. Ihr Vater könnte indem Fall gegen die Versicherungsgesellschaft vorgehen.
Ich gehe jetzt mal in ihrem Fall davon aus, dass der Flug ihres Vaters nicht mit einer solchen Versicherung gedeckt war.
In diesem Fall ist ein Rücktritt aufgrund eines Krankheitsfalls nur bei einer detaillierten ärztlichen Bescheinigung als zulässiger Hinderungsgrund angesehen.
Es sei gesagt, dass grundsätzlich grundsätzlich bei einer schweren Erkrankung ein ausreichender Grund gegeben ist, um von seinem Recht zum gebührenfreien Reiserücktritt Gebrauch zu machen.
Hierfür ist es allerdings erforderlich, dass klar dargelegt wird, in wie fern die Krankheit dem Betroffenen an der Reise hindert.
Die gesundheitlichen Beschwerden müssen es ihm dabei, körperlich oder psychisch nachvollziehbar, zumindest schwer mögliich machen die empfangene Reiseleistung zu genießen.
Bei einem Unfall, wie der ihres Vaters, welcher mit einem anschließenden medizinischen Krankenhausaufenthalt verbunden ist, sollte dies meines erachtens nach als ausreichender Grund angesehen werden für einen gebührenfreien Rücktritt bzw. für die Erstattung ihrer Kosten.
Urteile im einzelnen:
-Urt. v. 12.09.2002 (leicht zu finden im Volltext unter der googlesuche "2s137/02 reise-recht-wiki")