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Hatte für Vater einen Flug mit Ryan Air gebucht. Am Flugtag morgens (er sollte am Abend fliegen) hatte er einen Unfall-Krankenhaus, war nicht flugfähig. Im Chat, morgens, hatte mir der Ryan Air Agent gesagt, dass ich nach Vorlage eines ärztl. Attest mein Geld zurückbekomme-ich habe daher auch nicht umgebucht.

Nun sagt Ryan Air es gibt kein Geld zurück. Was soll man davon halten?
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von (130 Punkte)
wieder getaggt von
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2 Antworten

+1 Punkt
Ihr Vater konnte aufgrund eines Unfalls bzw. notwendigen Krankenhausaufenthalt also nicht am geplanten Flug teilnehmen.

Ihrem Vater steht steht die Option offen vom Flug bzw. Reisevertrag zurückzutreten.

Als Rücktrittsgrund kommt die Erkrankung/Unfall/notwendiger Krankenhausaufenthalt in Frage.

Sie sollten jedoch zunächst im Voraus erst einmal klären, ob ihr Vater möglicher eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hatte.

Sollte dies der Fall sein, so erübrigt sich ein Vorgehen gegen die Airline. Ihr Vater könnte indem Fall gegen die Versicherungsgesellschaft vorgehen.

Ich gehe jetzt mal in ihrem Fall davon aus, dass der Flug ihres Vaters nicht mit einer solchen Versicherung gedeckt war.

In diesem Fall ist ein Rücktritt aufgrund eines Krankheitsfalls nur bei einer detaillierten ärztlichen Bescheinigung  als zulässiger Hinderungsgrund angesehen.

Es sei gesagt, dass grundsätzlich grundsätzlich bei einer schweren Erkrankung ein ausreichender Grund gegeben ist, um von seinem Recht zum gebührenfreien Reiserücktritt Gebrauch zu machen.

Hierfür ist es allerdings erforderlich, dass klar dargelegt wird, in wie fern die Krankheit dem Betroffenen an der Reise hindert.

Die gesundheitlichen Beschwerden müssen es ihm dabei, körperlich oder psychisch nachvollziehbar, zumindest schwer mögliich machen die empfangene Reiseleistung zu genießen.

Bei einem Unfall, wie der ihres Vaters, welcher mit einem anschließenden medizinischen Krankenhausaufenthalt verbunden ist, sollte dies meines erachtens nach als ausreichender Grund angesehen werden für einen gebührenfreien Rücktritt bzw. für die Erstattung ihrer Kosten.

Urteile im einzelnen:

-Urt. v. 12.09.2002 (leicht zu finden im Volltext unter der googlesuche "2s137/02 reise-recht-wiki")
Beantwortet von (10,200 Punkte)
+1 Punkt
Vielen Dank für die Antwort
Ryan Air hat inzwischen, nach3maliger Aufforderung, den Flugpreis von 186 zurückerstattet.
0 Punkte
Man darf doch immer kostenlos stornieren, oder?
Beantwortet von (830 Punkte)
0 Punkte
Liebe Adelee,
man kann nicht pauschal die Aussage tätigen, dass du jeden Flug immer kostenlos stornieren kannst meines Erachtens nach.
Es kommt vielmehr auf die jeweiligen Umstände drauf an und ob die Voraussetzungen eines Rücktritts vom Reisevertrags aus § 651a Abs. 5 BGB vorliegen.
Um dies zu kostenfrei zu gewährleisten, muss ein erheblicher bzw. unzumutbarer Reisemangel vorliegen.
Hier muss man jedoch die Abgrenzung zwischen einer bloßen Unannehmlichkeit und einem ernsthaften Mangel beachten.
AG Hamburg-Altona, Urteil vom 12.07.2000, (einfach über Google-Suche „318c C 128/00 reise-recht-wiki“)
Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen und wünsche dir einen guten Start ins neue Jahr 2017 und weiterhin alles gute :)
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