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Wir hatten einen Flug mit Ryanair nach Brüssel gebucht. Am Samstag sollte es losgehen, aber in Brüssel herrschte Alarmstufe 4 wegen Terrorgefahr. 

Welt: Brüssel im Zeichen der Angst

Dort, wo sonst Horden von Touristen fröhlich Fotos knipsen, standen gepanzerte Militärfahrzeuge auf dem historischen Marktplatz Grand Place - gleich gegenüber der große geschmückte Weihnachtsbaum. In der belebtesten Einkaufsstraße der Innenstadt, der Rue Neuve, patrouillierten Soldaten mit Maschinenpistolen.

Schon am Samstag zur besten Einkaufszeit waren im Zentrum die Rollläden an den Geschäften heruntergegangen. Wer Metro fahren wollte, stand vor rot-weißen Absperrbändern und Zetteln: «Auf Anordnung der Polizei geschlossen». An diesem Bild wird sich auch zu Wochenbeginn nichts ändern: Die höchste Terrorwarnstufe für Brüssel wurde verlängert. Auch am Montag fahren keine U-Bahnen, Schulen und Universitäten bleiben geschlossen.

Die FAZ schrieb: Höchste Terrorwarnstufe in Brüssel über das ganze Wochenende. 

Öffentliches Leben in Brüssel steht still

Auch am Sonntag stand in Brüssel das öffentliche Leben weitgehend still. Im Großraum Brüssel galt bereit seit Samstagmorgen die höchste Terrorwarnstufe. Der gesamte U-Bahn-Verkehr wurde eingestellt, nur Busse und Straßenbahnen fuhren. Einkaufszentren, Geschäfte, Museen wurden geschlossen, Fußballspiele und Konzerte abgesagt. Auch das Wahrzeichen der Stadt, das Atomium blieb geschlossen. Die Menschen wurden aufgefordert, belebte Plätze mit vielen Menschen in der Hauptstadtregion Brüssel zu vermeiden, also Konzerte, Großereignisse, Bahnhöfe, Flughäfen und den öffentlichen Personennahverkehr. Am Nachmittag sollte über die Verlängerung der Maßnahmen entschieden werden.

Für uns war sofort klar, dass wir mit den Kindern nicht losfliegen. Ich hatte im Internet gelesen, dass die Fluggesellschaft uns den Großteil der Ticketkosten und die Steuern und Gebühren bei der Stornierung des Flugtickets erstatten muss. Ich habe Ryanair auch sofort aufgefordert, mir die Ticketkosten zu erstatten. Aber Ryanair antwortet mit, dass alle Ryanair Flugtickets non-refundable wären. 

Geht so was? Darf Ryanair einfach alle Ticket als non-refundable verkaufen? Ich frage mich, wer dann überhaupt von Ryanair Geld zurück bekommt, wenn man sein Ticket storniert?

Wieviel muss Ryanair uns zurückzahlen? Auf den Tickets stand einfach nur der Gesamt Ticketpreis, keine Aufführung der einzelnen Ticketkosten. Wieviel muss Ryanair bei so einer Stornierung zurückzahlen? Im Internet steht nur immer "der Großteil" der Ticketkosten. Aber das muss doch irgendwo gesetzlich geregelt sein oder wird das geschätzt?

Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
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3 Antworten

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Hallo lieber Fragesteller,

 

die Verordnung Nr. 1008/2008 regelt Angaben zu Steuern und Gebühren bei Flugpreisen.

 

Art. 23 der Verordnung Nr. 1008/2008 

 

Der zu zahlende Endpreis ist stets auszuweisen und muss den anwendbaren Flugpreis beziehungsweise die anwendbare Luftfrachtrate sowie alle anwendbaren Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte , die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind, einschließen.

Zum nachlesen 2 Urteile dazu.
 

a)Urteil des LG Berlins, AZ: 16 O 175/14

b)Berliner Kammergericht (Az. 5 U 147/10 und 24 U 90/10)

Beantwortet von (5,780 Punkte)
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Hallo,

 

bei einer Stornierung sollten tatsächlich der Großteil des Ticketpreises zurück erstattet werden. Die Airline ist also gemäß der Verordnung verpflichtet bei Onlinebuchungen die personenbezogenen Steuern und Gebühren genau aufzuzeigen.

Beispielsweise wurde Air Berlin einmal in einem Urteil des LG Berlins, AZ: 16 O 175/14 (bei Google nachzulesen unter "Reise-Recht-Wiki.de 16 O 175/14") und einem weiteren Urteil des KG Berlins, AZ: 24 U 90/10 (bei Google einzugeben "Reise-Recht-Wiki.de 24 U 90/10") dazu verurteilt, in Zukunft alle Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte gesondert bei einer Flugbuchung anzugeben.

Im folgenden auch ähnliche Gerichtsbeschlüsse:

EuGH C-537/13

Der europäische Gerichtshof hat in diesem Urteil noch einmal klargestellt, dass Fluggesellschaften ihren Kunden bei Online-Buchungen von Anfang an den Endpreis anzeigen müssen. Damit ist der Endpreis gemeint, der sowohl die Gebühren, als auch die Steuern enthält. Dies ist nicht nur für den vom Kunden ausgewählten Flug der Fall, sondern das gleiche gilt auch für alternative Flugverbindungen.

Bundesgerichtshof zur Preisdarstellung bei Flugbuchungen im Internet - Urteil vom 30.07.2015 - I ZR 29/12

Fluggesellschaften müssen im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems bei jeder Angabe von Preisen für Flüge und damit auch bei der erstmaligen Angabe von Preisen den zu zahlenden Endpreis einschließlich aller Preisbestandteile angeben.

Berliner Kammergericht (Az. 5 U 147/10 und 24 U 90/10)

Fluggesellschaften müssen für ihre Tickets im Internet immer den korrekten Endpreis angeben. Auch Gebühren und Zusatzkosten müssten im ausgewiesen Preis enthalten sein.

Gerade in diesen Fällen ging es um die Fluggesellschaften Ryanair und und Air Berlin. Es handelt sich dabei um den von dir geschilderten Fall, dass die Preise für Flüge im Internet ohne Zusatzkosten ausgewiesen waren. Sie enthielten weder Steuern, Flughafengebühren, noch Kerosinzuschläge.

 

 

Somit können Sie die gezahlten Kosten zurückverlangen, bis auf gewissen Anteile für bestimmte, bereits aufgewendete Tätigkeiten seitens der Fluggesellschaft (evtl. Bearbeitungsgebühren). 

Beantwortet von (21,990 Punkte)
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Hallo,

Sie hatten einen Flug mit Ryanair nach Brüssel gebucht. Am Samstag sollte es losgehen, aber in Brüssel herrschte Alarmstufe 4 wegen Terrorgefahr. Für Sie war sofort klar, dass Sie mit den Kindern nicht losfliegen. Sie hatten im Internet gelesen, dass die Fluggesellschaft Ihnen den Großteil der Ticketkosten und die Steuern und Gebühren bei der Stornierung des Flugtickets erstatten muss. Sie habe Ryanair auch sofort aufgefordert, mir die Ticketkosten zu erstatten. Aber Ryanair antwortet mit, dass alle Ryanair Flugtickets non-refundable wären.

Beachten Sie bitte, dass es jedem Fluggast jederzeit zusteht, unabhängig einer nicht erforderlichen Fristsetzung, ein Kündigungsrecht gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen. Der Fluggast ist nicht einmal verpflichtet, besondere Gründe oder Umstände für die Kündigungserklärung zu nennen. Aus der Kündigung folgt grundsätzlich der Anspruch des Flugpassagiers auf Erstattung der nicht angefallenen personenbezogenen Steuern, Gebühren und ersparten Aufwendungen aus der Vorauszahlung an die Fluggesellschaft.

Denn die Steuern und Gebühren müssen die Fluggesellschaften den Flughafenbetreibern und den Sicherheitsbehörden erst zahlen, wenn der Kunde tatsächlich abfliegt. Fliegt der Kunde nicht, hat er einen Anspruch auf vollständige Erstattung dieser Steuern und Gebühren für Dritte.

Andernfalls würde dies eine ungerechtfertigte Bereicherung gem. § 812 BGB seitens der Fluggesellschaften darstellen. Und die Erstattung steht dem Kunden in voller Höhe zu, ohne Abzug etwaiger Bearbeitungsgebühren für die reine Rückzahlung.

Zahlen muss der Flugggast nur, wenn dem Unternehmen tatsächlich ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, also wenn der freigewordene Platz nicht zum gleichen Preis weiterverkauft werden kann.

 

KG Berlin, Urteil vom 12.08.2014, Az.: 5 U 2/12 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " KG Berlin 5 U 2/12 reise-recht-wiki.de)

Eine Fluggesellschaft darf kein Entgelt für die Bearbeitung stornierter oder nicht angetretener Flüge verlangen.

 

LG Frankfurt, Urteil vom 08.06.2014, AZ: 2-24 S 152/13 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: "LG Frankfurt 2-24 S 152/13 reise-recht-wiki.de)

Die Fluggesellschaft muss auch den verbleibenden Flugpreis zurückzahlen, wenn sie nicht nachweist, welche Erlöse durch einen anderweitigen Ticketverkauf erzielt wurden oder welche weitere Kosteneinsparung zu verzeichnen war. Dies gilt insbesondere bei Stornierungen lange vor Flugantritt.

 

Ihnen kann alo durchaus ein solcher Anspruch zustehen. Sie sollten Ryan Air  zunächst schriftlich eine Zahlungsaufforderung zukommen lassen und eine Frist zur Rückzahlung der Kosten setzen. Reagiert Ryan Air daraufhin nicht, sollten Sie die Zahlung noch einmal anmahnen, bevor sie weitere rechtliche Schritte einleiten. Das ist wichtig, da eine Klage ohne vorherige Anmahnung das Risiko birgt, dass Ryan Air doch noch zahlt - und Sie auf den Kosten für den Rechtsstreit sitzenbleiben.

 

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